Mordfall Charlotte Böhringer
25.02.2019 um 21:18Ma_Ve schrieb:In einer solchen Situation DNA auf dem Sakko zu hinterlassen ist hoffentlich unstrittig?Es ist lt. Urteil unstrittig, dass BT die Spur nicht beim Auffinden hinterließ. Vermutlich, weil er seine Tante nicht umdrehte.
Er habe seine Tante blutüberströmt auf dem Bauch in der Diele liegen sehen. Er sei zu seiner Tante hin, habe sie geschüttelt und an irgendeiner Hand den Puls gefühlt. Sie sei eiskalt gewesen.
Im Bereich des Sakkos, wo der Täter sein Opfer mit behandschuhten Händen in Blut berührte, fand sich die DNA Spur des Angeklagten. Eine Erklärung dieser Spuren durch Geschehnisse in der Auffindesituation der Leiche scheidet aus.
SirMarvel schrieb:Erkläre mir bitte mal das Folgende... denn ich verstehe es nicht: Der Spurensicherungsbeamte zieht Überzieher an um Spuren zu vermeiden und trampelt dann überall am Tatort im Flur in dort liegendes Blut und überträgt so seine Schuhe auf den Tatort? Der Spurensicherer wird also zum Spurengeber und Spurenvernichter?! Alleine wenn ich das Schreibe bekomme ich Gänsehaut.Außerdem: Überzieher verursachen doch sicherlich Schmierspuren.In Blut getreten, also nach dem Mord, sind jedenfalls drei Menschen, der Spurensicherungsbeamte, der Notarzt und Bence Toth. Drei Spuren hat der Mann von der Spurensicherung hinterlassen, der Abdruck konnte seinem Schuh vom Sachverständigen zugeordnet werden. Ein Abdruckhinterlassen ist trotz Überziehern möglich. Schmierspuren sind anzunehmen, aber das Profil bildet sich trotzdem (partiell) ab. Das Treten in Blut ließ sich offenbar nicht vermeiden. Den Gänsehautspaß lasse ich dir mal. Der Notarzt hinterließ zwei Spuren. Die Spur, die Bence Toth zugeordnet werden konnte, kann ja durchaus trotzdem von der Tat stammen. Vielleicht zog er deshalb dieselben Schuhe zum Auffinden wieder an, um so eventuelle blutige Schuhspuren erklären zu können.
Es gibt jedenfalls keine Spur in Blut, die einem fremden Täter gehören müsste und ich sehe keine Versäumnisse.