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Mordfall Charlotte Böhringer

28.936 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

21.01.2019 um 20:26
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Vermutlich :) Aber wo meinst Du denn jetzt? Neben der Eingangstür oder noch einmal die Treppe vom Flur aus hoch in die eigentliche Wohnung?
In der Wohnung, neben der Wohnungstür, das dürfte der geeignete Ort sein, so wie man es halt so kennt.
Also ich habe noch nie gesehen, dass man eine Gegensprechanlage im Treppenhaus, neben der Eingangstür installiert hat. Da kann man sich auch durch die geschlossene Tür unterhalten und einen Blick durch den Spion werfen.

Aber warten wir doch ab. Es soll ja demnächst noch was von Axel Petermann kommen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.01.2019 um 20:32
Zitat von emzemz schrieb:In der Wohnung, neben der Wohnungstür, das dürfte der geeignete Ort sein, so wie man es halt so kennt. Also ich habe noch nie gesehen, dass man eine Gegensprechanlage im Treppenhaus, neben der Eingangstür installiert hat. Da kann man sich auch durch die geschlossene Tür unterhalten und einen Blick durch den Spion werfen.
Die Treppe gehört doch zur Wohnung von Frau Böhringer. Es war eine Maisonettewohnung, wobei der Innenflur (Tatort) zur Wohnung gehört.
(Ich hatte auch schon eine Maisonettewohnung mit drei Etagen (frisch renoviert). Die Gegensprechanlage befand sich im untersten Geschoss, in Nähe der Haustür.)


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21.01.2019 um 20:34
Das
Zitat von emzemz schrieb:In der Wohnung, neben der Wohnungstür, das dürfte der geeignete Ort sein, so wie man es halt so kennt.
Also ich habe noch nie gesehen, dass man eine Gegensprechanlage im Treppenhaus, neben der Eingangstür installiert hat. Da kann man sich auch durch die geschlossene Tür unterhalten und einen Blick durch den Spion werfen.
Es ist auch möglich, dass die Anlage mit dem Festnetz- und/oder Mobiltelefon gekoppelt war.
Solche Anlagen gab es auch 2006 schon.

Vorstellbar ist es durchaus, dass die Tür von der Wohnung aus zu öffnen ist/war.


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21.01.2019 um 20:49
Ich könnte mir auch vorstellen, das die Eungangstür von CB sehr schwer war , ühnlich einer Brandschutztür war. Evtl. ist sie dann auch nach betreten des Täters wieder von selbst zugefallen ( ins Schloß) und det Täter darauf nicht achten musste das die Tür beim oder nach dem Angrifff zu war - da sie wegen dem Gewicht von sich aus selbst schloß.


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21.01.2019 um 20:49
Zitat von jadajada schrieb:(Ich hatte auch schon eine Maisonettewohnung mit drei Etagen (frisch renoviert). Die Gegensprechanlage befand sich im untersten Geschoss, in Nähe der Haustür.)
Wikipedia: Maisonette
Mit Maisonette (vom frz. maisonnette, „kleines Haus“, „Häuschen“), auch Galeriewohnung, wird im Deutschen eine Wohnung bezeichnet, bei der die Wohnung zusammenhängend in mindestens zwei Geschossen eines Gebäudes angeordnet ist. Die Maisonettewohnung kann sich sowohl in unteren als auch in oberen Geschossen eines Gebäudes befinden, meist umfasst sie jedoch das Dach- und das darunterliegende Geschoss.
Mein Eindruck ist, dass es eine Dachgeschossgwohnung ist, also alles auf einer Ebene. Von diesem Dachgeschoss führt eine Treppe eine Etage tiefer.

Ich habe schon mal in einem ersten Stock gewohnt, (Im Erdgeschoss waren Ladengeschäfte) Glücklicherweise war dort die Gegensprechanlage im ersten Stock neben der Wohnungstür. Hätte sonst immer die Treppe runterlaufen müssen wenn es klingelt.


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21.01.2019 um 22:35
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Ich denke auch, dass die Tasche ausgeleert worden ist.
Wurden Handschutzspuren auf der Tasche entdeckt?

