Mordfall Charlotte Böhringer
12.08.2013 um 16:43Spur J 73.03.3
Von Winter, Steffen
Weil er seine reiche Tante erschlagen haben soll, sitzt ein 38-Jähriger lebenslang in Haft. Verurteilt wurde er auf Grundlage von Indizien. Sein Anwalt sieht neue Fakten und hofft, dass der spektakuläre Fall noch einmal aufgerollt wird.
Gutachter in Strafverfahren haben mitunter merkwürdige Aufgaben. Zwei Sachverständige aus dem schweizerischen Münchenstein sollten sich zu einer Flasche Weißwein äußern. Italienischer Vino della Casa, 11,5 Volumenprozent Alkohol, abgefüllt bei Giuseppe Campagnola in Valgatara di Marano, Venetien. Der Geschmack war egal, die Farbe auch, die Harmonie unerheblich, der Geruch ohnehin. Die Herren mussten lediglich bestimmen, wie viele Milliliter des Weins nach dem Entkorken über 18 Monate hinweg in einem Kühlschrank verdunsten können.
Ein Witz? Nicht für Benedikt Toth. Für den 38-Jährigen hängt sein Leben, jedenfalls seine Freiheit, vom Schwund jenes Weißweins ab. Toth stand im Mittelpunkt eines der spektakulärsten Mordprozesse Münchens - 93 Verhandlungstage, 15 Monate Sitzungsmarathon, Tumulte im Saal, Wortgefechte. Unterbrochen wurde die Verhandlung vom Hungerstreik des Angeklagten, der die Tat stets bestritt.
Seit 2006 sitzt der gebürtige Ungar ein, weil ein Gericht ihn als Mörder an seiner millionenschweren Tante Charlotte Böhringer ansah. Er soll ihr mindestens 24-mal ein - nie genau definiertes - "Schlagwerkzeug" auf den Kopf gedroschen haben. Eine "Handlung aus Habgier", befand ein Gericht, für die es keine Zeugen gibt. Tatwaffe und blutige Kleidung des Täters wurden nie gefunden. Die Richter stellten in einem Indizienprozess die besondere Schwere der Schuld fest. Die Haft kann deshalb mehr als 20 Jahre dauern.
Nun beschäftigt der Fall Böhringer erneut ein Gericht. Toths Anwalt Peter Witting hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Der Jurist will belegen, dass der Verurteilung am Landgericht München ein "aufgeblähter Indizienring" zugrunde lag, der inzwischen "vollständig zerstört" worden sei. Witting sagt: "Das vom Schwurgericht festgestellte Tatgeschehen hat es nicht gegeben." Die Staatsanwaltschaft spricht sich dafür aus, den Antrag abzuweisen, es gebe keine entscheidenden neuen Fakten.
Das Gericht hatte einst 14 Indizien gesammelt, unter dem Vorsitz von Manfred Götzl, der nun auch über Beate Zschäpe und mutmaßliche Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" richten wird. In der damaligen Begründung heißt es, dass kein Indiz "allein für sich" ausreiche, den "vollen Beweis zu erbringen". Doch zusammen würden sich die Indizien wie ein Ring um den festgestellten Geschehensablauf schließen - und keine Zweifel an der Täterschaft zulassen.
Toth, der Lieblingsneffe der Ermordeten, soll die Tat begangen haben, weil er gefürchtet habe, von der Münchner Society-Dame enterbt zu werden.
Laut Gericht hatte der Mann seiner kinderlosen Tante den Abbruch seines Jurastudiums verschwiegen, welches diese unerlässlich für den potentiellen Erben ihrer Geschäfte gefunden habe. Es sprach einiges für die Täterschaft. Die Polizei fand nach dem Mord bei Toth vier 500-Euro-Scheine, die er nach Auffassung der Richter dem Opfer geraubt hatte. Beamte sicherten Spuren von ihm im Büro der Tante, an einer Geldbörse am Tatort, am Testament, am Sakko der Toten. Und der Neffe wusste natürlich, wann Charlotte Böhringer ihre Wohnung über dem gleichnamigen Parkhaus im Münchner Zentrum verlassen würde, um wie immer zum Stammtisch in das Weisse Bräuhaus im Tal zu gehen. Genau in dem Moment soll der Mord geschehen sein.
Im Urteil spricht alles gegen Benedikt Toth. Klarer Fall, klares Ergebnis. Gerechtigkeit.
