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Mordfall Charlotte Böhringer

28.936 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

09.01.2019 um 08:24
@Mark_Smith
Weisst Du wann es zur Aussage des Tankstellenmitarbeiters bezüglich der Zeitungen kam?
Ich hofe die Frage ist jetzt verständlich.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.01.2019 um 08:36
Zitat von SistaBSistaB schrieb:Weisst Du wann es zur Aussage des Tankstellenmitarbeiters bezüglich der Zeitungen kam?
Ich hofe die Frage ist jetzt verständlich.
Weiss ich nicht. Entweder in der Zeugeneinvernahme kurz nach dem Mord oder dann in der Hauptverhandlung. Aber das ist aus den veröffentlichten Akten/Unterlagen nicht ersichtlich.


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09.01.2019 um 08:55
@SistaB
Hier im Artikel wird die Zeugenaussage erwähnt, aber auch nicht genau, wann.

https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/muenchen/millionaerin-boehringer-prozess-um-erbe-zeuge-widerspricht-eigener-aussage-1.1082667!amp


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.01.2019 um 10:04
7. April 2011, 18:09 Uhr
Millionärin Böhringer: Prozess um Erbe
Zeuge widerspricht eigener Aussage
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Der Zivilprozess um das Erbe der Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer wird immer mehr zur Neuauflage des Mordverfahrens. Denn nun hat sich ein Zeuge von einst auffällig in Widersprüche verstrickt.
Diesmal sagten vor allem zwei Parkhaus-Angestellte, Benedikts Verlobte und sein Vater als Zeugen aus. Dabei verwickelte sich ein Tankwart auffällig in Widersprüche.
Plötzlich erinnerte sich der Zeuge nämlich an ein Detail, das er bei einer Aussage kurz nach dem Mord an der Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer mit keiner Silbe erwähnt hatte. Es geht um den

15. Mai 2006, den Tag, an dem die Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer erschlagen in ihrem Penthouse in der Baaderstraße aufgefunden worden war. An jenem Tag, so berichtete es der Tankwart dem Gericht am Donnerstag, sei Bededikt T. in ungewöhnliche Kleidung in der Parkgarage erschienen: Jeans, altes rot-gelb-organgenes Polohemd mit Zickzackmuster und Käppi. "Das war für ihn untypisch", so der Zeuge, "sonst hatte er immer schöne Hemden und schöne Stoffhosen an."
Richtig Zoff im Gerichtssaal gab es, als der Mann erklärte, an diesem Tag drei Zeitungen in eine Tüte gepackt zu haben, die ein anderer Angestellter der Böhringer an die Wohnungstür hängen sollte. Diese Zeitungen waren ein Punkt in der Indizienkette, die zur Verurteilung von Benedikt T. geführt hatte. Ob er sich sicher sei, drei Zeitungen eingepackt zu haben, fragte der Anwalt. In der Kasse seien doch nur zwei gebucht. "Meiner Meinung nach ja", beantwortete der Tankwart die Frage des Anwalts.
Hier Auszüge aus dem angeführten Zeitungsbericht und man kann dem Artikel immerhin entnehmen in welchem Jahr und welchem Monat die beschriebenen Aussagen getätigt wurden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.01.2019 um 10:08
@meermin
Den Absatz fand ich intressant. Aber mich intressiert die Zeugenaussage bezüglich der Zeitungen, denn in der Doku "Ankalge Mord - ein Freund vor Gericht". Dort heisst es, dass die Aussage bezüglich der Zeitungen erst 3 Monate nach dem Mord ausgesagt wurde. Nun wüsste ich gerne, ob diese Zeitangabe stimmt.
Dem Artikel konnte ich neu entnehmen, dass zu dem nur 2 Zeitungen eingebucht waren, aber 3 an CB gegeben worden (lt. Zeugenaussage).


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09.01.2019 um 10:10
Zitat von meerminmeermin schrieb:Hier Auszüge aus dem angeführten Zeitungsbericht und man kann dem Artikel immerhin entnehmen in welchem Jahr und welchem Monat die beschriebenen Aussagen getätigt wurden.
Das ist aber der Zivilprozess. Dort wurde er noch einmal als Zeuge vorgeladen. Das heisst, seine ersten Aussagen tätigte er vermutlich in seiner ersten Zeugenvernehmung bzw. in der Hauptverhandlung im Strafprozess.


