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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

27.01.2019 um 13:45
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Betrachtet man von der Wohnungstüre her den Flur, in dem es zur Tat gekommen sei, seien an der rechten Wand in einer Raumtiefe von 1.7 m drei ineinander übergehende und sich teilweise überlagernde Spritzzentren festzustellen. Diese seien etwa 120 – 150 cm über dem Niveau des Bodens und seien daher einer entweder aufrechten oder gering gebückten Haltung des Opfers zuzuordnen. An der linken Flurwand mehr stirnseitig sei mindestens ein weiteres Spritzerzentrum festzustellen.
Ich finde diese Feststellung interessant.

Meiner Meinung nach kann es dafür sprechen, dass CB vor dem Täter her in Richtung Wohnung ging.

Dieser startete den Angriff also zu einem Zeitpunkt wo er selbst mitten im Raum stand.

Der Angriff erfolgte mit der rechten Hand, obwohl ebenso ein Angriff mit der linken Hand möglich war, weil die Tür nicht mehr im Weg war und sich durch den Türschließer automatisch schloss.

Wer als Rechtshänder mal versucht hat mit der linken Hand einen Nagel in die Wand zu hämmern oder kräftige Schläge auszuführen, wird wissen wie schwierig es ist.

Der Täter war sicher unter einem besonderen Druck und in einer psychischen Ausnahmesituation.

Ich kann mir vorstellen, dass man in einer solchen Situation automatisch seine „starke“ Hand einsetzt!


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.01.2019 um 13:46
@meermin
Ich frage mich allerdings, wozu du dich mit dieser Frage beschäftigst. Durch deren Kläfung lässt sie die Täterschaft BTs weder beweisen noch ausschließen


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27.01.2019 um 13:47
Zitat von meerminmeermin schrieb: Immerhin gab es die Spuren der Verwüstung oben im Büro und es gab keine Blutspuren oben im durchsuchten Büro, was dagegen sprechen könnte, dass die Handlungen hier erst nach dem Mord stattfanden.
Warum musste den unbedingt Blut im Büro gefunden werden?

Vor und hinter der Leiche liegen Teppiche...
Oben auf dem Treppenabsatz auch...
Man darf sich nicht von der grossen Blutlache täuschen lassen...
Es waren zuerst nur Blutspritzer da...
Der Rest läuft erst nach einiger Zeit aus...
Der Täter wird die Blutbefleckten Handschuhe und die Tatwaffe nicht mit ins Büro geschleppt haben, sondern wahrscheinlich unten am Tatort abgelegt haben...
Auf dem Weg ins Büro läuft er über Teppiche...
Vielleicht hat er auch die Schuhe einfach unten ausgezogen um keine Spur zu hinterlassen?


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27.01.2019 um 13:47
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Meiner Meinung nach kann es dafür sprechen, dass CB vor dem Täter her in Richtung Wohnung ging.

Dieser startete den Angriff also zu einem Zeitpunkt wo er selbst mitten im Raum stand.
Genau davon gehe ich aus. Und das Gericht scheinbar auch.


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27.01.2019 um 13:50
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:ch finde diese Feststellung interessant.

Meiner Meinung nach kann es dafür sprechen, dass CB vor dem Täter her in Richtung Wohnung ging.

Dieser startete den Angriff also zu einem Zeitpunkt wo er selbst mitten im Raum stand.

Der Angriff erfolgte mit der rechten Hand, obwohl ebenso ein Angriff mit der linken Hand möglich war, weil die Tür nicht mehr im Weg war und sich durch den Türschließer automatisch schloss.

Wer als Rechtshänder mal versucht hat mit der linken Hand einen Nagel in die Wand zu hämmern oder kräftige Schläge auszuführen, wird wissen wie schwierig es ist.

Der Täter war sicher unter einem besonderen Druck und in einer psychischen Ausnahmesituation.

