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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2019 um 10:31
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Natürlich erhalten renommierte Redakteure und andere Leute Akteneinsicht.
Bist du dir da sicher?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollten Prozessunbeteiligte Akteneinsicht gewährt bekommen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2019 um 10:56
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Bist du dir da sicher?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollten Prozessunbeteiligte Akteneinsicht gewährt bekommen?
Wenn die Prozessbeteiligten, also die Angeklagten und vielfach Verurteilten, den Prozessunbeteiligten die Akten rausgeben.

Erkundige Dich doch mal bei Gerichtsreporter/innen, wie beispielsweise Sabine Rückert oder Gisela Friedrichsen. Die werden Dir zwar alle sagen, dem sei nicht so, aber die Sachen werden sogenannt "durchgestochen". Hier haben Staatsanwaltschaft wie Verteidigung ein Interesse daran, dass sie gewisse Medienleute mit Informationen füttern, damit die in ihrem Sinne schreiben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2019 um 11:07
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Wenn die Prozessbeteiligten, also die Angeklagten und vielfach Verurteilten, den Prozessunbeteiligten die Akten rausgeben.
Wie es funktioniert weiß ich!

Die Frage war nach welcher Rechtsgrundlage es rechtens sein soll!?

Durchstechen ist Gang und Gäbe. Ebenso, dass Anwälte ihre Mandanten die Akten lesen lassen.

Bei deiner Darstellung der Dinge erweckst du den Eindruck man könne einen Antrag stellen und dann bekomme man Akteneinsicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2019 um 11:11
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Bei deiner Darstellung der Dinge erweckst du den Eindruck man könne einen Antrag stellen und dann bekomme man Akteneinsicht.
Ne, das ist überhaupt nicht gemeint mit Antrag stellen. Dazu gibt es natürlich rechtliche Grundlagen wie wissenschaftliches Interesse oder dann ein öffentliches Interesse. Nur muss das öffentliche Interesse grösser sein als das private Interesse (Persönlichkeitsrechte, Datenschutz) und vielfach wird ein Antrag abgelehnt. Und dann gibt es natürlich die Aufhebung der Sperrfristen. Wenn die Menschen bereits tot sind, um die es geht und dies bereits eine gewisse Zeit, dann fallen Sperrfristen weg und die Akten dürfen dann eingesehen werden.


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04.01.2019 um 11:19
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wie es funktioniert weiß ich!

Die Frage war nach welcher Rechtsgrundlage es rechtens sein soll!?
Die Frage ist warum die BI das nicht trotzdem tut, wenn sie der Meinung ist dass die Akten brisantes Material enthalten das auf einen Justizskandal hindeutet. Oder warum sie nicht zumindest die Passagen durchsticht, die in dieser Hinsicht relevant wären.

Aber es geht ja nicht nur um strenggenommen illegale Vorgänge. Die Ergebnisse des Lügendetektortests könnte man beispielsweise ohne weiteres herausgeben, so dass sie von unabhängigen Experten verifiziert oder falsifiziert werden können. Genauso könnte man einen Privatdetektiv beauftragen, die Identität des mysteriösen Mannes zu klären, von dessen Existenz eine Zeugin im Gericht indirekt berichtet hatte. Weiterhin könnte man ein für allemal das Rätsel um Bences Konten um die Zeit der Morde aufklären.

Und so gäbe es noch vieles aufzuzählen was darauf hindeutet, dass die BI in erster Linie mit Nebelkerzen operiert die den Blick auf das Wesentliche verschleiern sollen.

Bence hat nichts mehr zu verlieren und juristische Prinzipienreiterei und Taktirerei nützen ihm jetzt nichts mehr. Warum setzt man also die beträchtlichen Mittel lieber für peinliche Jahrmarktauftritte ein, anstatt für handfeste privaten Ermittlungen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2019 um 11:22
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Natürlich ist es Hofberichterstattung, wenn Sie nur Medien Rede und Antwort stehen und weitere Einsicht gewähren, wenn diese nicht kritisch darüber berichten. Natürlich erhalten renommierte Redakteure und andere Leute Akteneinsicht.
Ich bin sehr verwundert, fast schon schockiert, was hier geschrieben wird.

Die Weitergabe von vertraulichen oder geheimen Akten, insbesondere Ermittlungsakten ist strafbar.

Und wenn Mark_Smith als Privatperson, mit dem Interesse ein Buch zu schreiben, um Akteneinsicht ersucht ist es doch absolut kein Wunder das ihm dieses verwehrt bleiben wird.

Allenfalls Axel Petermann wird wohl Aktenansicht erhalten haben.