Doch die Wirklichkeit ist komplizierter. Viele Indizien belasten Toth, doch etliche davon sind auf den zweiten Blick auch anders bewertbar. Sie sind zweideutig, können je nach Sichtweise be- oder entlastend sein.
Schon das angenommene Tatmotiv ist nicht so klar, wie es sich im Urteil liest. Toth sollte eines Tages die gewinnträchtige Parkgarage an der Baaderstraße übernehmen. Dafür hatte Charlotte Böhringer ein abgeschlossenes Jurastudium vorausgesetzt.
Am 30. September 2005, acht Monate vor dem Mord, war Toth jedoch exmatrikuliert worden. Er habe es - womöglich aus Scham - niemandem gesagt, glaubte das Gericht. Tatsächlich hatte Toth zum Weißwurstessen zur Feier seines Examens geladen, obwohl er zu diesem gar nicht angetreten war. Lange Zeit hatte er der Tante und auch seinen Freunden Märchengeschichten über sein angeblich erfolgreiches Studium aufgetischt, ein Doppelleben geführt. Mordete er, wie die Kammer annahm, weil die Tante das Scheitern nicht erfahren durfte?
Anwalt Witting hat den ehemaligen Steuerberater Böhringers erneut befragt. Der erzählte, Böhringer habe ihm vom Abbruch des Studiums selbst berichtet. Er habe in Erinnerung, dass die Millionärin "damals verärgert war". Eine andere Zeugin sagte Ähnliches: "Wenn ich mich recht erinnere, äußerte sie über den Benedikt, dass er das Studium aufgegeben habe." Toth selbst sagt, er habe den Studienabbruch im Herbst 2005 gebeichtet; in der gesamten Gerichtsverhandlung 2007 und 2008 hatte er geschwiegen.
Doch wenn die Tante Bescheid wusste, was war dann das Tatmotiv?
Immerhin, so die Ermittler, hatte er bei seiner Festnahme 2350 Euro in bar in der Tasche; viel Geld für einen Ex-Studenten, der in einer Parkgarage jobbte und 1000 Euro im Monat verdiente. Toth sagt, es sei Erspartes gewesen, ein Geschenk der Tante und Gewinne bei Sportwetten. Das Gericht glaubte indes, das Geld stamme vom Tatort, geraubt aus der Geldbörse des Opfers. Die Polizei hatte die Geldströme Böhringers überprüft und war auf eine Summe von 2500 Euro gekommen, die sie bar besessen haben dürfte. Bei der Leiche fanden sich nur 58,38 Euro. Den Rest, nahm das Gericht an, müsse der Täter geraubt haben.
Witting führt die Aussage einer Kriminalhauptkommissarin an, es sei nicht auszuschließen, dass Charlotte Böhringer "deutlich mehr bar ausgegeben" habe, "als ermittelt worden ist". Tatsächlich hob die Frau teils in kurzen Abständen Summen von 1000 bis 10 000 Euro bar von ihren Konten ab, deren Verbleib sich nicht immer klären ließ. Etwa jene 10 000 Euro, die offenbar innerhalb von 14 Tagen ohne Beleg ausgegeben waren.
Benedikt Toth versichert, er habe die Tante zum Muttertag am 14. Mai 2006 besucht. Das war ein Tag vor der Tat. Es gibt zumindest einen Beleg für den Aufenthalt am Wohnort der Tante. Die Polizei hat die Verbindungsdaten seines Mobiltelefons ausgewertet. Es war am 14. Mai gegen 15 Uhr in der Baaderstraße eingeloggt. Bei diesem Besuch habe ihm Böhringer 1000 Euro für den Kauf eines Fahrrades gegeben - mit dem Kommentar, er sei "so fett geworden". Der Anwalt hat auch den Stamm-Italiener der Toten aufgetrieben, der sich an ähnliche Gespräche erinnert. Böhringer habe ihm gesagt: "Es wäre besser, wenn der Beni öfters zu dir ginge als zu McDonald's, der ist zu dick." Und es gibt die Aussage eines Freundes von Toth, einem Anwalt, der just zu jener Zeit die Rückgabe seines geborgten Fahrrades angemahnt hatte.
Es gab also Hinweise, dass er ein Fahrrad kaufen wollte, dass er das Geld dafür möglicherweise von der Tante bekam - das Gericht hielt dies allerdings für fernliegend.
