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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

21.03.2018 um 07:47
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:christian01 schrieb:Es gab ja unbekannt DNA Spuren an Gläsern, also gibt es Hinweise auf einen letzten Besucher, dessen Identität ungeklärt ist. B.Toth war schlicht die einfachste Lösung. Einerseits kann er es gewesen sein, manch unglückliches/unmoralisches Verhalten oder auch nicht gesetzmäßiges Verhalten aus seiner Historie gepaart mit einem oberflächlich vorhandenen Motiv hat ihm das Genick gebrochen. Ich bin halt nur kein Freund von der Denkweise wir müssen nur 1+1 zusammenzählen und dann haben wir den Täter. So eine einfache Herangehensweise seitens der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz hat schon vielen Menschen weltweit das Leben zerstört oder sogar gekostet. Das Motiv ist oberflächlich gesehen vorhanden : Sprich CB war wohl nicht sehr umgänglich, er hat sie finanziell übervorteilt bzw. bestohlen daher Konflikt, Studiumabbruch naja hier bin ich anderer Meinung aber selbst wenn und schließlich die drohende Enterbung als Hauptpunkt. Ob eine Enterbung ihn allerdings von den Geldtöpfen abgeschnitten hätte ( Bruder, Familie ) wage ich zu bezweifeln, denn auch heute steht die Familie ja zu ihm und das hätte sie auch bei einer Enterbung gemacht. Von daher ist das überhaupt nicht schlüssig.Es gibt keinen Anhaltspunkt auf einen letzten Besucher. Wie es keinen Anhaltspunkt gibt, dass die CB nicht noch 10 Besucher hatte. Das Glas mit der entsprechenden DNA stand zuhinterst links in der Maschine. Alle Gläser, die am Tattag benutzt wurden und zuordenbar sind, stehen an vorderster oder zweivordersten Stelle. Und die Person, mit der ungeklärten DNA, muss nie in der Wohnung von CB gewesen sein. Ich weise auf Sekundärübertragung hin. Und es gibt m.E. keine andere Person, die so gute Motive hatte wie der Bence, vielleicht gibt es eine Person, die noch ein besseres Motiv hatte, aber die wäre nicht bekannt. Der Täter ist sicherlich nicht immer die Person, die am wahrscheinlichsten der Täter sein könnte, aber in der Gesamtzahl der Fälle eben doch. Die CB hätte ihr Erbe einer Stiftung vermachen können und die Geldtöpfe wären restlos abgeschnitten gewesen. Und der Rest ist auch nur Spekulation.
Das CB ihr gesamtes Erbe einer Stiftung vermacht ist aber eben auch eine Spekulation. Viel wahrscheinlicher ist eine Enterbung von B.Toth aber mit M.Toth sozusagen als "Ersatz". Und bereits dann greift die Argumentation hinsichtlich der Panik vor dem finanziellem Aus nicht mehr.

Der gesamte Tatablauf wie er vom Gericht als Gegebenheit angenommen wird ist auch nur Spekulation. Nichts ist da erwiesen. Also jedes Gegenargument als Spekulation abzutun während keinerlei Beweis für einen anderen Ablauf vorhanden ist finde ich nicht nachvollziehbar.


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21.03.2018 um 07:55
Zitat von christian01christian01 schrieb:Also B.Toth´s ursprünglich zugedachten Erbteil, oder aus welchen Grund geht man von einer vollkommenen Enterbung der gesamten Familie aufgrund eines Fehlverhaltens eines Neffens aus ?
Wenn der Familie ein größerer Teil des Erbes zufallen sollte, hätte sie die Schwester doch gleich im Testament berücksichtigt, meine ich mal. Keine Ahnung warum sie das nicht gemacht hat. Irgendwie muss sie ja auch auf den Tierschutzverein, den sie wohl bedenken wollte, gekommen sein.
Das CB ihr gesamtes Erbe einer Stiftung vermacht ist aber eben auch eine Spekulation.
Soweit ich mich erinnere, hat sie das, nach Bences Betrügereien, jemandem gesagt.


