Ich zitiere mal aus dem Spiegel und was Petermann über den Todeszeitpunkt sagt:
„
Auch die Angaben zum Todeszeitpunkt zweifelt der ehemalige Kriminalbeamte an. Eine Methode, um diesen zu bestimmen, kann die Analyse des Mageninhalts der Leiche sein. Ausgehend von der Einschätzung, wann zuletzt gegessen und wie viel bereits verdaut wurde, kann man den mutmaßlichen Sterbemoment errechnen. Charlotte Böhringer hatte am Tag ihres Todes gegen 14 Uhr noch einen Teller Rigatoni all'arrabbiata bei ihrem Stammitaliener gegessen. Die Münchner Ermittler gingen von einer »üblichen« Portion aus, von 400 Gramm. Petermann befragte den Gastronomen. Der erinnerte sich, dass Charlotte Böhringer immer eine kleine Portion wünschte, sie habe auf ihre Figur geachtet. Damit ist der wahrscheinliche Todeszeitpunkt infrage gestellt, den Gutachter damals errechneten.“
(Aus: DER SPIEGEL Nr. 8 / 16. 2. 2019 – S. 44-46)Jetzt würde sich natürlich schon einmal die Frage stellen, ob sich dieser Münchner Gastronom überhaupt noch richtig erinnern kann, was Charlotte B. ca. 13 Jahre früher genau gegessen hat. Und vielleicht hätte man auch die Person befragen sollen, die mit Charlotte Böhringer damals mit ihr zu Mittag gegessen hat. Aber bei einer
Standartmahlzeit kam Prof. Peschel im Urteil zum Schluss, dass der wahrscheinlichste Todeszeitpunkt am 15.05.2006 um 17.00 Uhr ist. Der 90% Streubereich liege jedoch bei 15.00 Uhr bis 23.00 Uhr.
Wenn nun aber Charlotte B. keine Standartmahlzeit zu sich nahm, sondern
eine kleine Portion zu sich nahm, dann würde das m.E. heissen, dass der wahrscheinlichste Todeszeitpunk nicht 17.00 Uhr ist, sondern eher irgendwo bei 15.30 Uhr. Weil aus der vorhandenen Speisemenge und dem Andauungszustand kann man ja berechnen, wann ca. die Speise gegessen wurde. Und bei einer kleineren Menge, die gegessen wurde, ist zu erwarten, dass sie schneller verdaut und schneller nur noch eine geringe Menge davon im Magen ist und somit bereits zu einem früheren Zeitpunkt das gleiche Bild ergibt wie bei einer grösseren Speisemenge.
Nun sagt jedoch Petermann in der AZ Folgendes:
"Der Todeszeitpunkt lässt sich nicht genau eingrenzen", bilanziert der Fallanalytiker. Auffällig sei jedoch, dass der angenommene Zeitrahmen exakt "in die Zeit passt, in der Benedikt Toth kein Alibi hat". Seine Analyse und die Berechnung eines rechtsmedizinischen Instituts hätten ergeben, "dass es wahrscheinlichere Zeitpunkte gibt als den vom Gericht angenommenen, doch bei denen verfügt Benedikt Toth über ein Alibi".
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.13-jahre-danach-muenchner-parkhaus-mord-wird-der-fall-jetzt-neu-aufgerollt.8638617b-9bb6-460f-a4e4-651d1d347ceb.htmlWenn wir jedoch den Todeszeitpunkt anhand der letzten Speise berechnen, die CB zuletzt vor ihrem Tode gegessen hat und darauf abstellen, was Petermann für richtig hält, dann ist ja der wahrscheinlichste Todeszeitpunk um ca. 15.30 Uhr.
Da war aber CB ganz sicherlich noch am Leben, weil das letzte Lebenszeichen von ihr gab es um 18.15 Uhr. Das heisst: Wenn man den Todeszeitpunkt anhand der letzten Mahlzeit von CB berechnet und sich hier auf Petermann abstützt, dann stützt das die These von Petermann überhaupt nicht, es wird eigentlich noch schlimmer für Bence T. Jetzt stellt sich die Frage, ob die These von Petermann gestützt wird, wenn wir den Todeszeitpunkt anhand der Kernkörpertemperatur der Leiche bestimmen? Und die Frage stellt sich, ob man das überhaupt ausrechnen kann mit den Informationen, die wir haben?