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Mordfall Charlotte Böhringer

28.946 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

03.03.2019 um 01:02
Die Körperkerntemperatur wird tief rektal in einem Abstand von 8 cm vom Schließmuskel gemessen. Nach einem anfänglichen Temperaturplateau von 2–3 h Dauer fällt die Temperatur etwa 0,5–1,5 °C/h ab, abhängig von Umgebungstemperatur, Lagerung, Bekleidung, Bedeckung, Körperproportionen und Witterungsbedingungen.[1]

Die Körpertemperatur gleicht sich der (in der Regel niedrigeren) Umgebungstemperatur an, wobei sich zunächst ein Temperaturgefälle von Körperkern zu Körperschale aufbaut, beeinflusst durch Wärmeabstrahlung und Verdunstung an der Körperoberfläche sowie durch Konvektion (Wärmeabtransport durch die Luftströmung) und Konduktion (der Wärmeleitung, abhängig davon, wo und wie der Körper liegt). Bei so vielen unterschiedlichen Faktoren hat eine Bestimmung des Algor mortis allein oft nur einen geringen Aussagewert in Bezug auf den Zeitpunkt des eingetretenen Todes. Ergänzend werden deshalb die Ausbildung von Totenflecken, der Totenstarre und die mechanische Erregbarkeit der Skelettmuskulatur herangezogen.[2]

Die Körpertemperatur zählt zu den unsicheren Todeszeichen, da auch noch lebende Personen eine Unterkühlung aufweisen können.

Als Faustregel gilt: Nach Eintritt des Todes fällt die Körpertemperatur (ca. 37 °C) auf Raumtemperatur (ca. 21 °C) mit etwa 0,8 °C pro Stunde, d. h. der Temperaturausgleich ist nach etwa 19 Stunden eingetreten.
Quelle: Wikipedia: Algor mortis


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03.03.2019 um 01:10
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Als Faustregel gilt: Nach Eintritt des Todes fällt die Körpertemperatur (ca. 37 °C) auf Raumtemperatur (ca. 21 °C) mit etwa 0,8 °C pro Stunde, d. h. der Temperaturausgleich ist nach etwa 19 Stunden eingetreten.
Die Körpertemperatur war aber bei 15 Grad. Das heisst, es kommen mindestens noch 6 Stunden hinzu plus eine Raumtemperatur auch unter 15 Grad in der Pathologie oder wo auch immer.
Und die Temperatur nimmt nicht linear ab, je näher die Kernkörpertemperatur bei der Umgebungstemperatur liegt, desto langsamer geht es.


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03.03.2019 um 01:15
Bei einer angenommenen, normalen Körpertemperatur von 37 Grad, einem Temperaturverlust von 0,8 Grad pro Stunde und einer Temperatur von 15,5 Grad um 1:20 Uhr wäre der Tod meiner Rechnung zufolge gut 27 Stunden zuvor gewesen.

Todeszeitpunkt wäre dann: 22:20 Uhr.

Macht man nun aber die später gemessene Oberschenkeltemperatur (20,4 Grad) zur Körperkerntemperatur, läge der Todeszeitpunkt 20,75 Stunden zuvor - kommt man anscheinend bei dem Zeitpunkt raus, wo Toth kein Alibi hat. Aber das wäre so ja echt mal krass.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Der Todeszeitpunkt lässt sich nicht genau eingrenzen", bilanziert der Fallanalytiker. Auffällig sei jedoch, dass der angenommene Zeitrahmen exakt "in die Zeit passt, in der Benedikt Toth kein Alibi hat".
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Es sei auffällig, dass "Informationen, die Benedikt Toths Täterschaft zu belegen scheinen, offenbar sehr wohlwollend aufgenommen und alles Entlastende negiert wurde", sagt der Profiler.



