Mordfall Charlotte Böhringer
01.08.2019 um 08:43jada schrieb:Es wird seit längerem darüber diskutiert, inwieweit Ermittler aus DNA-Spuren Merkmale zur TäterInnensuche verwenden dürfen. Es wird jetzt ein Gesetzesentwurf vom Justizministerium dazu eingebracht.Für diesen Fall wäre das natürlich sehr interessant hinsichtlich des Alters. Der Spur-Spur-Treffer kann dann eindeutig klassifiziert werden. Damit könnte man dann abgleichen, ob der Spurenleger im Fall Herrmann und der Spurenleger der DNA am Glas in der Spülmaschine von Frau Böhringer zum Zeitpunkt der Verursachung ein unterschiedliches Altersprofil aufweisen. Ich halte das besonders im Fall Herrmann für wichtig. Dadurch ist bei evtl. neuen Ermittlungen definierbar ob die Spur dem Täter zugeordnet werden kann ODER falls die Spuren das selbe Altersprofil aufweisen, endgültig von einer Trugspur ( durch Kontamination oder ähnliches) ausgegangen werden muss.
Allerdings darf man nicht vergessen, dass im Falle einer Identifikation als möglicher Tatverdächtiger im Fall Herrmann nicht automatisch auf eine Täterschaft im Fall Böhringer geschlossene werden kann. Dieser Umstand würde allenfalls belegen, dass Frau Böhringer diese Person kannte.