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21.03.2018 um 07:56
Zitat von christian01christian01 schrieb:Das CB ihr gesamtes Erbe einer Stiftung vermacht ist aber eben auch eine Spekulation. Viel wahrscheinlicher ist eine Enterbung von B.Toth aber mit M.Toth sozusagen als "Ersatz". Und bereits dann greift die Argumentation hinsichtlich der Panik vor dem finanziellem Aus nicht mehr.

Der gesamte Tatablauf wie er vom Gericht als Gegebenheit angenommen wird ist auch nur Spekulation. Nichts ist da erwiesen. Also jedes Gegenargument als Spekulation abzutun während keinerlei Beweis für einen anderen Ablauf vorhanden ist finde ich nicht nachvollziehbar.
Stümmt! Habe aber auch nicht gesagt, dass es eine Tatsache wäre, dass die CB ihr Erbe ev. einer Stiftung vermacht.
Gut, die CB hatte noch eine Lebenszeit von durchschnittlich 25 Jahren, was in diesen 25 Jahren alles mit ihrem Erbe passiert wäre, wissen wir nicht; also auch nur Spekulation mit dem Mate Toth. Es sind schon einige Dinge erwiesen:

- DNA Spuren von Bence auf dem Sakko
- daktyloskopische und humanbiologische Spuren von Bence im Büro
- kein Alibi von Bence
- ein mögliches Motiv von Bence
- legere Kleidung von Bence am Auffindetag
- eine Fahrt nach Augsburg, die so unwahrscheinlich ist;
- Geld bei Bence, das er mit seinen Einkünften so nicht erklären kann.
- Diebstähle von Bence
- und ein Riesenlügengebäude von Bence während seiner Zeugeneinvernahmen und auch noch während der Hauptverhandlung.

Wenn Du als Verurteilung einen Videobeweis willst, dann wirst Du quasi niemand mehr verurteilen können und ein Mord ist ein strafloses Verbrechen.


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21.03.2018 um 08:11
Zum Thema Enterbung ein Pflichtteil hätte ihm doch sowieso zugestanden. Das wäre zwar nicht die Hälfte des Vermögens gewesen aber 1/4. Davon hätte man sicherlich auch noch gut leben können.
Das Motiv könnte aber eher darin begründet liegen daß er zeitgleich an das Geld wollte und es gar nicht um das spätere Erbe ging.


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21.03.2018 um 08:26
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Stümmt! Habe aber auch nicht gesagt, dass es eine Tatsache wäre, dass die CB ihr Erbe ev. einer Stiftung vermacht. Gut, die CB hatte noch eine Lebenszeit von durchschnittlich 25 Jahren, was in diesen 25 Jahren alles mit ihrem Erbe passiert wäre, wissen wir nicht; also auch nur Spekulation mit dem Mate Toth. Es sind schon einige Dinge erwiesen:- DNA Spuren von Bence auf dem Sakko- daktyloskopische und humanbiologische Spuren von Bence im Büro- kein Alibi von Bence- ein mögliches Motiv von Bence- legere Kleidung von Bence am Auffindetag- eine Fahrt nach Augsburg, die so unwahrscheinlich ist;- Geld bei Bence, das er mit seinen Einkünften so nicht erklären kann.- Diebstähle von Bence- und ein Riesenlügengebäude von Bence während seiner Zeugeneinvernahmen und auch noch während der Hauptverhandlung.Wenn Du als Verurteilung einen Videobeweis willst, dann wirst Du quasi niemand mehr verurteilen können und ein Mord ist ein strafloses Verbrechen.
- DNA Spuren auf dem Sakko
=> nachdem B.Toth nahezu täglichen Kontakt mit CB hatte und kein Zeitpunkt der Anhaftung/Übertragung nachweisbar ist, meines Erachtens überhaupt kein belastender Punkt. Vergleichbar mit Haaren / DNA eines Bewohners im Haus, logischerweise vorhanden.

