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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

23.01.2019 um 21:23
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Wegen Totschlag kann man nur verurteilt werden wenn die Tat nicht geplant war und im Affekt verübt wurde.
Beispiel. Man gerät mit jemanden in Streit. Der Gegner reizt einen bis aufs Blut.
Man gerät außer sich und bring das Gegenüber um, dann wäre das wohl Totschlag.

Wenn man sich aber eine Tatwaffe besorgt, und plant jemanden zu töten, dann ist das Mord.
Sorry: Nein!

Wie @jada und @Lichtenberg schon erklärt haben stimmt das nicht. Ob Affekt oder nicht bzw. geplant oder nicht spielt für die Einordnung als Mord oder Totschlag weitgehend keine Rolle.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.01.2019 um 22:55
@abgelenkt

Ganz so einfach ist es nun auch nicht. Mir ist kein Fall bekannt, wo bei einer Affekttat eine Verteilung wegen Mordes erfolgte.
Richtig ist, dass es grundsätzlich mit "Planung" nichts zu tun hat. In der Praxis sieht die Welt anders aus, weil bei einer geplanten Tötung ein Mordmerkmal nicht weit ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 01:33
@Jamegumb
@abgelenkt
@Lichtenberg
@jada


ups... da habe ich was durcheinander gebracht... bzw. mich nicht deutlich ausgedrückt!

Die Unterscheidung von Mord und Totschlag war mal einfacher, wurde aber durch viele Reformen irgendwann einmal wirklich kompliziert!
Ursprünglich lautete das Gesetz mal so:


[1. Januar 1872–15. September 1941]
1§ 211. Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.
.

[1. Januar 1872–15. September 1941]
1§ 212. Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung nicht mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Todtschlages mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft.


Das ist aber Schnee von gestern...
Aktuelle Gesetzgebung:

§ 211. Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
– aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
– heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
– um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

1§ 212. Totschlag.
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.


So was ich meinte ist die neue Gesetzgebung seit 1998

[1. April 1998]
§ 213. Minder schwerer Fall des Totschlags.
War der Todtschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorne gereizt und hierdurch auf der Stelle zur That hingerissen worden, oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.


Quelle:https://lexetius.com/StGB/212,2

Wäre es zwischen C.B und B.T zum Streit gekommen. Und hätte die Tante B.T gedemütigt, beschimpft, und beleidigt und zum Zorn gereizt...
Hätte dieser die Skulptur vom Tisch genommen und ihr über den Schädel gehauen...
Ja, dann wäre es wohl "nur" ein minderschwerer Fall von Totschlag gewesen...

Aber wer die Tante aus Habgier heimtückisch um die Ecke bringt, der wird wegen Mordes verurteilt.

Habgier=Bei einer Tötung aus Habgier gründe sich der Mordvorwurf daher beispielsweise nicht auf das Gewinnstreben des Täters, sondern darauf, dass er dieses auf Kosten eines Menschenlebens verfolgt.
Heimtücke= Das Opfer war vom Angriff völlig überrascht und deshalb nicht in der Lage dem Angriff wirksam zu begegnen.

Im Gerichtsurteil gegen B.T. schaut das so aus:


Gründe:
Am Montag, den 15.05.2006, lauerte der Angeklagte seiner Tante, Charlotte Böhringer (C.B.), vor deren Wohnung im Anwesen Baaderstrasse 4 in München auf. Als Frau Böhringer um ca. 19.00 Uhr ihre Wohnungstür öffnete, um zu ihrem regelmässigen Stammtisch zu gehen, schlug der Angeklagte mindestens 24 Mal mit einem Schlagwerkzeug auf den Kopf des Opfers ein. C.B. war vom Angriff völlig überrascht und deshalb nicht in der Lage dem Angriff wirksam zu begegnen. Beides nutzte der Angeklagte bewusst aus. Er handelte daher heimtückisch.

Frau Böhringer verstarb aufgrund der erlittenen Gewalt an zentraler Lähmung bei schweren Schädel-Hirnverletzungen in Verbindung mit massivem Blutverlust nach aussen.
Motiv für die Tat war das Streben des Angeklagten, durch den Tot der Tante seine finanzielle Situation zu verbessern. Der Angeklagte rechnete damit, Nachfolger des Opfers als Leiter der „Parkgarage Böhringer“ zu werden und auf diese Weise in eine gut bezahlte berufliche Position einzurücken, die er ohne die Tat zeitnah nicht bekommen hätte. In diesem Handlungsmotiv sah das Schwurgericht ein über die Gewinnsucht hinaus gesteigertes, abstossendes Gewinnstreben um jeden Preis, mithin eine Handlung aus Habgier.


