Cassandra71
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2013
dabei seit 2013
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Mordfall Charlotte Böhringer
25.02.2019 um 18:24Das stimmt ja so nicht.panta_rhei schrieb:Dazu passen auch z.B. die Aussagen zu den Schuhspuren im Urteil (Handwerker und Gäste wurden befragt, wer Schuhe ausziehen musste und wer nicht: CB scheint in ihrer Wohnung Schuhe getragen zu haben, Gäste durften sie anlassen, Handwerker mussten sie ausziehen).
Zitat aus dem Urteil:
Der als Zeuge gehörte Heizungsbauer M. und der Maler N. bestätigten glaubhaft, dass sie in der Wohnung die immer ausgezogen hätten. Der Heizungsbauer M. schränkte glaubhaft ein, er habe seine Schuhe nur ausgezogen, wenn das Opfer anwesend gewesen sei. Wenn er die Wohnung mit Herrn R. betreten habe, sei es möglich gewesen, dass er die Schuhe anbehalten habe. Der Rollladenbauer A. berichtete glaubhaft, er und seine Kollegen hätten ihre Schuhe grundsätzlich an gelassen. Lediglich wenn sie über Teppiche hätten gehen müssen, hätten sie Überschuhe angezogen. Diese hätten sie dann im eigentlichen Arbeitsbereich an den Fenstern wieder ausgezogen. Der Polsterer S. berichtete glaubhaft, er habe mit einem Kollegen einen Sessel in die Wohnung des Opfers geliefert. Er habe die Schuhe angelassen und das Opfer habe dies auch nicht kritisiert. Der Einrichtungsberater W. gab glaubhaft an, er habe seine Schuhe in der Wohnung definitiv niemals ausgezogen, weil er dies nirgendwo mache.