- daktyloskopische Spuren von Bence im Büro
=> wie oberer Punkt, B.Toth ging dort ein und aus, insofern logisch

- mögliches Motiv
=> ja das ist richtig, er hat ein mögliches Motiv, welches m.E. allerdings nicht sehr stark ist. Pflichtteil stünde ihm ohnehin zu, bzw. durch Familie kein Geldprobleme

- legere Kleidung am Auffindetag
=> bedeutet ?

- Fahrt nach Augsburg
das wäre tatsächlich ein Punkt, kurioses , sinnloses Nachtatverhalten

- Geld bei Bernce
wurde ihn zum Fahrradkauf geben laut seiner Aussage, richtig ? Halte ich durchaus für plausibel

- Diebstähle
unstrittig aber m.E, kein Indiz für die Mordbeschuldigung

- Lügengebäude
unstrittig, sei es aus Scham oder Geltungssucht, oder tatsächlich um der Tante eine Show vorzuspielen, aber wie daraus aus Indiz für eine Mordanklage wird ist mir nicht klar

- Videobweis
das ist jetzt etwas überspitzt von Dir, aber Du hast schon den Punkt auf den Nagel getroffen, jemanden lebenslang wegzusperren kommt der physischen Vernichtung gleich, da sollte man 100000% sicher sein, sonst lieber einen Mörder freilassen aus Mangel aus Beweisen als einen Unschuldigen zu verurteilen.


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21.03.2018 um 08:33
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Zum Thema Enterbung ein Pflichtteil hätte ihm doch sowieso zugestanden. Das wäre zwar nicht die Hälfte des Vermögens gewesen aber 1/4. Davon hätte man sicherlich auch noch gut leben können.
Es hätte niemand im Falle einer Enterbung einen Anspruch auf ein Pflichtteil gehabt.
Der steht nur Kindern, Ehegatte und Eltern zu, also nur den nächsten Angehörigen.


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21.03.2018 um 08:38
Zitat von christian01christian01 schrieb:- Videobweis
das ist jetzt etwas überspitzt von Dir, aber Du hast schon den Punkt auf den Nagel getroffen, jemanden lebenslang wegzusperren kommt der physischen Vernichtung gleich, da sollte man 100000% sicher sein, sonst lieber einen Mörder freilassen aus Mangel aus Beweisen als einen Unschuldigen zu verurteilen.
Ich werde die einzelnen Teile nacheinander abarbeiten!
Das Gericht hatte keine Zweifel! Damit ist dem Grundsatz in dubio pro reo Genüge getan.
Du darfst das natürlich gerne anders sehen, aber das Gericht hatte keine Zweifel und deshalb hat es ihn auch verurteilt. Und nicht vergessen: bei lebenslanger Haft müssen mindesten 4 der 5 Richter zu diesem Urteil kommen.
Ich weiss nicht, ob ich lieber 99 Mörder habe, die frei herumlaufen können, nur weil man so hohe Massstäbe anlegt, dass überhaupt keine Verurteilung mehr möglich wäre. Natürlich ist jedes falsche Urteil eines zu viel. Aber: dafür gibt es ja auch die Instanzen: Revision. Verfassungsgericht und Wiederaufnahme. Bence ist bei allen Instanzen gescheitert.
Und es ist klar: Man müsste einige Verbesserungen in Deutschland anbringen, dass Fehlurteile noch viel weniger vorkommen:

- Gute Ausbildung und Weiterbildung der Richter, damit die wissen, was eigentlich Fehlurteile begünstigen können wie Perseveranzeffekt, Kognitive Dissonanz und Inertia-Effekt etc.

- Dann Videoaufnahme der Hauptverhandlung, also dass alles eben, was in der Hauptverhandlung passiert, per Video aufgenommen wird.

