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Mordfall Charlotte Böhringer

28.936 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 19:58
@all und an die Juristen

Weiss das jemand? Wenn im 2. Wiederaufnahmeantrag dieselbe Argumentation drin ist wie im 1. Wiederaufnahmeantrag, ist das überhaupt zulässig? Es ist natürlich nur ein Teil der Argumentation, die vom 1. Wiederaufnahmeantrag aufgenommen wurde, aber geht das? Oder ist das unzulässig, weil ja bereits einmal verhandelt und für nicht gut befunden?


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:00
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Wenn im 2. Wiederaufnahmeantrag dieselbe Argumentation drin ist wie im 1. Wiederaufnahmeantrag, ist das überhaupt zulässig?
Nein, das wäre rechtsmissbräuchlich, dazu gibt es auch Rechtsprechung. Ein rechtsmissbräuchlicher Antrag wird bereits deshalb verworfen und die Voraussetzungen des § 359 StPO werden nicht wieder geprüft.

Nur: Strate plustert sich zwar gerne auf, ist mehr Schein als Sein. Aber dass das nicht passieren sollte, darauf wird er schon geachtet haben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:02
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Nein, das wäre rechtsmissbräuchlich, dazu gibt es auch Rechtsprechung. Ein rechtsmissbräuchlicher Antrag wird bereits deshalb verworfen und die Voraussetzungen des § 359 StPO werden nicht wieder geprüft.
Ok, vielen Dank für die Antwort!


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:15
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ich habe keinen Link dazu, allerdings geht man doch eher bei jemanden mehr ins Detail der einem verdächtig erscheint.
Und auch hier frage ich mal nach: Ab wann(!) wird und muss(!) jemand als Beschuldigter vernommen werden?

Link brauche ich nicht. Es reicht, wenn Du den entsprechenden Paragraphen in der StPO benennen kannst.


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17.02.2019 um 20:17
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Es reicht, wenn Du den entsprechenden Paragraphen in der StPO benennen kannst.
Ich dachte, du bist Jurist, oder habe ich da etwas missverstanden? Wieso fragst du denn Venice2009 nach Paragraphen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:18
Die Dauer einer Zeugenvernehmung ist individuell unterschiedlich, kann aber selbstverständlich "stundenlang" dauern. natürlich mit Pause.
[Vernehmungsdauer:] Als Richtwert für die zulässige Dauer einer Beschuldigtenvernehmung wird in der Literatur eine Vernehmungsdauer von maximal 3 - 4 Stunden in Erwägung gezogen. Als Richtwert dürfte eine Vernehmungsdauer von 2 Stunden ohne Pausen angemessen sein.

Zu berücksichtigen ist in jedem Fall die individuelle Verfassung des zu vernehmenden Beschuldigten.

Besonders kurz sollten Vernehmungen zur Nachtzeit gehalten werden.

Die Fähigkeit zum Verständnis der Belehrung richtet sich nach den Kriterien der Verhandlungsfähigkeit. Nur durch schwere körperliche oder seelische Mängel wird die Vernehmungsfähigkeit ausgeschlossen. Ist der Beschuldigte aufgrund einer geistig-seelischen Störung nicht vernehmungsfähig, muss von der Unverwertbarkeit seiner Äußerungen ausgegangen werden.
http://www.rodorf.de/02_stpo/14.htm (Archiv-Version vom 07.02.2019)

Ergibt sich aus § 163a StPO.

Also einen gesunden, prosperierenden jungen Mann wie BT kann man ohne weiters 3-4 Stunden befragen und zwischendurch gibts mal ne Zigarette.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Wenn im 2. Wiederaufnahmeantrag dieselbe Argumentation drin ist wie im 1. Wiederaufnahmeantrag, ist das überhaupt zulässig?
Nein ist es nicht, aber es ist vor allem sinnlos, da es sich dabei um kein "neuen Tatsachen und Beweise" handelt, wie sie Judikatur und hL fordern. "neu" heißt bisher noch nicht vorgekommen. ZB:
Die neuen Tatsachen und Beweismittel müssen geeignet sein, die in § 359 Nr. 5 StPO bezeichneten Rechtsfolgen herbeizuführen. In dieser Hinsicht müssen sie erheblich sein (...) Sind die neuen Tatsachen und Beweise unter Berücksichtigung dieses Prüfungsmaßstabes mit genügender Wahrscheinlichkeit geeignet, die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Urteils zu erschüttern, ist die Erheblichkeit gegeben
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070516_2bvr009307.html


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:19
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Wieso fragst du denn Venice2009 nach Paragraphen?
Wieso fragst Du @Venice2009 nicht nach Paragraphen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:24
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Nein ist es nicht, aber es ist vor allem sinnlos, da es sich dabei um kein "neuen Tatsachen und Beweise" handelt, wie sie Judikatur und hL fordern. "neu" heißt bisher noch nicht vorgekommen. ZB:
Super! Vielen Dank!


