Mordfall Charlotte Böhringer
21.04.2018 um 22:25Zum Thema Lügendetektor gibt es gerade in den Medien einen aktuellen Fall, der die Zuverlässigkeit solcher Tests bestätigt.
Thema Lügendetektor
Thema Lügendetektor
AnnaKomnene schrieb:Ich sehe auch nicht, wie man einen Zusammenhang zum Fall UH einfach so ausschliessen kann. Raeumlich gesehen ist das sogar sehr eng beieinander. Zeitlich wuerde es auch passen.In dem Urteil kann man schon nachvollziehbar lesen, weshalb diese Spur nicht weiter relevant für das Ergebnis wurde.
abberlineF schrieb:Auch in Deutschland wird der Polygraph eingesetzt, z. B. vor Familiengerichten.Ich muss gestehen, dass ich mich in diesem Verfahren nicht besonders gut auskenne, ihm aber eher skeptisch gegenüberstehe. Würde -ganz allgemein gefragt- nicht schon der Konsum von z.B. Marihuana das Ergebnis verfälschen? Und was käme raus, wenn ein Psychopath diesen Test macht?
Warum das Verfahren in Deutschland durch höchstrichterliche Rechtssprechung im Strafverfahren nicht eingesetzt wird, hat weniger methodische als vielmehr ethische Gründe. Das Verfahren an und für sich ist völlig okay.
Cassandra71 schrieb:Ich muss gestehen, dass ich mich in diesem Verfahren nicht besonders gut auskenne, ihm aber eher skeptisch gegenüberstehe. Würde -ganz allgemein gefragt- nicht schon der Konsum von z.B. Marihuana das Ergebnis verfälschen? Und was käme raus, wenn ein Psychopath diesen Test macht?Ich schreibe kurz auf, was Max Steller sagt und vorher kurz, wer Max Steller ist:
Weiters würde mich interessieren, inwieweit ein solcher Test fünf Jahre nach einer Straftat überhaupt noch aussagekräftig ist. In dieser langen Zeit kann man sich vieles einreden, das ggf. auch Auswirkungen auf das Testergebnis hätte...
AnnaKomnene schrieb:Aergerlicherweise steht im Urteil nicht, was sich in der Kommode befand, an der die DNS Spur gefunden wurde.Glaubst du nicht, dass, wenn der Inhalt dieser Kommode in irgendeiner Form tatrelevant oder interessant gewesen sein sollte, entweder das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung/Bürgerinitiative den Inhalt zum Thema gemacht hätte?
SCMP77 schrieb:Da besteht Anwesenheitspflicht für den Angeklagten damit sich das Gericht einen "Eindruck" vom Angeklagten verschaffen kann.Stimmt so nicht. Im Falle eines Mordes schon, aber nicht grundsätzlich.
Butzeller schrieb:Das finde ich nicht archaisch, sondern vernünftig.Da bei schweren Straftaten der Angeklagte aber zur Mitwirkung gezwungen wird, ist das eben nicht mehr vernünftig, weil das Gericht u.U. auch einen falsch negativen Eindruck erhält. Es ist und bleibt archaisch und stammt noch aus der Zeit, wo man dem Wahrheitsgehalt adliger Zeugen noch höher einschätzte als denen aus dem gemeinen Volk. Wie gesagt, Zivilprozesse kommen ohne solche Methoden aus.
SCMP77 schrieb: weil das Gericht u.U. auch einen falsch negativen Eindruck erhält.Jetzt mal ehrlich. Muss es denn ein falscher Eindruck von Toth gewesen sein, den das Gericht sich machte? Was er sich da geleistet hat, war schon unter aller Kanone, find ich. Es kommt auch selten vor, dass ein Angeklagter dermaßen beleidigend wird.
Frau.N.Zimmer schrieb:Jetzt mal ehrlich. Muss es denn ein falscher Eindruck von Toth gewesen sein, den das Gericht sich machte? Was er sich da geleistet hat, war schon unter aller Kanone, find ich. Es kommt auch selten vor, dass ein Angeklagter dermaßen beleidigend wird.Es geht mir nicht um den speziellen Fall, diese Aussagen waren freiwilliger Natur.
SCMP77 schrieb:Es geht mir nicht um den speziellen Fall, diese Aussagen waren freiwilliger Natur.Entschuldige bitte, aber um welchen Fall geht es denn in diesem Thread sonst?
SCMP77 schrieb:Vielleicht auch mal den Kontext betrachten.Vllt. bleibst du mal beim Thema und schweifst nicht immer ins uferlose ab? :)
SCMP77 schrieb:Es ging hier um die Vorbehalte gegen den Polygraphen, dass man eigentlich genauso den Zwang der Teilnahme am Verfahren abschaffen müsste, weil der "Eindruck" den das Gericht erfährt, meist ebenfalls subjektiv ist, und keine wirkliche Grundlage besitzt.Mit dem Lügendetektor versucht man aber doch gerade die Subjektivität zur Objektivität zu küren und das klappt nun mal nicht.
Butzeller schrieb:Glaubst du nicht, dass, wenn der Inhalt dieser Kommode in irgendeiner Form tatrelevant oder interessant gewesen sein sollte, entweder das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung/Bürgerinitiative den Inhalt zum Thema gemacht hätte?Nicht ohne Grund erzählt man sich Geschichten vom Geld, das in Sparstrümpfen aufgehoben wird. Menschen die grössere Geldbeträge bei sich zuhause aufbewahren scheinen dieses Geld häufig an Orten, von denen sie vermuten, dass sie vor Dieben sicher sind zu verstecken. Das Geld wird also nicht im Safe oder in der abgeschlossenen Schreibtischschublade verwahrt, sondern irgendwo hingesteckt, wo man denkt, dass dort niemand hofft etwas Wertvolles zu finden.
Da dies nicht der Fall gewesen ist, geh davon aus, dass sich darin Fotoalben, Tortenplatten oder Omas Teeservice befand. Wie bei dir und mir zuhause auch.
jaska schrieb:Es muss auch kein Nachteil eines Angeklagten sein, wenn er die Gelegenheit bekommt, sich und seine Sichtweisen im Prozess darzustellen.Die gleiche Argumentation die Du auführst, würde auch für den Polygraphen-Test sprechen, da gibt es keinen Unterschied.
So wie Du einen negativen Einfluss der persönlichen Augenscheinnahme eines Angeklagten annimmst (gibt es dazu eigentlich wissenschaftliche Untersuchungen) ist ja auch das Gegenteil denkbar: ein charismatischer Täter überzeugt die Richter davon, dass ihm die Tat nicht zuzutrauen ist.
Solche Diskussionen sind müssig, weil nun einmal an irgendeiner Stelle im Prozess der Faktor Mensch eine Rolle spielt. Die Aufgabe der Beteiligten ist es, diesen Einfluss so gering wie möglich zu halten und sich in der Entscheidung auf verlässlichere Faktoren zu stützen.
Ansonsten müsste diese Forderung konsequenterweise so weit ausgedehnt werden, dass es eine Faktenmatrix und eine computergestützte Verurteilung gibt, und da könnte ich jetzt auch schon wieder wetten, dass die Subjektivität der Programmierer ausgebuht werden würde :)