Mordfall Charlotte Böhringer
20.03.2018 um 13:38JagBlack schrieb:Regress nehmen kann, selbst dann nicht wenn er die Wiederaufnahme erreicht hätte und die Unschuld bewiesen worden wäre. ... klar hätte er es tun können. Totschlag annehmen, die Entlassung abwarten und dann öffentlich sagen, dass er diesen Deal nur deshalb angenommen hat, um schnell ein Wiederaufnahme anzustreben. So ist er aber in alle Instanzen gescheitert, ob auch bei der Verfassungsklage bei der EU eingereicht worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis.Seine Unschuld beweisen? Nie und nimmer wäre das gelungen.JagBlackDas kann schon sein das dies nicht gelungen wäre. Allerdings ist es nach meiner Auffassung auch dem Gericht nicht gelungen seine Schuld zu beweisen und eigentlich haben wir ja noch keine Umkehr der Beweislast bei Kapitalverbrechen.
Außerdem, sicher hätte er dies wie Du sagst nach der Entlassung behaupten können. Eine finanzielle Entschädigung wäre jedoch am Umstand gescheitert das er ein Geständnis abgelegt hat (auch wenn Totschlag) und somit ein Teilverschulden durch Schuldanerkenntnis vorläge.