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:26
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:aber es ist vor allem sinnlos
Für das zur Entscheidung berufene Gericht macht es aber schon einen erheblichen Unterschied: Ist der erneute WA-Antrag bereits rechtsmissbräuchlich, kann man zu seiner Verwerfung bereits darauf abstellen und muss nicht monatelang eine Begründung abfassen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:34
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Wieso fragst Du @Venice2009 nicht nach Paragraphen?
Warum sollte ich das denn tun?
Wenn Venice2009 sich auf diesen Beitrag von Interested bezieht
Zitat von InterestedInterested schrieb:dass er bei der Befragung lange nicht als Beschuldigter zur Debatte stand. Nicht mal bei den ersten Widersprüchen - erst im Laufe der Befragung und ja 2 Tage Befragungen und Widersprüche sind nunmal was völlig anderes als eure Falschbehauptung: von Anfang an.
fällt mir auf, dass dabei erstmal schwer nachvollziehbar ist, wie man innerhalb der Befragung "lange nicht" als Beschuldigter gelten kann. Da wäre die Frage, was denn "lange" ist.

Wenn Venice2009 sich dann aber darauf bezieht, dass Interested davon spricht, es habe "2 Tage Befragungen und Widersprüche" gegeben, wundert sie sich wohl zu Recht darüber, dass man 2 Tage lang befragt wird, also das ist nun wirklich ziemlich lang!

Warum sollte ich nun Venice2009 nach Paragraphen fragen? Da wäre ich eher geneigt, Interested zu fragen, wo sie das her hat. Aber das wage ich nicht, weil mir sonst unterstellt wird, ich sei zu faul, das Urteil selber zu lesen.


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17.02.2019 um 20:38
@panta_rhei

Nein! @Venice2009 hat eine Behauptung aufgestellt, was normal und üblicherweise gehandhabt wird und das möchte ich belegt haben. Und ja, Du kannst gerne im Urteil nachlesen - auch Du scheinst ja die VT zu stützen, dass er von Anfang an als Täter feststand. Schon, als er zur ersten Vernehmung gebeten wurde.

Ihr zweifelt Bundesrichter, Urteil, Ermittler, Zeugen, Unverdächtigte Personen schamlos an - seid nicht in der Lage eure Behauptungen zu belegen und nun will ich wissen, wie lange so eine Befragung zu dauern hat und ab wann man als Beschuldigter gelten darf. Diese Antwort möchte ich von @Venice2009

Auch ein feiges Ausloggen ändert nichts an dem Umstand, dass diese Behauptungen belegt gehören. Und ja, Du kannst gerne alle meine Aussagen im Urteil nachlesen. :)


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:42
Zitat von InterestedInterested schrieb:Ihr zweifelt Bundesrichter, Urteil, Ermittler, Zeugen, Unverdächtigte Personen schamlos an
Äh, wie bitte? Was unterstellst du mir denn da?


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:45
@panta_rhei

Zünd Deine Nebelkerzen woanders. Lies einfach Deine Beiträge noch mal durch - handelt sich ja nicht um das Urteil. Müsstest Du hinbekommen. Wie mit dem alten Artikel, den Du hier als "neu" verkaufen wolltest. :Y:


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:46
@Interested
Ich finde du solltest deine Diskussionskultur überdenken. Das ist recht unverschämt was du von dir gibst.
So macht eine Diskussion mit dir wenig Sinn. Du kannst dich ja sowieso nur auf das Urteil beziehen als Totschlagargument.


