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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

20.04.2018 um 09:38
@Mark_Smith

Danke für die Info.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Dass dies dann in Konsequenz auch für einen blossen Zeugen Anlass dafür sein kann, sich zu eindeutigen und belegbaren Daten zu vergewissern, liegt auf der Hand. Vor diesem Hintergrund verliert die beschriebene „Auffälligkeit“ erkennbar jegliche Bedeutung.“
Ob es jegliche Bedeutung verliert, ist erstmal die Frage. dazu müsste man eigentlich mehr wissen, nicht nur eine reine Möglichkeit reicht aus, genauer an die wirklichen Daten zu kommen.

BT hätte es rein theoretisch am Telefon ablesen können, aus meiner Sicht hätte der Anwalt dann entsprechend das Telefon als Beweismittel in den Prozess einbringen müssen. Andere Möglichkeit wäre die entsprechenden Geräte bei der Mutter der Verlobten bzw. bei den Eltern von BT gewesen.

Weißt Du, ob zu der Behauptung des Anwalts Beweismittel in das Verfahren eingeführt wurden. Denn nur eine technisches Mittel wäre aus meiner Sicht in Frage gekommen, dass BT diese Anrufe minutengenau hätte wissen können. Die Behauptung des Anwalts selber ist mir ohne weitere Infos zu pauschal.

Weißt Du was für ein Telefon-Typ BT damals hatte?


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20.04.2018 um 11:00
Zitat von SistaBSistaB schrieb:Da die Einnahmen zu versteuern sind, müssen schriftliche Dokumente vorliegen. Um auch Fehlbeträge oder Falschbeträge bei der allabendlichen oder wöchentlichen Abrechnung zurückverfolgen zu können, wird man den Barbestand der Automaten mindestens irgendwo eingetragen haben bzw. evtl. hatte man auch Automaten die quasi mitrechnen konnten.

Bei Automaten die Anzeigen wieviel Geld in der Kasse sein sollte, fällt es sofort auf.
Das sich in den Parkautomaten befindliche Geld musste mit den Daten der Geräte, die die Anzahl und die Uhrzeiten der Ein- und ausfahrten registrierten übereinstimmen.

Wenn die Ein- und ausfahrten registriert und nicht an den Geräten manipuliert wurde, dann wäre das ein perfektes Kontrollsystem gewesen und Diebstähle wären spätestens bei einer Steuerprüfung aufgefallen.

Daher wäre es schon interessant zu wissen, ob es im Betrieb Automaten gab, die die Einfahrten zählten. In diesem Fall wäre Frau Böhringer wohl kaum auf die Idee gekommen, Geld aus ihren eigenen Parkautomaten zu entnehmen bzw. entnehmen zu lassen und somit eine Steuerhinterziehung zu begehen, die unbedingt bei einer Prüfung und einem Abgleich mit den Einfahrtzählern hätte auffallen müssen.Bence hätte also gelogen, wenn er sagte, er hätte im Wissen und Einverständnis der Tante das Geld entnommen.

Wenn es allerdings auch Probleme an den Einfahrtzählern gab oder diese vielleicht sogar gerade erst zeitnah zum Zeitpunkt der Diebstähle
in Betrieb genommen werden sollten dann sähe die Sache eventuell anders aus und es könnte irgendwie Handlungsbedarf geherrscht haben, wenn die Sache aufgefallen wäre.


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20.04.2018 um 11:30
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Weißt Du, ob zu der Behauptung des Anwalts Beweismittel in das Verfahren eingeführt wurden. Denn nur eine technisches Mittel wäre aus meiner Sicht in Frage gekommen, dass BT diese Anrufe minutengenau hätte wissen können. Die Behauptung des Anwalts selber ist mir ohne weitere Infos zu pauschal.
Es wäre wirklich hilfreich, mal das Urteil zu lesen. BT hatte nicht die exakte Uhrzeit im Kopf. Er hatte 19.30 bzw. 19.32 angegeben. Die Überprüfung ergab dann, dass der Anruf um 19.34 erfolgte. Dass Gericht fand das jedoch offensichtlich schon auffällig, da die übrigen Angaben eher vage gewesen seien. Hierauf zielt dann das Argument der Verteidigung.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Wenn die Ein- und ausfahrten registriert und nicht an den Geräten manipuliert wurde, dann wäre das ein perfektes Kontrollsystem gewesen und Diebstähle wären spätestens bei einer Steuerprüfung aufgefallen.
Nein. Bezahlt wird nicht die Einfahrt, sondern die Standzeit.