Der Weg zu Benedikt Toth führt durch einen Metalldetektor, vorbei an einem Blechkasten, in dem die Schuhe geröntgt werden. Zwei Treppen hinab in den Keller des Gefängnisses Straubing. Hinter grünlichem Sicherheitsglas öffnen Vollzugsbeamte zwei Türen, die zu einem fensterlosen Raum führen.
Benedikt Toth hat kurzes schwarzes Haar und einen akkurat geschnittenen Vollbart. Die kräftigen Hände sind schwielig von den Eisengewichten im Fitnessraum, wobei er neuerdings lieber Saxophon spielt. Er trägt eine schwarze Trainingsjacke mit grauen Streifen zu einer blauen Anstaltshose. Toth schaut durch die modische Brille und raunt als Erstes: "Ihnen muss klar sein, dass Besucher hier abgehört werden."
Der Häftling vertraut niemandem mehr. Die Polizei habe ihm bei den Vernehmungen das Wort im Munde umgedreht. "Ich bin kein Mörder", schrieb er 2012 an ein Zivilgericht, als es um die Aberkennung des Erbes ging. Alles hätten die sich zurechtgebogen. Der Täter muss laut einem Rechtsmediziner die letzten Schläge mit rechts ausgeführt haben, doch Benedikt Toth ist Linkshänder. Das Gericht glaubte, er könne trotzdem kräftig genug mit rechts ausholen.
Sein Bruder Mate hat das eigentlich gemeinsame Millionenerbe angetreten. Er unterstützt Benedikt, den sie alle nur wie seinen Vater "Bence" nennen. Mate Toth betreibt die Parkgarage, organisiert Besuche im Gefängnis, koordiniert den Kontakt zum Anwalt. Familie und Freunde sind von Toths Unschuld überzeugt. Der sitzt seit sieben Jahren in Haft und arbeitet in der Anstaltsdruckerei. Toth fertigt Aktendeckel für Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Es gibt Ungereimtheiten, die für eine erneute Prüfung des Urteils sprechen. So verkündete das Gericht, im Büro des Opfers seien Toths Spuren "ausschließlich auf Gegenständen mit Bezug zur Tat" gefunden worden. Damit könnten es keine Spuren aus der Zeit vor dem Mord sein. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel kam zu anderen Schlüssen. Es untersuchte 18 Gegenstände aus dem Böhringer-Büro. An zwei Stellen, einem Stoff-Wappen und einem Nietzsche-Buch, fand es Spuren, bei denen Toth als Verursacher nicht ausgeschlossen werden könne.
Ein Sakko der Toten spielte ebenfalls eine tragende Rolle im Indizienring des Gerichts. Auf dem fanden sich hinten und seitlich rechts mehrere in Blut gesetzte Handschuhspuren. Mittendrin eine DNA-Mischspur, die Böhringer und Toth zugeordnet wurde. Das Gericht glaubte laut Urteil, dass die Leiche mit einem blutigen Handschuh berührt wurde, auf dem sich die DNA-Spur des Angeklagten befand. Tatsächlich, so sagt es jetzt der Beamte der Spurensicherung, sei gar nicht klar, ob die DNA nun in der Blutspur war oder daneben. War sie daneben, dann kann sie aber viel älter sein.
Mehrere Zeugen berichteten, dass Benedikt Toth Damen auf altmodische Weise aus dem Mantel half und diese zur Garderobe brachte. Es gibt Aussagen darüber, dass Toth seine Tante mit Bussi und Umarmung begrüßte. Eine Privatdozentin des Instituts für Rechtsmedizin München sagt, grundsätzlich könne bei einer derartigen Umarmung mit Bussi-Bussi DNA übertragen werden.
Mysteriös ist die Spur J 73.03.3, die sich an einem Glas in der Spülmaschine von Charlotte Böhringer fand und auf einer Kommode im Wohnzimmer. Eine identische DNA-Spur. Zunächst nicht zuzuordnen, dann aber spektakulär. Sie weist zu einem Mord aus dem Jahr 1981 - als Benedikt Toth sechs Jahre alt war. Damals wurde die zehnjährige Schülerin Ursula Herrmann am bayerischen Ammersee entführt und in eine im Wald vergrabene Holzkiste gesperrt, in der sie erstickte. An einer Schraube dieser Kiste fand man DNA, die mit jenen beiden Spuren in der Böhringer-Wohnung übereinstimmt. 2010 wurde ein Tatverdächtiger verurteilt. Doch dessen DNA war es nicht. War es die eines Komplizen? Bis heute ist diese Spur nicht aufgeklärt.