Quelle: Urteil Landgericht München 1
Ks 128 Js 10979/06


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 06:37
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Ganz so einfach ist es nun auch nicht. Mir ist kein Fall bekannt, wo bei einer Affekttat eine Verteilung wegen Mordes erfolgte.
Wie definierst Du denn eine "Affekt-"Tat? Und unter welche gesetzliche Regelung unterfällt Deiner Meinung nach ein "Affekt"?


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 10:04
Zitat von emzemz schrieb:CB hat noch einen Blick in den Spiegel geworfen, ihre Handtasche dabei auf dem Tischchen an der Kante rechts vorne abgestellt.
Sie öffnet die Tür, kommt zu Tode. Die Tasche, so würde ich es einschätzen, war aus weichem Leder und aus der Form würde ich schließen, dass man sie zum Shopper auseinanderklappen konnte. (Hatte selbst mal so ein Teil) Diese Taschen hatten keine Stabilität und ich möchte nicht ausschließen, dass sie langsam in sich zusammensackte, nach vorne kippte, vom Tisch fiel und sich so der Inhalt auf dem zwischenzeitlich getrockneten Blut verteilte.

Möglich wäre auch, dass beim Entdecken der Toten jemand an den Tisch stieß und die Tasche so hinunterfiel.

Gegen ein Auskippen spricht für mich, dass sich Teile des Inhalts auch auf der Tasche befinden, wenn ich das richtig erkenne.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-94139265.html

In der pdf Datei dieses Artikels ist ein Foto des Tatortes zu sehen. Es zeigt die am Boden liegende Tasche unterhalb des Tischchens. Die Tasche könnte tatsächlich vom Tisch heruntergekippt sein. Bliebe aber die Frage, wie sie dorthin gelangt wäre. Laut Gericht wurde Frau Böhringer an der Wohnungstür beim Öffnen der Tür vom Täter überrascht als sie die Wohnung ausgehfertig verlassen wollte.

Falls die Tasche beim Öffnen der Tür noch auf dem Tisch stand,könnte diese Annahme sich als falsch erweisen.

Der Tatablauf müsst denn neu konstruiert werden, die Auflauertheorie durch eine andere ersetzt werden.

Auf dem Spiegel Foto sieht man, dass sich noch andere Gegenstände in dem kleinen Flur befanden und man sieht sehr gut das viele Blut am Boden gerade in der unmittelbaren Umgebung der Tasche.

Dass die Tasche einfach so später nach der Tat umgekippt sein soll halte ich für ziemlich unplausibel. Ich vermute eher, dass sie während des Tatgeschehens zu Boden fiel und ausgeleert wurde bzw. sich von selber ausleerte. Es stellt sich also die Frage nach den Spuren im Blut hinsichtlich der Tasche und der sich darin befindlichen Gegenstände.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 14:16
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Eine gewaltige, denn es beweist das er nicht in akuter Geldnot war.
Akute Geldnot wurde als Motiv gar nicht unterstellt...von daher ist dieses Konto praktisch ohne Bedeutung.
Nein, mehrere Hunderter laut WAA. Er sagte er wurde falsch zitiert.
Das kann stimmen oder auch nicht.
Bei Handydaten und Standortdiensten mit relativ hoher Genauigkeit.
Er muss also nicht zwingend in der Parkgarage gewesen sein, sondern kann sich auch in der näheren Umgebung aufgehalten haben.
Die Erwähnung der Zeugin und ihrer Tätigkeit ist einfach ein Teil der Wahrheit. Es handelt sich um eine angesehene, ehrenwerte Person. Es ist wohl anzunehmen das sie die Wahrheit sagt und sie ein Interesse hat den Mörder der Freundin zu finden, oder?
Ich kann nicht beurteilen, wie wichtig ihr das war bzw. ob sie andere Prioritäten hatte...denkbar wäre auch, dass sie der Weinflasche gar keine so große Bedeutung beigemesssen hat, als sie ihre Aussage machte.