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20.04.2018 um 11:42
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Er hatte 19.30 bzw. 19.32 angegeben.
Er hatte 19.31 oder 19.32 Uhr angegeben und es stellte sich 19.34 Uhr als wirklicher Zeitpunkt heraus.
Wenn man hier die knappe Zeit, die dem Täter zur Verfügung stand, immer wieder betont, sollte man auch exakt sein.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Nein. Bezahlt wird nicht die Einfahrt, sondern die Standzeit.
Wie wird die deiner Meinung ermittelt, wenn der Zeitpunkt der Einfahrt nicht erfasst wird?


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20.04.2018 um 11:49
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Nein. Bezahlt wird nicht die Einfahrt, sondern die Standzeit.
Über den Parkschein. Aber das war nicht die Frage von @meermin.
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Er hatte 19.31 oder 19.32 Uhr angegeben und es stellte sich 19.34 Uhr als wirklicher Zeitpunkt heraus.
Wenn man hier die knappe Zeit, die dem Täter zur Verfügung stand, immer wieder betont, sollte man auch exakt sein.
Das war exakt genug. Kern war, dass BT nicht 19.34 angegeben hat und das war das Thema von @SCMP77.


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20.04.2018 um 12:09
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Ob es jegliche Bedeutung verliert, ist erstmal die Frage. dazu müsste man eigentlich mehr wissen, nicht nur eine reine Möglichkeit reicht aus, genauer an die wirklichen Daten zu kommen.

BT hätte es rein theoretisch am Telefon ablesen können, aus meiner Sicht hätte der Anwalt dann entsprechend das Telefon als Beweismittel in den Prozess einbringen müssen. Andere Möglichkeit wäre die entsprechenden Geräte bei der Mutter der Verlobten bzw. bei den Eltern von BT gewesen.

Weißt Du, ob zu der Behauptung des Anwalts Beweismittel in das Verfahren eingeführt wurden. Denn nur eine technisches Mittel wäre aus meiner Sicht in Frage gekommen, dass BT diese Anrufe minutengenau hätte wissen können. Die Behauptung des Anwalts selber ist mir ohne weitere Infos zu pauschal.

Weißt Du was für ein Telefon-Typ BT damals hatte?
Das wurde offenbar geprüft, dass BT die Zeiten am Telefon ablesen konnte, hier haben wir also kein Problem. Also: Das wurde von der Seite der Staatsanwaltschaft nie angezweifelt, dass der BT dies nicht ablesen kann.
Wie gesagt: Hier stellt sich für mich viel eher die Frage, ab wann der BT davon wusste, dass die CB in der Zeit von ca. 18.15 bis 19.10 Uhr getötet wurde. Wenn er das zum Zeitpunkt seiner Zeugeneinvernahme nicht wusste, dann ist es eben dann sehr auffällig, dass er sich diese Zeiten genau merkte, weil dann ist es eigentlich fast wie Täterwissen.


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20.04.2018 um 12:21
@meermin

Das ganze ist ein altes Problem, genau auch wie bei Kassen. Wenn mehrere Personen berechtigt sind, eine Kasse zu verwenden, dann kann es eben leicht zu Diebstaehlen kommen. Deshalb werden gerne Ueberwachungskameras verwendet in solchen Bereichen.