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:49
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Keine Sorge, ich komme jetzt nicht wieder mit meinen Wahrscheinlichkeitskurven an, aber: wenn man mal ganz sachlich rangeht, ist doch ausschließlich die Aussage des Herrn W, dass er mit CB von 18:00 - 18:15 telefoniert hat, der Grund dafür, das als frühestmöglichen Todeszeitpunkt anzunehmen, oder?
Und hier einer der Belege, dass Du den unverdächtigten GF in seiner Aussage anzweifelst. Du unterstellst, dass es lediglich auf seine Aussage zurückzuführen ist, Du bezweifelst, dass das Telefonat um jene Uhrzeit stattgefunden hat. Ich kann aber mehr nachliefern, falls Du das alles zufällig vergessen haben solltest!

@Venice2009
Beleg Du erstmal Deine Behauptungen. :)
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Du kannst dich ja sowieso nur auf das Urteil beziehen als Totschlagargument.
Welches Du nicht mal kennst, aber so gerne anzweifelst. :D


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17.02.2019 um 20:50
Um mal von diesen albernen Spielchen wegzukommen, möchte ich noch etwas Interessantes einwerfen:

Die Rechtsgrundlagen zur Zeugenvernehmung waren 2006 andere als heute, einiges hat sich grundlegend verändert. So hätte BT damals gar nicht zur Zeugenvernehmung bei der Polizei gehen müssen. Zwingend wäre sein Erscheinen nur gewesen, wenn er durch die Staatsanwaltschaft geladen worden wäre.

Hier ist ein kurzer Artikel dazu:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-rechtslage-zeugen-muessen-ab-sofort-zur-aussage-bei-der-polizei-erscheinen-und-au...

Quelle:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/BGBl_effektivere_Ausgestaltung_Strafverfahren.pdf?__blob...

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, Punkt 22

Übersicht: Gesetzestextänderungen § 163 (3) StPO
https://www.buzer.de/s1.htm?a=163&g=&kurz=StPO&ag=5815


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17.02.2019 um 20:51
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:So hätte BT damals gar nicht zur Zeugenvernehmung bei der Polizei gehen müssen. Zwingend wäre sein Erscheinen nur gewesen, wenn er durch die Staatsanwaltschaft geladen worden wäre.
Als wäre das dem Jura-Studenten Toth nicht bekannt gewesen. Natürlich wusste er, dass Zeugen (und ebenso Beschuldigte) einer Vorladung zur Polizei nicht Folge leisten müssen. Aber wie hätte das denn ausgesehen? Der treu sorgende Lieblingsneffe will nicht helfen, den Mörder der Tante zu schnappen?


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17.02.2019 um 20:54
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Ist der erneute WA-Antrag bereits rechtsmissbräuchlich
Das ist meines Wissens nicht ganz so klar. Ich will jetzt nicht OT gehen, aber ist es nicht so dass die Missbrauchsgeneralklausel nur bei widersprüchlichem Prozessverhalten und Mentalreservationen greifen würde?

Jedenfalls musste ich herzlich lachen, als ich vom "Auftragsmord" und dem unbekannten Dritten lesen musste. Abgesehen davon, dass Auftragsmörder nicht mit dem Werkzeug kommen und auch nicht übertöten (wozu auch?): Wenn das wirklich im WAA steht sind das gute Voraussetzungen für seine Ablehnung. :-)


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.02.2019 um 20:57
@Interested
Also, wenn du mich schon zitierst, dann bitte richtig.
Ich habe mitnichten dem GF irgendetwas unterstellt (wohl aber unterstellst du mir so einiges)
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Er muss ja nicht gleich der Täter sein. Aber wie gesichert ist diese Aussage, dass er mit CB von 18:00-18:15 telefoniert hat? Er kann sich ja auch vertun, wenn es dazu keinen Beweis gibt. Also, gibt es da Belege oder fußt diese Aussage auf W´s Gedächtnis?



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17.02.2019 um 20:57
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Ich will jetzt nicht OT gehen, aber ist es nicht so dass die Missbrauchsgeneralklausel nur bei widersprüchlichem Prozessverhalten und Mentalreservationen greifen würde?
In dem Fall geht es um Rechtsbehelfe, die nicht in Rechtskraft erwachsen, so dass sie theoretisch immer wieder bis ins Uferlose eingelegt werden können. Ein Gericht müsste sich daher immer wieder mit dem gleichen Vorbringen in einem neuen Antrag befassen. Daher ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein erneuter Antrag, der auf das gleiche Vorbringen gestützt wird, rechtsmissbräuchlich ist.


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