- Dann eine 2. Tatsacheninstanz, die eben ein Urteil nicht nur auf Rechtsfehler untersucht, sondern eben wieder eine Beweiserhebung machen kann.


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21.03.2018 um 08:46
Zitat von christian01christian01 schrieb:- Geld bei Bernce
wurde ihn zum Fahrradkauf geben laut seiner Aussage, richtig ? Halte ich durchaus für plausibel
Du hältst es für plausibel, dass man jemandem dem man Hausverbot erteilt weil er betrogen und geklaut hat, daraufhin ein paar Tausend Euro schenkt? Sie hatte die Enterbung im Sinn und macht ihm großzügige Geschenke? Respekt! Soviel Größe hätte nicht mal ich der Tante zugetraut.
Zitat von christian01christian01 schrieb:- Fahrt nach Augsburg
das wäre tatsächlich ein Punkt, kurioses , sinnloses Nachtatverhalten
Wenn es doch gar keine Tat gab?


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21.03.2018 um 08:51
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Ich werde die einzelnen Teile nacheinander abarbeiten!Das Gericht hatte keine Zweifel! Damit ist dem Grundsatz in dubio pro reo Genüge getan.Du darfst das natürlich gerne anders sehen, aber das Gericht hatte keine Zweifel und deshalb hat es ihn auch verurteilt. Und nicht vergessen: bei lebenslanger Haft müssen mindesten 4 der 5 Richter zu diesem Urteil kommen. Ich weiss nicht, ob ich lieber 99 Mörder habe, die frei herumlaufen können, nur weil man so hohe Massstäbe anlegt, dass überhaupt keine Verurteilung mehr möglich wäre. Natürlich ist jedes falsche Urteil eines zu viel. Aber: dafür gibt es ja auch die Instanzen: Revision. Verfassungsgericht und Wiederaufnahme. Bence ist bei allen Instanzen gescheitert.Und es ist klar: Man müsste einige Verbesserungen in Deutschland anbringen, dass Fehlurteile noch viel weniger vorkommen:- Gute Ausbildung und Weiterbildung der Richter, damit die wissen, was eigentlich Fehlurteile begünstigen können wie Perseveranzeffekt, Kognitive Dissonanz und Inertia-Effekt etc.- Dann Videoaufnahme der Hauptverhandlung, also dass alles eben, was in der Hauptverhandlung passiert, per Video aufgenommen wird.- Dann eine 2. Tatsacheninstanz, die eben ein Urteil nicht nur auf Rechtsfehler untersucht, sondern eben wieder eine Beweiserhebung machen kann.
Also zu den nötigen Verbesserungen bei der deutschen Justiz meine absolute Zustimmung.
2 weitere Punkte wären allerdings noch angebracht :

- eine wie auch immer geartete persönliche Haftung der Richter. Zu sagen : ich habe keine Zweifel ist nicht so schwer, aber ein Richter sollte für Fehlurteile persönlich haftbar gemacht werden können. Das würde die Sorgfalt beflügeln und bequeme Lösungen erschweren.
Denn das Bewusstsein völlig unabhängig und rechtssicher "Gott" spielen zu dürfen ist für manche Charaktere offensichtlich sagen wir nicht
förderlich.
- die Haftentschädigung in DE ist zynisch. Die Opfer von Justizfehler werden nicht entschädigt sondern verhöhnt. Off Topic Beispiel : Harry Wörz 600.000 Euro nach jahrelangem zermürbenden Rechtsstreit für 10 Jahre unschuldige Inhaftierung. Das wäre bei 4 Wochen ungerechtfertigter U-Haft angemessen nicht wenn ein Leben zerstört wurde.

Ansonsten ja Du hast recht die Richter waren überzeugt, was ich kritisiere ist das man aufgrund dieser dünnen Indizienlage, sprich ohne Zeugen, ohne klare Beweise überzeugt hätte sein dürfen ?


