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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

20.03.2018 um 11:03
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Kannst Du noch kurz sagen, was eine Induktionsschleife ist?
Das ist praktisch eine Spule, die im Boden eingelassen ist. Sobald ein Auto darüber steht, erkennt das System, dass ein Auto über der Induktionsschleife steht. Normalerweise ein Auto. Wie gesagt, wenn man weiß, wo die Schleife ist, das erkennt man meist an Nähten im Boden, reicht evtl auch ein Fahrrad. Auf jeden Fall wenn man es auf den Boden legt.
Das kann man auch an Werkstoren beobachten. Da braucht man am Tor die Chipkarte und die Induktionsschleife muss schalten. Da legen die Werkstätigen ihr Fahrrad auf die Schleife. Schaut seltsam aus, geht aber und wird so praktiziert


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.03.2018 um 11:03
Wie ist Frau Böhringer zu später Stunde hinauf in ihre Wohnung gekommen wenn sie zu Fuss oder mit dem Taxi unterwegs war? Ich nehme an, sie besass einen Schlüssel. Es muss also auch möglich gewesen sein, mit Schlüssel ins Parkhaus zu gelangen. Oder liess sie sich vom Taxi mit Karte bis nach oben fahren?


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E_M ehemaliges Mitglied

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Mordfall Charlotte Böhringer

20.03.2018 um 11:04
Ich verstehe die Diskussion gerade nicht?
Was hat es mit den Schliesszeiten auf sich? Frau Böhringer wird wohl kaum zwischen 02.00 und 07.00 Uhr zu ihrem Stammtisch aufgebrochen sein?


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20.03.2018 um 11:07
Zitat von E_ME_M schrieb:Was hat es mit den Schliesszeiten auf sich? Frau Böhringer wird wohl kaum zwischen 02.00 und 07.00 Uhr zu ihrem Stammtisch aufgebrochen sein?
Aber sie wird schon ab und zu auch spät nachts nach Hause gekommen sein. Eine Möglichkeit nach oben zu gelangen wäre es gewesen sich vom Taxi hineinfahren zu lassen und dabei eine Karte für Dauerparker des Parkhauses zu benutzen. Es sei denn es hätte ein Abgleich mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges stattgefunden.

Oder gab es einen privaten Fahrer, der sie nachts mit ihrem eigenen Fahrzeug herumfuhr und abholte, wenn es einmal spät wurde?

Schwer vorstellbar auf jeden Fall, dass sie nachts ganz alleine von unten durchs ganze Parkhaus hinauf zu ihrer Wohnung gelaufen ist bzw. alleine im menschenleeren Gebäude im Aufzug nach oben gefahren ist.


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20.03.2018 um 11:18
Zitat von E_ME_M schrieb:Ich verstehe die Diskussion gerade nicht?
Was hat es mit den Schliesszeiten auf sich? Frau Böhringer wird wohl kaum zwischen 02.00 und 07.00 Uhr zu ihrem Stammtisch aufgebrochen sein?
Es geht um die Entwendung der Zeitungen an der Türe der CB und ob der Bence die Gelegenheit hatte, ohne, dass er gesehen wurde, diese Zeitungen wegzunehmen. Das Gericht sagt, er habe ja auch selbst ein Fahrzeug als Dauermieter in der Parkgarage gehabt. Aber dieses Fahrzeug stand am Auffindetag in der Parkgarage. Also kann der Bence nicht vor 07.00 Uhr mit seiner Chip-Karte und dem Fahrzeug durch die Dauermieter-Rampe hineingekommen sein, weil er ja kein Fahrzeug hatte. Also kann der Bence auch nicht ungesehen die Zeitungen weggenommen haben an der Türe. Alles klar auf der Andrea Doria? :-)


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20.03.2018 um 11:25
@Mark_Smith

Er hat sich ja alsbald auf den Weg nach Augsburg gemacht, mit seinem Auto, welches dem Tatort und den Zeitungen sehr nahe stand.
Da hatte er doch leicht die Möglichkeit, die Zeitungen zu nehmen.
Vielleicht hat er die auf der Augsburg-Fahrt nicht entsorgt, weil er sie selber lesen wollte und den Aspekt 'Stadtteil-Ausgabe' nicht kannte oder nicht bedacht hat