Ich kann mir vorstellen, dass man in einer solchen Situation automatisch seine „starke“ Hand einsetzt!
Im Gerichtsurteil steht dazu folgendes:

...Die Wohnungstür der Tatortwohnung, vor welcher der Täter auf sein Opfer wartete, öffnet nach innen links. Bei dieser räumlichen Gestaltung liegt der Einsatz der rechten Hand als Schlaghand durch den angreifenden Täter nahe. Er kann mit dieser Hand sofort nach Öffnen der Türe auf die durch das Türblatt nicht mehr geschützten Seite des Opfers einschlagen und gleichzeitig mit der freien linken Hand ein ev. Zurückdrängen der Tür durch das Opfer abblocken. Für das Setzen der Schläge würde schon ein nur geringes Öffnen der Türe ausreichen. Die Blutspritzerzentren im Eingangsbereich der Wohnung, die zunächst auf Schläge nahe der rechten Wand und dann auf Schläge nahe der linken Wand hinweisen, deuten darauf hin, dass sich das Opfer zunächst im rechten Bereich des Ganges aufhielt und zunächst auch blutende Ver- (S. 75) letzungen auf der rechten Körperseite erlitt. Dies wiederum lässt bei den örtliche Gegebenheiten ebenfalls auf den Einsatz der rechten Hand schliessen...

...Gründe, die den Täter während des Angriffs dazu veranlassen oder gar dazu zwingen würden, die Schlaghand zu wechseln, sind nicht ersichtlich Hierzu führte der biomechanische Sachverständige A. überzeugend aus, bei der hier gegebenen Anzahl von Schlägen gehe e bei der Frage der Muskelermüdung um die sogenannte Peripherieermüdung. Aus belastungsphysiologischer Sicht sei eine Ermüdung allerdings nicht naheliegend. Es bestehe die Möglichkeit, dass der Täter nur die ersten vielleicht 5-10 Schlägen sehr intensiv und schnell gesetzt habe. Nach diesen Schlägen sei davon auszugehen, dass sich das Opfer dann nichtmehr habe wehren können. In diesem Stadium habe es für den Täter keinen Grund mehr gegeben, weiterhin sehr schnell auf den Kopf des Opfers einzuschlagen. In dieser Konstellation stelle sich das Problem der Muskelermüdung gar nicht, weil die Folgeschläge mit reduzierter Geschwindigkeit ausgeführt werden können. Daneben bestünde noch die Möglichkeit, dass der Täter bei den Schlägen seine Kraft grundsätzlich rationierte bzw. so genannte „Minipause“ zwischen den Schlägen eingelegt habe. Auch in diesem Fall sei dann keine Ermüdung zu erwarten, die den Täter zu einem Schlaghandwechsel veranlassen würde Den von grosser Sachkunde getragenen Ausführungen des Sachverständigen, die in sich schlüssig, verständlich und plausibel waren, schliesst sich die Kammer an...




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27.01.2019 um 13:51
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Wäre er hinter ihr her gelaufen und hätte er sie noch innerhalb der Wohnung erreicht, hätte einschlag von hinten genügt, um sie am Verlassen der Wohnung zu hindern. Dann wäre sie aber anders rum gelegen. Wzu hätte er sie also in die andere Richtung wieder zur Treppe zurück hätte zwingen sollen?
Na, ja, in der Annahme des Gerichtes geht das Opfer auch nicht nach dem ersten Schlag zu Boden und wird am Weglaufen gehindert. Und dass ein Täter versucht, ein flüchtendes Opfer daran zu hindern Hilfe herbeizurufen und zu fliehen während er selber noch am Tatort anwesend ist, ist erscheint mir irgendwie "normal" zu sein. Aber wie gesagt, es handelt sich nur um Überlegungen, mir erscheint die Behauptuzng des Gerichtes einfach nicht wirklich plausibel zu sein und sie belastet Bence Toth , der unter enormem Zeitdruck stand schwer und sie unterstellt ihm, sich mit dem Plan der Tötung vor der Tür des Opfers aufgestellt zu und auf dieses gewartet zu haben.


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27.01.2019 um 13:54
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Im Gerichtsurteil steht dazu folgendes
Ja und?

Was soll ich mit diesem bekannten Text anfangen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.01.2019 um 13:54
Sorry, muss mich korrigieren. Das Gericht ging davon aus, dass der Angriff direkt beim Verlassen der Wohnung CBs erfolgte. Das glaube ich nicht. Ich denke, sie hat den Täter reingelassen und ging vor ihm her, als der Angriff kurz vor der Treppe erfolgte


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27.01.2019 um 13:59
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Sorry, muss mich korrigieren. Das Gericht ging davon aus, dass der Angriff direkt beim Verlassen der Wohnung CBs erfolgte. Das glaube ich nicht. Ich denke, sie hat den Täter reingelassen und ging vor ihm her, als der Angriff kurz vor der Treppe erfolgte
So macht es auch Sinn. CB wandte dem Täter den Rücken zu, was darauf deutet das es kein Fremder war.

Sie rechnete nicht mit einem Angriff!