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21.03.2018 um 08:56
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:christian01 schrieb:- Geld bei Berncewurde ihn zum Fahrradkauf geben laut seiner Aussage, richtig ? Halte ich durchaus für plausibelDu hältst es für plausibel, dass man jemandem dem man Hausverbot erteilt weil er betrogen und geklaut hat, daraufhin ein paar Tausend Euro schenkt? Sie hatte die Enterbung im Sinn und macht ihm großzügige Geschenke? Respekt! Soviel Größe hätte nicht mal ich der Tante zugetraut.christian01 schrieb:- Fahrt nach Augsburgdas wäre tatsächlich ein Punkt, kurioses , sinnloses NachtatverhaltenWenn es doch gar keine Tat gab?
der Punkt mit der Augsburg-Fahrt ist, wenn überhaupt für mich einer der wenigen Pro Indizien für seine Täterschaft. In Summe nur zu wenig.

zur anderen Sache, die Diebstähle waren aber zeitlich in keinem so eng zum Tatzeitpunkt liegenden Bereich das dies so gesagt werden könnte.


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21.03.2018 um 08:58
Zitat von christian01christian01 schrieb: eine wie auch immer geartete persönliche Haftung der Richter. Zu sagen : ich habe keine Zweifel ist nicht so schwer, aber ein Richter sollte für Fehlurteile persönlich haftbar gemacht werden können. Das würde die Sorgfalt beflügeln und bequeme Lösungen erschweren.
Denn das Bewusstsein völlig unabhängig und rechtssicher "Gott" spielen zu dürfen ist für manche Charaktere offensichtlich sagen wir nicht
förderlich.
Eine persönliche Haftung dann, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde, aber nur dann! Einen Arzt kannst Du auch nur in Haftung nehmen, wenn er einen Fehler begangen hat, der beispielsweise auf fahrlässiges Handeln zurückzuführen ist. Weil auch bei einem Arzt gibt es keine Garantie, dass eine Operation zu 100% ein Erfolg sein wird.
Das heisst: Ein Fehlurteil kann auch dann resultieren, wenn ein Richter eben seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist: soll heissen, wenn er dieser nachgekommen ist und doch ein Fehlurteil daraus resultiert, dann kann man ihn nicht dafür haftbar machen. Der Rest wäre völlig lebensfern. :-)


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21.03.2018 um 09:07
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:christian01 schrieb: eine wie auch immer geartete persönliche Haftung der Richter. Zu sagen : ich habe keine Zweifel ist nicht so schwer, aber ein Richter sollte für Fehlurteile persönlich haftbar gemacht werden können. Das würde die Sorgfalt beflügeln und bequeme Lösungen erschweren.Denn das Bewusstsein völlig unabhängig und rechtssicher "Gott" spielen zu dürfen ist für manche Charaktere offensichtlich sagen wir nicht förderlich.Eine persönliche Haftung dann, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde, aber nur dann! Einen Arzt kannst Du auch nur in Haftung nehmen, wenn er einen Fehler begangen hat, der beispielsweise auf fahrlässiges Handeln zurückzuführen ist. Weil auch bei einem Arzt gibt es keine Garantie, dass eine Operation zu 100% ein Erfolg sein wird.Das heisst: Ein Fehlurteil kann auch dann resultieren, wenn ein Richter eben seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist: soll heissen, wenn er dieser nachgekommen ist und doch ein Fehlurteil daraus resultiert, dann kann man ihn nicht dafür haftbar machen. Der Rest wäre völlig lebensfern. :-)
naja also Vorsatz und Fahrlässigkeit ( grobe und einfache ) sollte abgedeckt sein. Und eine Verurteilung nur auf Basis einer dünnen Indizienlage stellt für mich eine grobe Fahrlässigkeit dar. Ein Bürger kann im Straßenverkehr auch nicht an eine Kreuzung anfahren, nach links sehen und weiterfahren. das ist grob fahrlässig zu unterlassen in beide Richtungen zu prüfen. Man muss hier den Blickwinkel mal justieren und eben auch nicht jede Tat überhaupt zur Hauptverhandlung zulassen wenn die Beweislage derart dünn ist, dann müssten nicht halbherzig begründete und ermittelte Taten zwangsläufig mit Schuldsprüchen enden.


