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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

03.03.2019 um 21:09
Zitat von KölnerKölner schrieb:Die Tante hatte selbst ihr Studium abgebrochen - wäre da nicht ein gewisses Verständnis zu erwarten gewesen ?
İch denke ja. Sie hatte den ersten Studienabbruch ja auch akzeptiert.
Zitat von KölnerKölner schrieb:Noch ne Frage über die ich nichts finden konnte.
Wie war eigentlich auch das Verhältnis der beiden Brüder untereinander
Soweit ich weiß war das sehr herzlich.
Zitat von KölnerKölner schrieb:Es wäre ja zumindest nachvollziehbar wenn es gewisse Rivalitäten und Eifersüchteleien gegeben hätte.
Wäre zu vermuten. Darüber ist aber nichts bekannt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.03.2019 um 21:13
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Wenn die CB 14 Tage vor ihrem Tod ihren Geschäftsführer zu Bence schickt, um in Erfahrung zu bringen, wie der Stand des Studiums ist, dann kann man davon ausgehen, dass dies einen grossen Stellenwert für sie gehabt hat.
Oder sie wollte nicht selbst nachfragen, weil sie es ahnte oder gewusst hat. Eine direkte Konfrontation - hier: zu einer schwierigen Situation - gehen viele Menschen gerne aus dem Weg, bzw. vermeiden den persönlichen Diskurs.
Zitat von KölnerKölner schrieb:Wie war eigentlich auch das Verhältnis der beiden Brüder untereinander ?
Willkommen. Die Frage interessiert mich auch.


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.03.2019 um 22:02
Hätte da noch ne Frage

- MT scheint ja jetzt der König im ehemaligen Böhringerimperium zu sein

Gibt es eigentlich den damaligen Geschäftsführer bzw. den stv. Geschäftsführer noch im Unternehmen oder wurden die zwischenzeitlich entlassen ?

Im Impressum der Böhringer Garage steht jedenfalls Mate Toth als eingetragener Geschäftsführer.

Weiss da jemand etwas genaueres ?


Gruß Martin


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.03.2019 um 22:18
Zitat von KölnerKölner schrieb:Gibt es eigentlich den damaligen Geschäftsführer bzw. den stv. Geschäftsführer noch im Unternehmen oder wurden die zwischenzeitlich entlassen ?
İch gehe davon aus das Beide nach der Tat aus emotionalen Gründen dort nicht mehr arbeiten wollten.
Zitat von KölnerKölner schrieb:Im Impressum der Böhringer Garage steht jedenfalls Mate Toth als eingetragener Geschäftsführer.
Das ist wohl korrekt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.03.2019 um 07:35
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Meine Überzeugung ist, das daraus die Parkautomatenentnehmungen und ein möglicher Streit im Büro resultierten.
Willst du die Diebstähle aus den Parkautomaten jetzt etwa auch noch jemand anderem in die Schuhe schieben?

Dass der Bence bei einer dieser Entleerungen von Herrn R. ertappt wurde, ist ja wohl nicht zu leugnen.

Und zu den weiteren Entleerungen passen die Bargeldeinzahlungen auf sein Konto, wie die Faust aufs Auge...


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04.03.2019 um 09:43
@cassandra:
Keine Ahnung was Du da Seltsames in meine Beiträge hineininterpretierst. Da geht wohl etwas die Fantasie mit Dir durch.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.03.2019 um 09:48
@SirMarvel

Wenn da mit @Cassandra71 die Fantasie durchgeht (wie Du unterstellst) kann das ja nur bedeuten, dass Du der Ansicht bist, dass zwischen C.B. und B.T. aufgrund der von B.T. begangenen Diebstähle ein Streit im Büro resultierte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.03.2019 um 10:12
Mich würde in diesem Zusammenhang immer noch interessieren ob Geschäftsführer R. damals wirklich drei illegale Entnahmen aus den Automaten feststellte, so wie es später vor Gericht angegeben wurde. War es so, oder wurde erst bei späteren Untersuchungen festgestellt, dass es ausser der einen Entnahme, bei der das Zurücklegen des Geldes in die Parkhauskasse erfolgte, noch zwei weitere Entnahmen gegeben hatte.

