aberdeen schrieb:Das spielt bei der Wahrscheinlichkeitsberechnung aber keine Rolle. Die Berechnung ergibt sich einfach aus der Tatsache, dass es wesentlich mehr Nicht-Mörder mit Zeitungen als Mörder mit Zeitungen gibt.
Es gibt auch wesentlich mehr Nicht-Mörder mit Messern. Also müsste ein Mörder ein Standardmesser nicht mehr entsorgen?
aberdeen schrieb:Doch. Dass ist nach der Aussage des Steuerberaters auszuschließen. Der Steuerberater ist hier sehr klar. Hieran noch rumzudeuteln, wird dann langsam aber sicher abstrus, zumal er auch noch Verwunderung über die Interpretation der Kammer äußert.
Es wird langsam abstrus, wie sehr Du das als Ausschlusskriterium bemühen möchtest.
Es kommt auf BTs Vorstellung an, nicht auf die Aussage des Steuerberaters, der gerade NICHT angibt, dass CB ihm gegenüber gesagt hat, dass sie die Info von BT hat. Die Angabe des Steuerberaters schließt die Möglichkeit einer reinen Vermutung seitens CB nicht aus.
meermin schrieb:Aber was hätte Frau Böhringer wohl getan wenn sie innen vor der Tür stehend mitbekommen hätte, dass jemand versuchte ihre Wohnungstür von aussen aufzuschliessen?
Ich hätte die 110 gerufen.
Und ich wäre auf keinen Fall vor der Tür stehengeblieben.
Wer sagt, dass die das zwingend gehört haben muss? Welches Schuhwerk trug Frau B. zur Tatzeit?
Interested schrieb:Nee, hoffe ich aber hier noch zu lernen...
Ich wollte eigentlich wissen, ob die Spuren türöffnerisch sprechen könnten oder nicht...
aberdeen schrieb:Macht nix. Die meisten Menschen haben ja Schwierigkeiten mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen: es ist nicht unwahrscheinlicher, dass die Zeitungen an einem Tag nach dem Mord gestohlen werden. Die bleibt immer gleich. Ist wie beim Würfeln: die Wahrscheinlichkeit eine 6 zu werfen, ist bei einem funktionsfähigen Würfel immer 1/6, egal wie oft sie voher geworfen wurde.
Nur dass Du hier zwei Würfel im Becher hast....zeitnah ermordert und (unabhängig davon) bestohlen zu werden ist weitaus unwahrscheinlicher als jedes der beiden Ereignisse für sich. Der Punkt ist, dass es ein und derselben Person widerfahren ist.