Man hätte mutmaßen können, dass hier ein unbekannter Täter erneut zugeschlagen habe. Im Urteil steht stattdessen: "Die DNA-Spuren in der Wohnung Böhringer an Kommode und Glas haben keinen unmittelbaren räumlichen Bezug zur Tat." Weil das Glas im Geschirrspüler hinten gestanden hatte, sei es schon länger dort gewesen und habe deshalb mit dem Mord im Parkhaus nichts zu tun.
Vielleicht aber hatte Charlotte Böhringer vor ihrem Tod noch Besuch, den bisher niemand ausfindig gemacht hat? Da ist die Flasche Vino della Casa aus Valgatara. Marianna S. war die letzte Zeugin, die Charlotte Böhringer lebend sah. Ihr hat das spätere Opfer den Wein auf der Terrasse angeboten. Einen Probierschluck, wohlbemerkt. Marianna S. schmeckte der italienische Tropfen nicht: "zu sauer". Als sie gegangen sei, habe aus der Flasche ein Viertel gefehlt. Als man die Flasche nach 18 Monaten endlich begutachtete, waren nur noch 30 Milliliter aufzufinden. Bleibt die Frage, wo ein halber Liter Weißwein geblieben sein mag.
Die Schweizer Gutachter schließen aus, dass der Wein im Kühlschrank verdunstet ist. Charlotte Böhringer kann ihn auch nicht getrunken haben. Sie hatte zum Todeszeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 0,55 Promille. Doch ein unbekannter Besucher? Der Zeugin S. erzählte Böhringer, dass gleich noch ihr Anwalt zur Besprechung komme. Dabei hatte der längst abgesagt. Trank die Millionärin mit ihrem Mörder? Das Gericht spekulierte: Böhringer könne sich doch nach dem Weggang der Zeugin S. noch ein Glas eingeschenkt haben. Und dieses dann, weil es ja Zeit für den Stammtisch war, flugs weggeschüttet haben.
Der Anwalt hat dies testen lassen. Die Gläser fassen keinen halben Liter. Charlotte Böhringer, die nicht nur als reich, sondern auch als geizig beschrieben wurde, hätte gleich zwei volle Gläser wegkippen müssen. Das weckt Zweifel. Genug für ein neues Verfahren?
Über die Wiederaufnahme muss nun das Landgericht Augsburg entscheiden. Können die Richter sicher sagen, dass er der Mörder war? Die einst zuständige Münchner Staatsanwaltschaft hat dem Gericht eine Stellungnahme geschickt, in der sie den Antrag auf Wiederaufnahme für unzulässig erklärt. Die Kollegen der Augsburger Staatsanwaltschaft sehen das auch so: Die vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel seien entweder nicht neu oder nicht geeignet, einen Freispruch zu begründen.
Mit der Examenslüge etwa habe sich das Landgericht München einst ausführlich auseinandergesetzt, auch mit dem bei Toth gefundenen Bargeld. Für die Staatsanwälte ist es auch heute "nicht glaubhaft", dass sich Toth angesichts seiner Geldnot für 2000 Euro ein Fahrrad kaufen wollte. Es sei denn, so die Ermittler, er habe bereits mit einer baldigen Erbschaft gerechnet.
Die neu ins Feld geführten DNA-Spuren im Büro wiederum könnten vom Mordtag stammen, und mit dem Sakko habe sich das Gericht doch auch befasst. Es habe die Möglichkeit verworfen, dass die DNA nicht während der Tat auf das Kleidungsstück gelangt sei. Und der Wein? Diese Ausführungen seien nicht geeignet, die Ausführungen des Landgerichts "entscheidend zu erschüttern". Richter Götzl, einst Vorsitzender Richter im Fall Böhringer, will sich nach Angaben des Landgerichts zum Fall "nicht öffentlich äußern".
Benedikt Toth sagt, er hoffe auf eine faire Chance. Seine Briefe aus dem Gefängnis unterzeichnet er mit dem Kürzel B. und dem spanischen "Venceremos" - "Wir werden siegen."