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03.03.2019 um 01:19
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Der Todeszeitpunkt lässt sich nicht genau eingrenzen", bilanziert der Fallanalytiker. Auffällig sei jedoch, dass der angenommene Zeitrahmen exakt "in die Zeit passt, in der Benedikt Toth kein Alibi hat".
Das Problem ist, dass Bence T. von ca. 19.15 bis 20.15 ein Alibi hat.
Vorher hat er von 17.00 bis 19.15 keines. Und nach 20.15 bis 22.00 Uhr hat er auch keines.
Und was nach 22.00 Uhr ist, wissen wir auch nicht so genau, weil seine Verlobte ihm ja laut GErichtsurteil ein falsches Alibi gegeben hat.


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03.03.2019 um 07:49
Nochmal etwas zum Thema DNA und Wiederaufnahmeantrag:
Es wurde hier behauptet, das Zivilverfahren habe das Indiz 9h (Täter-DNA am Sakko) bereits widerlegt, was aber nicht richtig ist, denn ein u.a. mit diesem Argument angestrebtes Wiederaufnahmeverfahren wurde ja abgelehnt. Eben drum bemüht man sich auch immer noch, das Indiz wegzubekommen.

Die Gutachten aus dem Zivilverfahren waren mMn auch inhaltlich kaum in der Lage, Indiz 9h zu erschüttern.

Es handelt sich lt. GA der Verteidigung zum Nachweis eines gehäuften Vorkommens von Bences DNA an CBs Jacken ausschließlich um Mehrpersonenmischspuren (hier "mindestens drei Personen" oder "mehrere Personen"). Das heißt, es wurden mindestens sechs Allele pro System gefunden. Nicht eine Spur war eine Einzelspur oder Zweipersonenspur.
Es waren zudem nicht alle Allele darstellbar und Bences Allele konnten nicht überall nachgewiesen werden.

Wenn eine Mischspur beide Elternteile beinhaltet, passt sie automatisch auch auf alle biologischen Kinder. Bei einer Spur an einem Sakko von mindestens drei Personen kann man also nicht sagen, ob Bence tatsächlich in dieser Spur enthalten ist, denn es könnte sich ebensogut auch um die DNA von CB und Bences Eltern handeln. Hinzu kommen die o. g. Ungenauigkeiten.

Am Sakko im Blut des Opfers gab es dagegen nur zwei DNA-Profile: CBs und BTs.

Die Gutachten hätten, wären sie objektiv, die Profile aller Familienmitglieder vergleichend gegenüberstellen müssen. Das wurde offenbar nicht gemacht.
Hinzu kommen allelic drop outs und es gibt in den Gutachten (soweit hieraus zitiert wurde) keinen Hinweis auf die Anzahl der gefundenen Allele pro System und das Geschlecht. Auch die DNA-Menge im Vergleich wäre interessant gewesen.

Auffällig ist dann noch der gleichmäßige Nachweisausfall von Allel 18 bei D18S51 in jeder Spur, außer bei einer Spur mit unbekannter darin enthaltener Personenzahl.

Die Gutachten waren somit untauglich für die Erschütterung von Indiz 9h, ein gehäuftes Vorkommen von Bences DNA an der Kleidung seiner Tante, vergleichbar mit 9h, ist damit nicht nachgewiesen, so wird es das LG Augsburg auch gesehen haben.

Von der Spurenlage und deren Interpretation gibt es höchstwahrscheinlich auch mit Prof. Schneider nichts Neues. Ich gehe auch davon aus, dass das, was von der Presse weitergetragen wurde, bereits die wesentlichen Aussagen seines Gutachtens sind. Also
-Mutter und Bruder rein rechnerisch ungenügend einbezogen und
-Zusammenfalten führt zu DNA-Transfer.

Nun verwundert es ja, warum es etwas ändern sollte, dass die Mutter und der Bruder doch als DNA-Urheber in Betracht kommen könnten. Inhaltlich kann es in der Konsequenz für die Schuldfrage keinen Unterschied machen, denn die beiden haben ein Alibi.