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27.01.2019 um 14:03
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:So macht es auch Sinn. CB wandte dem Täter den Rücken zu, was darauf deutet das es kein Fremder war.

Sie rechnete nicht mit einem Angriff!
Genau das denke ich auch. Mag ja sein, dass sie schon ausgehfertig war. Es klingelte und sie ließ den ihr bekannten Täter ein. Nur so machen das Spurenbild und die Lage der Leiche Sinn. Allerdings macht durch dieses Szenario die Verwendung der "falschen" also rechten Hand BTs überhaupt keinen Sinn. Was ein Indiz dafür sein könnte, dass Bence nicht der Täter war


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27.01.2019 um 14:05
Das
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Genau das denke ich auch. Mag ja sein, dass sie schon ausgehfertig war. Es klingelte und sie ließ den ihr bekannten Täter ein. Nur so machen das Spurenbild und die Lage der Leiche Sinn
Was in diesem Zusammenhang keinen Sinn macht ist die Annahme , dass der Täter in der rechten Hand das Schlagwerkzeug führt, obwohl er Linkshänder ist bzw sein soll.

Die schwächere rechte Hand würde ermüden und man würde denken die wird gewechselt.

Genau einem solchen wechseln der Hand widerspricht der Sachverständige!


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27.01.2019 um 14:07
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Was in diesem Zusammenhang keinen Sinn macht ist die Annahme , dass der Täter in der rechten Hand das Schlagwerkzeug führt, obwohl er Linkshänder ist.
Richtig. Unsere Posts haben sich überschnitten. Habe meinen Beitrag dahingehend ergänzt, während du schon gepostet hast.
Sonnenschein81 schrieb:
Allerdings macht durch dieses Szenario die Verwendung der "falschen" also rechten Hand BTs überhaupt keinen Sinn. Was ein Indiz dafür sein könnte, dass Bence nicht der Täter war



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27.01.2019 um 14:49
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Ja und?

Was soll ich mit diesem bekannten Text anfangen?
Lesen!


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27.01.2019 um 15:58
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Genau das denke ich auch. Mag ja sein, dass sie schon ausgehfertig war. Es klingelte und sie ließ den ihr bekannten Täter ein. Nur so machen das Spurenbild und die Lage der Leiche Sinn
Was in diesem Zusammenhang keinen Sinn macht ist die Annahme , dass der Täter in der rechten Hand das Schlagwerkzeug führt, obwohl er Linkshänder ist bzw sein soll.

Die schwächere rechte Hand würde ermüden und man würde denken die wird gewechselt.

Genau einem solchen wechseln der Hand widerspricht der Sachverständige!
Sehe ich auch so. Und es könnte auch noch etwas anders gewesen sein. Die Handtasche des Opfers könnte zum Zeitpunkt als die Tür von Frau Böhringer geöffnet wurde noch hinten auf dem Tisch gestanden haben und diese Tasche könnte später vom Täter an Ort und Stelle ausgekippt worden sein, zu einem Zeitpunkt als das bei der Tat auf den Boden gespritzte Blut bereits trocken war.

Bence Toths Zeitfenster war sehr eng.Er hätte kaum Zeit gehabt zu warten bis das Blut trocken war, oder anders gesagt, zu dem Zeitpunkt als das Blut soweit getrocknet war, dass Gegenstände darin keine Spuren mehr hätten hinterlassen können, hätte Bence Toth sich mit seinem Fahrrad schon auf dem Heimweg befinden oder sogar schon zuhause angekommen sein müssen.

Die bezüglich des sich auf dem Boden befindlichen Blutes am Tatort und der Trockenzeit von Blut angeführten Argumente des Gerichtes wirken auf mich irgendwie konstruiert und ganz und gar nicht plausibel angesichts der Grausamkeit der Tat und der Menge des geflossenen Blutes.