Millionärin Böhringer 2005 (1), vom Landgericht München als Mörder seiner Tante verurteilter Benedikt Toth (2), Tatort Flur in der Wohnung des Opfers im Obergeschoss des Parkhauses Böhringer in der Münchner Baaderstraße (3)
S. REX / SCHNEIDER-PRESS (1.); Spiegel 06.05.2013
Von Winter, Steffen
Weil er seine reiche Tante erschlagen haben soll, sitzt ein 38-Jähriger lebenslang in Haft. Verurteilt wurde er auf Grundlage von Indizien. Sein Anwalt sieht neue Fakten und hofft, dass der spektakuläre Fall noch einmal aufgerollt wird.
Gutachter in Strafverfahren haben mitunter merkwürdige Aufgaben. Zwei Sachverständige aus dem schweizerischen Münchenstein sollten sich zu einer Flasche Weißwein äußern. Italienischer Vino della Casa, 11,5 Volumenprozent Alkohol, abgefüllt bei Giuseppe Campagnola in Valgatara di Marano, Venetien. Der Geschmack war egal, die Farbe auch, die Harmonie unerheblich, der Geruch ohnehin. Die Herren mussten lediglich bestimmen, wie viele Milliliter des Weins nach dem Entkorken über 18 Monate hinweg in einem Kühlschrank verdunsten können.
Ein Witz? Nicht für Benedikt Toth. Für den 38-Jährigen hängt sein Leben, jedenfalls seine Freiheit, vom Schwund jenes Weißweins ab. Toth stand im Mittelpunkt eines der spektakulärsten Mordprozesse Münchens - 93 Verhandlungstage, 15 Monate Sitzungsmarathon, Tumulte im Saal, Wortgefechte. Unterbrochen wurde die Verhandlung vom Hungerstreik des Angeklagten, der die Tat stets bestritt.
Seit 2006 sitzt der gebürtige Ungar ein, weil ein Gericht ihn als Mörder an seiner millionenschweren Tante Charlotte Böhringer ansah. Er soll ihr mindestens 24-mal ein - nie genau definiertes - "Schlagwerkzeug" auf den Kopf gedroschen haben. Eine "Handlung aus Habgier", befand ein Gericht, für die es keine Zeugen gibt. Tatwaffe und blutige Kleidung des Täters wurden nie gefunden. Die Richter stellten in einem Indizienprozess die besondere Schwere der Schuld fest. Die Haft kann deshalb mehr als 20 Jahre dauern.
Nun beschäftigt der Fall Böhringer erneut ein Gericht. Toths Anwalt Peter Witting hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Der Jurist will belegen, dass der Verurteilung am Landgericht München ein "aufgeblähter Indizienring" zugrunde lag, der inzwischen "vollständig zerstört" worden sei. Witting sagt: "Das vom Schwurgericht festgestellte Tatgeschehen hat es nicht gegeben." Die Staatsanwaltschaft spricht sich dafür aus, den Antrag abzuweisen, es gebe keine entscheidenden neuen Fakten.
Das Gericht hatte einst 14 Indizien gesammelt, unter dem Vorsitz von Manfred Götzl, der nun auch über Beate Zschäpe und mutmaßliche Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" richten wird. In der damaligen Begründung heißt es, dass kein Indiz "allein für sich" ausreiche, den "vollen Beweis zu erbringen". Doch zusammen würden sich die Indizien wie ein Ring um den festgestellten Geschehensablauf schließen - und keine Zweifel an der Täterschaft zulassen.
Toth, der Lieblingsneffe der Ermordeten, soll die Tat begangen haben, weil er gefürchtet habe, von der Münchner Society-Dame enterbt zu werden.
Laut Gericht hatte der Mann seiner kinderlosen Tante den Abbruch seines Jurastudiums verschwiegen, welches diese unerlässlich für den potentiellen Erben ihrer Geschäfte gefunden habe. Es sprach einiges für die Täterschaft. Die Polizei fand nach dem Mord bei Toth vier 500-Euro-Scheine, die er nach Auffassung der Richter dem Opfer geraubt hatte. Beamte sicherten Spuren von ihm im Büro der Tante, an einer Geldbörse am Tatort, am Testament, am Sakko der Toten. Und der Neffe wusste natürlich, wann Charlotte Böhringer ihre Wohnung über dem gleichnamigen Parkhaus im Münchner Zentrum verlassen würde, um wie immer zum Stammtisch in das Weisse Bräuhaus im Tal zu gehen. Genau in dem Moment soll der Mord geschehen sein.
Im Urteil spricht alles gegen Benedikt Toth. Klarer Fall, klares Ergebnis. Gerechtigkeit.
