Mark_Smith schrieb:Damit wollte Bence den Ermittlungsbeamten zeigen, dass er sicherlich nicht der Täter ist, zumal er ja überhaupt keinen Anwalt braucht. RA Witting hat ihm das glaub auch selbst gesagt: Ein Anwaltsauflauf würde ihn dann erst recht verdächtig machen.
Nein, einen RA in so einer Situation wegzuschicken hat entweder etwas mit (grandioser) Selbstüberschätzung zu tun oder aber mit (ebenso grandioser) Unkenntnis.
Deine Behauptung, dass wer sich einen RA in so einer Situation nimmt, sich verdächtig mache (oder ist das die Behauptung von RA Witting?), geht vollkommen am Ernst der Situation und der Realität vorbei. Solche Hinweise gibt es immer wieder im "Tatort", das hat aber mit der Ermittlungswirklichkeit nichts zu tun. Kripo und StA kennen die StPO. Sie kennen die Rechte eines Beschuldigten. Sie stellen ihm (sogar) einen Pflichtverteidiger, wenn er sich keinen Verteidiger leisten kann. Er bekommt darüber hinaus eine Liste mit ortsansässigen Strafverteidigern, damit er einen wählen kann.
Das Gegenteil dürfte daher der Fall sein: Ein Beschuldigter, der in so einer gravierenden Situation auf einen Rechtsbeistand verzichtet, macht sich verdächtig.
Die (Entschuldigung) laienhafte Annahme, Polizei und StA hätten es womöglich leichter, wenn ein Beschuldigter sich keinen Anwalt nimmt und "kooperativ" ist, ist ebenso falsch. Ob der Beschuldigte kooperativ ist oder nicht, spielt in (sehr) vielen Fällen keine Rolle.