Mordfall Charlotte Böhringer
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Mordfall Charlotte Böhringer
02.01.2019 um 17:41falstaff schrieb:Da steht die Überzeugung von der Existenz Gottes am Anfang und davon ausgehend werden Pseudoindizien konstruiert. Demnach willst du also Ermittlern Staatsandwälten und Richtern vorwerfen dass sie sich zu allererst darauf geeinigt haben dass Bence schuldig sei, und danach die Indizien ausgewählt und bewertet haben?Ich bin der Meinung, das die Ermittler und der Staatsanwalt hier glaubten den Richtigen zu haben, da die Indizien für sie klar und schlüssig erschienen. Als nach und nach Indizien auftauchten die Ihrer Annahme widersprachen, klammerten sie sich aber zunehmend an dem fest, was sie begonnen hatten zu glauben. Nur so kann ich mir erklären, das widersprüchliche oder entlastende Indizien gegen den Verurteilten verwendet wurden.
Welche zentralen, widersprüchlichen entlastenden Indizien das betrifft haben wir ja schon mehrmals diskutiert:
- die Linkshändigkeit
- die falsche Stadtteilbeilage
- Die Aussage des Steuerberaters zur Beichte des Studienabbruchs bereits im Jahr 2005
- Das im Büro aufbewahrte Testament mit Bence Toths Namen
- Widersprüchliche Zeugenaussagen zum Verhältnis zur Tante oder zur Intrige zur Kündigung des GFs
- etc.
Belastendes hebt sich mit Entlastendem für mich persönlich auf. Von daher bleibt mir letzten Endes nur zu sagen: Ich glaube weder das Toth es war, noch das er es nicht war. Ich weiß es ganz einfach nicht. Und solange ich das für mich nicht entscheiden kann, bleibe ich aufmerksam, diskutiere Sachverhalte und weise auf Denkmöglichkeiten und andere Tathergänge hin. Auf dieses wird nur leider zunehmend mit Aggressionen und Unverständnis reagiert... doch wir leben in einer offenen Gesellschaft, in der man sich nicht vorschreiben lassen muss, was man glaubt.
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02.01.2019 um 18:50Die Linkshändigkeit bewerte ich nicht als unumstößliches Entlastungsindiz. Linkshändigkeit lässt sich in einen rechtshändig ausgerichteten Welt nicht so einseitig pflegen, dass ein gängiger Einsatz der rechten Hand nicht notwendiger Standard wäre, selbst wenn es eindeutig linkshändige Präferenzen gibt. Wenn B T keinen rechten Arm zur Verfügung gehabt hätte, dann käme die Stärke der Argumentation für mich zum tragen.
Warum wurde von A. Petermann ein Statement für Anfang 2019 angekündigt, kann es sein dass da eine Frist abläuft, er nicht mehr gänzlich an Stillschweigen gebunden ist, oder welchen Hintergrund kann man da vermuten?
Warum wurde von A. Petermann ein Statement für Anfang 2019 angekündigt, kann es sein dass da eine Frist abläuft, er nicht mehr gänzlich an Stillschweigen gebunden ist, oder welchen Hintergrund kann man da vermuten?
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02.01.2019 um 19:32Luminella schrieb:Warum wurde von A. Petermann ein Statement für Anfang 2019 angekündigt, kann es sein dass da eine Frist abläuft, er nicht mehr gänzlich an Stillschweigen gebunden ist, oder welchen Hintergrund kann man da vermuten?Gute Frage! Ich vermute, dass er nichts Substanzielles herausgefunden hat, das einen neuen Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen würde. Natürlich kann ich mich irren!
Aber die jetzige Vorgehensweise, dass Petermann seit Monaten bzw. bereits Jahren ankündigt, dass er dann mal etwas über diesen Fall schreiben wird, deutet nicht darauf hin, dass wirklich fundamental neue Tatsachen oder Beweise aufgetaucht sind. Wenn dem so wäre, dann würde die Vorgehensweise doch vermutlich anders laufen: Die Verteidigung plus ev. Familie von Bence T. plus ev. Petermann würden eine Pressekonferenz einberufen und über die neuen Tatsachen & Beweismittel berichten plus Ankündigung eines neuen Wiederaufnahmeantrages. Aber wir werden sehen.
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02.01.2019 um 19:39SirMarvel schrieb:Welche zentralen, widersprüchlichen entlastenden Indizien das betrifft haben wir ja schon mehrmals diskutiert:Du ignorierst beständig, dass ein Gutachter zu dem Schluss gekommen ist, dass der Bence a) eine leichte Tendenz zur Beidhändigkeit hat und dass b) für den Täter im Prinzip keine andere Möglichkeit bestand, zumindest die ersten Schläge mit der rechten Hand auszuführen, denn er musste mit der linken die Tür öffnen und geöffnet halten. Es konnte auch nicht ausgeschlossen werden, dass im Tatverlauf die linke Hand unterstützend benutzt wurde.
