Mordfall Charlotte Böhringer
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Mordfall Charlotte Böhringer
19.04.2018 um 15:14meermin schrieb:Niemand verliert sein Gesicht, wenn er im Studium versagt. Und auch Bences Leben wäre weitergegangen, es hätte sich eine Lösung gefunden ohne dass er seine Freunde verloren hätte, da bin ich mir ganz sicher. Und er wäre wahrscheinlich auch nicht enterbt worden!! Auch wenn das als Sanktionsmassnahme angedroht worden war.Natürlich wäre das Leben weitergegangen, aber m.E. bagatellisierst Du die Sache ein wenig:
Der Bence hat ja nicht nur beim Studium gelogen, er hat auch bei den Arbeitsstellen gelogen und in die Zukunft gelogen, dass er bereits eine gute Arbeitsstelle auf sicher hat und auch bereits einen Doktorvater.
Das Problem ist doch Folgendes: Der musste ja seine Freundin tagtäglich anlügen: Ich gehe ins Refendariat, ich gehe zum Finanzberater, ich gehe zur Uni, ich lerne gerade für die Uni. Die Freundin, was hast Du heute erlebt im Refendariat? Dann muss er Geschichten erzählen. Also so harmlos ist das nun auch wieder nicht.
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19.04.2018 um 15:16@emz
Schirach erzählt Anektoden aus seiner Praxis; empirisch fundiert ist das nicht.
@Butzeller
Steht im Urteil. Vorbestraft wegen Trunkenheit im Verkehr.
Schirach erzählt Anektoden aus seiner Praxis; empirisch fundiert ist das nicht.
@Butzeller
Steht im Urteil. Vorbestraft wegen Trunkenheit im Verkehr.
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19.04.2018 um 15:16meermin schrieb:Niemand verliert sein Gesicht, wenn er im Studium versagt. Und auch Bences Leben wäre weitergegangen, es hätte sich eine Lösung gefunden ohne dass er seine Freunde verloren hätte, da bin ich mir ganz sicher. Und er wäre wahrscheinlich auch nicht enterbt worden!! Auch wenn das als Sanktionsmassnahme angedroht worden war.Nicht, weil er im Studium versagte, sondern weil er allen etwas vorgelogen hat. Spätestens wenn er nicht mehr mit seinen Freunden hätte mithalten können, wäre es vorbei gewesen.
Er wollte Schauspieler werden, da glaube ich kaum, dass ihm die Tante die Parkgarage vermacht hätte.
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19.04.2018 um 15:19abberlineF schrieb:Steht im Urteil. Vorbestraft wegen Trunkenheit im Verkehr.Und was hat er damals bekommen?
Übrigens, der Fall Schnaittach ist keine Anektote aus seiner Kanzlei.
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19.04.2018 um 15:20SCMP77 schrieb:Leider rekapitulierst hier nur die Behauptungen, welche auf der Unterstützerseite aufgeführt sind.Nö. Urteil noch mal lesen. Da findest Du die Ausführungen 99-101 und abschließend die Aussage der Kammer "All dies ist innerhalb ganz weniger Minuten durchführbar. 5-7 Minuten sind dafür allemal ausreichend" (S. 101).
Die Kammer muss sich hier zwar nicht auf die Minute festlegen, darf aber natürlich auch nicht allzu vage bleiben. Der Angeklagte muss ja die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen.
SCMP77 schrieb:Also er kannte seine Verlobte schon Jahre.BT hat unmöglich wissen können, wann seine Verlobte von der Geburtstagsfeier nach Hause kommt.
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19.04.2018 um 15:22Mordfall Charlotte Böhringer
19.04.2018 um 15:24abberlineF schrieb:30 Tagessätze zu je 20 Euro Geldstrafe.Für eine Vorstrafe wären 90 Tagessätze "nötig".
Im Urteil wurde sogar als mildernder Umstand gesehen, dass er keine relevanten Vorstrafen hat.