Ich hatte bereits vermutet, dass es auf fehlerhafte Aussagen zur Wahrscheinlichkeitsberechnung hinausläuft und damit verbunden evtl. auf eine fehlerhafte Beweiswürdigung.
Dazu habe ich noch ein BGH-Urteil gefunden, wonach bei Mischspuren strengerere Anforderungen gelten. Vielleicht bezieht die Verteidigung sich darauf und behauptet nun, dass diese strengeren Anforderungen nicht beachtet wurden und die Strafkammer zudem aus der Nichtausschließbarkeit der Urheberschaft nicht auf die Täterschaft hätte schließen dürfen,
vgl. BGH 2 StR 141/16.
(Geeignetheit zum Freispruch würde sich also nicht aus irgendwelchen Erkenntnissen von Prof. Schneider ergeben, sondern allein aus "Formalitäten").

@Mark_Smith:
Könntest du die Genetikerin zu den beiden Punkten (Ergebnisse der Gutachten im Zivilprozess und BGH-Urteil/Wahrscheinlichkeitsangabe) auch befragen?
Dazu noch etwas zur Wahrscheinlichkeitsberechnung aus den "allgemeinen Empfehlungen der Spurenkommission
zur Bewertung von DNA-Mischspuren (übrigens unter Mitwirkung von Prof. Schneider)":
Spoiler
 20190303 063655.



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03.03.2019 um 08:14
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Das ist die große Frage. Es handelt sich um ein nicht protokolliertes Gespräch und einen kurzen "Anrufversuch". Nimmt man an das Beides nicht stattgefunden habe - läge der Todeszeitpunkt eine gute halbe Stunde früher.
Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass beides nicht stattgefunden hat. Und selbst wenn der Todeszeitpunkt eine halbe Stunde früher gelegen hätte (nur mal rein hypothetisch angenommen), würde das Bence als Täter nicht ausschließen. Im Gegenteil hätte er dann mehr Zeit für die Tatbegehung gehabt - das Zeitfenster des angenommenen Tatzeitpunktes ist einigen Usern ja bekanntlich zu eng.


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03.03.2019 um 10:55
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das ist die große Frage. Es handelt sich um ein nicht protokolliertes Gespräch und einen kurzen "Anrufversuch". Nimmt man an das Beides nicht stattgefunden habe - läge der Todeszeitpunkt eine gute halbe Stunde früher.
Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass beides nicht stattgefunden hat. Und selbst wenn der Todeszeitpunkt eine halbe Stunde früher gelegen hätte (nur mal rein hypothetisch angenommen), würde das Bence als Täter nicht ausschließen. Im Gegenteil hätte er dann mehr Zeit für die Tatbegehung gehabt - das Zeitfenster des angenommenen Tatzeitpunktes ist einigen Usern ja bekanntlich zu eng.
Das stimmt . Stattgefunden hat aber zumindest einer der beiden Anrufe, der bei der Immobilienverwaltungsfirma. Unklar könnte eventuell nur sein, von welchem Apparat aus angerufen wurde und wer den Anruf letztendlich tätigte.

Nähme man Bence Toth als Anrufer an, dann müsste dieser sich in der Wohnung von Frau Böhringer aufgehalten haben, denn er hatte an diesem Tag keinen Dienst im Parkhaus und somit keinen Zugriff auf das Telefon im Büro.

Dem Anruf bei der Immobilienverwaltungsfirma war aber der Anruf über die hauseigene Leitung unmittelbar vorangegangen und demjenigen, der diesen -Anruf tätigte war nichts von einer Anwesenheit Bence Toths in der Wohnung von Frau Böhringer aufgefallen, da es in dem GEspräch unter anderem um Dienste e und Dientzeiten ging, kann angeniommen werden, dasss Bence , wäre er anwesend gewesen in dieses Telefonat einbezogen worden wäre.

Hätte dieser Anruf über dier hauseigene Leitung aus dem Büro nicht stattgefunden, dann würde sich die Frage stellen, warum es später ohne Not so dargestellt wurde?


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03.03.2019 um 11:25
Ich kann dir nicht folgen, meermin.

Der Anrufversuch zur Wohnungsverwaltung ist erwiesenermaßen vom Festnetz Frau Böhringers und ergo mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von ihr selber getätigt worden.

