Mark_Smith schrieb:Ein Anwaltsauflauf würde ihn dann erst recht verdächtig machen.
Ich nehme Deinen Beitrag nur exemplarisch:
Die Vorstellung, dass ein Zeuge sich in Begleitung seines Rechtsanwalts verdächtig macht, ist eine (wohl) laienhafte Ansicht und dürfte dem übermäßigen Konsum verschiedener Krimiserien geschuldet sein.
Es gibt in der Tat gute Gründe, sich auch als Zeuge von einem Rechtsanwalt zu einer Befragung begleiten zu lassen.
Gründe können sein: Unerfahrenheit im Umgang mit der (Kriminal-)Polizei; eine gewisse Nervosität und Sorge aufgrund der unbekannten und zudem unangenehmen Situation; Angst, sich wegen anderer Straftaten verdächtig zu machen (also nicht der Straftat, wegen der ermittelt und befragt wird); die Unkenntnis darüber, welche Fragen man als Zeuge beantworten muss und welche nicht; Gewohnheit, seinen gut bezahlten Rechtsanwalt überall mitnehmen zu müssen.
Kriminalbeamte kennen diese Gründe und sie haben auch Verständnis für die Mitnahme eines RA durch Zeugen bei einer Vernehmung. Das wird daher auch nicht als verdächtig empfunden und schon gar nicht "schrillen sämtliche Alarmglocken".
Würden sich Kripo-Beamte tatsächlich aufgrund eines solchen Umstands einreden, nun hätte man schon einen Verdächtigen, dann wäre nach nicht nur sagenhaft einfältig, sie hätten dann wohl auch nichts besseres zur Hand. Man stelle sich das bitte kurz vor: Der Kripo-Beamte teilt dem ermittelnden StA mit, man würde einer heißen Spur nachgehen, weil einer der vorgeladenen Zeugen in Begleitung eines Rechtsanwalts erschien. Klingt das ernsthaft plausibel? Zumal es Kripo-Beamte gewohnt sind, regelmäßig Kontakt zu Rechtsanwälten zu haben.
Insofern hätte sich B.T. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht verdächtig gemacht, wenn er zur Befragung in Begleitung eines Rechtsanwalts erschienen wäre.
Verdächtig gemacht hat er sich in dem frühen Stadium der Ermittlungen, weil er als Zeuge(!) widersprüchliche Angaben gemacht hat.