abberlineF schrieb:Sicher. Ist aber sportlich. Emotionale Ausnahmezustände, die ja schon mal auftreten können, wenn man schon mal seine eigene Tante brutal erschlägt, dürfen dann aber nicht auftreten..
Leider rekapitulierst hier nur die Behauptungen, welche auf der Unterstützerseite aufgeführt sind.
Dass Gericht ist keinesfalls davon ausgegangen, dass BT dies alles innerhalb dieser Zeit hätte schaffen müssen. Das Gericht hat einen Zeitintervall gebildet, in dem der Mord erfolgt sein musste. Leider wird auf dieser Seite nur die oberste Grenze des Intervalls verwendet. Das ist aber ihrer Absicht geschuldet.
Und wie hier schon gesagt wurde, das dortige Zeit-Diagramm macht aus einfachen Handlungen schon recht große Zeiten, das ist eben unseriös.
abberlineF schrieb:Neben seiner langjährigen Ausbildung zum Schattenkrieger, die es BT ermöglicht, stets ungesehen zu kommen und zu gehen, hat der offenbar auch hellseherische Fertigkeiten. Nicht nur steht er, obwohl seine Tante zu einer anderen Zeit als gewöhnlich zu ihrem Stammtisch aufbricht, dennoch "right in time" mit dem Mordwerkzeug parat. Nein, er weiß offenbar auch ganz genau, wann seine Verlobte nach Hause kommen wird.
Also er kannte seine Verlobte schon Jahre. Da weiß man über diese Dinge schon recht genau bescheid. Und es ist ja gar nicht gesagt, dass die Tante so spät aufgebrochen war, wie gesagt, das liest Du nur auf den Unterstützerseiten, das Urteil sagt etwas anderes und spricht von einem Intervall. Und warum soll er dort nicht schon eine längere Zeit gewartet haben? Wäre er von jemandem gesehen worden, hätte er vermutlich von seinem Vorhaben abgelassen.