Mordfall Charlotte Böhringer
03.01.2019 um 20:26jada schrieb:Den Zusammenhang kann ich nicht nachvollziehen. Kannst du bitte genauer ausführen, was du meinst?Die Regelung auf der Seite der AOK ist wie folgt:
Mit dem 25. Geburtstag oder wenn Sie ein regelmäßiges monatliches Einkommen haben, das über 435 Euro, bei geringfügigen Beschäftigungen über 450 Euro liegt, endet die Familienversicherung. Als Studierender können Sie in diesem Fall die günstige studentische Krankenversicherung bei der AOK beantragen.Das Einkommen spielt sehr wohl eine Rolle (war bei mir auch so):
Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen ist nicht höher als 435 Euro oder bei einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung nicht höher als 450 Euro. Wer nicht länger als drei Monate jobbt, darf auch mehr als 435 Euro beziehungsweise 450 Euro verdienen.
Bence verdiente aber sein ganzes Studium hindurch 1000, oder? Und die Vollendung des 30. Lebensjahres führte dann offenbar zu:
jada schrieb:Er war nicht über den AG versichert. Der Beitrag 130 EUR monatlich ging direkt von dem Konto von BT ab.Fazit: Also konnte die Tante auch nicht bereits 2005 über die Änderung seines Beitragsstatus geahnt haben, dass er sein Studium nicht mehr betrieb?
@emz
Das ist eine Mittelschule mit kaufmännischem Schwerpunkt. kA wie das Teil in Bayern heißt.
emz schrieb:Aber schaden tut so ein Studium nun auch wieder nicht.Ja genau. Ist ja mit keinem Aufwand verbunden.