Weiterhin interessiert mich ob Handschutzspuren innen am Türgriff waren.


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21.01.2019 um 22:45
@Ma_Ve
@meermin
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Menetekel schrieb:
Die Tür öffnet sich... Der Täter drückt die Tür auf und schlägt zu.
Deinem Gedanken folgend erfolgt der erste Schlag frontal auf das Opfer. Sie würde dann mit dem Gesicht zur Tür zurückweichen.

Die Endlage der Leiche war bäuchlings am Fuß der Treppe. Ich glaube eher an einen Angriff von hinten. Es könnte sich bei dem Täter um den unbekannten Besucher handeln von dem die Freundin der CB berichtete!?
Du darfst den Fluchtreflex nicht vergessen. Die Tür nach außen war durch den Angreifer versperrt. Vielleicht versuchte C.B. Zurück in die Wohnung zu flüchten. Die Vielzahl der Schläge dürften das unmöglich gemacht haben...

Hier nochmal eine Übersicht. Der 3D Scan, der von einem Gutachter durchgeführt wurde...


C6411468-12D7-43CE-942E-9BA69023C620

"1 Hier lag Charlotte Böhringer, das Blaue um sie herum ist Blut 2 Hier stand der Täter, als er die letzten fünf Schläge ausgeführt hat 3 Ein Mauerdeckenvorsprung, an dem die Blutspritzer waren, die für die Berechnung der Schlagrichtung wichtig sind 4 Die Flugrichtung der Blutspritzer. Sie zeigt dem Gutachter: Der Mörder hat mit rechts geschlagen 5 Die Eingangstür, durch die der Mörder kam 6 Die Treppe, die hoch ins Penthouse führt 7 Ein Abstelltisch unter dem Fenster"

Quelle: http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/die-letzten-sekunden-von-charlotte-boehringer-22019.html


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21.01.2019 um 22:55
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Wurden Handschutzspuren auf der Tasche entdeckt?
Handschuhspuren nur am Tischbein; aber Blut an der Handtasche.

Dies kann jetzt bedeuten:

a) der Täter trug die Handschuhe nicht (mehr) als er die Handtasche ausleerte
b) die Handtasche wurde nicht ausgeleert, sondern ist doch heruntergefallen
c) der Täter trug zwar noch seine Handschuhe als er die Handtasche ausleerte, aber das Blut war bereits getrocknet.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Weiterhin interessiert mich ob Handschutzspuren innen am Türgriff waren.
Soweit ich weiß, steht darüber nichts im Urteil?


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21.01.2019 um 23:06
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:c) der Täter trug zwar noch seine Handschuhe als er die Handtasche ausleerte, aber das Blut war bereits getrocknet.
Selbst dann, so unwahrscheinlich das auch klingt, hätte man vermutlich zumindest Handschutzspuren gefunden. Es ist meines Erachtens auch anzunehmen, das bei der Tat die Tasche auf den Boden fiel. Der Täter könnte sie übrigens auch mit Schuhen grob entleert haben.

Weiterhin ist auch folgendes noch interessant: Wurde die Geldbörse in der Tasche mit Handschuhen geöffnet/angefasst? Frau Böhringer musste/wollte ja noch die Rechnung vom Italiener begleichen.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Soweit ich weiß, steht darüber nichts im Urteil?
Die interessantesten Dinge stehen leider recht häufig nicht im Urteil :( Irgendwie muss der Täter ja wieder aus der Wohnung gekommen sein. Ohne die Tür zu öffnen, geht das kaum. Wenn keine Handschutzspuren am Türgriff waren, wäre es möglich das er einen anderen Weg (Lift, Balkontür) raus ging. Und wenn Handschutzspuren am Griff waren, hätte er sie möglicherweise nicht oben im Büro ausgezogen.


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21.01.2019 um 23:15
@SirMarvel
Jetzt ist aber die Frage, ob zwangsläufig Handschuhspuren entstehen müssen, wenn der Täter damit etwas angefasst hat. Nur dann, kann man aus der Tatsache, dass keine Handschuhspuren zu finden sind auch zwingend schließen, dass der Täter den Gegenstand nicht berührt hat.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Die interessantesten Dinge stehen leider recht häufig nicht im Urteil
Das ist mir auch schon aufgefallen ...


