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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

02.01.2019 um 21:56
@curt
@falstaff

Hat er nicht Theaterwissenschaften oder Schauspiel studiert? Allerdings weiß ich nicht, ob an der Uni.
Aber zumindest wäre er da doch zeitlich ausgelastet gewesein.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.01.2019 um 22:02
BT war eigentlich abgesichert. Er war CBs Lieblingsneffe, er kannte sich aus wie man das Parkhaus leitet, er kannte das Testament, er würde erben und da sich kiener sogut mit den Gegenbenheiten im Parkhaus auskannte, wer hätte das weiter leiten oder übernehmen können?


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02.01.2019 um 22:33
Zitat von curtcurt schrieb:BT war eigentlich abgesichert.
Zum damaligen Zeitpunkt aber eher uneigentlich ;)
Geht man von einer durchschnittlichen Lebenserwartung aus, dann hätte das mit der Erbschaft noch zwei Jahrzente gedauert.

Weder trifft die etwas größenwahnsinnige Einschätzung von BT zu: „Wir sind ein Bauchladen, ..., da braucht man nur ein paar kaufmännische Grundkenntnisse“, noch braucht man spezifische Kenntnisse im Bereich Parkhäuser, um die Geschäftsleitung übernehmen zu können.


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02.01.2019 um 22:57
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Du ignorierst beständig, dass ein Gutachter zu dem Schluss gekommen ist, dass der Bence a) eine leichte Tendenz zur Beidhändigkeit hat und dass b) für den Täter im Prinzip keine andere Möglichkeit bestand, zumindest die ersten Schläge mit der rechten Hand auszuführen, denn er musste mit der linken die Tür öffnen und geöffnet halten.
Ich ignoriere das Gutachten nicht, sondern ich folge dem Gutachten nicht. Ich weiß auch nicht was "leichte Tendenz" hier genau bedeuten soll. Meine Meinung ist ganz klar, das man bei einem dermaßen anstrengenden und komplexen Vorgang (Tatwerkzeug schwingen und gezielt schlagen) immer die Hand nimmt die man gewohnt ist. Das macht man ganz automatisch. Mit einer "leichten Tendenz" verrichtet man nicht dutzende, brutale, zielgenaue Schläge. Du kannst dem Gutachten gerne Glauben schenken - ich aber nicht.

Und natürlich gibt und gab es andere Möglichkeiten der Türöffnung. Da rammt man sich einmal mit dem ganzen Gewicht in die Tür, und schon steht diese offen und kann mit der gewohnten Schlaghand die Tat verüben.

All dies, was zum vermuteten Tat- und Schlagvorgang im Urteil steht, halte ich für unglaubwürdig.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das Urteil (S. 79) sagt dazu folgendes: "Am Morgen des Auffindetages der Leiche wurden von der Wohnungstür des Opfers eine BILD-Zeitung, eine Abendzeitung und eine Süddeutsche Zeitung entwendet. Genau diese Kombination mit den Stadtteilausgaben der AZ und der SZ für den Tatort wurde in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt. Diese Stadtteilausgaben werden im Bereich der Wohnung des Angeklagten nicht vertrieben. Eine "Ausleihe" dieser Zeitungen durch den Angeklagten im Tankstellenshop fand nicht statt.
Ein weiteres Beispiel dafür, wie im Urteil Sachverhalte geschickt so formuliert werden, das Sie schlüssig erscheinen, obwohl Wesentliches übergangen wird. Das Problem ist nämlich, das generell die Ostausgaben an die Parkgarage geliefert würden. Dazu gibt es erst etwas später einen Verweis:

ostausgabeOriginal anzeigen (0,3 MB)

Anders gesagt: Es ist durchaus möglich - aber wohl sehr unwahrscheinlich.


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03.01.2019 um 00:25
Zitat von jadajada schrieb:Sie hätte Sozialabgaben abführen müssen, da es einen Wechsel des Status (hier von Student zu sozialversicherungspflichtigem Angestellten) gegeben hätte.
Ist es in Bayern nicht so, dass die studentische Mitversicherung mit Erreichen des 25. Lebensjahres abläuft? Das wäre bei Tóth schon 2000 gewesen. Er musste sich dann offenbar selbst versichern, allerdings lag die Einkommensgrenze dafür weit unter € 1000.-.


