Mordfall Charlotte Böhringer
17.02.2019 um 19:58@all und an die Juristen
Weiss das jemand? Wenn im 2. Wiederaufnahmeantrag dieselbe Argumentation drin ist wie im 1. Wiederaufnahmeantrag, ist das überhaupt zulässig? Es ist natürlich nur ein Teil der Argumentation, die vom 1. Wiederaufnahmeantrag aufgenommen wurde, aber geht das? Oder ist das unzulässig, weil ja bereits einmal verhandelt und für nicht gut befunden?
Weiss das jemand? Wenn im 2. Wiederaufnahmeantrag dieselbe Argumentation drin ist wie im 1. Wiederaufnahmeantrag, ist das überhaupt zulässig? Es ist natürlich nur ein Teil der Argumentation, die vom 1. Wiederaufnahmeantrag aufgenommen wurde, aber geht das? Oder ist das unzulässig, weil ja bereits einmal verhandelt und für nicht gut befunden?