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Mordfall Charlotte Böhringer

28.936 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 10:27
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Ich vermute nicht! Zumal man bei den 20 Schlägen vorher nicht weiss, was Sache ist. Wenn es so einfach wäre, dann könnte man es vermutlich auch bei den 20 Schlägen vorher.
Warum denkst du, dass ein Experte es nicht kann?

Einfach ist in diesem Fall tatsächlich nichts.

Ein Großteil der Schläge muss doch erfolgt sein, als das Opfer bäuchlings auf dem Boden lag. Oder?
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Und: Der Sachverständige durfte mir, nach Rücksprache mit RA Witting, keine Auskunft darüber geben. Was auch nicht gerade vielversprechend ist. :-)
Die Händigkeit ist ein zentraler Punkt. Da würde ich auch niemandem Auskunft darüber geben, wenn ich der Sachverständige wäre. Das ist nachvollziehbar.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 10:40
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Es ist aber so, dass ein Urteil nicht zwangsläufig den Tathergang richtig beschreiben muss, sondern er muss nur möglich sein bzw., es darf nicht unmöglich sein.
Nachdem hier, wie ich finde zurecht, immer sehr viel Wert darauf gelegt wird, Aussagen, die nicht bewiesen werden können, als eigene Meinung oder als Vermutung darzustellen, verwundert es mich, dass es einem Gericht offensichtlich erlaubt ist, Vermutungen zumindest in der verwendeten Verbwahl als Tatsache hinzustellen.

Vielleicht habe ich auch etwas überlesen. Wurde irgendwo am Anfang der Beschreibung der Tat darauf hingewiesen, dass es sich nur um Annahmen des Gerichtes handelt, Annahmen, die sich auf Indizien und weiteren vorangegangenen Annahmen begründen?

Hier noch einmal der ganze TExt:
Die Tat:

In Verfolgung seiner Tötungsabsicht begab sich der Angeklagte am 15.05.06 zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt, vermutlich noch vor 19.00 Uhr, zum Eingang der Wohnung seiner Tante, die sich im 4. Stock der Parkgarage im Anwesen Baaderstrasse 6 in München befindet. Er wusste aufgrund der Kenntnis ihrer Gewohnheiten, dass Charlotte Böhringer um etwa 19.00 Uhr ihre Wohnung verlassen würde, um, was sie montags regelmässig zu tun pflegte, einen Stammtisch in der Gaststätte … aufzusuchen. Er wartete mit Handschuhen an den Händen und einem teils scharfkantigen Gegenstände, vermutlich einem Werkzeug, dessen Aussehen nicht näher bekannt ist, vor der Wohnungstür im 4. Obergeschoss, um augenblicklich beim Öffnen der Türe durch seine Tante auf deren Kopf einzuschlagen, um sie zu töten. Dabei kam es ihm darauf an, seine ausgehbereite völlig ahnungslose Tante, die mit keinerlei Angriff auf ihr Leben rechnete. Überraschend beim Öffnen der Türe zu attackieren, um von vorneherein jede Gegenwehr von ihrer Seite zu unterbinden. Dabei musste er schnell und effektiv vorgehen, da er sich das Risiko eines Scheiterns der Tötung im Hinblick auf seine Beziehung zum Opfer nicht leisten konnte. (S. 16)

Da die Wohnungstür sich aus seiner Sicht nach links öffnete, nahm er – obwohl er Linkshänder ist – im Hinblick auf diese örtliche Gegebenheit das Werkzeug zum Zuschlagen in die rechte Hand, um ein mögliches sofortiges Zudrücken der Türe durch das Opfer durch den Einsatz seiner linken Hand im Sinne eines Abblockens zu verhindern und gleichzeitig augenblicklich in den offenen Eingangsbereich durch das Türblatt nicht behindert, zuschlagen zu könne. Als C.B. ahnungslos die Wohnungstüre öffnete, begann der Angeklagte sofort auf den Kopf seines völlig überraschten Opfers einzuschlagen, um es zu töten. Der Geschädigte gelang es im Hinblick auf den überraschenden Angriff weder, sich zu wehren noch zu flüchten. Nach den ersten Schlägen wich sich zurück. Der Angeklagte schlug weiter mit dem Werkzeug, das er in der rechten Hand führte, wobei er möglicherweise zeitweise die linke Hand unterstützend zu Hilfe nahm, mindestens 24 Mal gegen den Kopf des Opfers, wobei er die letzten vier bis fünf Schläge ausschliesslich mit der rechten Hand von oben nach unten und von aussen nach innen führte. C.B. verstarb unmittelbar nach der Tat an zentraler Lähmung bei schweren Schädel-Hirnverletzungen in Verbindung mit massivem Blutverlust nach aussen.
Der Angeklagte begab sich vom Eingangsbereich der Wohnung über die Treppe nach oben und betrat das Büro seiner Tante. Er suchte nach einem Testament, um Sicherheit hinsichtlich einer möglichen Erbeinsetzung zu haben. Er fand in einem auf dem Schreibtisch in einem Briefhalter stehenden Kuvert ein auf den 20.10.2002 datiertes Testament, das neben seinem Bruder und dem Zeugen R. auch ihn selbst als Erben bedachte. Er fand auch ein früheres Testament, das ausschliesslich ihn und seinen Bruder als Erben einsetzte, ohne den Zeugen R. zu berücksichtigen. Um keinen Hinweis auf seine Täterschaft zu geben, nahm der Angeklagte davon Abstand, das spätere Testament vom 20.11.2002 zu vernichten, da er nicht sicher sein konnte, wer von der Existenz dieses Testaments tatsächlich Kenntnis hatte.
Vor Verlassen der Wohnung nahm er vier 500-E-Scheine des Opfers an sich und kehrte in seine Wohnung in die G. zurück, wo er zu einem unbekannten Zeitpunkt, aber jedenfalls vor 19.34, wieder eintraf.
Bei der Tatbegehung war der Angeklagte voll schuldfähig im Sinne der §§ 20 und 21 des Strafgesetzbuches. (S. 17)



