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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

16.02.2019 um 10:18
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Ich persönlich finde die Vorstellung schrecklich dass Mörder aufgrund formeller Fehler aus dem Gefängnis kommen
Aber immerhin geht es bei diesen formellen Fehlern inhaltlich unter anderem darum, ob es überhaupt verwertbare Spuren des Verurteilten am Tatort gab. Würde sich herausstellen, dass es diese verwertbaren Spuren ( am Jacket des Opfers und am Testament) nicht gab, und darüberhinaus auch die Auflauertheorie des Gerichtes durch eine andere Bewertung der aufgefundenen Bltuspuren in sich zusammenbrechen würde, dann gäbe es keine Beweise für die Anwesenheit des Verurteilten am Tatort und es gäbe keine Begründung mehr dafür, dass der Verurteilte Linkshänder die Tat mit der rechten Hand verübt bzw, zumindest die ersten Schläge mit der rechten Hand verübt hätte. (mit der anderen , der linken Hand musste er laut Gericht die Tür offenhalten).

Es bliebe also nur das Konstrukt hinsichtlich des Motivs und die Frage was dieses letzendlich Wert ist .

Den Studienabbruch und die sich daraus ergebenden Konsequenzen als Motiv anzunehmen halte ich persönlich für völlig überzogen und auch nicht richtig. Die Leitung der Parkgarage hätte Bence jederzeit auch ohne einen juristischen Abschluss übernehmen können, und die Annahme, dass durch die Einstellung eines zweiten GEschäftsführers seine Position im Betrieb in Gefahr gewesen sein soll halte ich ebenfalls für kritisch, da bekannt war, dass zumindest einer der Geschäftsführer entlassen werden sollte.

Diesem Punkt ist meiner Ansicht nach viel zu wenig Beachtung geschenkt worden, ging es doch unmittelbar vor der Tat genau um diese Sache. Fau Böhringer hatte einen Termin mit ihrem Anwalt und wollte diesem etwas zeigen. Wurde je nachgefragt und versucht zu ermitteln, was da gezeigt werden sollte? Wollte Frau Böhringer dem Anwalt vor Ort im Betrieb etwas zeigen oder lagen ihr entsprechende Unterlagen vor, die sie dem Rechtsanwalt zeigen wollte? Unterlagen wurden keine gefunden, zumindest wurde nichts darüber im Urteil verlautbart. Es läge also der Schluss nahe, dass diese Unterlagen verschwunden sein könnten. Und es stellt sich die Frage, wie Frau Böhringer auf das, was sie dem RA mitteilen wollte aufmerksam geworden ist, wer ihr Informationen darüber gab, dass sie betrogen bzw. getäuscht wurde?

Ausgesagt hat , zumindest nach dem was im Urteil steht, dazu niemand. Aber es hatte ja auch niemand die Diebstähle erwähnt, dem einen waren sie gar nicht aufgefallen, der andere scheint damit diskret umgegangen zu sein , auch zunächst gegenüber der Polizei.


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16.02.2019 um 10:20
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Strate sieht es wie immer als Herausforderung, ein bestehendes Urteil anzugreifen
Richtig, die Herausforderung dabei liegt für ihn darin, intellektuell mit den Richtern die Klingen zu kreuzen. Was ja für sich genommen nicht zu beanstanden ist. Dass er aber, siehe Mollath, auf seiner HP sämtliche seiner Befangenheitsanträge gegen Richter und deren dientsliche Äußerungen in epischer Breite veröffentlicht, obwohl die mit der Sache wenig zu tun haben, ist dann schon wieder ein bisschen unter dem selbst eingeforderten „Niveau“.


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16.02.2019 um 10:21
Zitat von asadehasadeh schrieb:Bei der Frage, wo genau der Angriff erfolgte, könnte es um das Mordmerkmal der Heimtücke gehen. Unmittelbar Beim Öffnen der Tür = Überraschungsmoment = Heimtücke. Hätte das Opfer den Täter hereingelassen und hätten sich Opfer und Täter zunächst in der Wohnung gestritten, vlt im Flur oder aber im Büro, und der Täter hätte dann zugeschlagen, dann entfiele evtl. die Heimtücke.
Das Opfer nach Öffnen der Türe in den Flur zurückdrängen und zuschlagen ist m.E. auch Heimtücke. :-)
Zitat von asadehasadeh schrieb:Sollte es so sein, dass der Todeszeitpunkt tatsächlich früher gewesen sein muss, vor dem Telefonat um 18.15 Uhr, dann kann der vom Gericht angenommene Tatablauf so nicht stimmen und ist ausgeschlossen.
Man wird den Todeszeitpunkt nie so genau eingrenzen können. Das zweitletzte Lebenszeichen von CB war um 17.53 wenn ich das richtig im Kopf habe, also ein Unterschied von 22 Minuten.


