SirMarvel schrieb: Ich habe DIR 2 Artikel dazu geschickt, weil DU offenbar keinerlei Kenntnisse von psychologischen Auswirkungen einer Verhaftung auf spätere Zeugenvernehmungen hast. Ich hoffe Du freust Dich über diese Hilfestellung.
Auf wen(!) hat eine Verhaftung eine psychologische Wirkung bei späteren Zeugenvernehmungen? Auf den, der einen Zeugen vernimmt oder auf den Zeugen? Du hast die Frage noch immer nicht beantwortet.
Und was wäre die Alternative: Einen dringend Tatverdächtigen eines Tötungsdelikts möglichst lange nicht in U-Haft zu nehmen, damit die Zeugen (mutmaßlich!) eine irgendwie unbeeinflusste Aussage machen können?
SirMarvel schrieb:In den Wochen NACHDEM Toth bereits in der Öffentlichkeit als Täter präsentiert wurde, wurden Zeugen (Freunde, Verwandte, Bekannte aus der Schickeria, etc) vernommen, die durch die frühe öffentliche Präsentation des Täters natürlich psychologisch beeinflusst wurden. Diese Einflussnahme führte möglicherweise zu weiteren Belastungsaussagen.
Freunde, Verwandte und Bekannte wissen auch ohne öffentliche Präsentation des mutmaßlichen Täters, dass ein Freund, ein Verwandter oder ein Bekannter verhaftet wurde. Das spricht sich schneller rum, als die Staatsanwaltschaft "Pressemitteilung" sagen kann.
Wenn wir bei Freunden und Verwandten sind, so zeigt sich doch noch Jahre(!) später, dass sie noch immer nicht von der Schuld des B.T. überzeugt sind. Breits aus diesem Grund halte ich es für verkehrt hier "Belastungsaussagen" anzunehmen. Darüber hinaus: Ja, es gibt Aussagen von Zeugen mit Belastungstendenzen. Solche Belastungstendenzen sind in einer Vernehmung durchaus wahrnehmbar. Davon abgesehen: Hast Du schon mal eine Aussage als Zeuge vor Gericht machen müssen? Falls nein: Das ist keine sehr angenehme Situation. Du bist (unter Strafandrohung!) der Wahrheit verpflichtet. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger stellen Fragen. Wer in einer solchen Situation dennoch meint, den Angeklagten belasten zu müssen, muss damit rechnen, dass er zur Wahrheit ermahnt wird oder aber, dass seine Aussage entsprechend (ab-)bewertet wird.
falstaff schrieb:Nur: Die Zeugen werden ja vor Gericht überhaupt nicht gefragt, ob sie den Angeklagten für schuldig halten. Sie werden nur zu ihren konkreten Beobachtungen gefragt, die sie rund um einen Fall gemacht haben.
Richtig und diese (eigentliche) Selbstvertständlichkeit muss man wohl trotzdem anmerken. Zeugen werden nicht nach ihren Meinungen gefragt, sondern nach ihren Beobachtungen und ihrem Wissen zu einem konkreten Sachverhalt (der nicht im Detail, aber grob umrissen dem Zeugen vorab mitgeteilt wird).
Ma_Ve schrieb:Die Realität ist anders. Zeugen sind polizeilich vernommen worden und haben ihre Aussage mit ihrer Unterschrift bestätigt. Monate, mitunter Jahre später sitzen diese Zeugen bei Gericht und sagen aus.
Auch hier muss ich fragen: Kennst Du die Realität, von der Du hier schreibst? Selbstverständlich machen Zeugen schon (in einigen Fällen lange vor der öffentlichen Verhandlung) bei der Polizei oder der StA Angaben zu ihren Beobachtungen. Anders könnte die StA auch gar nicht Zeugen für die Benennung als Beweismittel vor Gericht angeben.
Richtern, Staatsanwälten und Strafrverteidigern sind die Schwächen von Zeugenaussagen durchaus bekannt. Diese Schwächen zu kennen, ist Teil ihrer Ausbildung. Dafür müssen sie nicht bei Wikipedia nachschlagen oder sich sonstwo im Internet kundig machen.
jada schrieb:In unseren Köpfen bleibt der mediale Einwurf: "Schlecker pleite" hängen.
So ist es leider. Bei der Causa Schlecker gehe ich aber (und nur als Beispiel) davon aus, dass viele Laien gar nicht ermessen können, mit welcher durchaus hohen kriminellen Energie Vermögen beiseite geschafft wurde. Insofern halte ich das Beispiel Schlecker für ein schlechtes Beispiel dafür, welchen Einfluss Medien auf unser Vorstellungsbild einer Person gegenüber haben können.