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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 10:48
Zitat von meerminmeermin schrieb:Nachdem hier, wie ich finde zurecht, immer sehr viel Wert darauf gelegt wird, Aussagen, die nicht bewiesen werden können, als eigene Meinung oder als Vermutung darzustellen, verwundert es mich, dass es einem Gericht offensichtlich erlaubt ist, Vermutungen zumindest in der verwendeten Verbwahl als Tatsache hinzustellen.
Das Problem ist halt wie folgt: Im Urteil vom Doppelmord in Kelkheim wurde dem Gericht vom Anwalt vorgehalten, dass immer wieder der Konjunktiv benutzt wurde und dies wurde ihm quasi als Schwäche ausgelegt. Dabei ist das eigentlich die richtige Form, weil vieles nur möglich sein kann, aber nicht zwangsläufig so sein muss.


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18.02.2019 um 10:58
Zitat von meerminmeermin schrieb:Vielleicht habe ich auch etwas überlesen. Wurde irgendwo am Anfang der Beschreibung der Tat darauf hingewiesen, dass es sich nur um Annahmen des Gerichtes handelt, Annahmen, die sich auf Indizien und weiteren vorangegangenen Annahmen begründen?
Im Urteil wurde zumindest darauf hingewiesen, dass es nicht zwingend so abgelaufen sein muss:
Alle diese Indizien weisen unmittelbar auf den festgestellten Geschehensablauf hin und schliessen sich wie ein Ring um diesen. Die Kammer ist sich bewusst, dass es sich dabei nicht um einen zwingenden Schluss handelt. Aber die Indizien lassen wegen ihrer grossen Zahl und ihrer Geschlossenheit einen Zweifel an der Richtigkeit der getroffenen Feststellung nicht mehr zu.



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18.02.2019 um 12:02
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Es wurde gesagt, dass die letzten 4-5 Schläge mit der rechten Hand geführt wurden, wie die anderen Schläge geführt wurden, darüber kann man nix sagen.
Es überrascht mich, dass ausgerechnet du nicht weißt, dass das Gericht in der Urteilsbegründung davon ausgeht, dass sämtliche Schläge mit der rechten Hand erfolgten.


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18.02.2019 um 12:11
@panta_rhei
Das weiß der ganz genau. Er hat auch nichts Gegenteiliges behauptet. Der Schweizer Experte kam mit der Erkenntnis, dass man es nur für die letzten Schläge verbindlich feststellen konnte.
Also? Wo ist dein Problem?


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18.02.2019 um 12:14
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Es überrascht mich, dass ausgerechnet du nicht weißt, dass das Gericht in der Urteilsbegründung davon ausgeht, dass sämtliche Schläge mit der rechten Hand erfolgten.
Das stimmt so nicht. Ich zitiere aus dem Urteil:
Der Angeklagte schlug weiter mit dem Werkzeug, das er in der rechten Hand führte, wobei er möglicherweise zeitweise die linke Hand unterstützend zu Hilfe nahm, mindestens 24 Mal gegen den Kopf des Opfers, wobei er die letzten vier bis fünf Schläge ausschliesslich mit der rechten Hand von oben nach unten und von aussen nach innen führte.
Aus dem letzten Nebensatz ergibt sich, dass das Gericht nur für die letzten vier bis fünf Schläge die ausschließliche Benutzung der Rechten angenommen hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 12:14
@Jamegumb
Ich wollte dich noch daran erinnern zu belegen, dass Petermann nur des Geldes wegen sich für BT engagiert.
Wäre ja doof, wenn immer nur die eine Seite belegen muss...


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18.02.2019 um 12:15
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ich wollte dich noch daran erinnern zu belegen, dass Petermann nur des Geldes wegen sich für BT engagiert.
Des Geldes und der PR wegen. Petermann ist immer zur Stelle, wo Kameras/Journalisten sind.


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18.02.2019 um 12:19
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Geldes und der PR wegen. Petermann ist immer zur Stelle, wo Kameras/Journalisten sind.
Das ist doch kein Beleg sondern eine persönliche Annahme. Ihr seid hier doch so überaus korrekt. Also bitte...