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16.02.2019 um 10:25
Zitat von meerminmeermin schrieb:Es bliebe also nur das Konstrukt hinsichtlich des Motivs und die Frage was dieses letzendlich Wert ist .
Blödsinn! Es würde weiterhin die DNA Spur am Umschlag des Testaments geben, der Fingerabdruck an der Klarsichtmappe die Tatbezug hat, es würde den Geldbeutel geben, der eine DNA hat und Tatbezug hat, weil am Boden liegend.
Es gäbe ein sattes Motiv und es gäbe die Entwendung der Zeitungen, dann das aufgefundene Geld bei Bence T. und viel Lügen im Verfahren und der Zeugenvernehmung und das Nachtatvrhalten.


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16.02.2019 um 10:33
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:dann das aufgefundene Geld bei Bence T
Das Geld, also die von der Polizei im Rahmen der ersten Vernehmung aufgefundenen 500 Euro Scheine sprechen für mich eher ganz entschieden für die Unschuld Bences. Welcher Täter versteckt das Geld, dass er nach einem von ihm verübten Mord gestohlen hat in seinem Geldbeutel, den er in der Hosen- oder Jackentasche mit zur Polizei nimmt? Und so knapp bei Kasse kann Bence Toth gar nicht gewesen sein, dass er einen der mutmasslich gestohlenen Geldscheine sofort an einer Tankstelle, an der er ganz sicher davon ausgehen konnte dass er und sein Fahrzeug gefilmt werden würden , gewechselt hätte.


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16.02.2019 um 10:35
Aber noch einmal zu meiner oben gestellten Frage: Hat jemand eine Idee, was Frau Böhringer ihrem Rechtsanwalt, mit dem sie unmittelbar vor ihrem Tod einen Termin hatte, zeigen wollte?


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16.02.2019 um 10:36
Zitat von meerminmeermin schrieb:Das Geld, also die von der Polizei im Rahmen der ersten Vernehmung aufgefundenen 500 Euro Scheine sprechen für mich eher ganz entschieden für die Unschuld Bences. Welcher Täter versteckt das Geld, dass er nach einem von ihm verübten Mord gestohlen hat in seinem Geldbeutel, den er in der Hosen- oder Jackentasche mit zur Polizei nimmt? Und so knapp bei Kasse kann Bence Toth gar nicht gewesen sein, dass er einen der mutmasslich gestohlenen Geldscheine sofort an einer Tankstelle, an der er ganz sicher davon ausgehen konnte dass er und sein Fahrzeug gefilmt werden würden , gewechselt hätte.
Tatsache ist, dass die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass der CB Geld in dieser Höhe weggekommen ist.
Tatsache ist, dass Bence T. nicht erklären kann, woher das Geld stammt bzw. er bringt eine Erklärung, die völlig ohne Belege und völlig unglaubwürdig ist.


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16.02.2019 um 10:40
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Es gehe allein darum, die ursprünglichen Beweise durch neue Beweise oder Tatsachen zu erschüttern.“
Ein Gutachten, das zu einem anderen Schluss kommt als das im Urteil eingeflossene Gutachten, wird in aller Regel nicht als neuer Beweis/neue Tatsache anerkannt.


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16.02.2019 um 10:41
Zitat von meerminmeermin schrieb:Welcher Täter versteckt das Geld, dass er nach einem von ihm verübten Mord gestohlen hat in seinem Geldbeutel, den er in der Hosen- oder Jackentasche mit zur Polizei nimmt?
Benedikt Toth hat zum ersten Mal in seinem Leben eine Straftat begangen (die Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad ist eine vernachlässigbare Kleinigkeit). Diese Straftat war direkt ein Kapitalverbrechen von unvorstellbarer Grausamkeit. Ein solcher Täter befindet sich in einem mentalen Ausnahmezustand. Da ist es auch bei einem gut durchdachten Tatplan typisch, dass Offensichtliches auch mal vergessen wird und der Täter schwere Fehler macht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.02.2019 um 10:45
@Marc_Smith
Ist das Zurückdrängen denn objektivierbar? Gibt es dafür Spuren am Tatort oder am Opfer?

