Einer der Zwischenrufe von B. T. wird im Urteil zitiert:
"Wenn es hier nur einen Hauch von Objektivität geben würde, würde ich auspacken" (aus dem Kopf zitiert).
Was er wohl meinte?
Unter uns Pastorentöchter: die Tätigkeit an der Kasse einer Parkgarage alleine ist ja wohl kaum etwas, was man ein hieb- und stichfestes Alibi nennen würde.
Sonst würden ja alle Mörder in Zukunft nur noch sagen: ich war arbeiten ...
@d.b.cooper Du hattest übrigens absolut recht mit Deiner Stichwaffentheorie: erstechen ist in Deutschland die häufigste Todesursache bei Tötungsdelikten, gefolgt von stumpfer Gewalt gegen den Hals der Opfer (Erdrosseln, Erwürgen und dgl.). Erschlagen rangiert von der Häufigkeit eher unter ferner liefen (Hamburger Studie).
Das spricht also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gegen einen geplanten Mord.
Ansonsten eher ein "typischer" Mord: weibliches Opfer, Tatzeit zwischen 19.00-06.00 Uhr, Tatort: Opferwohnung.