Autos zu zaehlen, die in das Parkhaus hineinfahren, haette nur bedingt etwas gebracht. Man braeuchte dann zwei Zaehler, einen an der Einfahrt, und einen am obersten Parkdeck. Die Dauerparker muesste man ja schliesslich abziehen, da sie keinen Parkschein brauchten.

Ist aber alles kein Hexenwerk, und es waere zu bewerkstelligen gewesen.


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20.04.2018 um 12:27
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Ist aber alles kein Hexenwerk, und es waere zu bewerkstelligen gewesen.
Mir ist jetzt nicht klar, wie der Kassenautomat die Standzeit berechnen soll, wenn die Einfahrt nicht registriert wird? Das wird auch nichts mit Dauerparkern zu tun haben, die müssen vor der Ausfahrt nicht an den Kassenautomaten. Also, ich muss das nicht. Kennt jemand andere Systeme?


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20.04.2018 um 12:30
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Mir ist jetzt nicht klar, wie der Kassenautomat die Standzeit berechnen soll, wenn die Einfahrt nicht registriert wird? D
Daher die Frage ob die Einfahrten überhaupt registriert wurden. Gab es Automaten, die die Einfahrten registrierten? Und die anschliessende Frage ab wann und wie funktionierten sie und gab es einen Abgleich mit den Kassenautomaten?


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20.04.2018 um 12:34
@meermin

Wozu noch zusätzliche Automaten? Wenn die Einfahrt vom Kassenautomaten-System erfasst wird reicht das doch um die Parkzeit zu berechnen. Und die muss ja irgendwie berechnet werden, das geht doch nur wenn man den Zeitpunkt der Einfahrt hat.


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20.04.2018 um 15:14
Zitat von JWJW schrieb:Es gibt aktuell und gab auch damals keine Verpflichtung einer Vorladung durch die Polizei Folge zu leisten. Hier gilt § 161a Abs. 1 Satz 1 StPO. Alles andere stimmt einfach nicht. In dem Fall wäre man besser nicht hingegangen. Aber dafür gibt es RAe, um richtig zu beraten!
Richtig! BT hätte ja auch ein ärztliches Attest vorlegen können. Erstens wegen seiner ach so schweren Erkältung und zweites weges des dramatischen Todesgeschehens an seiner geliebten Tante und Arbeitgeberin. Das wirkt zumindest nicht sonderlich verdächtig. Bei der Polizei wäre er nur gegen seinen Willen gelandet, wenn diese ihn vorläufig festgenommen hätte. Dann aber weiß was man direkt was die Stunde geschlagen hat und von Zeugeneinvernahme kann dann erst recht keine Rede mehr sein. BT hat es einfach aufgrund seiner Selbstüberheblichkeit versaut.


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20.04.2018 um 15:55
Frau Böhringer hatte am Tattag einen Termin mit ihrem Rechtsanwalt. Es sollte bei diesem Termin um Fehlabrechnungen in der Kasse gehen. Der Termin kam nicht zustande, da der Rechtsanwalt verhindert war.

Dennoch stellt sich die Frage worum es konkret gehen sollte und von wem die Informationen bezüglich der Fehlabrechnungen gekommen war und wielange diese zurücklagen. Zuletzt beschäftigten sich im Betrieb nur die beiden Geschäftsführer mit den Abrechnungen. Vorher, vor der Einstellung des neuen Geschäftsführers war auch Bence in Vertretung für Abrechnungen zuständig.

Frau Böhringer war also über Fehlabrechnungen informiert worden und sah Handlungsbedarf insofern als sie einen Rechtsanwalt kontaktierte.

Der Anwalt wusste nicht worum es konkret ging, war aber davon ausgegangen, dass es Probleme mit dem alten Geschäftsführer gab, konnte diese Vermutung aber nicht bestätigen.

Diese Informationen kann man der Urteilsbegründung entnehmen. (S. 89)

Und es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen ein zustandegekommenes Treffen mit dem Rechtsanwalt für welche Personen konkret gehabt hätte und wer von dieser Ladung des Anwaltes wusste.