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27.01.2019 um 16:06
Hätte, könnte, wäre, wenn....
Zitat von meerminmeermin schrieb:Bence Toths Zeitfenster war sehr eng.Er hätte kaum Zeit gehabt zu warten bis das Blut trocken war, oder anders gesagt, zu dem Zeitpunkt als das Blut soweit getrocknet war, dass Gegenstände darin keine Spuren mehr hätten hinterlassen können, hätte Bence Toth sich mit seinem Fahrrad schon auf dem Heimweg befinden oder sogar schon zuhause angekommen sein müssen.
KÖNNTE man auch in die andere Richtung spekulieren und weißt Du, ob er am Tag nach der Tat vor der Augsburgfahrt nicht nochmal in der Wohnung war? Kannst Du das ausschließen? Sicher nicht. Also wenn es um krude Spekulationen geht, kann man wirklich viel anführen. ;)


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27.01.2019 um 16:07
Zitat von InterestedInterested schrieb:KÖNNTE man auch in die andere Richtung spekulieren und weißt Du, ob er am Tag nach der Tat vor der Augsburgfahrt nicht nochmal in der Wohnung war? Kannst Du das ausschließen? Sicher nicht. Also wenn es um krude Spekulationen geht, kann man wirklich viel anführen. ;)
Er war ja wahrscheinlich auch am Muttertag an, oder sogar in der Wohnung - nur ist es eben unwahrscheinlich, dass es dabei zu einer Versöhnung kam. Denn sonst hätte die Tante nicht den Dienstplan um ihn herumplanen müssen.


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27.01.2019 um 16:25
Zitat von InterestedInterested schrieb:KÖNNTE man auch in die andere Richtung spekulieren und weißt Du, ob er am Tag nach der Tat vor der Augsburgfahrt nicht nochmal in der Wohnung war? Kannst Du das ausschließen? Sicher nicht. Also wenn es um krude Spekulationen geht, kann man wirklich viel anführen. ;)
Möglich wäre auch das. Von Seiten des Gerichtes wurde sich aber wirklich sehr viel Mühe gegeben akribisch und für jeden einzelnen Gegenstand auszuschliessen warum dieser mit Blut in Berührung gekommen sein könnte bzw. eben nicht mit Blut in Berührung kam und im Anschluss an diese Erklärungsversuche erfolgte dann der im Grund unnötige Hinweis, dass kleine Blutstropfen eben sehr schnell trocknen können. Wenn die Gegenstände, die auf dem Boden verteilt lagen aufgrund ihrer Form nicht in Blut zum Liegen gekommen sein konnten, dann hätte man sich den Hinweis auf die Trockenzeit von Blut im Grunde sparen können. Hier scheint man aber den eigenen Argumenten nicht wirklich getraut zu haben.

Davon, dass es Zeichen gäbe, dass Bence Toth am Folgetag die Wohnung noch einmal betreten haben könnte liest man im Urteil nichts. Das scheint man also ausgeschlossen zu haben.


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27.01.2019 um 17:52
Zitat von meerminmeermin schrieb:Sehe ich auch so. Und es könnte auch noch etwas anders gewesen sein. Die Handtasche des Opfers könnte zum Zeitpunkt als die Tür von Frau Böhringer geöffnet wurde noch hinten auf dem Tisch gestanden haben und diese Tasche könnte später vom Täter an Ort und Stelle ausgekippt worden sein, zu einem Zeitpunkt als das bei der Tat auf den Boden gespritzte Blut bereits trocken war.

Bence Toths Zeitfenster war sehr eng.Er hätte kaum Zeit gehabt zu warten bis das Blut trocken war, oder anders gesagt, zu dem Zeitpunkt als das Blut soweit getrocknet war, dass Gegenstände darin keine Spuren mehr hätten hinterlassen können, hätte Bence Toth sich mit seinem Fahrrad schon auf dem Heimweg befinden oder sogar schon zuhause angekommen sein müssen.

Die bezüglich des sich auf dem Boden befindlichen Blutes am Tatort und der Trockenzeit von Blut angeführten Argumente des Gerichtes wirken auf mich irgendwie konstruiert und ganz und gar nicht plausibel angesichts der Grausamkeit der Tat und der Menge des geflossenen Blutes.
Ich verstehe den Zusammenhang, oder deinen Gedankengang nicht ganz?
Was hat die Trockenzeit der Blutspritzer für eine Relevanz in Bezug auf die Aufenthaltsdauer des Täters?