Mich würde interessieren wie bei den anderen beiden Entnahmen verfahren wurde. Wurde auch Geld zurück in die Parkhauskasse gelegt und wo kam dieses Geld her? Ich gehe davon aus, dass Geldtransfers zwischen Parkautomaten und Büro- bzw. Ladenkasse buchungstechnisch belegbar gewesen sein müssten.

Und mich verwundert in diesem Zusammenhang die spätere Aussage des Geschäftsführers, dass man die Parkautoamtenabrechnung nicht so genau genommen hätte so ähnlich drückt er sich aus, nur wenn es zu Auffälligkeiten und Unstimmigkeiten gekommen wäre, hätte man einen Grund gesehen genauer hinzuschauen auf die Belege. Es war doch etwas passiert, also hätte man sich die Belege und Quittungen der letzten Zeit noch einmal genauer anschauen müssen, als reine Vorsichtsmassnahme.


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04.03.2019 um 10:33
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Keine Ahnung was Du da Seltsames in meine Beiträge hineininterpretierst. Da geht wohl etwas die Fantasie mit Dir durch.
Wenn du der Meinung bist, dass ich deinen Beitrag missverstanden habe, kannst du doch einfach richtigstellen, was du damit gemeint hast.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Wenn da mit @Cassandra71 die Fantasie durchgeht (wie Du unterstellst) kann das ja nur bedeuten, dass Du der Ansicht bist, dass zwischen C.B. und B.T. aufgrund der von B.T. begangenen Diebstähle ein Streit im Büro resultierte.
Danke.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.03.2019 um 10:40
D
ie Feststellungen zu den zeitlich früheren Diebstählen des Angeklagten zulasten des Opfers im Februar 2006 beruhen im Wesentlichen auf den Angaben des Angeklagten sowie den Aussagen der glaubhaften Zeugen KHK Z., KHK M. und R.
(a.)
Die Feststellungen hinsichtlich der Daten, an denen der Kassenautomat zwischenentleert wurde und die jeweiligen Mankobeträge beruhen auf den glaubhaften Angaben des Zeugen KHK Z. der die Zahlungs- und Buchungsvorgänge der Firma Böhringer nachvollzog und auswertete. Der Zeuge führte aus, der Parkkassenautomat dokumentiere die Geldentnahmen. Üblicherweise wurde das aus dem Parkkassenautomaten der Garage Böhringer entnommene Geld im Parksystemcomputer als Sondereinnahme verbucht und in die Registrierkasse eingezahlt und dort auch als Einzahlung verbucht. Der Zeuge stellte sodann die Entnahmesummen und die jeweiligen Entnahmebeträge wie festgestellt dar und belegte dies anhand der sichergestellten Ausdrucke. Am Samstag, den 18.02.06, seien um 14.28 Uhr 1379 €, am Samstag, den 25.02.06, seien um 14.06 Uhr 1326 € und am Faschingsdienstag, den 28.02.06, seien 1141 € aus dem Kassenautomaten entnommen worden. Weder am 18.02.06 noch am 25.02.06 sei es zu einer Einbuchung bzw. Einzahlung des Betrages im Parksystemcomputer bzw. der Registrierkasse gekommen. Am Faschingsdienstag, den 28.02.06, sei ebenfalls keine Einzahlung der entnommenen 1141 € in die Kasse feststellbar gewesen. Genau dieser Betrag sei dann allerdings am 02.03.06 in die Kasse einbezahlt worden.
Der Angeklagte räumte zusammengefasst ein, 5-6 Zwischenentleerungen des Kassenautomaten durchgeführt zu haben. Er bestritt allerdings, das entnommene Geld für sich behalten zu haben. Vielmehr habe er im Auftrag der Tante gehandelt und habe ihr jeweils das entnommene Geld ausgehändigt. Dafür habe er jeweils 100 € erhalten. Grund für die mit der Tante abgesprochenen Zwischenentleerungen sei gewesen, dass die Tante den Geschäftsführer R. der Unterschlagung beschuldigen und ihn dann habe kündigen wollen. Speziell zur Tat vom 28.02.06 führte der Angeklagte aus, an diesem Tag habe Herr R. die Zwischenentleerung bemerkt. Er habe den entnommenen Betrag dann an R. ausgehändigt und ihm erläutert, dass er im Auftrag Tante handele. Diese wolle nämlich die entnommenen Gelder nicht als Einnahmen versteuern.
Dass der Angeklagte das bei den eingeräumten Entleerungen entnommene Geld ohne Kenntnis der Tante wegnahm und für sich behielt, schliesst die Kammer aus einer Gesamtschau folgender Umstände. Die Einlassung des Angeklagten, er habe das entnommene Geld der Tante jeweils überbracht und im Einvernehmen mit ihr gehandelt ist unglaubhaft. Der Angeklagte wird diesbe-(S. 193) züglich widerlegt durch die glaubhaften Angaben des Zeugen KHK M., der jeweils eine zeitnahe Einzahlung eines Grossteils des entnommenen Betrags bzw. sogar eine etwas grössere als die entnommene Summe auf das Konto des Angeklagten feststellen konnte. Hinsichtlich der Erklärung gegenüber Herrn R., er habe das Geld für die Tante entnommen, weil diese für diese Einnahmen keine Steuern zahlen wollte, wird er widerlegt durch die glaubhaften Angaben des Zeugen R.
Die Feststellungen hinsichtlich der Daten, an denen der Kassenautomat zwischenentleert wurde und die jeweiligen Mankobeträge beruhen auf den glaubhaften Angaben des Zeugen KHK Z. der die Zahlungs- und Buchungsvorgänge der Firma Böhringer nachvollzog und auswertete