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03.01.2019 um 09:05
@ErwinKöster
- bis 25 (einige Ausnahmen) beitragsfreie Mitversicherung (Familienversicherung) in der GKV
- bis 30 studentischer Versicherungstarif (ca. 80 EUR/ monatl.) - ab 30 studentischer Versicherungstarif (ca. 130 EUR monatl.)
- gilt auf Bundesebene ( VVG und SGB V )

es sei denn der Freistaat hat seine Unabhängigkeit erklärt=)


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03.01.2019 um 12:24
@jada

Wenn er bei der AKO war gelten deren Regeln, sind aber ziemlich gleich.

Ab dem 14. Fachsemester oder mit Erreichen des 30. Lebensjahres gelten die 130 monatlich. Das war bei T. 2005 der Fall. Ob das auch ein Grund war das Studium zu beenden?


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03.01.2019 um 12:26
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Ob das auch ein Grund war das Studium zu beenden?
Das war nicht seine Entscheidung - er hatte schlicht die Prüfungsberechtigung für das Fach Jura verloren. Oder salopp ausgedrückt: Er ist rausgeflogen.


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03.01.2019 um 12:45
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Das war nicht seine Entscheidung - er hatte schlicht die Prüfungsberechtigung für das Fach Jura verloren. Oder salopp ausgedrückt: Er ist rausgeflogen.
Nicht zur Prüfung zu gehen, im Wissen das man exmatrikuliert wird, ist auch eine Entscheidung. Er wurde ja nicht vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern ihm muss klargewesen sein, das die Nicht-Teilnahme an den Prüfungen zur Beendigung des Studiums bzw. der Exmatrikulation führen wird.


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03.01.2019 um 12:48
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Das war nicht seine Entscheidung - er hatte schlicht die Prüfungsberechtigung für das Fach Jura verloren. Oder salopp ausgedrückt: Er ist rausgeflogen.
Was nicht ganz stimmt. Er hätte bis zu einem gewissen Zeitpunkt zum 1. Staasexamen antreten müssen, diesen Termin hat er nicht wahrgenommen und deshalb wurde diese Nicht-Teilnahme als erster Versuch gewertet, wo er die Prüfung nicht bestanden hat.
Er hätte als letztmöglichen Termin im Jahre 2006 noch zum zweiten und letzten Versuch antreten können für das 1. Staatsexamen, aber er hat sich für das WS 2005/2006 nicht mehr rückgemeldet bei der Uni und somit wurde er zwangsweise exmatrikuliert.


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03.01.2019 um 12:49
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Nicht zur Prüfung zu gehen, im Wissen das man exmatrikuliert wird, ist auch eine Entscheidung. Er wurde ja nicht vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern ihm muss klargewesen sein, das die Nicht-Teilnahme an den Prüfungen zur Beendigung des Studiums bzw. der Exmatrikulation führen wird.
Die Teilnahme hätte denselben Effekt gehabt, weil er nicht vorbereitet war. Das Problem war nicht dass er nicht hingegangen ist, sondern dass er entweder mit dem Studium intellektuell überfordert war, oder dass er keine Lust darauf hatte.

Und um das gleich vorwegzunehmen: Das ist nicht weiter verwerflich und dafür kann man auch nicht verurteilt werden. Offenbar empfand er diesen Umstand aber selbst als so gravierend dass er sich veranlasst sah, sein komplettes Umfeld monatelang zu darüber hinwegzutäuschen.


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03.01.2019 um 15:33
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Anders gesagt: Es ist durchaus möglich - aber wohl sehr unwahrscheinlich.
Noch unwahrscheinlicher ist es aber anscheinend, dass Bence (wie er doch behauptete?) die Zeitung mit der besagten Stadtteilausgabe an einem Kiosk in der Nähe seiner Wohnung gekauft hat.


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03.01.2019 um 16:00
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Offenbar empfand er diesen Umstand aber selbst als so gravierend dass er sich veranlasst sah, sein komplettes Umfeld monatelang zu darüber hinwegzutäuschen.
Nee, davon hing ja der Posten in der Parkgarage ab. Das war Charlotte Böhringers Bedingung. Darum hat er ja auch sein tolles Weißwurstessen abgehalten, nach "bestandener" Prüfung.

Die Schauspielschule hat ihn auch abgelehnt - das Schauspiel funktionierte nur in bekanntem Terrain. Fremde konnte er nicht täuschen. ;)

Bence hätte zu jeder Zeit sein Jurastudium offiziell schmeißen können, sich nen normalen Job suchen, der ihm Spaß macht und erfüllt. Er zog es vor, von Tantchens Geld zu leben und sich dafür jahrelang "kasteien" zu lassen. Wenn die Gier keine Grenzen kennt - ....!