Die am Tatort festgestellte Spurenlage ist mit einer nur wenige Minuten dauernden Anwesenheit des Täters am Tatort durchaus vereinbar. Das relativ kurze Zeitfenster, das dem Angeklagten zur Verfügung stand, widerspricht daher seiner Täterschaft nicht: Neben der Leiche befanden sich eine Vielzahl von Blutspritzern am Boden und ebenfalls eine Vielzahl von Gegenständen des Opfers. Es handelte sich dabei um ihre Handtasche und Gegenstände, die nach den Gesamtumständen und ihrer Lage auf den Boden aus dieser Tatsache heraus – und auf den Boden fielen. Lediglich bei einem einzigen der zu Boden gefallenen Gegenstände (Mercedes-Mäppchen hinter Handtasche rechts) ist davon auszugehen, dass er Kontakt zu auf dem Boden befindlichen Blut hatte. Nachdem sich auf diesem Mäppchen aber eine Blutanhaftung nachweisen liess, folgt jedenfalls für diesen einen Gegenstand, dass er in noch nicht abgetrocknetes Blut gefallen ist. Hieraus ergibt sich wiederum, dass zwischen dem Tötungsakt (Entstehung der Blutspritzer) und dem wie auch immer gearteten Entleeren der Tasche, was naheliegenderweise zum Kontakt diese Mäppchens mit dem Blutspritzer führte, auch ein nur ganz geringer zeitlicher Abstand liegen konnte, weil das Blut noch nicht getrocknet war. Es ist nicht feststellbar, dass noch weitere Gegenstände aus der Handtasche Kontakt zu Blutspritzern haben mussten. Damit ist auch plausibel, dass weitere blutige Kontaktspuren an den Gegenständen nicht gesichert werden konnten. Somit kann auch aus den Fehlen derartiger weiterer blutiger Kontaktspuren nicht geschlossen werden, der Täter müsse sich länger in der Wohnung aufgehalten haben, um ein Trocknen der Blutspritzer zu ermöglichen. (S. 101)



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27.01.2019 um 18:09
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Lediglich bei einem einzigen der zu Boden gefallenen Gegenstände (Mercedes-Mäppchen hinter Handtasche rechts) ist davon auszugehen, dass er Kontakt zu auf dem Boden befindlichen Blut hatte. Nachdem sich auf diesem Mäppchen aber eine Blutanhaftung nachweisen liess, folgt jedenfalls für diesen einen Gegenstand, dass er in noch nicht abgetrocknetes Blut gefallen ist. Hieraus ergibt sich wiederum, dass zwischen dem Tötungsakt (Entstehung der Blutspritzer) und dem wie auch immer gearteten Entleeren der Tasche, was naheliegenderweise zum Kontakt diese Mäppchens mit dem Blutspritzer führte, auch ein nur ganz geringer zeitlicher Abstand liegen konnte, weil das Blut noch nicht getrocknet war. Es ist nicht feststellbar, dass noch weitere Gegenstände aus der Handtasche Kontakt zu Blutspritzern haben mussten. Damit ist auch plausibel, dass weitere blutige Kontaktspuren an den Gegenständen nicht gesichert werden konnten. Somit kann auch aus den Fehlen derartiger weiterer blutiger Kontaktspuren nicht geschlossen werden, der Täter müsse sich länger in der Wohnung aufgehalten haben, um ein Trocknen der Blutspritzer zu ermöglichen. (S. 101)
Schaut man sich Fotos vom Tatort an, dann sieht man die ausgeschüttete bzw. ausgeleerte Tasche und eine Reihe von Gegenständen, die sich unmittelbar vor der ausgeleerten Tasche auf dem Boden befinden.

Das Schlüsselmäppchen, von dem im obigen Text die Rede ist, liegt allerdings ein wenig abseits der restlichen Gegenstände.

Darüberhinaus handelt es sich bei der Annahme, das Mäppchen hätte sich ebenfalls in der Tasche befunden um eine reine Spekulation. Frau Böhringer kann das Mäppchen auch in der Hand bei sich getragen haben oder es könnte genau wie die Tasche allerdings nicht in der Tasche auf dem Tisch im Flur gelegen haben. Das Mäppchen kann also unabhängig von den anderen Gegenständen auf dem Boden gelangt sein. Meiner Ansicht nach argumentiert das Gericht hier ziemlich unsauber und geht von einer reinen Spekulation aus .

Es stimmt, das Mäppchen ist in frisches Blut gefallen. Aber es muss sich nicht in der Handtasche befunden haben. Die Gegenstände, die sich in der Tasche befanden könnten unabhängig vom Mäppchen auf den Boden gefallen sein, zu einem ganz anderen Zeitpunkt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.01.2019 um 18:14
@meermin

Mir erschließt sich nicht, warum BT die Tasche hätte ausschütten und das Büro durchsuchen sollen. Ebenso den Aufenthalt im Badezimmer verstehe ich nicht.

Dabei hätten, wenn auch minimal, Blutspuren in den Wohnbereich eingebracht werden müssen.

Fällt dir dazu etwas ein?


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