Betriebsintern kam es demnach nach dem aufgedeckten Vorfall, der illegalen Entnahme eines vierstelligen Betrages aus einem Parkautomaten der Firma durch den Angestellten Bence Toth zu keinerlei weiteren Überprüfungen der Einzahlungsbelege der letzten Wochen und Monate . Festgestellt wurden die Diebstähle erst bei der Überprüfung durch die Polizei.


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04.03.2019 um 10:48
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wenn du der Meinung bist, dass ich deinen Beitrag missverstanden habe, kannst du doch einfach richtigstellen, was du damit gemeint hast.
@Cassandra71
İch kann nicht immer und immer wieder das Gleiche schreiben. Erst vor einigen Tagen habe ich zu dem Sachverhalt einen ausführlichen Post geschrieben.

Daher nochmal zusammenfassend:

1. Natürlich ist es möglich das Bence Toth Geld entnahm (meinetwegen auch "stahl") um einen der beiden Geschäftsführer zu belasten bzw. aus dem Weg zu räumen, um so die Position selbst zu beziehen.

2. Natürlich kann er am Muttertag - oder am Tattag - oder sogar postalisch oder telefonisch Belastungsmaterial diesbezüglich übergeben bzw. mitgeteilt haben.

3. Natürlich kann es mit Bence Toth, aber auch mit Anderen, über dieses Thema einen exzessiven Streit über den Vorgang im Büro gegeben haben.