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20.04.2018 um 16:05
Um welche Uhrzeit hätte denn der Termin mit dem Anwalt stattfinden sollen? Sollte das vor dem Stammtisch gewesen sein -und davon ist ja auszugehen- hätte es für den Täter keinen Sinn gemacht, Frau Böhringer abzupassen, als sie das Haus verlassen wollte.

Der Anwaltstermin wäre ja zu dieser Zeit schon über die Bühne gewesen.


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20.04.2018 um 16:08
Angenommen werden kann aber, dass der Hintergrund der Fehlabrechnungen krimineller Natur war und nicht nur auf buchungstechnischen oder buchhalterischen betriebswirtschaftlichen Fehlern beruhte, in diesem Fall hätte der Steuerberater kontaktiert werden müssen um das Problem zu lösen. Es wurde aber ein REchtsanwalt geladen. Oder irre ich hier?

Um 19:00 wäre die Zusammenkunft mit dem Anwalt höchstwahrscheinlich schon beendet gewesen, bzw. er hätte eventuell sogar mit Frau Böhringer zusammen die Wohnung verlassen, falls er ihr letzter Termin an diesem Nachmittag gewesen wäre.

Für eine Kündigung Bences hätte es sicher keines Anwaltes bedurft.


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20.04.2018 um 16:32
Zitat von meerminmeermin schrieb:Frau Böhringer war also über Fehlabrechnungen informiert worden und sah Handlungsbedarf insofern als sie einen Rechtsanwalt kontaktierte.
Ob CB über etwas informiert wurde, wissen wir nicht. Die Polizei hat auch nachgeforscht und hat nix gefunden. Also es sieht eher danach aus, dass CB falsch informiert wurde, falls sie überhaupt informiert wurde oder ihr Misstrauen, das offenbar mit den Jahren zunahm, machte ihr einen Strich durch die Rechnung.

Dass dies im Zusammenhang mit der angeblichen Intrige gegen den Geschäftsführer stehen sollte, würde ich nun mal ausschliessen, das ist m.E. eine mit Halbwahrheiten zusammengeschusterte Räubergeschichte von BT.

Aber der wichtigste Punkt: Es fehlen Fakten, dass es Fehlabrechnungen gab.


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20.04.2018 um 17:07
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Dass dies im Zusammenhang mit der angeblichen Intrige gegen den Geschäftsführer stehen sollte, würde ich nun mal ausschliessen, das ist m.E. eine mit Halbwahrheiten zusammengeschusterte Räubergeschichte von BT.
Für die es aber einen indirekten Beleg oder eine gewisse Stütze gibt. Der Zeuge RA H stellte diesen Zusammenhang "Fehlabrechnung-GeFü" in seiner polizeilichen Vernehmung ebenfalls her. Vor Gericht sagte er aus, dass es bei dem Treffen um Fehlabrechnugen gehen solle, CB jedoch keinen Namen genannt habe. Den Zusammenhang zum Gefü habe er selbst rein interpretativ hergestellt. Offen bleibt im Urteil, was die Grundlage der Interpretationen des Zeugen RA H gewesen ist. Der Zeuge hat auch bestätigt, dass die Kündigung des Gefüs immer mal wieder Thema gewesen sei, aber nicht konsequent verfolgt worden sei (Findet sich auf den Seiten 89-90).


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20.04.2018 um 17:30
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Für die es aber einen indirekten Beleg oder eine gewisse Stütze gibt. Der Zeuge RA H stellte diesen Zusammenhang "Fehlabrechnung-GeFü" in seiner polizeilichen Vernehmung ebenfalls her. Vor Gericht sagte er aus, dass es bei dem Treffen um Fehlabrechnugen gehen solle, CB jedoch keinen Namen genannt habe. Den Zusammenhang zum Gefü habe er selbst rein interpretativ hergestellt. Offen bleibt im Urteil, was die Grundlage der Interpretationen des Zeugen RA H gewesen ist. Der Zeuge hat auch bestätigt, dass die Kündigung des Gefüs immer mal wieder Thema gewesen sei, aber nicht konsequent verfolgt worden sei (Findet sich auf den Seiten 89-90).
Im Zivilprozess äussert er sich dann wieder ein bisschen anders, weil er nun wieder sagt, dass das, was er in der Polizeieinvernahme gesagt hat und nicht mit der Aussage in der Hauptverhandlung übereinstimmt, eher der Wahrheit entsprechen würde, weil zeitnaher. Du siehst: die Zeugen wissen manchmal selbst nicht so genau, was Sache ist. :-)

