SistaB schrieb:Richtig, aber ein Anwalt wird die Befragung auch ausbremsen können, da derjenige ja nur Zeuge ist und nicht Verdächtiger.
Ich verstehe beim Willen nicht, worauf Du hinaus möchtest.
Deus_Ex_Machin schrieb:Ich glaube nicht, dass Witting, der als einer der gefragtesten Strafverteidiger im bayerischen Raum gilt, ein Laie ist.
Gewiss ist er das nicht. Er bedient sich aber in populistischer Weise eines Klischees, um so das dumme Verhalten seines späteren Mandanten bei der Zeugenvernehmung in einem günstigen Licht erscheinen zu lassen.
Ich gehe auch nicht von einer "Idealvorstellung" aus. Es ist gängige Praxis, dass Zeugen selbst bei kleineren Delikten "auf der Wache" mit ihrem Rechtsanwalt erscheinen. Sehr viele Menschen fühlen sich an der Seite eines Rechtsanwalts in solchen Situationen einfach wohler.
Ein Kriminalbeamter, der dies zum Nachteil eines Zeugen auslegen will, ist ein lausiger Kriminalbeamter, zumal er sich und der StA eingesteht, bei der Aufklärung des Falls auf dem Schlauch zu stehen.
Und bei allem Respekt: Es ist doch Küchenpsychologie zu behaupten, dass ein Zeuge in Begleitung (s-)eines Rechtsanwalts "wohl schon was zu verheimlichen" habe.