Und nein - einen expliziten Verdacht zu einer konkreten Person wirst Du von mir dazu nicht hören. Von daher unterstelle mir nicht, wen ich vielleicht meinen könnte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.03.2019 um 10:55
Nicht übersehen werden darf dabei, dass den Ermittlungsbehörden weder zu der Zeit, zu der der Antragsteller als Zeuge vernommen worden war, etwas von Manipulationen an den Parkkassenautomaten bekannt gewesen war, noch ohne die Erklärungen des Antragstellers selbst bekannt geworden wäre. So hatte der Zeuge W. auf Frage der Polizei, ob er irgendwann einmal Unregelmässigkeiten in der Kassenführung oder bei Kassenautomatenentleerungen festgestellt habe, noch am 22.5.2006 erklärt:
„Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist mir nichts aufgefallen. Ich habe keine Kassenfehlbestände festgestellt. Mir ist nicht bekannt, dass es irgendwie im Zusammenhang mit der Entleerung des Kassenautomaten zu Problemen oder zu Vorentleerungen gekommen wäre… (S. 182)
So wie es sich jetzt herausstellt, wäre man nicht darauf gekommen. Bisher hatte man auch nicht auf die Reihenfolge der Belegnummern der Abrechnungstickets gesehen. Einziger Anhaltspunkt wäre gewesen, wenn unüblich wenig Geld, zum Beispiel nach dem Wochenende, im Kassenautomaten gewesen wäre. So aufwendige Recherche wie heute hätte man ganz bestimmt nicht gemacht“
S
o hatte der Zeuge W. auf Frage der Polizei, ob er irgendwann einmal Unregelmässigkeiten in der Kassenführung oder bei Kassenautomatenentleerungen festgestellt habe, noch am 22.5.2006 erklärt:
„Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist mir nichts aufgefallen. Ich habe keine Kassenfehlbestände festgestellt. Mir ist nicht bekannt, dass es irgendwie im Zusammenhang mit der Entleerung des Kassenautomaten zu Problemen oder zu Vorentleerungen gekommen wäre… (S. 182)
So wie es sich jetzt herausstellt, wäre man nicht darauf gekommen. Bisher hatte man auch nicht auf die Reihenfolge der Belegnummern der Abrechnungstickets gesehen. Einziger Anhaltspunkt wäre gewesen, wenn unüblich wenig Geld, zum Beispiel nach dem Wochenende, im Kassenautomaten gewesen wäre.
Einziger Anhaltspunkt wäre gewesen, wenn unüblich wenig Geld, zum Beispiel nach dem Wochenende, im Kassenautomaten gewesen wäre.[/quote]

Da stellt sich die Frage, wieviel Geld sich an einem normalen Tag in einem Parkautomaten befand. Vierstellige Entnahmen scheinen nicht aufgefallen zu sein. Und es kam auch nach Auffliegen der grösseren Entnahme zu keinerlei Überprüfungen, das könnte man zumindest den Aussagen des Zeugen W., also der Aussage des Geschäftsführers entnehmen.


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04.03.2019 um 10:56
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Von daher unterstelle mir nicht, wen ich vielleicht meinen könnte.
Mit der neutralen Formulierung "jemand anderem" unterstelle ich dir, wen du vielleicht meinen könntest? Gewagte Schlussfolgerung.

Im Übrigen hat hier mittlerweile eh jeder mitbekommen, wen du der Tat verdächtigst...das hast du ja selber oft genug zum Besten gegeben und bist dafür zahlreiche Male gesperrt worden - dir etwas zu unterstellen ist also überhaupt nicht nötig.


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04.03.2019 um 11:03
Möchte noch auf einen Artikel von mir über den zweiten Wiederaufnahmeantrag hinweisen, der auf justament online erschienen ist.
Der Duktus ist kritisch und zwar kritisch gegenüber dem Bence Toth-"Lager". Das ist insbesondere deshalb so, weil die Medien ihre Aufgaben nicht wahrnehmen und kritisch gegenüber allen Seiten sind. Der Artikel ist somit quasi ein Korrektiv gegenüber den Mainstream-Medien.

Der Münchner Parkhausmord: Querulanz oder berechtigtes Anliegen?


https://justament.de/archives/10028


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.03.2019 um 12:26
Wann wurde dieser Artikel von dir verfasst? Er enthält meiner Ansicht nach einige Aussagen, die sich auf nicht bewiesene Tatsachen beziehen. Du erwähnst oft das Urteil des Gerichts, wir wissen aber, dass dieses Urteil in weiten Teilen nur auf Indizien und aus Indizien abgeleiteten Annahmen besteht.So stand beispielsweise in den vorgefundenen Testamenten nichts darüber, dass ein Studiernabschluss Voraussetzung für die Übernahme eines Geschäftsführerpostens im Parkhaus hätte sein müssen. Es wurde lediglich ausgeführt, dass das Parkhaus nicht verkauft werden dürfte, bevor Bence Toth einen Studienabschluss in Jura erworben hatte. Darüber wurde hier diskutiert und die entsprechenden Passagen und Belege für diese Aussage geliefert.

Weiterhin wurde hier lange und breit darüber diskutiert und darauf hingewiesen, dass rein aus meldepflichtigen Gründen, also der richtigen korrekten Anmeldung bei den Sozialkassen nach dem Studienstand gefragt werden musste. Studienabbruch und Exmatrikulation müssen nicht zwangsläufig zeitlich einhergehen.Das scheint alles an dir vorbeigegangen zu sein, in deinem Eifer Bededikt Toth zu belasten und die Arbeit der Verteidung und Unterstützer zu kritisieren.

