@aberdeen so weit in Ordnung.
Bei vielen Indizien kann man wohl davon ausgehen, dass mehrere in typischen Mustern wiederzufinden sind.
Ich meinte jetzt speziell das Tatwerkzeug.
Da kann man auch nur sagen: es hat eine gewisse Wahrscheinlichkeit.
-------------------
Ich habe eben noch mal einen Teil im Urteil gelesen.
Der Richter hat die Zeugin S (die vermeintlich vorletzte die Ch.B. lebend gesehen hat) entweder richtig gut eingeschätzt oder mochte sie nicht...
1. "Bei der Äußerung der Zeugin handelt es sich um eine reine Vermutung die jeglichen Tatsachenhintergrundes entbehrt."
Es ging dabei darum, dass Ch.B. noch Besuch vom Anwalt erwartet.
Als sie erfährt dass dieser abgesagt hat, sagte sie dass dann ein Anderer erwartet wurde, weil Ch.B. sie sonst nicht gehen gelassen hätte.
2. Um zu erklären, dass die Flasche Wein auch ohne weiteren Besuch so weit geleert sein konnte, schätzt die Zeugin ihren Konsum eher zu niedrig, weil sie ja mit dem Auto noch heimgefahren ist.
Hier spekuliert nur einer!