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04.01.2019 um 11:22
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Dazu gibt es natürlich rechtliche Grundlagen wie wissenschaftliches Interesse oder dann ein öffentliches Interesse. Nur muss das öffentliche Interesse grösser sein als das private Interesse (Persönlichkeitsrechte, Datenschutz) und vielfach wird ein Antrag abgelehnt.
Dann kennst du letztlich die Gründe warum du keine Akteneinsicht erhalten hast.


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04.01.2019 um 11:24
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Allenfalls Axel Petermann wird wohl Aktenansicht erhalten haben.
Warum ist es bei Petermann plötzlich nicht mehr illegal, Akteneinsicht zu gewähren?


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04.01.2019 um 11:25
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Warum ist es bei Petermann plötzlich nicht mehr illegal, Akteneinsicht zu gewähren?
Hab ich das gesagt? Ich kann nur vermuten das bei Axel Petermann, als renommierten Ex-Mordermittler, Familie Toth womöglich einen Antrag gestellt hat um ihn die Einsicht der Akten zu ermöglichen.


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04.01.2019 um 11:26
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Hab ich das gesagt? Ich kann nur vermuten das bei Axel Petermann, als renommierten Ex-Mordermittler, Familie Toth womöglich einen Antrag gestellt hat um ihn die Einsicht der Akten zu ermöglichen.
Wenn die Akten brisantes Material über einen Justizskandal enthalten, warum wird der Antrag dann nicht für möglichst viele Menschen gestellt? Man müsste doch dann an einer möglichst breiten Öffentlichkeit interessiert sein.


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04.01.2019 um 11:29
Zitat von falstafffalstaff schrieb:warum wird der Antrag dann nicht für möglichst viele Menschen gestellt? Man müsste doch dann an einer möglichst breiten Öffentlichkeit interessiert sein.
Frag das doch die Justiz. :) Denn diese würde diesen Antrag ablehnen. Du kannst auch fragen warum Ermittlungsakten und Zeugenaussagen generell nicht online veröffentlicht werden. Der Grund ist vor allem, das darin SEHR private Dinge stehen die unter Datenschutz und Persönlichkeitsrechte fallen.


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04.01.2019 um 11:29
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Falstaff schrieb:
warum wird der Antrag dann nicht für möglichst viele Menschen gestellt? Man müsste doch dann an einer möglichst breiten Öffentlichkeit interessiert sein.
Frag das doch die Justiz. :) Denn diese würden diesen Antrag ablehnen.
Dann warten wir alle gebannt auf Petermanns Einlassungen.


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04.01.2019 um 14:16
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Und so gäbe es noch vieles aufzuzählen was darauf hindeutet, dass die BI in erster Linie mit Nebelkerzen operiert die den Blick auf das Wesentliche verschleiern sollen.

Bence hat nichts mehr zu verlieren und juristische Prinzipienreiterei und Taktirerei nützen ihm jetzt nichts mehr. Warum setzt man also die beträchtlichen Mittel lieber für peinliche Jahrmarktauftritte ein, anstatt für handfeste privaten Ermittlungen?
Um die Stimmung aufrecht zu erhalten, der Nebel darf nicht verfliegen.
Ich könnte mir vorstellen, dass an die Personen aus dem Freundeskreis nach wie vor Fragen gestellt werden, da macht es sich doch gut, wenn man darauf hinweisen kann, wie sehr man auch weiterhin den Glauben an seine Unschuld vertritt.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Die Weitergabe von vertraulichen oder geheimen Akten, insbesondere Ermittlungsakten ist strafbar.

Und wenn Mark_Smith als Privatperson, mit dem Interesse ein Buch zu schreiben, um Akteneinsicht ersucht ist es doch absolut kein Wunder das ihm dieses verwehrt bleiben wird.

Allenfalls Axel Petermann wird wohl Aktenansicht erhalten haben.
Worin besteht jetzt der Unterschied bezüglich Strafbarkeit zwischen der Privatperson Mark_Smith und der Privatperson Axel Petermann?
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Frag das doch die Justiz. :) Denn diese würde diesen Antrag ablehnen. Du kannst auch fragen warum Ermittlungsakten und Zeugenaussagen generell nicht online veröffentlicht werden.
Wenn es um Ermittlungsakten wie die Spurenakten geht, so werden diese nicht nur nicht veröffentlicht, in die Spurenakten dürfen noch nicht mal die Verteidiger überhaupt reinschaun, da können sie klagen, wie sie lustig sind.

Ein Blick in den Peggy-Knobloch-Thread würde dich bezüglich der Veröffentlichung von Zeugenaussagen eines Besseren belehren. Hier findest du - selbstverständlich mit geschwärzten Namen - seitenweise eingescannte Zeugenaussagen. Mit nur ganz wenig Fantasie lässt sich aber erkennen, um welche Personen es sich hierbei handelt


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04.01.2019 um 14:22
@emz

Was sind denn Spurenakten?