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21.03.2018 um 09:09
Zitat von christian01christian01 schrieb:naja also Vorsatz und Fahrlässigkeit ( grobe und einfache ) sollte abgedeckt sein. Und eine Verurteilung nur auf Basis einer dünnen Indizienlage stellt für mich eine grobe Fahrlässigkeit dar. Ein Bürger kann im Straßenverkehr auch nicht an eine Kreuzung anfahren, nach links sehen und weiterfahren. das ist grob fahrlässig zu unterlassen in beide Richtungen zu prüfen. Man muss hier den Blickwinkel mal justieren und eben auch nicht jede Tat überhaupt zur Hauptverhandlung zulassen wenn die Beweislage derart dünn ist, dann müssten nicht halbherzig begründete und ermittelte Taten zwangsläufig mit Schuldsprüchen enden.
M.E. ist die Indizienlage nicht dünn.


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21.03.2018 um 09:15
Ich hab heut Morgen eine handvoll Einzeiler gelöscht, die den Thread nur unnötig aufblähen. Ein Einzeiler lässt sich nicht immer vermeiden, aber bitte verzichtet auf Zeugs wie "reicht mir/reicht mir nicht/seh ich auch so/seh ich nicht so/Ist so/Ist nicht so" etc.


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21.03.2018 um 09:17
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:christian01 schrieb:naja also Vorsatz und Fahrlässigkeit ( grobe und einfache ) sollte abgedeckt sein. Und eine Verurteilung nur auf Basis einer dünnen Indizienlage stellt für mich eine grobe Fahrlässigkeit dar. Ein Bürger kann im Straßenverkehr auch nicht an eine Kreuzung anfahren, nach links sehen und weiterfahren. das ist grob fahrlässig zu unterlassen in beide Richtungen zu prüfen. Man muss hier den Blickwinkel mal justieren und eben auch nicht jede Tat überhaupt zur Hauptverhandlung zulassen wenn die Beweislage derart dünn ist, dann müssten nicht halbherzig begründete und ermittelte Taten zwangsläufig mit Schuldsprüchen enden.M.E. ist die Indizienlage nicht dünn.
ok ich respektiere Deine Meinung. Aber wenn diese Indizienlage nicht dünn ist, dann sind die Hürden bzw. die Qualifikationsanforderungen an Idizien und Beweismaterial schlicht besorgniserregend niedrig. Ich vertrete die Ansicht lebenslange Freiheitsstrafen erfordern ein sehr genaues Abwägen und sollten klar beweisbar sein. Sprich DNA Spuren am Tatort ( bei Tätern die keinen persönlichen Bezug haben ) Tatzeugen, klares Motiv, Bild und Tonmaterial. Schlicht lückenlos beweisbar nicht aufgrund von mehr oder weniger schlüssigen Einzelpunkten passend konstruiert. Ansonsten ist Freispruch oder Einstellung für mich das kleinere Übel.


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21.03.2018 um 09:22
Zitat von christian01christian01 schrieb: Tatzeugen
können sich ebenfalls irren
Zitat von christian01christian01 schrieb:Bild und Tonmaterial
Kann manipuliert sein. Wie eine Zeitung vor paar Jahren geworben hat: Wer nur die Hälfte weiß, weiß gar nichts. Oder hier eben: Wer nur die Hälfte hört/sieht, hört/sieht gar nichts.
Außerdem, Urteile von der Existenz von Bild- und Tonmaterialien abhängig zu machen, schränkt entweder die Verurteilungsmöglichkeiten über Maßen ein (wenn ein Mann im heimischen Wohnzimmer ohne Zeugen ausrastet und die Ehefrau erwürgt, gibt es wenig bis gar kein Bild- und Tonmaterial) oder führt zu einem Überwachungsstaat, um den Anforderungen Rechnung zu tragen.