Doch die Wirklichkeit ist komplizierter. Viele Indizien belasten Toth, doch etliche davon sind auf den zweiten Blick auch anders bewertbar. Sie sind zweideutig, können je nach Sichtweise be- oder entlastend sein.
Schon das angenommene Tatmotiv ist nicht so klar, wie es sich im Urteil liest. Toth sollte eines Tages die gewinnträchtige Parkgarage an der Baaderstraße übernehmen. Dafür hatte Charlotte Böhringer ein abgeschlossenes Jurastudium vorausgesetzt.
Am 30. September 2005, acht Monate vor dem Mord, war Toth jedoch exmatrikuliert worden. Er habe es - womöglich aus Scham - niemandem gesagt, glaubte das Gericht. Tatsächlich hatte Toth zum Weißwurstessen zur Feier seines Examens geladen, obwohl er zu diesem gar nicht angetreten war. Lange Zeit hatte er der Tante und auch seinen Freunden Märchengeschichten über sein angeblich erfolgreiches Studium aufgetischt, ein Doppelleben geführt. Mordete er, wie die Kammer annahm, weil die Tante das Scheitern nicht erfahren durfte?
Anwalt Witting hat den ehemaligen Steuerberater Böhringers erneut befragt. Der erzählte, Böhringer habe ihm vom Abbruch des Studiums selbst berichtet. Er habe in Erinnerung, dass die Millionärin "damals verärgert war". Eine andere Zeugin sagte Ähnliches: "Wenn ich mich recht erinnere, äußerte sie über den Benedikt, dass er das Studium aufgegeben habe." Toth selbst sagt, er habe den Studienabbruch im Herbst 2005 gebeichtet; in der gesamten Gerichtsverhandlung 2007 und 2008 hatte er geschwiegen.
Doch wenn die Tante Bescheid wusste, was war dann das Tatmotiv?
Immerhin, so die Ermittler, hatte er bei seiner Festnahme 2350 Euro in bar in der Tasche; viel Geld für einen Ex-Studenten, der in einer Parkgarage jobbte und 1000 Euro im Monat verdiente. Toth sagt, es sei Erspartes gewesen, ein Geschenk der Tante und Gewinne bei Sportwetten. Das Gericht glaubte indes, das Geld stamme vom Tatort, geraubt aus der Geldbörse des Opfers. Die Polizei hatte die Geldströme Böhringers überprüft und war auf eine Summe von 2500 Euro gekommen, die sie bar besessen haben dürfte. Bei der Leiche fanden sich nur 58,38 Euro. Den Rest, nahm das Gericht an, müsse der Täter geraubt haben.
Witting führt die Aussage einer Kriminalhauptkommissarin an, es sei nicht auszuschließen, dass Charlotte Böhringer "deutlich mehr bar ausgegeben" habe, "als ermittelt worden ist". Tatsächlich hob die Frau teils in kurzen Abständen Summen von 1000 bis 10 000 Euro bar von ihren Konten ab, deren Verbleib sich nicht immer klären ließ. Etwa jene 10 000 Euro, die offenbar innerhalb von 14 Tagen ohne Beleg ausgegeben waren.
Benedikt Toth versichert, er habe die Tante zum Muttertag am 14. Mai 2006 besucht. Das war ein Tag vor der Tat. Es gibt zumindest einen Beleg für den Aufenthalt am Wohnort der Tante. Die Polizei hat die Verbindungsdaten seines Mobiltelefons ausgewertet. Es war am 14. Mai gegen 15 Uhr in der Baaderstraße eingeloggt. Bei diesem Besuch habe ihm Böhringer 1000 Euro für den Kauf eines Fahrrades gegeben - mit dem Kommentar, er sei "so fett geworden". Der Anwalt hat auch den Stamm-Italiener der Toten aufgetrieben, der sich an ähnliche Gespräche erinnert. Böhringer habe ihm gesagt: "Es wäre besser, wenn der Beni öfters zu dir ginge als zu McDonald's, der ist zu dick." Und es gibt die Aussage eines Freundes von Toth, einem Anwalt, der just zu jener Zeit die Rückgabe seines geborgten Fahrrades angemahnt hatte.
Es gab also Hinweise, dass er ein Fahrrad kaufen wollte, dass er das Geld dafür möglicherweise von der Tante bekam - das Gericht hielt dies allerdings für fernliegend.