Fakt ist, es gibt mehrere plausible Alternativen zum unbekannten Besucher, der den Wein getrunken hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 14:37
Und noch mal was zum angeblichen Besuch am Muttertag:

Im Urteil ist festgehalten, dass Bence um kurz nach zwölf bei der Tante gewesen sein will...also eine sehr exakte Zeitangabe und keine -wie zuvor von mir angenommen- grobe Schätzung.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 14:47
Und hier, extra für dich, Sir Marvel, was zum Telefonat mit Herrn W. bzgl. der Vetretungssituation. Du hattest mich gebeten, mir das richtig durchzulesen...und das habe ich dann jetzt noch mal getan:

Dass eine derartige Verabredung nicht getroffen wurde, ergibt sich aus den glaubhaften Angaben des Zeugen W. Dieser führte aus, das Opfer habe sich noch bei dem Telefonat am Todestag gegen 18.00 Uhr bei ihm beklagt, wie sie die Woche überstehen solle, wo doch ihr Geschäftsführer R. in Urlaub sei und er – W. – aufgrund einer Teilzeitregelung nur am Montag, Mittwoch und Donnerstag arbeite. Frau Böhringer habe ihn sogar gebeten, dass er wenigstens jeden Tag, aber dann nur halbtags, in die Garage komme und dort die Leitungsfunktion wahrnehme. Weder die Klage über die Abwesenheit ihrer Geschäftsführer noch die Bitte an W. abweichend von seinem Dienstplan auch am Dienstag in der Parkgarage zu erscheinen, wären nachvollziehbar, wenn Frau Böhringer mit dem Angeklagten bereits eine „Vertretungsregelung“ getroffen hätte.

Gegen eine Vertretungsabsprache zwischen dem Opfer und dem Angeklagten spricht auch die Kenntnislage des Zeugen M.T., der glaubhaft berichtete, Herr W. hätte in der Tatwoche jeden Tag kommen sollen. Hinsichtlich der Vertretung habe das Opfer nichts angeordnet.

Quelle: Urteil, Themen-Wiki


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 16:07
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb: Weder die Klage über die Abwesenheit ihrer Geschäftsführer noch die Bitte an W. abweichend von seinem Dienstplan auch am Dienstag in der Parkgarage zu erscheinen, wären nachvollziehbar, wenn Frau Böhringer mit dem Angeklagten bereits eine „Vertretungsregelung“ getroffen hätte.

Gegen eine Vertretungsabsprache zwischen dem Opfer und dem Angeklagten spricht auch die Kenntnislage des Zeugen M.T., der glaubhaft berichtete, Herr W. hätte in der Tatwoche jeden Tag kommen sollen. Hinsichtlich der Vertretung habe das Opfer nichts angeordnet.
Teile des Urteils werden aber gerne ignoriert. ;)

Es spricht ebenfalls Bences Auftritt an dem Tag gegen eine vermeintliche Vertretung. Erst recht, wenn es im Vorfeld den Streit gab, dort in Freizeitkluft zu erscheinen, gar keine vertreterischen Arbeiten zu übernehmen, stattdessen das Rad zu dampfstrahlern und dann einfach nach Wuppertal abzuhauen usw. usf.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 16:58
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Akute Geldnot wurde als Motiv gar nicht unterstellt...von daher ist dieses Konto praktisch ohne Bedeutung.
Wie bitte? Ihm wird ein Erbmord zu lasten gelegt... aber ohne Geldnot? Das Konto ist ohne Bedeutung... obwohl das Gericht haarklein vorrechnet das sich Herr Toth das Leben in München kaum leisten konnte... und er deshalb auch Geld stahl? Das ist aber seltsam.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das kann stimmen oder auch nicht.
Alles kann stimmen. Nichts kann stimmen. Das finden wir in diesem Fall zuhauf. Alleine deshalb müsste es in diesem Fall "In dubio pro reo" heißen.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Er muss also nicht zwingend in der Parkgarage gewesen sein, sondern kann sich auch in der näheren Umgebung aufgehalten haben.
Wie wahrscheinlich ist das denn bitte? Schleicht er ohne Grund ums Parkhaus rum? :) Warum sollte er das tun, wo er doch der Lieblingsneffe war und seine Tante offenbar regelmäßig am Muttertag besuchte.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Und noch mal was zum angeblichen Besuch am Muttertag:

Im Urteil ist festgehalten, dass Bence um kurz nach zwölf bei der Tante gewesen sein will...also eine sehr exakte Zeitangabe und keine -wie zuvor von mir angenommen- grobe Schätzung.
Mir ist bewusst das Du immer wieder das Urteil zitierst und dies für Dich offenbar die einzige Richtschnur ist. Ich weise nochmals auf die Fakten (Handydaten) und die exakten Aussagen von Bence Toth im WAA hin. Für Dich scheint das alles nicht von Belang zu sein ... nur das Urteil zählt.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Dass eine derartige Verabredung nicht getroffen wurde, ergibt sich aus den glaubhaften Angaben des Zeugen W. Dieser führte aus, das Opfer habe sich noch bei dem Telefonat am Todestag gegen 18.00 Uhr bei ihm beklagt, wie sie die Woche überstehen solle, wo doch ihr Geschäftsführer R. in Urlaub sei und er – W. – aufgrund einer Teilzeitregelung nur am Montag, Mittwoch und Donnerstag arbeite. Frau Böhringer habe ihn sogar gebeten, dass er wenigstens jeden Tag, aber dann nur halbtags, in die Garage komme und dort die Leitungsfunktion wahrnehme. Weder die Klage über die Abwesenheit ihrer Geschäftsführer noch die Bitte an W. abweichend von seinem Dienstplan auch am Dienstag in der Parkgarage zu erscheinen, wären nachvollziehbar, wenn Frau Böhringer mit dem Angeklagten bereits eine „Vertretungsregelung“ getroffen hätte.
Bence Toth sollte "nach dem Rechten sehen"! Natürlich waren ihre 2 Geschäftsführer nicht da und natürlich beklagte sie sich darüber (wie über einiges andere). Das ist doch überhaupt kein Widerspruch!


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 17:09
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Wie bitte? Ihm wird ein Erbmord zu lasten gelegt... aber ohne Geldnot?
Korrekterweise nennt sich das Habgier.
Dafür ist aber nicht Voraussetzung, dass man sich in Geldnot befindet. Wie kommst du denn auf die Interpretation?
Habgier bedeutet ein rücksichtsloses Streben nach Vermögensvorteilen um den Preis eines Menschenlebens.



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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 17:19
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Wie bitte? Ihm wird ein Erbmord zu lasten gelegt... aber ohne Geldnot? Das Konto ist ohne Bedeutung... obwohl das Gericht haarklein vorrechnet das sich Herr Toth das Leben in München kaum leisten konnte... und er deshalb auch Geld stahl? Das ist aber seltsam.
Das hatten wir doch schon. Für die Urteilsbegründung ist es völlig irrelevant ob Bence 20000 Euro oder 0 Euro hatte. Im ersten Falle hätte er 1 Jahr in München überleben können im 2. Falle keines. Der Unterschied zwischen 0 und 16000 Euro ist komplett vernachlässigbar, wenn man das gefährdete Erbe von einigen Millionen Euro gegenüberstellt. Zumal er zusätzlich noch den Verlust jeglicher beruflichen Perspektive zu verkraften hatte und im zarten Alter von Anfang 30 ohne akzeptable Perspektive dastand.

Davon abgesehen: Wenn er 16000 Euro hatte und der Meinung war dass ihm deren Nachweis den Arsch hätte retten können - warum hat er den Nachweis denn nicht ganz einfach erbracht?


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 17:26
Wäre er nicht als Mörder überführt worden, dann hätte er die Millionen von Tante geerbt und seine Studienlüge weiterhin aufrecht erhalten können vor seiner Umwelt, weil er ja "notgedrungen" die Leitung der Parkgarage übernehmen müsste.^^

Es ergibt schon alles einen Sinn! Nur es kam anders, als er dachte. :Y:


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 17:59
Zitat von InterestedInterested schrieb: und dann einfach nach Wuppertal abzuhauen usw. usf.
Augsburg...so viel Zeit muss dann schon sein. ;)

Aber Wuppertal war gut, lol.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 18:05
@Cassandra71

Ja verdammt! Wie komm ich denn auf Wuppertal? :ask: Natürlich Augsburg!!! Sorry, war mit den Gedanken nicht ganz dabei - oder habe gerade noch woanders was gelesen. Recht hast Du und Danke, für die Korrektur!


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.01.2019 um 18:16
@Cassandra71
@Interested

Vielleicht bot sich ihm in Wuppertal ja eine berufliche Perspektive und er hätte dort mit dem Papst eine Herrenboutique eröffnen können. :P:


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