Und wie eindeutig und frei von jeglichem Zweifel/Irrtum ist das zweitletzte Lebenszeichen?

Ich hoffe, wir bekommen den WAA nebst Anlagen zu lesen. Das wäre äußerst spannend.


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16.02.2019 um 10:45
Nach Angaben des Zeugen H war erklärtes Ziel von CB, den Geschäftsführer R. mit dem sie unzufrieden gewesen war, „zu entfernen und ihm möglichst wenig oder nichts zahlen zu müssen“. Gerade dies allerdings, nämlich eine hohe Abfindung, hatte der Zeuge jedoch CB als Konsequenz einer ‚ordentlichen‘ Kündigung beschrieben. Ausdrücklich hatte er in den Gesprächen mit ihr deshalb auch darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung einer solchen Abfindungszahlung „ein dauerhafter gravierender Vertragsverstoss vorliegen müsse“. Vor diesem Hintergrund gewinnt besondere Bedeutung, dass CB ihn zu dem Gespräch am 15.5.2006 gebeten hatte, weil sie „betrogen“ werde. So wusste Rechtsanwalt X. anlässlich seiner polizeilichen Vernehmung vom 17.5.2006 noch im Einzelnen zu berichten, was das Anliegen CB für die Besprechung an ihrem Todestag gewesen war:

„Ich möchte vorwegnehmen, dass Probleme um den Herrn R. auch der Grund dafür waren, dass (S. 181) mich Frau Böhringer am 15.05. dieses Jahres zu einem Gespräch gebeten hatte …
Frage:
Als Sie letzte Woche mit Frau Böhringer den Beratungstermin für den 15.05.2006 vereinbart hatte, wussten Sie da, um welche Angelegenheit es gehen würde?
Antwort:
Ja
Frage:
Was war das für ein Vorgang?
Antwort:
Es ging wieder um eine Angelegenheit in Bezug auf den Herrn R. Frau Böhringer hatte nur ganz vage angedeutet, dass wir uns dringend treffen müssten, im Parkhaus. Sie würde mir dort etwas zeigen. Es bestünde der Verdacht oder die Möglichkeit, dass Herr R. im Zusammenhang mit der Erfassung oder Registrierung von Fahrzeugen, die in die Garage einfahren, ev. Manipulationen vorgenommen haben könnte und sie deutete an, dass – sollte sich diese Manipulation nachweisen lassen – dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein könnte.“
(ZV F. vom 17.5.2006, Bl. 199 und 205 d.a. – Hervorhebung durch Verfasser)
Frau Böhringer wollte dem Rechtsanwalt also an ihrem Todestag etwas zeigen!! Wenn sie aber etwas zeigen wollte, dann wird sie die entsprechenden Dokumente bereitgelegt haben bzw. sie wird diese Beweise eingepackt haben um sie mit zum Treffen mit dem RA zu nehmen.

Gefunden worden scheint nichts von alledem. Und es fehlt die Information darüber, wie Frau Böhringer auf ihren Verdacht kam und wie sie darauf kam, etwas zeigen zu können.

Geschäftsführer R. wird sich wohl kaum selber bei ihr belastet haben. Bence Toth hatte das entnommene Geld der letzten Entnahme zurück in die Kasse gelegt.


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16.02.2019 um 10:48
Zitat von meerminmeermin schrieb:Welcher Täter versteckt das Geld, dass er nach einem von ihm verübten Mord gestohlen hat in seinem Geldbeutel, den er in der Hosen- oder Jackentasche mit zur Polizei nimmt?
Welcher Täter verliert seinen Ausweis am Tatort?

Klingt absurd, ist aber auch schon passiert.

Ganz grundsätzlich ist es müßig, sich mit solchen Fragen zu beschäftigen.