Der Weg zu Benedikt Toth führt durch einen Metalldetektor, vorbei an einem Blechkasten, in dem die Schuhe geröntgt werden. Zwei Treppen hinab in den Keller des Gefängnisses Straubing. Hinter grünlichem Sicherheitsglas öffnen Vollzugsbeamte zwei Türen, die zu einem fensterlosen Raum führen.
Benedikt Toth hat kurzes schwarzes Haar und einen akkurat geschnittenen Vollbart. Die kräftigen Hände sind schwielig von den Eisengewichten im Fitnessraum, wobei er neuerdings lieber Saxophon spielt. Er trägt eine schwarze Trainingsjacke mit grauen Streifen zu einer blauen Anstaltshose. Toth schaut durch die modische Brille und raunt als Erstes: "Ihnen muss klar sein, dass Besucher hier abgehört werden."
Der Häftling vertraut niemandem mehr. Die Polizei habe ihm bei den Vernehmungen das Wort im Munde umgedreht. "Ich bin kein Mörder", schrieb er 2012 an ein Zivilgericht, als es um die Aberkennung des Erbes ging. Alles hätten die sich zurechtgebogen. Der Täter muss laut einem Rechtsmediziner die letzten Schläge mit rechts ausgeführt haben, doch Benedikt Toth ist Linkshänder. Das Gericht glaubte, er könne trotzdem kräftig genug mit rechts ausholen.
Sein Bruder Mate hat das eigentlich gemeinsame Millionenerbe angetreten. Er unterstützt Benedikt, den sie alle nur wie seinen Vater "Bence" nennen. Mate Toth betreibt die Parkgarage, organisiert Besuche im Gefängnis, koordiniert den Kontakt zum Anwalt. Familie und Freunde sind von Toths Unschuld überzeugt. Der sitzt seit sieben Jahren in Haft und arbeitet in der Anstaltsdruckerei. Toth fertigt Aktendeckel für Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Es gibt Ungereimtheiten, die für eine erneute Prüfung des Urteils sprechen. So verkündete das Gericht, im Büro des Opfers seien Toths Spuren "ausschließlich auf Gegenständen mit Bezug zur Tat" gefunden worden. Damit könnten es keine Spuren aus der Zeit vor dem Mord sein. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel kam zu anderen Schlüssen. Es untersuchte 18 Gegenstände aus dem Böhringer-Büro. An zwei Stellen, einem Stoff-Wappen und einem Nietzsche-Buch, fand es Spuren, bei denen Toth als Verursacher nicht ausgeschlossen werden könne.
Ein Sakko der Toten spielte ebenfalls eine tragende Rolle im Indizienring des Gerichts. Auf dem fanden sich hinten und seitlich rechts mehrere in Blut gesetzte Handschuhspuren. Mittendrin eine DNA-Mischspur, die Böhringer und Toth zugeordnet wurde. Das Gericht glaubte laut Urteil, dass die Leiche mit einem blutigen Handschuh berührt wurde, auf dem sich die DNA-Spur des Angeklagten befand. Tatsächlich, so sagt es jetzt der Beamte der Spurensicherung, sei gar nicht klar, ob die DNA nun in der Blutspur war oder daneben. War sie daneben, dann kann sie aber viel älter sein.
Mehrere Zeugen berichteten, dass Benedikt Toth Damen auf altmodische Weise aus dem Mantel half und diese zur Garderobe brachte. Es gibt Aussagen darüber, dass Toth seine Tante mit Bussi und Umarmung begrüßte. Eine Privatdozentin des Instituts für Rechtsmedizin München sagt, grundsätzlich könne bei einer derartigen Umarmung mit Bussi-Bussi DNA übertragen werden.
Mysteriös ist die Spur J 73.03.3, die sich an einem Glas in der Spülmaschine von Charlotte Böhringer fand und auf einer Kommode im Wohnzimmer. Eine identische DNA-Spur. Zunächst nicht zuzuordnen, dann aber spektakulär. Sie weist zu einem Mord aus dem Jahr 1981 - als Benedikt Toth sechs Jahre alt war. Damals wurde die zehnjährige Schülerin Ursula Herrmann am bayerischen Ammersee entführt und in eine im Wald vergrabene Holzkiste gesperrt, in der sie erstickte. An einer Schraube dieser Kiste fand man DNA, die mit jenen beiden Spuren in der Böhringer-Wohnung übereinstimmt. 2010 wurde ein Tatverdächtiger verurteilt. Doch dessen DNA war es nicht. War es die eines Komplizen? Bis heute ist diese Spur nicht aufgeklärt.
