Butzeller schrieb:Er hat sich ja alsbald auf den Weg nach Augsburg gemacht, mit seinem Auto, welches dem Tatort und den Zeitungen sehr nahe stand.
Da hatte er doch leicht die Möglichkeit, die Zeitungen zu nehmen.
Vielleicht hat er die auf der Augsburg-Fahrt nicht entsorgt, weil er sie selber lesen wollte und den Aspekt 'Stadtteil-Ausgabe' nicht kannte oder nicht bedacht hat
Die Zeitungen waren vorher schon weg: Nach meiner Rechnung müssen diese in einem sehr kleinen Zeitfenster weggekommen sein.
Um 08.00 Uhr hat der Mitarbeiter die Zeitungen an die Türe gehängt. Dann ist er wieder runter, die Abfalleimer leeren und dann ist er die Rampen wieder hoch mit einem Besen und hat diese geputzt. Als er wieder im 4. Deck war, hat er die Zeitungen noch gesehen. Dann hat er die andere Rampe nach unten gewischt und als er unten ankam, war im Shop die Putzfrau der Tante, die erzählte, sie sei vorhin oben an der Türe der CB gewesen, weil sie die Wohnung putzen wollte und die CB habe die Türe nicht aufgemacht, als sie geklingelt hat. Und: Während dem die Putzfrau das im Tankstellen-Shop erzählt, ist der Bence auch bereits anwesend.
Aber etwas anderes: Fällt Dir bei diesen Aussagen aus dem Wiederaufnahmeantrag etwas auf, wenn Du scharf nachdenkst? Es geht darum, ob das Auto von Bence in der Parkgarage bewegt wurde und zwar anhand der Auswertungen des Schlüsselchips:
"Die Auswertung des für den Antragsteller ausgestellten Schlüsselchip hat überdies ergeben, dass dieser Chip für Ein- oder Ausfahrten am 16.5.2006 nicht genutzt worden war. In einem Aktenvermerk vom 18.5.2006 hat KHK Z. (…) K 311 – MK 1, Polizeipräsidium München, hierzu Folgendes festgehalten:
„
Durch KHK B … K 111, wurde aus dem im 4. Obergeschoss abgestellten Pkw des Herrn Benedikt Toth mit dessen Einwilligung (Pkw VW, …) die Dau-erparkkarte mit der handschriftlichen Nummer 101 entnommen.
Aktuelle Ein- und Ausfahrtbewegungen, vor allem für den Zeitraum 15.5.2006 bis heute lagen für diese Karte nicht vor.“
(Aktenvermerkt KHK Z. (…) vom 18.5.2006, B1. 910 d.A. – Anlage 22)