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21.01.2019 um 23:18
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Jetzt ist aber die Frage, ob zwangsläufig Handschuhspuren entstehen müssen, wenn der Täter damit etwas angefasst hat. Nur dann, kann man aus der Tatsache, dass keine Handschuhspuren zu finden sind auch zwingend schließen, dass der Täter den Gegenstand nicht berührt hat.
Wenn man Handschutzspuren an einer Armanischachtel und an einem Glastisch erfassen konnte, sollte das eigentlich auch an einer Ledertasche (?) möglich sein. Zumal er diese eventuell auch noch öffnen musste (Reißverschluss).


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21.01.2019 um 23:34
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Wenn man Handschutzspuren an einer Armanischachtel und an einem Glastisch erfassen konnte, sollte das eigentlich auch an einer Ledertasche (?) möglich sein. Zumal er diese eventuell auch noch öffnen musste (Reißverschluss).
Schon, aber Du hinterlässt auch nicht in jedem Fall einen verwertbaren Fingerabdruck, wenn Du etwas anfasst. Warum sollte das also bei Handschuhen so sein?
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Weiterhin ist auch folgendes noch interessant: Wurde die Geldbörse in der Tasche mit Handschuhen geöffnet/angefasst? Frau Böhringer musste/wollte ja noch die Rechnung vom Italiener begleichen.
Soweit mir bekannt, ist über die Geldbörse aus der Handtasche nichts im Urteil gesagt. Die dortigen Aussagen beziehen sich auf die im Bureau gefundene Geldbörse. Es wäre aus meiner Sicht jedoch nahe liegend, dass CB ihr Bargeld in der Handtasche mit sich führt. Jedenfalls zum Teil.


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21.01.2019 um 23:49
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Schon, aber Du hinterlässt auch nicht in jedem Fall einen verwertbaren Fingerabdruck, wenn Du etwas anfasst. Warum sollte das also bei Handschuhen so sein?
Ich würde vermuten das dieses spezifische Muster der Handschuhe, an denen natürlich auch Dreck und andere Partikel haften, sehr gut sichtbar wird an den Gegenständen, die man anfasst.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Die dortigen Aussagen beziehen sich auf die im Bureau gefundene Geldbörse. Es wäre aus meiner Sicht jedoch nahe liegend, dass CB ihr Bargeld in der Handtasche mit sich führt. Jedenfalls zum Teil.
Das würde ich auch sagen - zumal sie wie schon gesagt ihre Rechnung noch zahlen musste. Wenn Sie also die Rechnung noch zahlen wollte/musste, was sie, soweit ich mich erinnere, dem Wirt wohl angekündigt hatte, und sie noch Bargeld im Haus hatte, wäre zu erwarten das sie ebendieses Geld mitnimmt und nicht im Büro zurücklässt.


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22.01.2019 um 08:27
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Das würde ich auch sagen - zumal sie wie schon gesagt ihre Rechnung noch zahlen musste. Wenn Sie also die Rechnung noch zahlen wollte/musste, was sie, soweit ich mich erinnere, dem Wirt wohl angekündigt hatte, und sie noch Bargeld im Haus hatte, wäre zu erwarten das sie ebendieses Geld mitnimmt und nicht im Büro zurücklässt.
Zumal sich in der "Büro-Geldbörse" noch 1550 Schweizer Franken befunden haben. Unwahrscheinlich, dass man die mit sich rumschleppt. Das kann man aus meiner Sicht als fernliegend ausschließen.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Ich würde vermuten das dieses spezifische Muster der Handschuhe, an denen natürlich auch Dreck und andere Partikel haften, sehr gut sichtbar wird an den Gegenständen, die man anfasst.
Ich kenne mich mit Handschuhspuren nun leider überhaupt nicht aus, daher kann ich nicht beurteilen, ob das gute oder schlechte Spurengeber sind. Was ich aber ziemlich sicher weiß, ist, dass man auch nicht automatisch Fingerabdrücke hinterlässt. Aus einem identifizierten Fingerabdruck kann man sicher schließen, dass der Gegenstand von der entsprechenden Person berührt worden ist. Man kann aber leider nicht das Gegenteil schließen. Ein fehlender Fingerabdruck beweist eben nicht, dass die Person den Gegenstand nicht in der Hand gehabt hat. Auf diesen Umstand weist auch die Kammer bezüglich der Zeitungen hin.


