Mordfall Charlotte Böhringer
16.02.2019 um 10:18falstaff schrieb:Ich persönlich finde die Vorstellung schrecklich dass Mörder aufgrund formeller Fehler aus dem Gefängnis kommenAber immerhin geht es bei diesen formellen Fehlern inhaltlich unter anderem darum, ob es überhaupt verwertbare Spuren des Verurteilten am Tatort gab. Würde sich herausstellen, dass es diese verwertbaren Spuren ( am Jacket des Opfers und am Testament) nicht gab, und darüberhinaus auch die Auflauertheorie des Gerichtes durch eine andere Bewertung der aufgefundenen Bltuspuren in sich zusammenbrechen würde, dann gäbe es keine Beweise für die Anwesenheit des Verurteilten am Tatort und es gäbe keine Begründung mehr dafür, dass der Verurteilte Linkshänder die Tat mit der rechten Hand verübt bzw, zumindest die ersten Schläge mit der rechten Hand verübt hätte. (mit der anderen , der linken Hand musste er laut Gericht die Tür offenhalten).
Es bliebe also nur das Konstrukt hinsichtlich des Motivs und die Frage was dieses letzendlich Wert ist .
Den Studienabbruch und die sich daraus ergebenden Konsequenzen als Motiv anzunehmen halte ich persönlich für völlig überzogen und auch nicht richtig. Die Leitung der Parkgarage hätte Bence jederzeit auch ohne einen juristischen Abschluss übernehmen können, und die Annahme, dass durch die Einstellung eines zweiten GEschäftsführers seine Position im Betrieb in Gefahr gewesen sein soll halte ich ebenfalls für kritisch, da bekannt war, dass zumindest einer der Geschäftsführer entlassen werden sollte.
Diesem Punkt ist meiner Ansicht nach viel zu wenig Beachtung geschenkt worden, ging es doch unmittelbar vor der Tat genau um diese Sache. Fau Böhringer hatte einen Termin mit ihrem Anwalt und wollte diesem etwas zeigen. Wurde je nachgefragt und versucht zu ermitteln, was da gezeigt werden sollte? Wollte Frau Böhringer dem Anwalt vor Ort im Betrieb etwas zeigen oder lagen ihr entsprechende Unterlagen vor, die sie dem Rechtsanwalt zeigen wollte? Unterlagen wurden keine gefunden, zumindest wurde nichts darüber im Urteil verlautbart. Es läge also der Schluss nahe, dass diese Unterlagen verschwunden sein könnten. Und es stellt sich die Frage, wie Frau Böhringer auf das, was sie dem RA mitteilen wollte aufmerksam geworden ist, wer ihr Informationen darüber gab, dass sie betrogen bzw. getäuscht wurde?
Ausgesagt hat , zumindest nach dem was im Urteil steht, dazu niemand. Aber es hatte ja auch niemand die Diebstähle erwähnt, dem einen waren sie gar nicht aufgefallen, der andere scheint damit diskret umgegangen zu sein , auch zunächst gegenüber der Polizei.