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19.04.2018 um 15:30Butzeller schrieb:Für eine Vorstrafe wären 90 Tagessätze "nötig".Ja, Mensch. Das solltest Du ganz schnell der Kammer am LG I München mitteilen. Die wissen das offensichtlich gar nicht, sonst würden sie nicht auf S. 9 des Urteils schreiben:
"Der Angeklagte Toth ist ausweislich des Bundeszentralregisterauszugs vom 26.05.08 vorbestraft (Hervorhebung von mir) wie folgt: [...] Rechtskräftig seit 13.09.2005 Trunkenheit im Vekehr [...]"
Akztenzeichen wäre übrigens 953 Cs 484 Js 121548/05
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19.04.2018 um 15:34abberlineF schrieb:Von Kanzlei habe ich auch nichts geschrieben.Da Anwälte gemeinhin Kanzleien haben, erschließt sich mir diese Spitzfindigkeit nun nicht. Aber gut, dann hat von Schirach eben eine Praxis.
30 Tagessätze zu je 20 Euro Geldstrafe.
Wenn du da nicht mehr als 30 Tagessätze zu bieten hast, dann reicht das nicht aus, so wie von @Butzeller angegeben.
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19.04.2018 um 15:41@emz
"Weit verbreiteter Irrglaube ist, dass im Bundeszentralregister Strafen erst bei einem Urteil von mehr als 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe eingetragen würden. Tatsächlich ist zwischen dem Register selbst (§§ 3 ff. BZRG) und der späteren Auskunft aus diesem Register, bspw. dem Führungszeugnis (§§ 30 ff. BZRG) zu unterscheiden. De facto kommen alle Strafen in das Bundeszentralregister und bleiben dort eingetragen, solange bis sie getilgt werden (§§ 45 ff. BZRG). Eintragungen im Bundeszentralregister werden regelmäßig bei weiteren Strafprozessen gegen den Verurteilten einbezogen und vom Richter verlesen." Quelle: Wikipedia.
Spielt aber nicht so die Rolle. Wenn die Kammer das als Vorstrafe ansah, geh ich mal davon aus, dass die wissen, was sie tun.
"Weit verbreiteter Irrglaube ist, dass im Bundeszentralregister Strafen erst bei einem Urteil von mehr als 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe eingetragen würden. Tatsächlich ist zwischen dem Register selbst (§§ 3 ff. BZRG) und der späteren Auskunft aus diesem Register, bspw. dem Führungszeugnis (§§ 30 ff. BZRG) zu unterscheiden. De facto kommen alle Strafen in das Bundeszentralregister und bleiben dort eingetragen, solange bis sie getilgt werden (§§ 45 ff. BZRG). Eintragungen im Bundeszentralregister werden regelmäßig bei weiteren Strafprozessen gegen den Verurteilten einbezogen und vom Richter verlesen." Quelle: Wikipedia.
Spielt aber nicht so die Rolle. Wenn die Kammer das als Vorstrafe ansah, geh ich mal davon aus, dass die wissen, was sie tun.
emz schrieb:Da Anwälte gemeinhin Kanzleien haben, erschließt sich mir diese Spitzfindigkeit nun nicht. Aber gut, dann hat von Schirach eben eine Praxis.Das war aber auch nicht gemeint. Gemeint war, dass er aus seinem persönlichen Erfahrungsschatz/-horizont als Jurist berichtet (eben aus seiner praktischen(!) Tätigkeit oder kürzer: aus seiner Praxis), was keinesfalls als wissenschaftlich stichhaltig oder belastbar anzusehen ist. Ist in etwa so, als wenn ein Lungenfacharzt sagt: "So einen schweren Fall von Lungenentzündung habe ich noch nie gesehen!" .....
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19.04.2018 um 15:50emz schrieb:Übrigens, der Fall Schnaittach ist keine Anektote aus seiner Kanzlei.Dazu sind im Netz ja wenig Informationen zu bekommen. Jedenfalls nicht auf die Schnelle. Dass die Familie "völlig unauffällig" gewesen sei, liest man zunächst nahezu immer. Warte es nur ab, ich find da dann schon was :-)
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19.04.2018 um 15:51@abberlineF
Hatte ich etwas vom Bundeszentralregister geschrieben?