- die Linkshändigkeit
- die falsche StadtteilbeilageDas Urteil (S. 79) sagt dazu folgendes:
"Am Morgen des Auffindetages der Leiche wurden von der Wohnungstür des Opfers eine BILD-Zeitung, eine Abendzeitung und eine Süddeutsche Zeitung entwendet. Genau diese Kombination mit den Stadtteilausgaben der AZ und der SZ für den Tatort wurde in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt. Diese Stadtteilausgaben werden im Bereich der Wohnung des Angeklagten nicht vertrieben. Eine "Ausleihe" dieser Zeitungen durch den Angeklagten im Tankstellenshop fand nicht statt.
- Die Aussage des Steuerberaters zur Beichte des Studienabbruchs bereits im Jahr 2005Dem entgegen steht die Aussage des Geschäftsführers R., Frau Böhringer habe ihn noch im Tatmonat beauftragt, Bence nach dem Stand seiner juristischen Ausbildung zu befragen.
- Das im Büro aufbewahrte Testament mit Bence Toths NamenWas soll daran entlastend sein?
- Widersprüchliche Zeugenaussagen zum Verhältnis zur Tante oder zur Intrige zur Kündigung des GFsKannst du da Beispiele nennen?
- etc.
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02.01.2019 um 19:47Warum hat CB dann Bence nicht in Vollzeit eingestellt, da sie ja angeblich schon vorher vom dem Studiumabbruch wußte und das man von 1000 € netto nicht leben - sondern nur überleben kann. Gerade weil es doch ihr Lieblingsneffe war und er im Testament doch gut bedacht war?
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02.01.2019 um 19:51curt schrieb:Warum hat CB dann Bence nicht in Vollzeit eingestellt, da sie ja angeblich schon vorher vom dem Studiumabbruch wußte und das man von 1000 € netto nicht leben - sondern nur überleben kann. Gerade weil es doch ihr Lieblingsneffe war und er im Testament doch gut bedacht war?Sie hätte Sozialabgaben abführen müssen, da es einen Wechsel des Status (hier von Student zu sozialversicherungspflichtigem Angestellten) gegeben hätte.
Ich bin der Meinung, dass der Abbruch des Studiums auch daher bekannt wurde. BT hatte keine Berechtigung mehr auf die studentische Kranken- und Pflegeversicherung.
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02.01.2019 um 19:56Ich ergänze:
Hier wäre interessant, ob Frau Böhringer doch sehr früh von dem Abbruch des Studiums wusste und daher mit ihrem StB, der sie ja bekanntlich auch in Personalangelegenheiten beraten hatte, darüber sprach.
Hier wäre interessant, ob Frau Böhringer doch sehr früh von dem Abbruch des Studiums wusste und daher mit ihrem StB, der sie ja bekanntlich auch in Personalangelegenheiten beraten hatte, darüber sprach.
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02.01.2019 um 20:02Sie (CB) hätte Sozialabgaben abführen müssen wenn BT mehr Geld verdient hätte, dann hätte er aber auch nicht nur Teilzeit sondern Vollzeit gearbeitet und mehr verdient. CB hatte ja das Geld und es war ihr Lieblingsneffe. Also warum sollte er weiterhin für 1000 € arbeiten? Weil Zeit hatte er ja jetzt genug ohne Ende dank des Studien Abbruchs.
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02.01.2019 um 20:09Dass womöglich bei C B bekannt war, dass das Jurastudium. von B T ab— bzw. unterbrochen wurde bedeutet doch. noch lange nicht, dass CB die Vision oder den Wunsch gänzlich ad acta gelegt hatte. Möglicherweise hat sie darauf gehofft, oder gepocht, dass B hier wieder weiter macht. Möglicherweise hat B. seiner Tante. gegenüber auch Hoffnungen genährt, dass das Jurastudium weiter geht, möglicherweise auch hier keine klare Linie, sondern ein ewiges hin und her, je nachdem welche Informationen oder Berater gerade Gehör fanden. Ich. finde, das wird im Forum zu linear betrachtet.
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02.01.2019 um 20:25ich versuche es nochmal ausführlicher:
BT war versicherungspflichtig als Student (§ 5 (1) 9. SGB5). Er musste, da Ü30 einen "angehobenen" Krankenversicherungsbeitrag von ca. 130 EUR monatlich abführen (Urteilsbegründung).
Nach dem Abbruch des Studiums und nicht melden bei staatl. Einrichtungen, z.B. Agenutur für Arbeit, wäre er nicht mehr rechtskonform Kranken- und Pflegeversichert. Der Aushilfsjob in der Parkgarage war dem Studentischen Status untergeordnet, daher musste CB für ihren Angestellten keine Sozialabgaben abführen.
Beim Verlust des Status als Student, wäre die Aushilfstätigkeit in der Parkgarage sozialversicherungspflichtig geworden. Dies hätte er mitteilen müssen und wird m.M.n. dem Krankenversicherer auffallen.
Beim Verlust des Aushilfsjobs, hätte BT den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung alleine tragen müssen. (z.Zt. über 800 EUR/monatl.).