Aber: es wurden keine Fehlabrechnungen festgestellt, das ist nun mal Fakt und dem ist man nachgegangen. Dass die CB den Geschäftsführer auf billige Art und Weise los werden wollte, stimmt so weit, dass sie das ab und an im Sinn hatte, aber dann doch nicht konsequent verfolgte und nach Mate Toth nicht übers Herz brachte. :-)

Also: deshalb hält man sich am besten an die Faktenlage, dass es keine Fehlabrechnungen gab, der Rest ist Spekulation.


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20.04.2018 um 17:36
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Also: deshalb hält man sich am besten an die Faktenlage, dass es keine Fehlabrechnungen gab, der Rest ist Spekulation.
Die sollten aber ja erst noch herbeigeführt werden und nach Aussage von BT, habe er sich geweigert, dabei weiter mit zu spielen.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Im Zivilprozess äussert er sich dann wieder ein bisschen anders, weil er nun wieder sagt, dass das, was er in der Polizeieinvernahme gesagt hat und nicht mit der Aussage in der Hauptverhandlung übereinstimmt, eher der Wahrheit entsprechen würde, weil zeitnaher. Du siehst: die Zeugen wissen manchmal selbst nicht so genau, was Sache ist. :-)
Was u. U. auch etwas über die Stimmung in der Hauptverhandlung sagen könnte. Dass Zeugenaussagen chronisch unzuverlässig sind, ist ja ein alter Hut.

Es hat dann aber wenig Sinn, in diesem Zusammenhang von einer "Räubergeschichte" BTs zu sprechen...wenn schon, dann ist es die Räubergeschichte von BT, dem Anwalt und wohl auch CB ... zumindest, dass es den Plan wohl gegeben hat...


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20.04.2018 um 17:43
@abberlineF

Die Faktenlage wurde doch nach BT längst herbeigeführt und zwar seit Mai 2005: Im Zivilprozess gibt er nun an, er habe die Kassenautomaten bis 10 mal entleert.
Die Polizei konnte jedoch nur die drei Parkkassenentleerungen feststellen, die es im Februar/März 2006 gab und sonst keine. Und da weiss man ja was Sache ist: BT hat das Geld nicht der CB gegeben, wie er behauptet hat, sondern hat es auf das eigene Konto einbezahlt. Deshalb ist die Intrige eben eine Räubergeschichte: Die m.E geschickt reale Gegebenheiten, CB will den Geschäftsführer auf billige Art und Weise loswerden, mit Fiktion füllt: CB hat ihm den Auftrag gegeben, die Parkassen zu entleeren, damit man dies dann dem Geschäftsführer in die Schuhe schieben kann.

Alles andere wäre lebensfremd bzw. nicht naheliegend, sondern fernliegend. :-)


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20.04.2018 um 18:12
@Mark_Smith
Nee, das hat BT auch schon im Strafpozess gesagt, allerdings sprach er da von 5-6 mal (S. 26). Wesentlich ist in diesem Zusammenhang doch, dass der Zeuge RA H beim Stichwort "Fehlabrechnungen" automatisch an den Gefü denkt. Und wenn man die erst herbeiführen möchte, sprich: "faken", dann ist auch klar, dass die Polizei nichts finden kann.

Woher kennst Du die Aussagen aus dem Zivilprozeß? Gibt es dazu mehr zu finden, als die Zeitungsartikel?


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