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.03.2018 um 11:37
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Er hat sich ja alsbald auf den Weg nach Augsburg gemacht, mit seinem Auto, welches dem Tatort und den Zeitungen sehr nahe stand.
Da hatte er doch leicht die Möglichkeit, die Zeitungen zu nehmen.
Vielleicht hat er die auf der Augsburg-Fahrt nicht entsorgt, weil er sie selber lesen wollte und den Aspekt 'Stadtteil-Ausgabe' nicht kannte oder nicht bedacht hat
Die Zeitungen waren vorher schon weg: Nach meiner Rechnung müssen diese in einem sehr kleinen Zeitfenster weggekommen sein.
Um 08.00 Uhr hat der Mitarbeiter die Zeitungen an die Türe gehängt. Dann ist er wieder runter, die Abfalleimer leeren und dann ist er die Rampen wieder hoch mit einem Besen und hat diese geputzt. Als er wieder im 4. Deck war, hat er die Zeitungen noch gesehen. Dann hat er die andere Rampe nach unten gewischt und als er unten ankam, war im Shop die Putzfrau der Tante, die erzählte, sie sei vorhin oben an der Türe der CB gewesen, weil sie die Wohnung putzen wollte und die CB habe die Türe nicht aufgemacht, als sie geklingelt hat. Und: Während dem die Putzfrau das im Tankstellen-Shop erzählt, ist der Bence auch bereits anwesend.

Aber etwas anderes: Fällt Dir bei diesen Aussagen aus dem Wiederaufnahmeantrag etwas auf, wenn Du scharf nachdenkst? Es geht darum, ob das Auto von Bence in der Parkgarage bewegt wurde und zwar anhand der Auswertungen des Schlüsselchips:

"Die Auswertung des für den Antragsteller ausgestellten Schlüsselchip hat überdies ergeben, dass dieser Chip für Ein- oder Ausfahrten am 16.5.2006 nicht genutzt worden war. In einem Aktenvermerk vom 18.5.2006 hat KHK Z. (…) K 311 – MK 1, Polizeipräsidium München, hierzu Folgendes festgehalten:

Durch KHK B … K 111, wurde aus dem im 4. Obergeschoss abgestellten Pkw des Herrn Benedikt Toth mit dessen Einwilligung (Pkw VW, …) die Dau-erparkkarte mit der handschriftlichen Nummer 101 entnommen.
Aktuelle Ein- und Ausfahrtbewegungen, vor allem für den Zeitraum 15.5.2006 bis heute lagen für diese Karte nicht vor.

(Aktenvermerkt KHK Z. (…) vom 18.5.2006, B1. 910 d.A. – Anlage 22)


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20.03.2018 um 11:44
@Mark_Smith

Was soll mir da auffallen? Es ist doch soweit festgestellt worden, dass er zur Tat ein Fahrrad benutzt haben muss?!


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20.03.2018 um 11:47
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Was soll mir da auffallen? Es ist doch soweit festgestellt worden, dass er zur Tat ein Fahrrad benutzt haben muss?!
Natürlich die Augsburgfahrt. Wenn die Auswertung der Chip-Karte keine Bewegung des Autos vom 15.05.2006 bis 18.05.2006 ergibt und er am 16.05.2006 die Augsburgfahrt gemacht hat, dann müsste ja diese Fahrt (Einfahrt- und Ausfahrt) registriert sein. Entweder ist diese Registrierung für die Füxe oder der Bence ist mit einem anderen Auto nach Augsburg gefahren.

Was ich weiter oben noch vergessen habe zu schreiben: Die Putzfrau hat, als sie geklingelt hat, die Zeitungen an der Türe nicht mehr gesehen.


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20.03.2018 um 11:49
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:emz schrieb:Worauf spielst du an, was in 10 Jahren passieren könnte?Rawbite schrieb:Es muss jetzt einfach nur die Klappe halten, gute Führung beweisen und spätestens 2028 ist er meiner Meinung nach draußen.Im Jahre 2028 passiert gar nichts. Weil der Verurteilte Todd seine Tat ja leugnet bzw. sich als unschuldig gibt, gibt es in seinem Vollzug keine Aufarbeitung der Tat. Die bayrische Strafvollstreckung ist in solchen Fällen knallhart. Vorsichtige Schätzung 30 Jahre. Der hätte als "Unschuldiger" den Deal vom Staatsanwalt annehmen sollen, das Urteil wegen Totschlags die 10 Jahre kassieren, dann wäre er nach max. 2/3 der 10 Jahre raus. In Freiheit hätte er eine Wiederaufnahme beantragen können, so was lernt ein Jurastudent, der er angeblich war, im 1. Semester. Aber er stand sich selber im Weg. Das ist die Arroganz und gleichzeitig die Unfähigkeit über den eigenen Horizont drüber zu sehen.
Naja so kann man das eigentlich nicht sehen, das hätte nämlich auch zur Folge gehabt, das er den Freistaat Bayern nicht für einen erlittenen Justizirrtum in Regress nehmen kann, selbst dann nicht wenn er die Wiederaufnahme erreicht hätte und die Unschuld bewiesen worden wäre.