Ich verstehe dich wirklich nicht, wider besseren Wissens einen solchen Artikel zu verfassen , was soll das?


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.03.2019 um 12:34
Zitat von meerminmeermin schrieb:Du erwähnst oft das Urteil des Gerichts, wir wissen aber, dass dieses Urteil in weiten Teilen nur auf Indizien und aus Indizien abgeleiteten Annahmen besteht.
Genau. Wenn ich mich auf das Urteil beziehe, dann sage ich das auch. Was daran falsch sein soll, ist nicht ersichtlich.
Zitat von meerminmeermin schrieb:in den vorgefundenen Testamenten nichts darüber, dass ein Studiernabschluss Voraussetzung für die Übernahme eines Geschäftsführerpostens im Parkhaus hätte sein müssen.
Muss es auch nicht! Es reicht, wenn dies von vielen Zeugen, die immer das Gleiche sagen, bestätigt wurde. Und das Testament regelt die Sachen nach dem Tod, es geht hier aber nicht um Sachen nach dem Tod, sondern vor dem Tod.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Studienabbruch und Exmatrikulation müssen nicht zwangsläufig zeitlich einhergehen.Das scheint alles an dir vorbeigegangen zu sein,
Das ist an mir nicht vorbeigegangen, hat aber absolut nix mit meine Argumentation zu tun.
Zitat von meerminmeermin schrieb:in deinem Eifer Bededikt Toth zu belasten und die Arbeit der Verteidung und Unterstützer zu kritisieren.
Ich denke, ich sage, was im Urteil steht und was das Gericht als glaubwürdig angeschaut hat und auch ich als glaubwürdig anschaue. Der Rest von Dir ist somit Polemik.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Ich verstehe dich wirklich nicht, wider besseren Wissens einen solchen Artikel zu verfassen , was soll das?
Bence Toth und seine Verteidiger dürfen mich ja verklagen, wenn sie der Ansicht sind, ich würde etwas Falsche sagen. Ich warte mal geduldig darauf. Bis jetzt ist noch nix gekommen. :-)


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04.03.2019 um 12:51
@meermin

Bist du versehentlich in den falschen Thread gerutscht?
Man sollte den Menschen vom ZDF den Link zukommen lassen. Und Vox und Sat1


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.03.2019 um 14:01
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Möchte noch auf einen Artikel von mir über den zweiten Wiederaufnahmeantrag hinweisen, der auf justament online erschienen ist. Der Duktus ist kritisch und zwar kritisch gegenüber dem Bence Toth-"Lager". Das ist insbesondere deshalb so, weil die Medien ihre Aufgaben nicht wahrnehmen und kritisch gegenüber allen Seiten sind. Der Artikel ist somit quasi ein Korrektiv gegenüber den Mainstream-Medien. Der Münchner Parkhausmord: Querulanz oder berechtigtes Anliegen? https://justament.de/archives/10028
Zu diesem Artikel von Dir spare ich mir jetzt mal eine ausführliche Stellungnahme. Es ist die gleiche Vorgehensweise wie man sie schon aus dem Buch kennt: Ohne Kenntnisse des wirklichen Wiederaufnahmeantrags, ohne Kenntnis der Ermittlungsakten, auf Basis von Presseartikeln und Teilinformationen werden lange Texte geschrieben und damit nicht mehr als eine persönliche Meinung dargelegt.