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21.03.2018 um 09:34
Zitat von hallo-hohallo-ho schrieb:christian01 schrieb: Tatzeugenkönnen sich ebenfalls irrenchristian01 schrieb:Bild und TonmaterialKann manipuliert sein. Wie eine Zeitung vor paar Jahren geworben hat: Wer nur die Hälfte weiß, weiß gar nichts. Oder hier eben: Wer nur die Hälfte hört/sieht, hört/sieht gar nichts.Außerdem, Urteile von der Existenz von Bild- und Tonmaterialien abhängig zu machen, schränkt entweder die Verurteilungsmöglichkeiten über Maßen ein (wenn ein Mann im heimischen Wohnzimmer ohne Zeugen ausrastet und die Ehefrau erwürgt, gibt es wenig bis gar kein Bild- und Tonmaterial) oder führt zu einem Überwachungsstaat, um den Anforderungen Rechnung zu tragen.
Ja da hast Du natürlich Recht, auch Tatzeugen sind einer Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen. Naja unabhängige Bild und Tonquellen von Überwachungskameras im öffentlichen Raum würde ich jetzt nicht unbedingt eines hohes Maß an Manipulationswahrscheinlichkeit nachsagen aber ok, ist natürlich auch zu prüfen. Ich meinte nicht das Urteile alleine davon abhängig gemacht werden sollen, aber wie der Name Indizienprozess schon sagt, es liegen eben keine Beweise oder Zeugen vor. Sprich die Beweislage ist schon mal grundsätzlich nicht die allerbeste. Denn eine Indiz ist schwächer als ein Beweis. So und hierwurden meiner Meinung nach einzelne Indizien da tatsächlich da sind ( kuriose Augsburg Fahrt , Blutspuren am Geld, Lügen hinsichtlich des Studiums usw. ) zu einem wirklich schon abenteuerlich konstruierten Indizienring aufgebläht. Viele der Einzelindizien kann man nämlich auch anders auslegen. Wenn man die Summer aller vorliegenden Fakten maximal negativ und absolut einseitig gesehen für den Verurteilten auslegt, ja dann kann man wohl zur Überzeugung gelangen das er der Täter war. Dann hat man es sich aber nicht sonderlich schwer gemacht wie ich finde.


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21.03.2018 um 09:41
Bei Indizienprozessen geht es nie um einzelne Indizien. Es geht immer um eine Indizienkette (oder -ring, wie du schreibst). Ein einzelnes Indiz führt zu keiner Verurteilung und auch mehrer Indizien, die nicht zusammenhängen, führen zu keiner Verurteilung. Aber mehrer Indizien, die ineinandergreifen (und das muss ja erstmal der Fall sein).


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21.03.2018 um 09:45
Zitat von hallo-hohallo-ho schrieb:Bei Indizienprozessen geht es nie um einzelne Indizien. Es geht immer um eine Indizienkette (oder -ring, wie du schreibst). Ein einzelnes Indiz führt zu keiner Verurteilung und auch mehrer Indizien, die nicht zusammenhängen, führen zu keiner Verurteilung. Aber mehrer Indizien, die ineinandergreifen (und das muss ja erstmal der Fall sein).
Ja richtig, nur sehe ich das persönlich in diesem Fall wirklich nicht gegeben. Klingt alles sehr "bemüht" und tendenziös ausgelegt. Aber ok, jeder hat seine Meinung. Richter Götzl ist bekannt dafür Urteile formaljuristisch gegen Revision abzusichern, was einerseits den Eindruck entstehen lässt das es nicht um Gerechtigkeit geht sondern vielmehr das er Recht behält und andererseits weiteren Instanzen dann natürlich wenig Spielraum gibt, was so gewollt ist. Das ist eine Rechtsauffassung bzw. "Ausübung" die ich halt nicht teile.


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