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18.02.2019 um 12:30
@Venice2009
Mach dich doch bitte nicht lächerlich. Glaubst du allen Ernstes, dass Petermann und die ganzen Experten, es aus purem Altruismus tun?

Aber wenn es dich fröhlich stimmt, bekommst du auch einen Link von mir

Klick

Ansonsten schließe ich mich @Deus_Ex_Machin an.


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18.02.2019 um 12:37
@Jamegumb
Da steht gerade das Gegenteil dessen drin, was du behauptet hast. Er bekommt viele Anfragen nimmt aber nur wenige an.
Wenn es ihm tatsächlich nur um Geld gehen würde, dann müsste es genau anders herum sein.
Ich glaube ihm, dass ihn bestimmte Fälle nicht los lassen. Er könnte in seinem Ruhestand sicherlich auch ganz gut von deiner Pension auf Mallorca leben und die Sonne genießen und seine restlichen Jahre angenehmeren Themen widmen.


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18.02.2019 um 13:01
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Aus dem letzten Nebensatz ergibt sich, dass das Gericht nur für die letzten vier bis fünf Schläge die ausschließliche Benutzung der Rechten angenommen hat.
Wirklich?

„Die Feststellungen zur vom Täter benutzten Schlaghand – nämlich der rechten Hand – beruhen auf einer Gesamtwürdigung der örtlichen Gegebenheiten am Tatort im engeren Sinne. Anhaltspunkte für einen Schlaghandwechsel während des Angriffs bestehen nicht. (...)

Der Umstand, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Linkshänder handelt und die Schläge nach den Feststellungen der Kammer ausnahmslos mit der rechten Hand, möglicherweise teilweise unterstützt mit der linken Hand, gefühlt worden sind, spricht nicht gegen die Täterschaft des Angeklagten.“


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18.02.2019 um 13:06
Muss man hier denn immer und immer wieder die gleichen Sachen duchkauen (wie in in vergangenen 8 Jahren)? Dabei geht es immer mehr in den persönlich angreifenden Bereich der User hier.
Warum warten wir nicht einfach das Ergebnis der Bemühungen der Anwälte ab?


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 13:24
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Er könnte in seinem Ruhestand sicherlich auch ganz gut von deiner Pension auf Mallorca leben und die Sonne genießen
Warum sollte denn @Jamegumb dem Petermann seine Pension geben? ;)

Ernsthaft. Dass Herr Petermann ausgerechnet bei diesen extrem reichen Leuten kein Geld nimmt? Kaum zu glauben. Da gibt es doch bestimmt Ärmere, denen er für lau helfen könnte.


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18.02.2019 um 13:24
Zitat von FraumitHutFraumitHut schrieb:Warum warten wir nicht einfach das Ergebnis der Bemühungen der Anwälte ab?
Das wird noch Jahre dauern.

Überhaupt verstehe ich nicht ganz die aktuellen Aktivitäten, denn 2028 könnte Toth zur Bewährung freikommen. Vor 2021 wird über den erneuten WA-Antrag vermutlich ohnehin nicht entschieden werden. Und die sieben Jahre hält er ja wohl noch durch...


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18.02.2019 um 13:28
Zitat von FraumitHutFraumitHut schrieb:Warum warten wir nicht einfach das Ergebnis der Bemühungen der Anwälte ab?
Dann mach das doch einfach.

Es besteht hier kein Beteiligungszwang, soweit ich weiß....


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18.02.2019 um 13:47
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Vor 2021 wird über den erneuten WA-Antrag vermutlich ohnehin nicht entschieden werden.
Das dürfte diesmal vermutlich schneller gehen. Der letzte WA Antrag wurde nach zwei Jahren abgewiesen, dafür haben die in Augsburg dann was aufs Dach bekommen.

Und die Familie hat (sic!) 250.000 Euronen für neue Hinweise ausgelobt. Wer die liefert hat zivilrechtlichen Anspruch auf den ausgelobten Betrag. Ziehen Sie Ihre Schlüsse.


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18.02.2019 um 14:40
Ich lese hier seit längerem mit und habe keine abgeschlossene Meinung zu dem Fall, möchte mich einmalig äußern bezüglich der rechts und Linkshändigkeit.

Meiner Erfahrung nach sind Linkshänder mit der Rechten Hand geübter als im umgekehrten Fall.

So schreibt bspw. die Mutter eines Freundes mit Rechts obwohl sie Linkshänderin ist, da sie in den 1950er Jahren dazu gezwungen wurde.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2019 um 14:47
Zitat von einmalighiereinmalighier schrieb:Meiner Erfahrung nach sind Linkshänder mit der Rechten Hand geübter als im umgekehrten Fall.
Das kann gut möglich sein, weil unsere Welt im Alltag eher auf die rechte Hand ausgelegt ist.

Ich kenne es von mir selbst und schreibe mit rechts, obwohl ich Linkshänder bin.

Gezwungen dazu wurde ich seinerzeit nicht! Es hatte pragmatische Gründe.

Trotzdem halte ich beispielsweise einen Hammer mit der linken Hand. Andersrum träfe ich nicht den Nagel sondern meinen Daumen.


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