@falstaff Es geht hier nicht um die Begleichung von Erbschaftssteuern etc. Sondern um das halbe Vermögen von Frau Böhringer.
Nur bezogen auf das Parkhaus:
Aus dem Erbfall CB:
- 50% des Parkhauses gehörten dem Staat, hier Bayern, + 50% des Barvermögens
- 50% des Parkhauses gerhörten MT, + 50 % des Barvermögens
Der Verfall des Erbanteils des Angeklagten in Höhe von ½ am Nachlass von Charlotte Böhringer (Geschäftsnummer des AG München – Nachlassgericht – 60 VI 6757/06 wird angeordnet.
Urteil LG München Themen-Wiki
Vereinfacht schlussfolgernd:
Eine Parkgarage mit dem Freistaat Bayern zusammen zuführen (hier auch noch jeweilige 50% Eigentumsanteile und Stimmrechte), halte ich persönlich für schwierig. Beide Parteien hätten sich auf einen Geschäftsführer einigen müssen. Gewinne hätten geteilt werden müssen.
Nun kam die Zivilklage von MT gegen BT:
- MT wollte auch die 50 % der Parkgarage und des Barvermögens, die dem Staat zugefallen sind.
- BT gibt als Begründung des von ihm verschuldeten Säumnisurteils an, seine Familie wäre finanziell ruiniert, wenn sie nicht 100 % des Erbes erhalten.
(Hier kann man nur Spekulieren, ob er die Wahrheit sagt und 50 % des Barvermögens von CB nicht ausreichten, um den "verstaatlichten" Teil der Parkgarage, dem Staat abzukaufen.)
falstaff schrieb: Die Erben dürften ohnehin wenig Lust darauf haben, das Parkhaus weiter zu betreiben.
Die Erben, hier Familie Toth, betreibt weiterhin die Parkgarage. (Steht im Impressum
http://www.isarparkhaus.de/)
@falstaff Ich hoffe, es war so plausibel erklärt. Mir ist diese Thematik, beim Lesen des Wiederaufn.A., jedenfalls auffallend im Hinterkopf geblieben.