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22.01.2019 um 10:11
Bei den Überlegungen hinsichtlich der Handtasche geht es meiner Ansicht nach um zwei wichtige Punkte.

Zum einen stellt sich die Frage, ob Frau Böhringer wirklich ausgehfertig an der Haustür ihrer Wohnung vom Täter beim Verlassen der Wohnung aufgelauert und heimtückisch erschlagen wurde. Wenn sie die Tasche beim Öffnen der Tür gar nicht bei sich getragen hätte, wenn die Tasche noch hinter ihr auf dem Tisch im Flur gestanden haben sollte, und sie nur ein Mäppchen mit einem Wohnungssschlüssel beim Öffnen der Tür in der Hand gehabt haben sollte, dann wäre das doch eher als Indiz dafür zu werten, dass sie einem Gast die Tür aufgemacht hätte, zwar schon ausgehfertig angezogen, aber noch nicht völlig bereit und fertig, die Wohnung selber zu verlassen. Die Ausgangslage des Verbrechens wäre also eine andere als vom Gericht angenommen und festgestellt gewesen.

Zum anderen stellt sich die Frage, welche später am Boden aufgefundenen Gegenstände sich zuvor überhaupt in der Tasche befanden, als diese ausgeleert wurde, und es stellt sich die Frage wie und wann die Tasche zu Boden fiel. diese Frage stellt sich umso mehr, als vom Gericht nicht festgestellt werden konnte, dass die Gegenstände , die zuvor in der Tasche lagen in frisches Blut gefallen waren. Es gab Blutanlagerungen an der Tasche selber und eben an dem Schlüsselmäppchen. Daher stellt sich meiner Ansicht nach die Frage, ob sich das Mäppchen überhaupt in der Tasche befand, oder ob Frau Böhringer es nicht vielleicht zuletzt in ihrer Hand trug, oder ob es alleine frei auf dem Tisch im Flur lag.
Wenn Frau Böhringer ihre Handtasche beim Öffnen der Tür bei sich getragen hätte, dann müsste sie diese Tasche während der ersten erfolgten Schläge und wahrscheinlich auch noch länger bei sich getragen haben,irgendwann während des Überfalls wäre die Tasche dann auf den Boden geschleudert worden und die sich in ihr befindlichen Gegenstände wären herausgefallen. In diesem Fall hätten die Gegenstände zum einen in frisches Blut fallen müssen, zum anderen bzw. gleichzeitig hätten sich Blutauflagerungen auf den Gegenständen befinden müssen, vor allem dann, wenn die Tasche bereits zu einem frühen Zeitpunkt in hohem Bogen Richtung Tisch geflogen wäre. Hätte Frau Böhringer die Tasche bis zum Schluss festgehalten und diese wäre erst ganz zum Schluss des Überfalls neben ihr zum Liegen gekommen, dann hätten die Gegenstände, die aus der Tasche herausfielen meiner Ansicht nach in frisches Blut fallen müssen. Es hätten sich Spuren sowohl im Blut auf dem Boden als auch an den einzelnen Gegenständen befinden müssen.

Die Auffindesituation von Tasche und Gegenständen, die sich mutmasslich zuletzt in der Tasche befanden liesse aber zumindest an einen ganz anderen Tatverlauf denken. Dass keine Blutanhaftungen an den Gegenständen gefunden wurden und keine Spuren der Gegenstände im Blut auf dem Boden entdeckt werden konnte könnte auch dem geschuldet gewesen sein, dass die Tasche erst zu einem Zeitpunkt X nach der Tat vom Täter neben der Leiche ausgeleert wurde und zwar erst nachdem das Blut am Boden bereits getrocknet war.

