Mordfall Charlotte Böhringer
13.01.2019 um 22:21jada schrieb:Ich denke, die deutsche Judikative, hat zurecht die Verurteilung wegen Mordes an die Mordmerkmale geknüpft und die Beweislast dafür dem Staat überlassen. (hier Habgier und Heimtücke)Habgier und Heimtücke sind hier doch sehr eindeutige Mordmerkmale.
Mich haben, die Ausführungen des Gerichtes zu den Mordmerkmalen, nicht überzeugt - Aufgrund der Tatsächlichkeiten, die mir persönlich fragwürdig erscheinen.
B.T griff laut Gericht seine Tante vorm dem Verlassen ihrer Wohnung an.
Sie konnte nicht erahnen was geschehen würde und war wehrlos...
Das ist eindeutig Heimtücke...
Er hat Geld unrechtmäßig an sich genommen, das seiner Tante gehörte (Parkkassenautomat und Geldbörse)
Das erfüllt den Bestand der Habgier...
Hätte er die Tante um eine Aussprache gebeten, hätten sie sich weiter gestritten und wäre die Lage irgendwie eskaliert, ja dann käme wohl ein Totschlag in Frage.
Aber hier wurde doch eindeutig ein Mord geplant!