Man hätte mutmaßen können, dass hier ein unbekannter Täter erneut zugeschlagen habe. Im Urteil steht stattdessen: "Die DNA-Spuren in der Wohnung Böhringer an Kommode und Glas haben keinen unmittelbaren räumlichen Bezug zur Tat." Weil das Glas im Geschirrspüler hinten gestanden hatte, sei es schon länger dort gewesen und habe deshalb mit dem Mord im Parkhaus nichts zu tun.
Vielleicht aber hatte Charlotte Böhringer vor ihrem Tod noch Besuch, den bisher niemand ausfindig gemacht hat? Da ist die Flasche Vino della Casa aus Valgatara. Marianna S. war die letzte Zeugin, die Charlotte Böhringer lebend sah. Ihr hat das spätere Opfer den Wein auf der Terrasse angeboten. Einen Probierschluck, wohlbemerkt. Marianna S. schmeckte der italienische Tropfen nicht: "zu sauer". Als sie gegangen sei, habe aus der Flasche ein Viertel gefehlt. Als man die Flasche nach 18 Monaten endlich begutachtete, waren nur noch 30 Milliliter aufzufinden. Bleibt die Frage, wo ein halber Liter Weißwein geblieben sein mag.
Die Schweizer Gutachter schließen aus, dass der Wein im Kühlschrank verdunstet ist. Charlotte Böhringer kann ihn auch nicht getrunken haben. Sie hatte zum Todeszeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 0,55 Promille. Doch ein unbekannter Besucher? Der Zeugin S. erzählte Böhringer, dass gleich noch ihr Anwalt zur Besprechung komme. Dabei hatte der längst abgesagt. Trank die Millionärin mit ihrem Mörder? Das Gericht spekulierte: Böhringer könne sich doch nach dem Weggang der Zeugin S. noch ein Glas eingeschenkt haben. Und dieses dann, weil es ja Zeit für den Stammtisch war, flugs weggeschüttet haben.
Der Anwalt hat dies testen lassen. Die Gläser fassen keinen halben Liter. Charlotte Böhringer, die nicht nur als reich, sondern auch als geizig beschrieben wurde, hätte gleich zwei volle Gläser wegkippen müssen. Das weckt Zweifel. Genug für ein neues Verfahren?
Über die Wiederaufnahme muss nun das Landgericht Augsburg entscheiden. Können die Richter sicher sagen, dass er der Mörder war? Die einst zuständige Münchner Staatsanwaltschaft hat dem Gericht eine Stellungnahme geschickt, in der sie den Antrag auf Wiederaufnahme für unzulässig erklärt. Die Kollegen der Augsburger Staatsanwaltschaft sehen das auch so: Die vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel seien entweder nicht neu oder nicht geeignet, einen Freispruch zu begründen.
Mit der Examenslüge etwa habe sich das Landgericht München einst ausführlich auseinandergesetzt, auch mit dem bei Toth gefundenen Bargeld. Für die Staatsanwälte ist es auch heute "nicht glaubhaft", dass sich Toth angesichts seiner Geldnot für 2000 Euro ein Fahrrad kaufen wollte. Es sei denn, so die Ermittler, er habe bereits mit einer baldigen Erbschaft gerechnet.
Die neu ins Feld geführten DNA-Spuren im Büro wiederum könnten vom Mordtag stammen, und mit dem Sakko habe sich das Gericht doch auch befasst. Es habe die Möglichkeit verworfen, dass die DNA nicht während der Tat auf das Kleidungsstück gelangt sei. Und der Wein? Diese Ausführungen seien nicht geeignet, die Ausführungen des Landgerichts "entscheidend zu erschüttern". Richter Götzl, einst Vorsitzender Richter im Fall Böhringer, will sich nach Angaben des Landgerichts zum Fall "nicht öffentlich äußern".
Benedikt Toth sagt, er hoffe auf eine faire Chance. Seine Briefe aus dem Gefängnis unterzeichnet er mit dem Kürzel B. und dem spanischen "Venceremos" - "Wir werden siegen."
Millionärin Böhringer 2005 (1), vom Landgericht München als Mörder seiner Tante verurteilter Benedikt Toth (2), Tatort Flur in der Wohnung des Opfers im Obergeschoss des Parkhauses Böhringer in der Münchner Baaderstraße (3)
S. REX / SCHNEIDER-PRESS (1.); Spiegel 06.05.2013