Bekanntlich war das Zeitfenster Bences recht klein, das Gericht geht davon aus, dass er die Tat schnell und in grosser Eile verübte. Es stellt sich also die Frage, wielange er sich in der Wohnung aufgehalten haben müsste bis das Blut getrocknet war und keine Spuren an den ausgekippten GEgenständen hinterliess?

Es geht bezüglich des Themas Tasche also zusammengefasst vor allem um die beiden Themen Mord oder Totschlag und Alibi des Täters.


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22.01.2019 um 19:49
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Es könnte sich bei dem Täter um den unbekannten Besucher handeln von dem die Freundin der CB berichtete!?
Lies dich doch einfach mal ein, dann erübrigt sich vielleicht auch die eine oder andere Frage.

Dass Frau Böhringer noch Besuch bekommt, basiert ausschließlich auf der Mutmaßung ihrer Freundin.

Sie begründete das damit, dass Frau Böhringer sie ansonsten nicht hätte gehen lassen...


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22.01.2019 um 19:55
Das
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Lies dich doch einfach mal ein, dann erübrigt sich vielleicht auch die eine oder andere Frage.

Dass Frau Böhringer noch Besuch bekommt, basiert ausschließlich auf der Mutmaßung ihrer Freundin.

Sie begründete das damit, dass Frau Böhringer sie ansonsten nicht hätte gehen lassen...
Was bringt diesbezüglich das Einlesen?

Die Mutmaßung der Freundin kann doch stimmen!

Das Untermauern seitens der Freundin, dass Frau Böhringer sie sonst nicht hätte gehen lassen, spricht doch eher für einen Besucher.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.01.2019 um 20:02
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Was bringt diesbezüglich das Einlesen?
Es fällt halt auf, dass du viele Fragen stellst, die du nicht stellen müsstest, wenn du dich eingelesen hättest. Nicht böse gemeint.
Die Mutmaßung der Freundin kann doch stimmen!

Das Untermauern seitens der Freundin, dass Frau Böhringer sie sonst nicht hätte gehen lassen, spricht doch eher für einen Besucher.
Ja, kann...muss aber nicht.

Es ist und bleibt eine Vermutung, die durch nichts belegt ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.01.2019 um 20:10
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Es fällt halt auf, dass du viele Fragen stellst, die du nicht stellen müsstest, wenn du dich eingelesen hättest. Nicht böse gemeint.
Ich vermute, dass ich diese Fragen auch stellen würde, wenn mehr gelesen hätte.

(Auch nicht böse gemeint)

Hier wird zum Beispiel in Frage gestellt, dass BT seine Tante am Muttertag besuchte, obwohl seine Handydaten es belegen.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Es ist und bleibt eine Vermutung, die durch nichts belegt ist.
Vielleicht hätte man sich mit der Aussage der Freundin mehr beschäftigen sollen, um mehr Fleisch an den Knochen zu bekommen?

Darüberhinaus handelt es sich um ein Urteil aufgrund eines Indizienprozesses. Da ist belegbares mitunter interpretierbar.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.01.2019 um 20:25
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Hier wird zum Beispiel in Frage gestellt, dass BT seine Tante am Muttertag besuchte, obwohl seine Handydaten es belegen.
Seine Handydaten belegen, dass er um 15.00 Uhr in bzw. im Bereich der Parkgarage eingeloggt war...lt. Urteil will er seine Tante aber gegen Mittag (12.00 Uhr?) besucht haben.
Vielleicht hätte man sich mit der Aussage der Freundin mehr beschäftigen sollen, um mehr Fleisch an den Knochen zu bekommen?
Die Begründung der Freundin für einen unbekannten Besucher hätte mir als Ermittler in diesem Fall offen gestanden auch nicht gereicht, um mich weiter damit zu beschäftigen.

Wenn Frau Böhringer ihr gegenüber geäußert hätte, dass sie noch Besuch erwartet, wäre es natürlich was anderes.


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