Eigentlich eher nicht.
Mir ging es dabei eher um das Jurastudium. Soll wohl schwierig werden bei einer Vorstrafe mit dem 2. Staatsexamen. Aber da kenn ich mich doch wieder zu wenig aus.
Hatte ich etwas vom Bundeszentralregister geschrieben?
Eigentlich eher nicht.
Mir ging es dabei eher um das Jurastudium. Soll wohl schwierig werden bei einer Vorstrafe mit dem 2. Staatsexamen. Aber da kenn ich mich doch wieder zu wenig aus.
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19.04.2018 um 16:00abberlineF schrieb:Die Kammer muss sich hier zwar nicht auf die Minute festlegen, darf aber natürlich auch nicht allzu vage bleiben. Der Angeklagte muss ja die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen.Es ging damals um die Frage, ob der Rückrufversuch bei der Mutter der Freundin geeignet war, die Täterschaft BTs in Frage zu stellen. Und das Gericht hat dies verneint. Es ist zur Ansicht gekommen, dass selbst bei dem spätest möglichen Zeitpunkt, bei dem das Opfer die Wohnung verließ, es für den Angeklagten noch möglich gewesen wäre, in seine Wohnung zurück zu kommen. Klar, aus Deiner Sicht mag es sportlich erscheinen, aber ich persönlich sehe es nicht. Die Adrenalin-Ausschüttung dürfte in so einem Fall hier einiges bewirken, ich glaube kaum, dass das lähmend wirkt, eher im Gegenteil. Außerdem war es nur eine Grenzbetrachtung, was von den Unterstützern immer außer acht gelassen wird.
Wenn BT der Täter war, dann hat er sogar mit hoher Wahrscheinlichkeit den Anruf direkt nach der Ankunft in seiner Wohnung getätigt. Denn er dürfte dann direkt erkannt haben, dass der Anruf ist ein Indiz dafür wäre, dass er zum Zeitpunkt des Anrufversuches der Mutter der Freundin nicht in der Wohnung war. Er dürfte dann auch entsprechend zurückgerufen haben um evtl. von einer Unklarheit des Todeszeitpunktes zu profitieren.
Klar die Erkältungsbadsache kann auch stimmen, muss es aber nicht. Ich bezweifle es, da er schon am nächsten Tag die Erkältung offenbar überwunden hatte.
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19.04.2018 um 16:04meermin schrieb:Und er wäre wahrscheinlich auch nicht enterbt worden!! Auch wenn das als Sanktionsmassnahme angedroht worden war.Der Bence wollte das Geld der Tante und sich nicht weiter von ihr gängeln lassen...das ist meine Meinung zu der ganzen Sache. Die hätte ihn ihr Leben lang in der Hand gehabt, und wenn er sich von ihr abgewendet hätte, wäre es das mit der Erbschaft gewesen.
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19.04.2018 um 16:14Und der dreimalige Griff in die Parkautomaten hat mit Sicherheit auch dazu beigetragen, das Vertrauen in Bence nachhaltig anzukratzen. Wer weiß, ob Frau Böhringers Maß nicht eines Tages voll gewesen wäre...
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19.04.2018 um 16:22Cassandra71 schrieb:Und der dreimalige Griff in die Parkautomaten hat mit Sicherheit auch dazu beigetragen, das Vertrauen in Bence nachhaltig anzukratzen. Wer weiß, ob Frau Böhringers Maß nicht eines Tages voll gewesen wäre...Nur das wusste ja die CB nicht! Und wie es ausschaut, hätte sie es auch nie erfahren.
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19.04.2018 um 16:31Cassandra71 schrieb:Wer weiß, ob Frau Böhringers Maß nicht eines Tages voll gewesen wäreZu dem Zeitpunkt ihres Todes, war das Maß offenbar voll.
Nur Blut ist dicker als Wasser sagt man. Irgendwann wäre das Verhältnis vermutlich wieder besser geworden.
