Jamegumb schrieb:Du drehst dir die Sachen auch immer so, wie es Grad in deine seltsamen Theorien passen.
Das hat mit "drehen" nichts zu tun.
@SirMarvel ist nur eher geneigt, BT glauben zu schenken, als Du.
Und es ändert auch nichts an der Tatsache, dass BT um 15.00 Uhr in der Nähe der Parkgarage war. Da beißt die vielzitierte Maus keinen Faden ab.
Jamegumb schrieb:Um 13.55 habe das Opfer dann noch über 13 Minuten mit ihrer Freundin M.
gesprochen. Keine der als Zeugen gehörten Telefongesprächspartner des Opfers berichten davon, dass Frau Böhringer einen bevorstehenden
oder einen stattgefundenen Besuch des Angeklagten am Muttertag
erwähnte. Vielmehr berichteten die Zeuginnen S. und M. und H. glaubhaft,
das Opfer habe an diesem Sonntag sogar vergeblich versucht, mit ihnen
jeweils eine Verabredung zum Mittagessen zu treffen. Ein derartiges
Verhalten des Opfers wäre nicht nachvollziehbar, wenn sie den
Angeklagten um die Mittagszeit erwartet hätte. Zudem berichtete die
Zeugin H. noch glaubhaft, das Opfer habe sich bei ihr darüber beklagt,
dass es am Muttertag wieder alleine war..
Wenn man sich mal anschaut, wie hier argumentiert wird, dann kann auffallen, dass die Kammer häufiger so argumentiert: wenn man es Freunden/Bekannten/Verlobten etc. nicht erzählt hat, hat es nicht stattgefunden (Wettgewinne, etc. etc.). Aber das ist doch Schwachsinn! Ganz offenbar hat CB ihrer Freundin S. auch nicht erzählt, dass der Rechtsanwalt den Termin für Montagnachmittag abgesagt hat. Bleibt man in der Logik der Kammer, so hätte das auch nicht stattgefunden haben dürfen. Hat es aber. Wir lernen: auch Dinge, über die man seinen Freunden/Bekannten nichts sagt, können stattgefunden haben.
Außerdem ist sonnenklar, dass weder die Zeugin S., noch die Zeugin M., noch die Zeugin H.
direkte Wahrnehmungen zu einem Besuch von BT am Muttertag 2006 gemacht haben. Die können darüber also tatsächlich überhaupt nichts sagen. Das würde sogar gelten, wenn die Freundinnen über einen Verabredung von BT zum Muttertag ausgesagt hätten. Hörensagen eben. Da könnte die Kammer noch 20 weitere Zeugen dieser Art auffahren; das würde es auch nicht besser machen.
Jamegumb schrieb:Zudem berichtete die
Zeugin H. noch glaubhaft, das Opfer habe sich bei ihr darüber beklagt,
dass es am Muttertag wieder alleine war..
Hier wird noch ein "wieder" eingeführt, um die ganze Sache glaubwürdiger zu machen. Allerdings geht dieser Schuss nach hinten los, denn erstens wissen wir, dass CB "gerne" geklagt und gejammert hat und zweitens wissen wir, dass BT seine Tante in der Vergangenheit am Muttertag häufiger besucht hatte - quasi schon als feststehende Institution, da CB ja keine eigene Kinder hatte. Es spricht aus meiner Sicht daher genau so viel für den Besuch am Muttertag wie dagegen. Also: Glaubens- bzw. Interpretationssache.
Weitere Frage: wo war denn BTs Handy in der Zeit von, sagen wir mal, 11.00 - 15.00 Uhr sonst noch eingeloggt?
SirMarvel schrieb:Im Wiederaufnahmeantrag sagte er, er wisse es nicht, vermutlich am frühen Nachmittag.
Aber das ist natürlich ein Problem. Die Aussage kann auch einfach angepasst sein. Insofern sind Zweifel natürlich angebracht. Was lernt man daraus? Auch als Zeuge bei der Polizei nie vertrauensvoll vor sich hin brabbeln....Das kann einem böse auf die Füsse fallen.