Ma_Ve schrieb:Es bestand zum Zeitpunkt seiner Zeugenaussage keine Notwendigkeit ihn zum Beschuldigten zu machen.
Deine knappen Antworten darüber sind nicht weiter diskussionsfähig. Du weißt einfach Bescheid. Beruflich. Kann ja sein.
Wenn ich aber dann den hier zitierten Satz lese, dann bestätigt das Deine knappen Antworten zuvor und meine Überlegung, dass Du weder beruflich noch ausbildungstechnisch mit Strafermittlungsverfahren zu tun hast. Du kennst dich nicht ansatzweise aus, möchtest aber, dass man es Dir dennoch "glaubt".
Zum Zeitpunkt seiner Zeugenaussage bestand nach Ansicht der vernehmenden Beamten und der StA wohl ganz offensichtlich die Notwendigkeit B.T. zum Beschuldigten "zu machen". Die Gründe, warum man jemanden nicht mehr als Zeugen, sondern als Beschuldigten vernimmt sind vielfältig. Selbst als StPO-Profi könntest Du es hier nicht besser wissen, als die StA und die vernehmenden Beamten, weil Du weder dabei warst, noch den genauen Grund kennst, warum B.T. vom Zeugen zum Beschuldigten "gemacht" wurde.
Ma_Ve schrieb:Damit hätte man warten können bis erste Ergebnisse der Spurensicherung bzw. - Auswertung
vorliegen.
In der Zwischenzeit wären Telefonüberwachungen, Abhören der Wohnung, des Arbeitsplatzes und genutzter Fahrzeuge möglich gewesen.
Woher nimmst Du derartige Überlegungen? Das klingt nach Miami Vice, aber nicht nach der Realität eines Strafermittlungsverfahrens. In dem Moment, in dem die StA einen dringenden Tatverdacht gegenüber jemanden hinsichtlich eines Tötungsdelikts hat, gibt es keine weiteren Alternativen, als den mutmaßlichen Täter festzunehmen. Weil sie andernfalls Gefahr läuft, dass der mutmaßliche Täter a) ... ich wiederhole es hier nicht noch einmal ausführlich.
Wenn (noch) kein dringender(!) Tatverdacht vorliegt (Du kennst die Definition für "dringender Tatverdacht"?), dann kann und darf die StA verdeckt ermitteln.
Ma_Ve schrieb:Vorhandene Haftgründe gegenüber der möglichen Informationsgewinnung durch Überwachungsmassnahmen abzuwägen wäre nicht die schlechteste Idee gewesen.
Klingt superschlau, wäre aber (entschuldige) superdämlich. Wenn der wegen Mordes dringend tatverdächtige B.T., der, obwohl er sich im (umgangssprachlich ausgedrückt) Gewahrsam der Polizei befand, wieder auf "freien Fuß" gelassen worden wäre und dann anschließend die ziemlich vermögende Erbtante der
@Ma_Ve getöetet hätte, würde die
@Ma_Ve dann wohl immer noch behaupten, dass man einen dringend tatverdächtigen Mörder besser erstmal Observiert und sein Telefon abhört, als ihn festzunehmen, damit er auch ja keinem mehr etwas tun kann?