Und zwar im Anschluss an das ca. fünfzehnminütige Telefonat, das sie lt. dessen Aussage mit ihrem Mitarbeiter W. führte.

Wie man da jetzt auf die Idee kommt, beide Telefonate könnten nicht stattgefunden haben, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

Mir drängt sich eher der Verdacht auf, dass sich der betreffende User in ein jeglicher Grundlage entbehrendes Szenario verrannt hat, weil er aus nicht nachvollziebaren Gründen einen Mitarbeiter der Parkgarage der Tat verdächtigt.


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03.03.2019 um 11:46
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wie man da jetzt auf die Idee kommt, beide Telefonate könnten nicht stattgefunden haben, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.
Das sehe ich genauso, es wird nachweisbar sein, dass beide Telefonate stattfanden. Die Frage, die allerdings bleibt ist die, ob die Umstände der Telefonate hinreichend geklärt werden konnten. Darum ging es meiner Ansicht nach, nicht darum, ob diese Telefonate überhaupt stattgefunden haben oder nicht.

Meine Frage in diesem Zusammenhang wäre, ob die Telefone spurentechnisch untersucht wurden und ob an den Hörern des Telefons, das sich in der Wohnung befand die Fingerabdrücke bzw. DNA Spuren von Frau Böhringer gefunden werden konnten. Wenn das Fakt gewesen sein sollte, dann kann man eigentlich davon ausgehen, dass sie die letzte Person war, die aus der Wohnung mit ihren Telefonen telefoniert hat. Die jetzt neu aufkommende Frage, ob das letzte Telefonat auch von einem Apparat ausserhalb der Wohnung geführt worden sein könnte, müsste geklärt werden, falls das nicht schon lange geschehen ist.


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03.03.2019 um 12:57
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Der Anrufversuch zur Wohnungsverwaltung ist erwiesenermaßen vom Festnetz Frau Böhringers
Siehe dazu was @robernd geschrieben hatte. Es gab dieses Festnetz offenbar nicht.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Aus den beiden Aussagen entnehme ich zunächst, dass man im Parkhaus wie auch vor Gericht davon ausging, dass die Telefonleitung zu CB eine ihr persönlich zugeordnete exklusive Leitung war. Diese Annahme ist definitiv falsch, weil es in einer ISDN-Anlage weder eine Standleitung noch ein Privatfestnetz gibt. Das hatten wir bereits ganz am Anfang der Diskussion dieses Themas.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Unverständlich ist die Ausführung des Zeugens KOK L., dass die Nummer von CBs persönlichem Telefonapparat angerufen wurde (anders kann ich die Bezeichnung Privatfestnetz nicht interpretieren). Der Telefonexperte der Polizei hätte wissen müssen, dass es nicht die einzige technische Möglichkeit für einen derartigen Anruf ist. Er hat somit bewusst oder unbewusst nur einen Teil der Wahrheit erklärt, und das Gericht hat es durch das zusätzlich eingefügte Wort "glaubhaft" als Fakt festgeklopft.
Und es ist anscheinend nicht das einzige das "festgeklopft" wurde, wenn man sich anschaut was beim dem Vorgehen - die Oberschenkeltemperatur, nachdem sie sich sicherlich der Raumtemperatur im Obduktionsraum nach Stunden angepasst hatte - zur Körperkerntemperatur zu machen - getan wurde.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wie man da jetzt auf die Idee kommt, beide Telefonate könnten nicht stattgefunden haben, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.
Ich zitiere dazu aus dem URTEIL:
Der Umstand, dass das Telefonat zwischen dem Opfer und dem Zeugen W. im Anrufspeicher der Telefonanlage des Anwesens nicht protokolliert ist, belegt weder, dass das Gespräch nicht geführt wurde noch dass es aus dem Speicher von einer unbekannten Person gelöscht wurde. Der Sachverständige für Informationssysteme H. führte in der Hauptverhandlung überzeugend aus, bei der im Anwesen des Opfers installierten Telefonanlage handele es sich um eine Netzanlage mit mehreren Geräten. Ein internes Telefonieren von der Wohnung der Getöteten in die Tankstelle sei ohne Nutzung einer „Amtsleitung“ möglich. Eine Speicherung von derartigen internen Gesprächen in den Rufnummernlisten der Endgeräte finde allerdings bei der bestehenden Konfiguration nicht statt. Ein internes Gespräch zwischen der Opferwohnung und der Tankstelle werde daher nicht gespeichert und könne aus diesem Grund anhand der Gesprächslisten auch nicht nachvollzogen werden.
Von daher muss man feststellen das es offenbar keinerlei technischen Beweis gibt, das das Telefonat stattgefunden habe.
Man kann aus der Formulierung ggfls. auch ableiten das die Verteidigung dieses Thema untersucht haben wollte. Eventuell hat man sich da die gleichen Gedanken gemacht, wie einige hier im Forum.


