Mordfall Charlotte Böhringer
17.02.2019 um 23:20Der Zeuge R. berichtete glaubhaft, er sei vom Opfer etwa Anfang Mai 2006 beauftragt worden, den Angeklagten nach dem Stand seiner Ausbildung zu befragen. Der Angeklagte habe ihm geantwortet, er sei derzeit als Referendar tätig und würde in Kürze das zweite Staatsexamen ablegen. Diese Auskunft habe er – R. – an das Opfer weitergegeben. Er denke, dass dies auch der letzte Kenntnisstand des Opfers gewesen sei. Die Aussage des Zeugen R. hinsichtlich dieses Vorfalls ist glaubhaft. Der Zeuge R. liess dem Angeklagten gegenüber keinen Belastungseifer erkennen. Es ist kein Grund ersichtlich, warum der Zeuge den geschilderten Sachverhalt erfunden haben soll. Die von Zeugen berichteten Äusserungen des Ange-(S. 64) klagten stimmen inhaltlich überein mit den Angaben der ebenfalls gehörten Umfeldzeugen, die über keinen anderen Kenntnisstand verfügten.Quelle: Urteil
Und zwei Wochen später ist die Tante plötzlich tot. D
Die für den Angeklagten schwierige persönliche und auch wirtschaftliche Lage ergibt sich aus dem Lebensalter des Angeklagten zur Tatzeit – nämlich 31 Jahre – und dem Umstand, dass er seit dem Verlassen des Gymnasiums keine weiterführende Ausbildung mehr abgeschlossen hatte. Er war nach wie vor lediglich Abiturient und gescheiterter Student. Erwerbstätig war er als Aushilfskraft im Betrieb seiner Tante mit einem relativ geringen Pauschallohn – nämlich ca. 1000 €. Von der Tante war er, wie er selbst glaubhaft einräumte, finanziell völlig abhängig. (S. 65)Quelle: Urteil
Das spricht dann doch für sich, warum sich die Lage plötzlich so zuspitzte, nachdem sie ihm mit Enterbung gedroht hat und der zeitliche Ablauf ist nicht zu vernachlässigen.