BT war versicherungspflichtig als Student (§ 5 (1) 9. SGB5). Er musste, da Ü30 einen "angehobenen" Krankenversicherungsbeitrag von ca. 130 EUR monatlich abführen (Urteilsbegründung).
Nach dem Abbruch des Studiums und nicht melden bei staatl. Einrichtungen, z.B. Agenutur für Arbeit, wäre er nicht mehr rechtskonform Kranken- und Pflegeversichert. Der Aushilfsjob in der Parkgarage war dem Studentischen Status untergeordnet, daher musste CB für ihren Angestellten keine Sozialabgaben abführen.
Beim Verlust des Status als Student, wäre die Aushilfstätigkeit in der Parkgarage sozialversicherungspflichtig geworden. Dies hätte er mitteilen müssen und wird m.M.n. dem Krankenversicherer auffallen.
Beim Verlust des Aushilfsjobs, hätte BT den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung alleine tragen müssen. (z.Zt. über 800 EUR/monatl.).
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02.01.2019 um 20:30curt schrieb:Sie (CB) hätte Sozialabgaben abführen müssen wenn BT mehr Geld verdient hätte, dann hätte er aber auch nicht nur Teilzeit sondern Vollzeit gearbeitet und mehr verdient. CB hatte ja das Geld und es war ihr Lieblingsneffe. Also warum sollte er weiterhin für 1000 € arbeiten? Weil Zeit hatte er ja jetzt genug ohne Ende dank des Studien Abbruchs.Die Sozialabgaben für den AG sind aber nicht ohne... Außerdem hätte sie BT als Mitarbeiter an ihr Unternehmen gebunden. Ab 10 vollen Mitarbeitern wird das Aufkündigen des Arbeitsverhältnisses schwer.
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02.01.2019 um 20:31Mordfall Charlotte Böhringer
02.01.2019 um 20:35Es gibt Leute, die sind jahrelang nicht krankenversichert, ohne dass das auffällt. Selbst heutzutage noch, wo Versicherungspflicht besteht, die im Übrigen erst zum 01.01.2009 eingeführt wurde.
Mordfall Charlotte Böhringer
02.01.2019 um 20:38@Cassandra71
Dank, und wie laange hätte es damals gedauert, wenn er als Studenr in der KK geblieben wäre? Immatrikulattionsbescheinigungen mussten eingereicht werde, aber wurden die auch geprüft?
Dank, und wie laange hätte es damals gedauert, wenn er als Studenr in der KK geblieben wäre? Immatrikulattionsbescheinigungen mussten eingereicht werde, aber wurden die auch geprüft?
Mordfall Charlotte Böhringer
02.01.2019 um 20:39Das kann ich dir leider nicht beantworten.
Mordfall Charlotte Böhringer
02.01.2019 um 20:41@Cassandra71
Mhm, d.h. er hätte also einfach mal weiter „studiert“ und vielleicht erst mal nicht damit rechnen müssen, dass das so schnell auffliegt?
Mhm, d.h. er hätte also einfach mal weiter „studiert“ und vielleicht erst mal nicht damit rechnen müssen, dass das so schnell auffliegt?
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02.01.2019 um 20:51Cassandra71 schrieb:Es gibt Leute, die sind jahrelang nicht krankenversichert, ohne dass das auffällt. Selbst heutzutage noch, wo Versicherungspflicht besteht, die im Übrigen erst zum 01.01.2009 eingeführt wurde.Die Versicherungspflicht gab es praktisch schon früher, besonders für die hier gelagerten Fälle: Student oder Angestellter, der nicht privat versichert ist.
Luminella schrieb:@jada Die Frage wäre doch, wie lange kann man sich da durchmogeln bis die KK das moniert?Meistens fällt es den Trägern (KK) auf, wenn keine Rückmeldungen nach Beendigung der Krankenversicherung kommt. Erfahrungswerte kann ich aber erst ab einem Zeitpunkt geben, der für den Tatzeitpunkt irrelevant ist. Heutzutage ist nicht das Fehlen der KV das große Problem, sondern die Pflegepflichtversicherung.
Luminella schrieb:Immatrikulattionsbescheinigungen mussten eingereicht werde, aber wurden die auch geprüft?Davon gehe ich aus, da die Immatrikulationsbescheinigungen, Bedingung für den "reduzierten" KV-Beitrag waren bzw. sind.
Mordfall Charlotte Böhringer
02.01.2019 um 21:40Also wäre alles beim alten geblieben. BT hätte seinen 1000 € netto Job weiterhin gehabt, er hätte nicht weiter studiert, er hätte keinen Familie gründen bzw. weiter vorsorgen können, da er nicht wußte, wann bzw. wieviel er erbt. Was hätte er dann mit der anderen Hälfte des Tages gemacht?
Mordfall Charlotte Böhringer
02.01.2019 um 21:45curt schrieb:Also wäre alles beim alten geblieben. BT hätte seinen 1000 € netto Job weiterhin gehabtDas ist unsicher - immerhin hatte er zum Zeitpunkt des Mordes Parkhausverbot, der Job der ihn bisher einigermaßen über die Runden kommen ließ stand also ebenfalls auf der Kippe.