SirMarvel schrieb:Ich habe einen Beleg der Aussage "B.T sagte aus, sich die Zeitungen ausgeliehen zu haben, um sie wieder zurück zubringen..." angefordert. Dieser Beleg fehlt noch immer.
Ok, das hab ich dann wohl missverstanden.
Im Wiederaufnahmeantrag (S. 90) ist dazu folgendes zu finden:
Das Schwurgericht hatte die Möglichkeit, dass der Antragsteller die Zeitungen aus dem Tankstellen-Shop
ohne Bezahlung mitgenommen haben konnte, als fernliegend ausgeschlossen.
Der Antragsteller hatte die in seiner Wohnung aufgefundenen Zeitungen am 16.05.2006 -wie üblich- aus dem Tankstellen-Shop der Parkgarage mitgenommen.
Anlässlich seiner informatorischen Anhörung als Kläger vor der 4. Zivilkammer des LG München I hatte der Zeuge M.T. folgendes berichtet:
"Es war und ist richtig, dass sich Angestellte der Parkgarage eine Zeitung entnehmen, diese wird dann nach einiger Zeit in die Retoure gegeben. Meine Tante wusste von dieser Übung. Dadurch ist kein Schaden entstanden, allenfalls etwas weniger Gewinn...
Diese Übung war auf Vertrauensbasis, Belege oder Quittungen wurden nicht geschrieben. Ich habe solche jedenfalls nicht gesehen.
Der Beklagte erklärt:
"Hierzu möchte ich ergänzen, eine Wegnahme im Sinne eines Diebstahls, im Sinne eines Nichtwiederbringens wurde natürlich nicht toleriert. Toleriert wurde lediglich die Ausleihe. Die Zeitung wurde am nächsten Tag entweder boniert oder zu den Retouren gegeben. Der Kläger bestätigt dies. "
Aus der nachfolgend eingefügten Stellungnahme der Verlobten des Antragstellers, F.S. ergibt sich, dass der Antragsteller zum einen die Gewohnheit hatte, sich mittels verschiedener Tageszeitungen zu informieren, zum anderen
sich zu diesem Zweck Zeitungen aus dem Tankstellen-Shop der Parkgarage auszuleihen und zur Lektüre in die gemeinsame Wohnung zu bringen.Die Stellungnahme spare ich mir jetzt mal, ist ja im Kontext nicht wichtig.
Weiter gehts mit S. 94 des Wiederaufnahmeantrages, wo Bence dazu selber Angaben macht:
"Es ist richtig, dass ich am 16. Mai 2006 eine Bildzeitung, eine Abendzeitung und eine Bildzeitung in unsere Wohnung gebracht habe. (...)"
Nicht wortwörtlich, aber ausgeliehen, und das hieß im Normalfall: später zurückbringen...oder bist du da anderer Meinung?
cassandra... dir ist schon klar das zwischenzeitlich die Leiche der Tante gefunden wurde, gell? Das die Familie Toth trauerte und aufgebracht war. Gaubst Du das Du in diesem Fall diese Zeitungen zurückbringst? Meine Güte...
Vermutlich nicht...aber es war mir auch klar, dass du garantiert eine Begründung für die Zeitungen im Altpapier auf Lager hast.
Zum Lesen etc. hat es ja noch gereicht...und wer weiß, ob sie nicht direkt im Anschluss entsorgt wurden?