Nur erstens konnte er das nicht wissen, zweitens hätte er die Sache mit dem Studium zugeben müssen, was eine große Schmach gewesen wäre und nicht zuletzt hätte er zugeben müssen, dass er sein gesamtes Umfeld systematisch belogen hat.
Das ist kein Pipifax, sondern eine Lebenslüge. Ich hätte meinem Partner nicht verziehen, wenn er das mit mir gemacht hätte. Was ist denn das für eine Beziehung, wo man nicht über solche Dinge sprechen kann?!
So eine Beziehung ist eine leere Wurstpelle. Und die wirft man weg.
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19.04.2018 um 17:02SCMP77 schrieb:Es ging damals um die Frage, ob der Rückrufversuch bei der Mutter der Freundin geeignet war, die Täterschaft BTs in Frage zu stellen. Und das Gericht hat dies verneint.Es wirkt so, als wären Deine Kenntnisse des Urteils nach oben ausbaufähig. Oder es fehlt die Bereitschaft, die Argumentationsfiguren nachzuvollziehen.Zwischen 18.00 und 18.15 Uhr war CB offenbar noch am Leben. Ab ca. 17.30 Uhr war BT alleine in Wohnung. Fahrzeit Wohnung BT-CB ca. 13 Minuten. Da denkt man: zeitsatt. Das funktioniert aber so nicht. Warum nicht? Weil die Kammer die Tatbegehung aufgrund er Logik der Urteilsbegründung zeitlich in die Nähe des Aufbruchs zum Stammtisch rücken muss. Täte sie dies nicht, wäre es wesentlich schwerer, den Fokus auf BT als Täter zur richten. Daher spricht die Kammer(!) von einem Todeszeitpunkt gegen ca. 19.10 Uhr oder zwischen 19.00 und 19.10 Uhr. DAS macht das Zeitfenster schmal. Nicht die Unterstützer.
In jedem Fall konnte BT nicht wissen, wann seine Verlobte heimkehren würde, was für ihn ein hohes Risiko bedeutete.
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19.04.2018 um 17:15abberlineF schrieb:Es wirkt so, als wären Deine Kenntnisse des Urteils nach oben ausbaufähig. Oder es fehlt die Bereitschaft, die Argumentationsfiguren nachzuvollziehen.Zwischen 18.00 und 18.15 Uhr war CB offenbar noch am Leben. Ab ca. 17.30 Uhr war BT alleine in Wohnung. Fahrzeit Wohnung BT-CB ca. 13 Minuten. Da denkt man: zeitsatt. Das funktioniert aber so nicht. Warum nicht? Weil die Kammer die Tatbegehung aufgrund er Logik der Urteilsbegründung zeitlich in die Nähe des Aufbruchs zum Stammtisch rücken muss. Täte sie dies nicht, wäre es wesentlich schwerer, den Fokus auf BT als Täter zur richten. Daher spricht die Kammer(!) von einem Todeszeitpunkt gegen ca. 19.10 Uhr oder zwischen 19.00 und 19.10 Uhr. DAS macht das Zeitfenster schmal. Nicht die Unterstützer.Ist jetzt auch eine ziemlich verwirrende Ausführung. :-)
In jedem Fall konnte BT nicht wissen, wann seine Verlobte heimkehren würde, was für ihn ein hohes Risiko bedeutete.
Die Kammer setzt den Zeitpunkt des Angriffs spätestens auf 19.10 Uhr.
Aber: weil die CB ausgehfertig gekleidet war, was immer das auch heissen mag, geht die Kammer davon aus, dass die CB zur Türe hinaus wollte und zum Stammtisch gehen. Deshalb Zeitpunkt des Todes eher so 18.50 bis 19.10 Uhr.
Das Risiko dürfte für Bence relativ klein gewesen sein wegen seiner Freundin.
Wäre sie früher nach Hause gekommen, hätte er gesagt, er habe noch eine Zeitung holen wollen an der nahen U-Bahnstation und die Frauke war ja so liebeswürdig, dass sie ihm auch so zuerst ein falsches Alibi geliefert hat.