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03.03.2019 um 15:32
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Von daher muss man feststellen das es offenbar keinerlei technischen Beweis gibt, das das Telefonat stattgefunden habe.
Vielleicht gibt es andere Beweise, Aussagen von Zeugen, die bei dem Telefonat anwesend waren, falls es aus dem Büro des Parkhauses geführt wurde.


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03.03.2019 um 16:38
Zitat von meerminmeermin schrieb:Vielleicht gibt es andere Beweise, Aussagen von Zeugen, die bei dem Telefonat anwesend waren, falls es aus dem Büro des Parkhauses geführt wurde.
Offenbar nicht, denn dies wäre ganz sicherlich dann im Urteil genannt worden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.03.2019 um 18:55
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und interessiere mich seit einigen Tagen sehr für diesen Mord.
Letztendlich bin ich, wie die meisten hier, der Meinung das BT der Täter ist. Es ist mir auch vollkommen klar das wir NIE die 100% ige Sicherheit bekommen werden ob er es nun war oder nicht. Selbst ein evtl. Geständnis (von wem auch immer) muss natürlich auch nicht stimmen und wäre mit Vorsicht zu geniessen.
BT ist sicherlich kein dummer Mensch und insofern verstehe ich nicht warum das abgebrochene Jurastudium sein "Hauptmotiv" gewesen sein soll ??? - er hatte angekündigt in einigen Tagen in die Prüfungen fürs 2te Staatsexamen zu starten....... es wäre danach ein leichtes gewesen einfach zu behaupten:
" Och Tantchen, alles Mist, ich habs nicht geschafft......bitte bitte bitte lass mich Dir in Deinem Parkhaus beweisen das ich kein Dummerchen bin"
- vermutlich hätte sie nach etwas Geschimpfe zugestimmt und seine Juralüge wäre niemals herausgekommen. Wie gesagt, er ist nicht dumm, demzufolge wäre dies doch eine naheliegende Variante gewesen, um endlich sauberen Tisch zu machen - oder wie seht ihr das ? - Er hätte ihr sogar noch sagen können, das er das Examen nicht gepackt hat weil er zuviel im Parkhaus gejobbt hat.

Gruß Martin


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03.03.2019 um 19:44
Zitat von KölnerKölner schrieb:oder wie seht ihr das ?
Hallo Matin! ;-)

Wenn die CB 14 Tage vor ihrem Tod ihren Geschäftsführer zu Bence schickt, um in Erfahrung zu bringen, wie der Stand des Studiums ist, dann kann man davon ausgehen, dass dies einen grossen Stellenwert für sie gehabt hat. Auch viele andere Zeugenaussagen sind der Auffassung, dass die CB die Geschäftsführertätigkeit an einen Jura-Abschluss plus Zugang zum Rechtsanwalt gekoppelt hat.
Es kommen aber weitere Sachen hinzu: Ev. Enterbung, weil er Tante angelogen hat bezüglich des Studiums. Dazu kommt, dass er auch Tabula rasa vor seinem sozialen Umfeld hätte machen müssen und er hätte sagen müssen, dass er ein Lügner und Hochstapler ist. Und dann verkehrte er u.a. in sozialen Kreisen, wie sein bester Freund, der selbst Anwalt ist und seine Tante und deren soziales Umfeld, bei denen eben sozialer Status sehr wichtig war.
Und dann ist es möglich, dass die Person selbst sehr hohe Anforderungen an sich selbst hat und Niederlagen nicht gut eingestehen kann, das kann manchmal die grösste Schwierigkeit sein, Lügen einzugestehen.