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09.01.2019 um 11:33
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das ist aber der Zivilprozess. Dort wurde er noch einmal als Zeuge vorgeladen.
Ja, das ist der Zivilprozess, für den Zeugen noch einmal aussagen mussten und auch neue Zeugen befragt wurden. Die Richterin sah erhebliche Mängel in den Schlussfolgerungen der Urteilsbegründung beim Strafprozess.

https://www.google.de/amp/s/www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/boehringer-mord-richterin-zweifelt-mordurteil-1278113.amp.html


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09.01.2019 um 12:11
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Die Richterin sah erhebliche Mängel in den Schlussfolgerungen der Urteilsbegründung beim Strafprozess.
Da kann die Richterin zweifeln, wie sie lustig ist. Ändern tut das am Urteil beim Strafprozess nicht.
Vielleicht sollte man daran denken, dass sich im Laufe der Jahre Erinnerungen verfälschen oder schlichtweg verblassen.


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09.01.2019 um 12:36
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Ja, das ist der Zivilprozess, für den Zeugen noch einmal aussagen mussten und auch neue Zeugen befragt wurden. Die Richterin sah erhebliche Mängel in den Schlussfolgerungen der Urteilsbegründung beim Strafprozess.
Sie hatte vor allem beim Indiz Spuren am Sakko der Leiche Zweifel.
Würde ich auch so sehen!
Nur wie schon einmal gesagt: Beim Zivilgericht gilt die Parteipaxime und nicht die Aufklärungsmaxime wie bei einem Strafgericht, somit haben die Parteien es in der Hand, welche Punkte sie aufgeklärt haben möchten und welche nicht. Und da beide Parteien die gleichen Interessen hatten, Mate T. vs. Bence T., dürfte doch der Fall klar sein, dass es hier vor allem darum ging, nur Entlastendes für Bence T. zu Tage zu fördern.


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09.01.2019 um 12:40
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb: Und da beide Parteien die gleichen Interessen hatten, Mate T. vs. Bence T., dürfte doch der Fall klar sein, dass es hier vor allem darum ging, nur Entlastendes für Bence T. zu Tage zu fördern.
Bist du bei deinen Recherchen auch auf den erbrechtlichen Aspekt des Zivilverfahrens gestoßen der angeblich im Fordergrund gestanden haben soll? Die Argumente die hier dazu aufgezählt wurden schienen mir doch recht belastbar...


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09.01.2019 um 12:45
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Bist du bei deinen Recherchen auch auf den erbrechtlichen Aspekt des Zivilverfahrens gestoßen der angeblich im Fordergrund gestanden haben soll? Die Argumente die hier dazu aufgezählt wurden schienen mir doch recht belastbar...
Natürlich ging es auch darum, dass das Erbe von Bence T. nicht dem Staat zufällt, sondern eben Mate T. Aber schlussendlich wurde das Verfahren durch ein Versäumnisurteil zugunsten von Mate T. abgeschlossen, das ja gerade zeigt, dass es sich hier um eine Farce handelt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.01.2019 um 17:27
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Natürlich ging es auch darum, dass das Erbe von Bence T. nicht dem Staat zufällt, sondern eben Mate T. Aber schlussendlich wurde das Verfahren durch ein Versäumnisurteil zugunsten von Mate T. abgeschlossen, das ja gerade zeigt, dass es sich hier um eine Farce handelt.
In den schriftlichen Aussagen, hat BT mehrfach - recht theatralisch - formuliert, dass seine Familie finanziell am Ende gewesen wäre, wäre sein Erbanteil beim Freistaat verblieben.


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09.01.2019 um 18:15
Zitat von jadajada schrieb:In den schriftlichen Aussagen, hat BT mehrfach - recht theatralisch - formuliert, dass seine Familie finanziell am Ende gewesen wäre, wäre sein Erbanteil beim Freistaat verblieben.
So ganz bekomme ich das nicht mit den Vermögensverhältnissen zusammen. Klar: In solchen Fällen zählt erstmal das liquide Vermögen. Um aber irgendwelche Steuern oder Gebühren bezahlen zu können, hätte man auch zunächst das Parkhaus belasten und später verkaufen können. Die Erben dürften ohnehin wenig Lust darauf haben, das Parkhaus weiter zu betreiben.


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09.01.2019 um 18:38
@falstaff

Es geht hier nicht um die Begleichung von Erbschaftssteuern etc. Sondern um das halbe Vermögen von Frau Böhringer.