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03.01.2019 um 16:01
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Die Teilnahme hätte denselben Effekt gehabt, weil er nicht vorbereitet war. Das Problem war nicht dass er nicht hingegangen ist, sondern dass er entweder mit dem Studium intellektuell überfordert war, oder dass er keine Lust darauf hatte.
Zum einen hatte er bis zum ersten Staatsexamen alle Scheine gemacht, zum anderen sagte er, das er zuviel in der Parkgarage arbeitete und er deshalb zu schlecht vorbereitet war und sich dann die Ablegung des Staatsexamens nicht zutraute. Weiterhin sagte er offenbar, das er das Studium nie gemocht hatte. Das dem so war lässt sich ja auch am Studienverlauf und dem zeitweise Wechsel nach Theaterwissenschaften absehen.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Und um das gleich vorwegzunehmen: Das ist nicht weiter verwerflich und dafür kann man auch nicht verurteilt werden. Offenbar empfand er diesen Umstand aber selbst als so gravierend dass er sich veranlasst sah, sein komplettes Umfeld monatelang zu darüber hinwegzutäuschen.
Offenbar war es ihm peinlich, genau.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Noch unwahrscheinlicher ist es aber anscheinend, dass Bence (wie er doch behauptete?) die Zeitung mit der besagten Stadtteilausgabe an einem Kiosk in der Nähe seiner Wohnung gekauft hat.
Soweit ich weiß, handelte es sich bei dem Zeitungskauf am Kiosk einer U-Bahnstation um einen Kauf am Tattag. Das hat mit der Zeitungsentnahme vom Folgetag ja nichts zu tun. Für den Folgetag gab er meines Wissens an, die Zeitungen aus dem Tankstellenshop entnommen zu haben; wie er sowas mehrfach getan habe. Niemand von uns kennt die wahre und vollständige Zeugenaussagen zur Herkunft der Zeitungen.

Ich finde diesen Beitrag von aberdeen diesbezüglich ausgezeichnet, daher will ich ihn gerne mal zitieren:
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb am 22.07.2013:Wie wahrscheinlich ist es, dass man in München bei jemanden der Zeitung liest, genau diese Kombination von Zeitungen findet? Die Süddeutsche Zeitung ist die auflagenstärkste Zeitung der Stadt, und es ist überhaupt nicht überraschend, bei einem Zeitungsleser dieselbe zu finden. Welche ist wohl die Tageszeitung mit der zweihöchsten Auflage? Richtig, die Abendzeitung. An dritter Stelle folgt dann die "TZ", die aber nicht gefunden worden ist; es wird aber sofort erklärlich, warum der Zeuge, der die Zeitungen an die Tür gehängt hat, "AZ" und "TZ" verwechselt: die sind eben so häufig. Abgeschlagen an vierter Stelle, und an dieser Stelle ein echtes Kompliment an die Stadt München, folgt dann erst die Bild-Zeitung. Hieraus folgt, dass die Kombination SZ, AZ und Bild, die zweitwahrscheinlichste Kombination an Zeitungen ist, die man rein zufällig in München finden würde. Zunächst ist es also überhaupt nicht verwunderlich, dass man dise Kombination findet. Das zunächst so überzeugende Argument, mit den Stadtteilausgaben verfliegt bei näherer Betrachtung der Umstände leider völlig. Dabei muss ich gestehen, dass mir dieses Indiz immer am besten gefallen hat, weil es so etwas Columbo-mäßiges hat. Unglücklicherweise gelingt es aber nicht zu beweisen, dass es im Tankstellenshop einen Fehlbestand einer AZ-Ostausgabe überhaupt gab. Nachgewiesen werden konnte ein Fehlbestand für eine SZ; bedauerlicherweise fand sich bei B. T. aber keine Ostausgabe der SZ, sondern eine Südausgabe. Nach Aussage des Grossisten läge dies zwar bei einem Verpackungsfehler im Bereich des möglichen, aber da er die Möglichkeit eines Verpackungsfehlers überhaupt einräumt, wird das Indiz schon sehr deutlich abgeschwächt, wenn nicht gar vollständig entwertet. Folgerichtig wird dann nach weiteren Spuren (Fingerabdrücke/DNS) auf den Zeitungen gesucht, um die Zeitungen mit der Parkgarage in Verbindung zu verbringen. Es wurden aber keinerlei Spuren gefunden und wir lernen über die Aussage von zwei Sachverständigen, dass Fehlen von Spuren nicht bedeutet, dass die Gegenstände nicht berührt worden sind. Interessanterweise wird aber vom Gericht das angebliche Fehlen von Spuren anderer Menschen an der Kleidung von Ch. B. und im Büro auf einmal gegen B. T. gewertet, was schon ein starkes Gefühl von Willkür aufkommen lässt. Konsequenterweise hätte hier die Kammer der eigenen Logik folgen müssen und alle diesbezüglichen Indizien aus ihrer Begründung herausnehmen müssen. Das Problem wäre dann nur, dass, außer der Motivkonstruktion, und dem bemerkenswerten Aussageverhalten von B. T. nichts mehr übrig bleibt.