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04.01.2019 um 14:40
Es geht ausschliesslich um ausgefertigte anonymisierte Urteilsabschriften, die von "jedermann" eingesehen werden sollen. Bezüglich Akteneinsicht im STRAFRECHTLICHEN Sinn gilt §475 StPO. Das Thema ist durchaus kontroversiell und noch lange nicht ausdiskutiert. Während zuletzt eher die (richtige) Tendenz bestand, jedem Interessierten Einsicht zu gewähren, ist kürzlich der Fünfersenat dazwischengegrätscht.

http://einspruch.faz.net/einspruch-magazin/2018-08-29/1d09e5ccc8473efb05188358118ad53c/?GEPC=s5

Gruß EK


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04.01.2019 um 14:40
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Was sind denn Spurenakten?
Am besten ist, du machst dich hierzu über diesen und den dort weiterführenden Link schlau.
Peggy Knobloch (Seite 3574) (Beitrag von DoctorWho)


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04.01.2019 um 14:47
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Während die stark entlastenden Indizien wie die Zeugenaussage des Steuerberaters im Strafprozess kleingeredet werden, werden Dinge überbetont, die überhaupt nicht erwiesen sind.
Bitte nicht wieder vergessen, dass es eine Aussage vom Geschäftsführer gibt, die der Aussage des Steuerberaters widerspricht.
Angefangen damit das Du unterstellst das B. Toth sich nicht in der Parkgarage aufhalten durfte, obwohl es diese Art von Platzverweisen schon immer gab und nie ernst gemeint waren und er sich schon lange mit der Tante versöhnt haben konnte.
Ja, konnte. Nur hat er vom angeblichen Besuch am Muttertag und der Versöhnung niemandem erzählt. Frau Böhringer übrigens auch nicht.

Seltsam, oder?

Für mich sieht das so aus, dass die Situation sich zuspitzte und der Bence seine Felle wegschwimmen sah.

Die Schlüssel hat sie ihm ja vorher anscheinend auch noch nie abgenommen...und niemand weiß, wo das früher oder später geendet hätte.
Endend damit, das natürlich Bence Toth die Zeitungen an sich nahm, obwohl er erst deutlich später erst im Tankstellenshop ankam.
Fakt ist doch aber, dass er die Möglichkeit und -als Täter- auch einen Grund hatte, die Zeitungen wegzunehmen.

Es gab auch keine Hinweise, von wem -und warum- die Zeitungen sonst weggenommen worden sein könnten.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2019 um 14:52
Zitat von emzemz schrieb:Am besten ist, du machst dich hierzu über diesen und den dort weiterführenden Link schlau.
Danke für den Hinweis.

Was DoctorWho dort beschreibt wird intern als Handakte bezeichnet!

So leicht entstehen Missverständnisse!

Im übrigen finde ich deinen Hinweis auf den Fall Peggy sehr gut!

Dort zeigt sich die Qualität und Quantität bayerischer Ermittlungsbehörden sehr deutlich.

Da wundert es mich ganz und gar nicht, wenn es zweifelnde Menschen gibt die sich dann in einer Bürgerinitiative zusammenschließen!


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04.01.2019 um 15:00
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Im übrigen finde ich deinen Hinweis auf den Fall Peggy sehr gut!

Dort zeigt sich die Qualität und Quantität bayerischer Ermittlungsbehörden sehr deutlich.
Finde ich auch. Die Parallelen zwischen beiden sind überdeutlich. Wenn dort ein falsches Urteil gesprochen wurde, muss es ja zwangsläufig auch hier so sein. Ist ja schließlich dasselbe Bundesland. Anderes Gericht, andere Richter, anderer Fall aber Bayern eben.
Man sollte BT genau so wie den UK sofort freilassen. Am besten gleich alle Mörder, die aufgrund von Indizien in Bayern verurteilt wurden.


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04.01.2019 um 15:07
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Finde ich auch. Die Parallelen zwischen beiden sind überdeutlich. Wenn dort ein falsches Urteil gesprochen wurde, muss es ja zwangsläufig auch hier so sein. Ist ja schließlich dasselbe Bundesland. Anderes Gericht, andere Richter, anderer Fall aber Bayern eben.
Man sollte BT genau so wie den UK sofort freilassen. Am besten gleich alle Mörder, die aufgrund von Indizien in Bayern verurteilt wurden.
Bist du auf Krawall gebürstet oder möchtest du meine Kritik an Bayern bewusst falsch verstehen?

UK ist bereits frei und kann auch nicht mehr belangt werden.

Im Fall BT gibt es einiges zu kritisieren und da bekomme ich halt Bauchschmerzen.

Damit ist nicht gemeint alle Mörder frei zu lassen oder alles über einen Kamm zu scheren!


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