Mordfall Charlotte Böhringer
21.03.2018 um 10:14@christian01
Warum sollte ein Richter nicht alles daran setzen, seine Urteile juristisch korrekt zu verfassen? Dies als formaljuristisch zu bezeichnen, halte ich für verfehlt. Ihm damit zu unterstellen, er würde deshalb auf der anderen Seite die Tatsachen nicht ausreichend berücksichtigen ebenfalls. Die Revision ist keine Tatsacheninstanz. Überspitzt ausgedrückt, soll es ein Richter beim Urteil an Sorgfalt mangeln lassen, um so ein WAV zu erleichtern?
hallo-ho schrieb:Bei Indizienprozessen geht es nie um einzelne Indizien. Es geht immer um eine Indizienkette (oder -ring, wie du schreibst). Ein einzelnes Indiz führt zu keiner Verurteilung und auch mehrer Indizien, die nicht zusammenhängen, führen zu keiner Verurteilung. Aber mehrer Indizien, die ineinandergreifen (und das muss ja erstmal der Fall sein).Und deshalb darf man, wenn man meint, ein Indiz entkräftigen zu können, die übrigen Indizien nicht aus dem Auge verlieren, sondern muss schaun, wie ergeben diese zusammengenommen wieder ein schlüssiges Ganzes. (um den Gedankengang nochmal deutlicher zu machen ;) )
christian01 schrieb:Richter Götzl ist bekannt dafür Urteile formaljuristisch gegen Revision abzusichern, was einerseits den Eindruck entstehen lässt das es nicht um Gerechtigkeit geht sondern vielmehr das er Recht behält und weiteren Instanzen dann natürlich wenig Spielraum gibt, was so gewollt ist.Zunächst mal geht es in einem Urteil nicht um Gerechtigkeit sondern um Recht.
Warum sollte ein Richter nicht alles daran setzen, seine Urteile juristisch korrekt zu verfassen? Dies als formaljuristisch zu bezeichnen, halte ich für verfehlt. Ihm damit zu unterstellen, er würde deshalb auf der anderen Seite die Tatsachen nicht ausreichend berücksichtigen ebenfalls. Die Revision ist keine Tatsacheninstanz. Überspitzt ausgedrückt, soll es ein Richter beim Urteil an Sorgfalt mangeln lassen, um so ein WAV zu erleichtern?