Nur bezogen auf das Parkhaus:

Aus dem Erbfall CB:
- 50% des Parkhauses gehörten dem Staat, hier Bayern, + 50% des Barvermögens
- 50% des Parkhauses gerhörten MT, + 50 % des Barvermögens
Der Verfall des Erbanteils des Angeklagten in Höhe von ½ am Nachlass von Charlotte Böhringer (Geschäftsnummer des AG München – Nachlassgericht – 60 VI 6757/06 wird angeordnet.
Urteil LG München Themen-Wiki

Vereinfacht schlussfolgernd:
Eine Parkgarage mit dem Freistaat Bayern zusammen zuführen (hier auch noch jeweilige 50% Eigentumsanteile und Stimmrechte), halte ich persönlich für schwierig. Beide Parteien hätten sich auf einen Geschäftsführer einigen müssen. Gewinne hätten geteilt werden müssen.

Nun kam die Zivilklage von MT gegen BT:
- MT wollte auch die 50 % der Parkgarage und des Barvermögens, die dem Staat zugefallen sind.

- BT gibt als Begründung des von ihm verschuldeten Säumnisurteils an, seine Familie wäre finanziell ruiniert, wenn sie nicht 100 % des Erbes erhalten.
(Hier kann man nur Spekulieren, ob er die Wahrheit sagt und 50 % des Barvermögens von CB nicht ausreichten, um den "verstaatlichten" Teil der Parkgarage, dem Staat abzukaufen.)
Zitat von falstafffalstaff schrieb: Die Erben dürften ohnehin wenig Lust darauf haben, das Parkhaus weiter zu betreiben.
Die Erben, hier Familie Toth, betreibt weiterhin die Parkgarage. (Steht im Impressum http://www.isarparkhaus.de/)

@falstaff
Ich hoffe, es war so plausibel erklärt. Mir ist diese Thematik, beim Lesen des Wiederaufn.A., jedenfalls auffallend im Hinterkopf geblieben.


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09.01.2019 um 19:40
Zitat von jadajada schrieb:- BT gibt als Begründung des von ihm verschuldeten Säumnisurteils an, seine Familie wäre finanziell ruiniert, wenn sie nicht 100 % des Erbes erhalten.
Das klingt angesichts der Höhe der Erbschaft (es war da mal von insgesamt 50 Millionen die Rede) sehr überzogen.

Es wäre sicher möglich gewesen, die halbe Parkgarage zu verkaufen.

Auf der anderen Seite ist es natürlich nachvollziehbar, dass niemand die Hälfte eines solchen Erbes an den Staat verschenken möchte.

Dass die Familie in diesem Fall ruiniert gewesen wäre, halte ich allerdings für ein Gerücht.

BTW: Die Steuern, die für diese Erbschaft angefallen sind, dürften astronomisch hoch gewesen sein.


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09.01.2019 um 20:01
@Cassandra71
Erstmal=) Urteil München und Wiederaufnahmeantrag sind im Volltext im Themen-Wiki. Hat etwas gedauert wegen dem Urheberrecht.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Es wäre sicher möglich gewesen, die halbe Parkgarage zu verkaufen.
Möchtest du eine halbe Parkgarage kaufen, bei der Bayern 50 % der Anteile und des Mitspracherechtes hält?

Durch staatl. Instanzen werden Entscheidungswege sehr lang. Eine Ausdauerprüfung. Wenn man wirtschaftlich wirken muss, ist das eine schlechte Voraussetzung. D.H. Meine Meinung: Weder ein Käufer der MT-Anteile, noch MT, wäre mit der Konstellation glücklich geworden.


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09.01.2019 um 23:41
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das klingt angesichts der Höhe der Erbschaft (es war da mal von insgesamt 50 Millionen die Rede) sehr überzogen.
Es wurde von 3, über 5, über 15, über 50 bis hin zu 100 Millionen alles mögliche in der Presse geschrieben. Ich wäre da arg vorsichtig. ;)


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10.01.2019 um 06:22
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Es wurde von 3, über 5, über 15, über 50 bis hin zu 100 Millionen alles mögliche in der Presse geschrieben. Ich wäre da arg vorsichtig.
Bei einer großen Immobilie und Grundbesitz in Münchner Toplage, darf man ruhig von zweistelligen Millionenbeträgen ausgehen. Daneben ist das Parkhaus ja auch eine zuverlässige Cashcow...


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10.01.2019 um 06:24
Ich bin hier überwiegend eine stille Mitleserin, hätte mich gerne an der Diskussion beteiligen aber ich konnte das Urteil nie lesen, da es sich nicht öffnen ließ  (Ich nutze mein Handy o. Tablet).

@jada
Deshalb Danke für das Einstellen des Urteils !!


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