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03.03.2019 um 20:15
Zitat von KölnerKölner schrieb:oder wie seht ihr das ?
Hallo! ;-)

Bence ist ein Dickkopf, der macht was er will. Er hatte schon einmal das Jurastudium abgebrochen. Die Tante akzeptierte das. Er ging auch Streitigkeiten mit seiner Tante nicht aus dem Weg, weil er Angst vor Enterbung hatte. Er verlobte sich mit einer "Ossi-Tussi" (wie die Tante sagte), obwohl die Tante dagegen war. Er zog mit ihr zusammen, obwohl die Tante intervenierte und sogar verhinderte das beide eine Wohnung beziehen konnten. Weiterhin hatte auch die Tante ihr Studium abgebrochen. All dies sind Tatsachen. Sie stehen Spekulationen entgegen.

Es gab für Bence eine ganz einfache Möglichkeit: Juristische Kenntnisse hatte er ausreichend und schon im Urteil steht das er sich mit allen Bereichen der Führung der Parkgarage bestens auskannte. Er musste nur einen der Geschäftsführer loswerden um selbst Geschäftsführer zu werden. Das ist meines Erachtens der Knackpunkt der ganzen Tragödie. Wäre einer der GF entlassen worden, wäre Bence wohl nachgerückt.

Meine Überzeugung ist, das daraus die Parkautomatenentnehmungen und ein möglicher Streit im Büro resultierten.


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.03.2019 um 20:27
Hallo Mark Smith und Hallo SirMarvel,

danke für Eure Antworten. Ich verstehe was ihr mir sagen wollt- aaaaber, wäre es denn nicht naheliegend gewesen jetzt einfach zu behaupten das 2te Staatsexamen hätte nicht geklappt ?
Die Tante hatte selbst ihr Studium abgebrochen - wäre da nicht ein gewisses Verständnis zu erwarten gewesen ?

OK - ich bin bei weitem nicht so tief im Thema wie ihr, aber ich versuche mich nunmal in seine Situation hineinzuversetzen.

PS. Ich habe selber mein Hochschulstudium auch nicht abgeschlossen und es war auch für mich auch nicht einfach, dies meinen Mitmenschen zu erzählen - hatte aber keine reiche Tante.....


Noch ne Frage über die ich nichts finden konnte.
Wie war eigentlich auch das Verhältnis der beiden Brüder untereinander ? Bence sass zeitweise als Parkhausmanager fest im Boot und begleitete seine Tante überallhin ....... war das alles ok für den Bruder der als Kassierer jobte, oder ist da etwas Gegenteiliges bekannt?
Es wäre ja zumindest nachvollziehbar wenn es gewisse Rivalitäten und Eifersüchteleien gegeben hätte.

Gruß Martin


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.03.2019 um 20:34
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Meine Überzeugung ist, das daraus die Parkautomatenentnehmungen und ein möglicher Streit im Büro resultierten.
Zwischen B.T. und C.B.

Oder möchtest Du an dieser Stelle (mal wieder) einen Verdächtigen präsentieren, gegen den nicht ermittelt wurde?


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.03.2019 um 20:46
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Zwischen B.T. und C.B.

Oder möchtest Du an dieser Stelle (mal wieder) einen Verdächtigen präsentieren, gegen den nicht ermittelt wurde?
İch diskutiere und urteile über Sachverhalte - nicht über Personen. Wer wen warum verdächtigt, überlasse ich dem freien Urteilsvermõgen der Leser hier.

Und von Dir lieber @Lichtenberg lasse ich mir nichts in den Mund legen :-)

P.S.: Woher weißt Du eigentlich gegen wen alles (nicht) ermittelt wurde?


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