Mordfall Charlotte Böhringer
20.04.2018 um 09:38@Mark_Smith
Danke für die Info.
BT hätte es rein theoretisch am Telefon ablesen können, aus meiner Sicht hätte der Anwalt dann entsprechend das Telefon als Beweismittel in den Prozess einbringen müssen. Andere Möglichkeit wäre die entsprechenden Geräte bei der Mutter der Verlobten bzw. bei den Eltern von BT gewesen.
Weißt Du, ob zu der Behauptung des Anwalts Beweismittel in das Verfahren eingeführt wurden. Denn nur eine technisches Mittel wäre aus meiner Sicht in Frage gekommen, dass BT diese Anrufe minutengenau hätte wissen können. Die Behauptung des Anwalts selber ist mir ohne weitere Infos zu pauschal.
Weißt Du was für ein Telefon-Typ BT damals hatte?
Danke für die Info.
Mark_Smith schrieb:Dass dies dann in Konsequenz auch für einen blossen Zeugen Anlass dafür sein kann, sich zu eindeutigen und belegbaren Daten zu vergewissern, liegt auf der Hand. Vor diesem Hintergrund verliert die beschriebene „Auffälligkeit“ erkennbar jegliche Bedeutung.“Ob es jegliche Bedeutung verliert, ist erstmal die Frage. dazu müsste man eigentlich mehr wissen, nicht nur eine reine Möglichkeit reicht aus, genauer an die wirklichen Daten zu kommen.
BT hätte es rein theoretisch am Telefon ablesen können, aus meiner Sicht hätte der Anwalt dann entsprechend das Telefon als Beweismittel in den Prozess einbringen müssen. Andere Möglichkeit wäre die entsprechenden Geräte bei der Mutter der Verlobten bzw. bei den Eltern von BT gewesen.
Weißt Du, ob zu der Behauptung des Anwalts Beweismittel in das Verfahren eingeführt wurden. Denn nur eine technisches Mittel wäre aus meiner Sicht in Frage gekommen, dass BT diese Anrufe minutengenau hätte wissen können. Die Behauptung des Anwalts selber ist mir ohne weitere Infos zu pauschal.
Weißt Du was für ein Telefon-Typ BT damals hatte?