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03.01.2019 um 16:47
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Wenn er bei der AKO war gelten deren Regeln, sind aber ziemlich gleich.
Ich bin unwissend. Was ist "AKO"?
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Ab dem 14. Fachsemester oder mit Erreichen des 30. Lebensjahres gelten die 130 monatlich. Das war bei T. 2005 der Fall. Ob das auch ein Grund war das Studium zu beenden?
Nach m.E. wurde im Urteil die 130 EUR für die Krankenversicherung als FIXkosten von BT genannt. Somit hat er diese bis zur Verhaftung entrichtet.

Ich denke, eher, dass der Rauswurf aus dem Studententarif ihn gezwungen hat/ hätte:
- bei seinem AG den neuen Status zu melden, die Tante wusste also vom Studienabbruch und hätte sehr viel höhere Kosten für ihn tragen müssen.
- sich arbeitssuchend zu melden

Die Situation spitzte sich m.M.n. gewaltig zu. Vom Geschäftsführer und Erben zu arbeitslos, ohne Ausbildung, Anfang 30.


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03.01.2019 um 17:09
Zitat von InterestedInterested schrieb:Die Schauspielschule hat ihn auch abgelehnt - das Schauspiel funktionierte nur in bekanntem Terrain. Fremde konnte er nicht täuschen. ;)
Manche schon :-D


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03.01.2019 um 17:09
@falstaff

:D Fragt sich nur, ob die auch alle fremd sind. Aber, Recht hast Du. :D


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03.01.2019 um 17:10
Zitat von jadajada schrieb:Die Situation spitzte sich m.M.n. gewaltig zu. Vom Geschäftsführer und Erben zu arbeitslos, ohne Ausbildung, Anfang 30.
War nicht auch so, dass seine Freundin die komplette Miete bezahlte?
Dann gab es auch noch die Rückzahlung des aus dem Kassenautomaten entwendete Geld, was er vom Konto der Freundin aus zurücküberwies?

Tantchen hatte die finanziellen Daumenschrauben angesetzt. Vielleicht hätte er noch etwas retten können, wäre er zu Kreuze gekrochen und hätte die Wahrheit gesagt. Hätte er eine Alternative vorgeschlagen, evtl. eine Banklehre zu absolvieren, vielleicht hätte sie ihm eine Chance eingeräumt. Aber ohne irgendwelche Kenntnisse den Geschäftsführer geben, das funktioniert eben nicht.


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03.01.2019 um 17:22
Zitat von emzemz schrieb:was er vom Konto der Freundin aus zurücküberwies?
BT hob das Geld der letzten Entleerung vom Konto der Freundin ab und zahlte es in die Registrierkasse der Parkgarage.

Ich hätte als Freundin, schon mal grob nachgefragt, was er da macht. Und denke, dass sie das wohl auch getan hat.
Zitat von emzemz schrieb:evtl. eine Banklehre zu absolvieren
Ja, drei Jahre sind schnell um und eine abgeschlossene Ausbildung doch einiges wert. Vielleicht eher Steuerfachangestellter, die meisten können Buchhaltung und Lohnabrechnung.


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.01.2019 um 17:31
Zitat von jadajada schrieb:Vielleicht eher Steuerfachangestellter, die meisten können Buchhaltung und Lohnabrechnung.
Buchhaltung sollte man auf jeden Fall können. Spätestens wenn das Finanzamt mal vorbeischaut, sollte man wissen, wovon die reden. Schließlich haftet so ein Geschäftsführer selbst und nicht sein Steuerberater, wenn der Mist baut.


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