Mordfall Charlotte Böhringer
18.03.2018 um 16:52@2r2n
Man muss DNA immer im Kontext sehen. Für sich allein genommen, beweist sie gar nichts.
Umgekehrt kann man einen Verdächtigen mit einer hautengen Indizienkette nicht "in dubio pro reo" freisprechen, nur weil es ungeklärte Punkte gibt.
Ich wiederhole es gern. In jedem Indizienprozess bleiben Fragezeichen. Große Fragezeichen im Entführungsfall Herrmann, verschwindend kleine im Fall Böhringer.
Man muss DNA immer im Kontext sehen. Für sich allein genommen, beweist sie gar nichts.
Umgekehrt kann man einen Verdächtigen mit einer hautengen Indizienkette nicht "in dubio pro reo" freisprechen, nur weil es ungeklärte Punkte gibt.
Ich wiederhole es gern. In jedem Indizienprozess bleiben Fragezeichen. Große Fragezeichen im Entführungsfall Herrmann, verschwindend kleine im Fall Böhringer.