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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

10.01.2019 um 11:44
Wie hoch auch immer der Wert der Erbschaft eingeschätzt werden mag, es ist wohl davon auszugehen, dass allein die Erbschaftssteuer mit 50 % anzusetzen ist. Denn MT ist nicht direkt erbberechtig. Wie er das gestemmt hat, wäre schon interessant zu erfahren.


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.01.2019 um 17:09
Zitat von emzemz schrieb:Wie hoch auch immer der Wert der Erbschaft eingeschätzt werden mag, es ist wohl davon auszugehen, dass allein die Erbschaftssteuer mit 50 % anzusetzen ist. Denn MT ist nicht direkt erbberechtig. Wie er das gestemmt hat, wäre schon interessant zu erfahren.
Das stimmt nicht so ganz. MT wäre in dem Erbfall in der Steuerklasse 2 (Kind von Geschwistern). Da ist der Steuersatz niedriger. Auch wird Betriebsvermögen im Erbfall ganz anders besteuert. (m.E.n. bei Weiterführung des Betriebes kaum). Müsste ich aber nachlesen und kann dann Quellen nennen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.01.2019 um 17:47
Parkgarage = "begünstigungsfähige Vermögen" § 13 b (1) 2. ErbStG

Steuersatz bei 15 % bis zu einem Betriebsvermögen von 26 Mio.EUR § 13 a (1) ErbStG

Voraussetzung: Die Betriebsausgaben für Löhne bleiben zu "ähnlichen" Konditionen für mind. 5 Jahre bestehen. (hier gibt es Abstufungen etc.) § 13a (3) ErbStG


Nach dem MT den zweiten Erbteil erstritten hat, hätte er auf diesen auch die erbsteuerlichen Pflichten geerbt. § 6 ErbStG (3)
Wird die Grenze von 26 Millionen Euro durch mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Erwerbe überschritten, entfällt die Steuerbefreiung für die bis dahin nach Satz 1 oder Absatz 10 als steuerfrei behandelten früheren Erwerbe mit Wirkung für die Vergangenheit.
§ 13 a (1) Satz 3 ErbStG

Würden die Erbanteile an Betriebsvermögen von BT und MT jeweils 13 Mio EUR überschreiten, wäre nach der Zivilklage die "günstige" Steuerregelung für MT hinfällig. Die Zivilklage und Erbfall MT waren keine 10 Jahr auseinander.


http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index.html


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.01.2019 um 19:29
cassandra71 schrieb (Beitrag gelöscht):Und was ist mit den Entleerungen, bei denen er nicht erwischt wurde? Die Beträge hat er doch lt. Urteil auf sein Konto eingezahlt?
Das Gericht hat Diebstahl festgestellt und abgeurteilt.

M.M.n. Er durfte die Automaten also nicht leeren - sonst Unterschlagung. Hatte aber Zugang dazu, ohne einen Einbruch zu begehen - sonst Einbruchsdiebstahl.


Ich teile aber die Meinung, dass m.M.n. nicht einwandfrei festgestellt worden ist, wieviel Bargeld sich beim Opfer befand. Die Fremdwährung, hätte auch aus mangelndem Interesse (Gefahr Währungstausch), liegen gelassen worden sein können.


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.01.2019 um 20:22
Schwarzgeld ist für mich wenn ich etwas kaufe und dafür keinen Kassenbon verlange. Sprich die Ware geht ohne Quittung und ohne Einzubongen über den Tisch. Dann kann der Verkäufer sich das Geld in die Tasche stecken.

Im Fall Böhringer werden am Parkautomaten Quittungen ausgestellt und es ist genau nachzuvollziehen wie viele Personen dort zu welchem Betrag ein Ticket gelöst haben.

Und diese Einnahme ist zu versteuern. Und zwar anhand der ausgestellten Quittungen o. Rechnungen.
Egal ob das Geld wirklich im Parkautomaten ist oder nicht.

Ganz im Gegenteil ich könnte mir sogar vorstellen, dass wenn bei einer Steuerprüfng (also vor Ort in der Parkgarage) die Kassenbestände mit den Quittungen nicht übereinstimmen, dass es evtl. sogar noch Ärger gibt.

Schwarzgeld geht nur wenn eine Ware oder Dienstleistung ohne Rechnung o. Quittung bar abgewickelt wird.  Das Geld kann sie dann, natürlich am besten auf einen anderen Namen anlegen.
Ist natürlich alles strafbar !!


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10.01.2019 um 20:33
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Schwarzgeld ist für mich wenn ich etwas kaufe und dafür keinen Kassenbon verlange. Sprich die Ware geht ohne Quittung und ohne Einzubongen über den Tisch. Dann kann der Verkäufer sich das Geld in die Tasche stecken.
Es ist nicht "Schwarzgeld", wenn die Zugewinnung dem Finanzamt dargestellt wird. Der Verkäufer kann darüber Beleg führen, es auf seinen Konten (hier z.B. Kasse) verbuchen und Belege daüber führen.


Sonst wäre jeder Einkauf in meinem Supermarkt, ein Steuervergehen. (Für Privateinkäufe verlange ich keinen Beleg vom Kassierer).


Anders wäre es, wenn du deinem Verkäufer (Gewerbe) suggerierst, dass er die Ware - ohne Umsatzsteuer abzuführen - an dich weitergeben soll.


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