Beispiele:
"Des Weiteren ist nicht geklärt, ob die Bestimmung der Herkunft tatsächlich zu den anerkannten Standards einer DNA-Analytik gehört."
"Woher Petermann genau weiß, in welcher Position sich Bence Toth befand, als er sich über seine tote Tante beugte, bleibt offen. In den veröffentlichten Akten steht nichts darüber, an welcher Hand Toth den Puls fühlte. "
"Petermann stützt sich vermutlich alleine auf die Aussagen des verurteilten Täters."
"Wie nun Petermann auf diese Idee kommt, dass keine der fünf gefundenen Handschuhspuren als solche zu erkennen seien, ist mir nach dem bisherigen Wissensstand schleierhaft"
"Weshalb aber hat das die Verteidigung nicht bereits in der Hauptverhandlung festgestellt? Hier könnte man folglich auch Kritik an der Verteidigung üben, wenn dies erst ein privat ermittelnder Profiler nach über 12 Jahren feststellt."
"Weshalb ist es nun jedoch Petermann möglich, ein Zeitfenster zu bestimmen, das er am wahrscheinlichsten hält? Dafür musste er schließlich auch auf die Daten zurückgreifen (gemessene Körpertemperaturen), welche bereits der Rechtsmediziner des Gerichts berücksichtigte. Weiter stellt sich die Frage, weshalb er nun bei gleichen Annahmen bzw. Informationen zu einer anderen Berechnung kommt als der Sachverständige des Gerichts."
"Es drängen sich also folgende Fragen auf: Wie lange war dieser Gastronom in diesem Betrieb bereits tätig? Hat er immer die Bestellung der Charlotte Böhringer entgegengenommen? Wie häufig war sie dort zum Mittagessen? Hat man auch andere Zeugen befragt, die das bestätigen könnten und wenn nein, warum nicht?"
"Abgesehen davon ist nicht ersichtlich, weshalb die Verteidigung dies nicht bereits vorher kritisch prüfte und dies erst knapp 13 Jahre nach der Tat reklamiert."
Und dann kommen noch Behauptungen ohne jeglichen Beleg, wie diese hier:
"Diese Zeugenaussage des Geschäftsführers war für das Gericht glaubwürdig, sie wurde übrigens auch nie durch Bence Toth oder dessen Verteidigung bestritten."
Oder Beschuldigungen ohne jegliche Substanz:
Genauere Infos und Hintergründe dürfen momentan hier noch nicht kommuniziert werden, da die Veröffentlichung von rechtlichen Dokumenten und Inhalten eines laufenden Verfahrens nicht erlaubt ist.“

"Was natürlich eine Desinformation der Öffentlichkeit bzw. eine Falschinformation ist. Man kann sich fragen, ob dies bewusst und willentlich geschah oder nur ein Lapsus war. Man kann vermutlich eher von Ersterem ausgehen."
Dem Autor scheint die Vorstellungskraft zu fehlen, das sich aus den Ermittlungen von Axel Petermann und den Gutachten neue Beweise und Erkenntnisse ergeben haben könnten, die auf eine neue, zu untersuchende Tätergruppe hinweisen könnten.

Am Ende bleibt hängen: Der Autor des Textes stellt viele viele Fragen - weil er den Wiederaufnahmeantrag, die darin stehende ausführliche Argumentation und auch die Ermittlungsakten nicht kennt.

Am Ende kann man dem Autor dann aber in einem beipflichten:
Kritischer Journalismus sieht m. E. anders aus.



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Mordfall Charlotte Böhringer

04.03.2019 um 14:11
@SirMarvel


Volle Zustimmung!

Der Artikel liest sich sehr skurril.

Beim Lesen fiel mir spontan ein Sprichwort ein:

Schuster bleib bei deinem Leisten!


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.03.2019 um 14:42
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Dem Autor scheint die Vorstellungskraft zu fehlen, das sich aus den Ermittlungen von Axel Petermann und den Gutachten neue Beweise und Erkenntnisse ergeben haben könnten, die auf eine neue, zu untersuchende Tätergruppe hinweisen könnten.
genau! Grade das Tatmotiv Raubmord wurde mM.n zu wenig berücksichtigt!
Das Büro des Mordopfers sieht aus, als ob gezielt nach etwas gesucht wurde. Gab es doch Gerüchte, dass CB sehr viel Bargeld in ihrer Wohnung aufbewahrt. Das könnte den /die Mörder angelockt haben.

https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.neue-geruechte-in-spektakulaerem-kriminalfall-mord-an-millionaerin-boehringer-war-es-ein-komplott.bcdd4e1d-73ca-442e-8dbf-467d82d6a335.html

es gäbe evl. auch eine alternative mögliche Erklärung warum ihr linker Ringfinger zertrümmert wurde.
Hat sie hier den kostbaren Memoirering getragen, der vom Mörder gestohlen wurde?


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