Sicher kann er die Tat begangen haben, aber bei so einer dürftigen Indizienlage ( von Kette kann ja gar keine Rede sein ) hätte keine Verurteilung erfolgen dürfen.

Ganz unabhängig von diesem Fall finde ich das skandalös geregelt, das jemand der eine Tat zugibt später bei nachgewiesener Unschuld auch dann keine Haftentschädigung bekommt weil ein Mitverschulden seinerseits ( sprich Geständnis zur Abwendung der ungerechtfertigten Inhaftierung ) vorlag. Die Haftentschädigung an sich ist ebenfalls empörend gering. Aber das ist ein anderes Thema.


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20.03.2018 um 11:55
@Mark_Smith

Ich glaube, es ist unstrittig, dass der unsinnige Ausflug nach Augsburg mit seinem PKW unternommen wurde.
Also scheint dieses System zu dem Zeitpunkt nicht ganz funktionstüchtig gewesen sein.
Oder er ist mit einer anderen Karte ausgefahren.
Dürfte als Insider auch kein Problem sein.
Letztere Version halte ich für wahrscheinlicher.


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20.03.2018 um 12:00
@Butzeller

Wenn er mit seinem Fahrzeug die Fahrt nach Augsburg unternommen hat und dieses zuvor im Parkhaus war, müsste dies doch auch auf der Videoüberwachung zu sehen sein!? Oder?


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20.03.2018 um 12:18
@Ma_Ve

Vermutlich. Die Augsburg-Fahrt ist ja unbestritten.


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20.03.2018 um 12:22
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Es kann sein, dass sich im Fall CB ein Zeuge nicht gemeldet hat, der frueher irgendwie mit der Schraube oder dem Labormaterial aus dem Fall UH zu tun hatte. Es kann sein, dass es sich in beiden Faellen um den Taeter handelt.
Nur als Frage: Es gibt also nicht nur eine sondern zwei DNA-Spuren. Eine unbekannte am Glas und die Spur aus dem Fall Herrmann an der Kommode?


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20.03.2018 um 12:39
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Eine unbekannte am Glas und die Spur aus dem Fall Herrmann an der Kommode?
Nein, beide Spuren stimmen mit der Spur an der Holzkiste/Schraube überein.


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20.03.2018 um 12:50
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Ja, ja, die Stelle kenne ich gut! Aber er sagt ja dort nicht: "Ich habe ihm einen Deal vorgeschlagen", sondern nur, "wenn sich der Ang. eingelassen hätte, dann.... ev.".
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Das bedeutet doch aber nichts Anderes...
https://www.youtube.com/watch?v=avWfBPQRC8U (Video: Ich war es nicht! Zwei Urteile und viele Zweifel (37 Grad ZDF 26.04.2016))

... ab min 42:00 erwäht der RA reumütig das Angebot des StAes ...

JagBlack


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.03.2018 um 12:58
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:beide Spuren stimmen mit der Spur an der Holzkiste/Schraube überein
Frage: Gab es außer den zwei DNA Spuren am Glas bzw. an der Kommode Fingerabdrücke?

JagBlack


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20.03.2018 um 13:09
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Frage: Gab es außer den zwei DNA Spuren am Glas bzw. an der Kommode Fingerabdrücke?
Zumindest keine nicht zuordenbaren Fingerabdrücke.
Es gibt wohl noch ein Fußabdruck, der nicht zugeordnet werden konnte.
Fingerabdrücke des Täters fanden sich auf einer Klarsichthülle, die auf dem Boden des Büros lag und auf dem Schreibtisch.


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20.03.2018 um 13:13
Zitat von christian01christian01 schrieb:Naja so kann man das eigentlich nicht sehen, das hätte nämlich auch zur Folge gehabt, das er den Freistaat Bayern nicht für einen erlittenen Justizirrtum in Regress nehmen kann, selbst dann nicht wenn er die Wiederaufnahme erreicht hätte und die Unschuld bewiesen worden wäre.
... klar hätte er es tun können. Totschlag annehmen, die Entlassung abwarten und dann öffentlich sagen, dass er diesen Deal nur deshalb angenommen hat, um schnell ein Wiederaufnahme anzustreben. So ist er aber in alle Instanzen gescheitert, ob auch bei der Verfassungsklage bei der EU eingereicht worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Seine Unschuld beweisen? Nie und nimmer wäre das gelungen.

JagBlack


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