Mordfall Charlotte Böhringer
02.03.2019 um 14:35@marlonc
Halbwissen deshalb, weil wir die Gegebenheiten am Tatort nicht kennen. Vielleicht kam auch eine Wechselsprechanlage aus den Siebzigern zum Einsatz, wurde aber im Urteil nicht erwähnt. Insofern ist es müßig, so ins Detail zu gehen. Und niemals vergessen, dass hier ein Mensch brutal getötet wurde. Da kann man sich auch mal eingehender informieren über die wesentlichen Punkte, bevor man noch beim Thema 5G-Netz landet.
Das ist hier kein Rätselspiel.
Halbwissen deshalb, weil wir die Gegebenheiten am Tatort nicht kennen. Vielleicht kam auch eine Wechselsprechanlage aus den Siebzigern zum Einsatz, wurde aber im Urteil nicht erwähnt. Insofern ist es müßig, so ins Detail zu gehen. Und niemals vergessen, dass hier ein Mensch brutal getötet wurde. Da kann man sich auch mal eingehender informieren über die wesentlichen Punkte, bevor man noch beim Thema 5G-Netz landet.
Das ist hier kein Rätselspiel.