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16.02.2019 um 10:52
Zitat von asadehasadeh schrieb:Ist das Zurückdrängen denn objektivierbar? Gibt es dafür Spuren am Tatort oder am Opfer?
Ja, gibt es! :-) Aber das ist m.E. momentan irrelevant. :-)


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16.02.2019 um 10:52
Zitat von asadehasadeh schrieb:Ich hoffe, wir bekommen den WAA nebst Anlagen zu lesen. Das wäre äußerst spannend.
Sicher nicht. Die "Wiederaufnahmespezialisten" haben mit der Öffentlichkeit schlechte Erfahrungen gesammelt. Die "unwiderlegbaren Argumente", die den "Justizirrtum beweisen", werden in Foren wie diesem bisweilen doch widerlegt. Deshalb ist es nun nicht mehr "erlaubt", Dokumente aus einem laufenden Verfahren zu veröffentlichen.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ein Gutachten, das zu einem anderen Schluss kommt als das im Urteil eingeflossene Gutachten, wird in aller Regel nicht als neuer Beweis/neue Tatsache anerkannt.
Richtig, es müssen überlegene Forschungsmittel vorliegen. Strate behauptet das zwar immer, aber die Strafkammern prüfen diese Behauptung meist sehr gründlich.


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16.02.2019 um 10:57
Zitat von meerminmeermin schrieb:Frau Böhringer wollte dem Rechtsanwalt also an ihrem Todestag etwas zeigen!! Wenn sie aber etwas zeigen wollte, dann wird sie die entsprechenden Dokumente bereitgelegt haben bzw. sie wird diese Beweise eingepackt haben um sie mit zum Treffen mit dem RA zu nehmen.
Warum muss sie zwingend etwas bereitgelegt haben? Das sehe ich nicht.

BTW: Möglicherweise hatte sie Herrn R. tatsächlich in Verdacht, sich an den Parkautomaten bedient zu haben - und nicht den Bence, der sich in Wahrheit daran vergriffen hat.


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16.02.2019 um 11:01
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Warum muss sie zwingend etwas bereitgelegt haben? Das sehe ich nicht.
Das stimmt, es kann auch darum gegangen sein, einen Blick auf die Parkautomaten oder in die aktuellen Kassenbücher, Belege und Abrechnungen zu werfen.

Es bleibt aber die Frage, wer Frau Böhringer "gesteckt" hatte, dass da etwas nicht stimmt.


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16.02.2019 um 11:08
Zitat von meerminmeermin schrieb:Es bestünde der Verdacht oder die Möglichkeit, dass Herr R. im Zusammenhang mit der Erfassung oder Registrierung von Fahrzeugen, die in die Garage einfahren, ev. Manipulationen vorgenommen haben könnte
Was bedeutet das denn überhaupt? Geht es da um die Parkautomaten oder um andere Manipulationen? Ich kann mit dieser Formulierung nicht wirklich was anfangen...


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16.02.2019 um 11:10
Wenn ich mir so anschaue, was Strate im Spiegel gesagt hat und was im Gesetz steht, dann sehe ich, ganz laienhaft, das Problem in den Begriffen "erschüttern" und "begründen", die ich jetzt nicht als Synonyme deuten würde.

Strate hält es für ausreichend:
ursprüngliche Beweise durch neue Beweise zu erschüttern

Während im § 359 StPO verlangt wird:
neue Beweise, die eine andere Entscheidung zu begründen geeignet sind

Wenn hier irgendwo schon mal von einem "Türöffner" die Rede war, dann werden wir ja sehen, ob das Gericht sich denkt, erschüttert hat er die alten Beweise, schaun wir mal, ob im WAV dann eine Begründung folgt.


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16.02.2019 um 11:15
Zitat von emzemz schrieb:ob das Gericht sich denkt, erschüttert hat er die alten Beweise, schaun wir mal, ob im WAV dann eine Begründung folgt.
Gerade das Landgericht Augsburg und das OLG in München sind dafür bekannt, dass dort "die härtesten Hunde" der Republik sitzen. Deshalb wollte die Toth-Seite ja auch unbedingt, dass über die Wiederaufnahme ein Gericht außerhalb des OLG-Bezirks München entscheidet.

Es ist erwartbar, welches Schicksal den erneuten WA-Antrag ereilen wird. Strate und Petermann wollten nur auch etwas von dem Kuchen abhaben, den Frau Böhringer hinterließ.


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16.02.2019 um 11:20
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Es ist erwartbar, welches Schicksal den erneuten WA-Antrag ereilen wird. Strate und Petermann wollten nur auch etwas von dem Kuchen abhaben, den Frau Böhringer hinterließ.
Mich überzeugen die Sachen nicht, die in den Medien bisher veröffentlicht wurden.
Und ich vermute nun mal, dass in den Medien bereits das Pulver verschossen wurde, was man hat. Der Rest dürfte dann vor allem viel Rhetorik und Beigemüse sein.
Ich bin hier in diesem Fall wirklich auch erstaunt, wie die Leute sich dafür instrumentalisieren lassen.


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