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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 16:35
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Nimm Kontakt auf mit Bence T., seinen Eltern, Bekannten und Verwandten und frage Bence T., ob Du vollständigen Einblick in die Prozess-, Gerichts- und sonstigen Akten haben darfst, zumal Du den Fall aufklären möchtest. Das wäre doch mal ein Tatbeweis von Dir, anstatt seit 16.000 Postings immer herumzuplärren. :-)
Glaub mir: Ich bin schon weit vorgestoßen in den Mikrokosmos Parkgarage. :)


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11.01.2019 um 16:50
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:"Opferdiffamierung" scheint das einzige zu sein, das Du in diese Diskussion noch einbringen kannst. Das Frau Böhringer Zeitungen für ca. 1,40€ nicht kaufte, sie den Geschäftsführer R. seit Jahren loswerden wollte, das sie ca. ein Jahr zuvor eine Selbstanzeige durchführte, das sie immer wieder große Schenkungen machte, das sie 10.000€ in einem Monat ausgeben konnte - all das scheint Dir in Deiner Bewertung nicht wichtig zu sein.
Da kannst du noch so viel aufzählen und Äpfelchen mit Birnchen vergleichen, es bleibt bei dem was @Interested geschrieben hat:

Interested schrieb:
Im Übrigen ist das Opferdiffamierung. Weder für die Unterschlagung, Steuerhinterziehung, noch Schwarzgeld - gibt es Belege.



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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 17:05
@emz

So ist es und @SirMarvel erzählt auch immer nur viel.
Den Nachweis über die früheren Ehen der Opfer, ist er trotz Ermahnung der Moderation auch schuldig geblieben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 21:59
Zitat von emzemz schrieb:Weder für die Unterschlagung, Steuerhinterziehung, noch Schwarzgeld - gibt es Belege.
Was für "Belege" erwartest Du denn? Eine unterschriebene Erklärung von Frau Böhringer? Ich denke die Zeugenaussagen vom Steuerberater und die von Bence Toth sind durchaus in der Lage Vorgänge im Parkhaus zu belegen. Nur geht das natürlich schwerlich, wenn man diesen Aussagen die Redlichkeit abspricht, wie es hier einige tun. Was wäre denn, wenn B. Toth kein Beschuldigter/Verurteilter wäre? Wären die Aussagen dann ein Beleg?

Bei Bence Toth hat das Gericht viele Spekulationen/Annahmen zum Tatablauf, zur Tatmotivation, zu den Zeitungen, zum Fahrrad, zum Geld, etc angestellt. Wo sind diese "Belege"? Und gelten für Frau Böhringer da andere Gesetze?

Ob Opfer oder angenommener Täter - Diffamierung ist und bleibt Diffamierung.
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:So ist es und @SirMarvel erzählt auch immer nur viel.
Vor allem viel Wahres. Übrigens gibt es in diesem Land Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte.


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11.01.2019 um 22:12
@SirMarvel

Damit wir das endlich aus der Welt schaffen können:
Bitte bringe eine konkrete Aussage für Schwarzgeld, entweder vom Steuerberater oder von Bence.


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 22:39
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:"Opferdiffamierung" scheint das einzige zu sein, das Du in diese Diskussion noch einbringen kannst. Das Frau Böhringer Zeitungen für ca. 1,40€ nicht kaufte, sie den Geschäftsführer R. seit Jahren loswerden wollte, das sie ca. ein Jahr zuvor eine Selbstanzeige durchführte, das sie immer wieder große Schenkungen machte, das sie 10.000€ in einem Monat ausgeben konnte - all das scheint Dir in Deiner Bewertung nicht wichtig zu sein.
Nein, diese Bewertung steht mir auch gar nicht zu. Glaubst Du ernsthaft, dass die Kioskbesitzer die Zeitungen und Zeitschriften die sie lesen bezahlen? Das sind ganz normale Remittenden und absolut Usus. :Y: Und viele Arbeitgeber möchten hin und wieder diverse Arbeitnehmer loswerden. Muss man nicht gutfinden, ist aber so und passiert sehr oft und wieviel Frau Böhringer im Monat ausgegeben hat, hat niemanden zu jucken- auch nicht, ob sie von dem Geld ihrem Beni noch mal nen Schein zugesteckt hat^^ - aber manch Gierschlund ist das nicht genug.

Es bleibt dabei! Hört auf, das Opfer zu diffamieren! Beleg doch mal das Schwarzgeld, die Unterschlagungen und die Steuerhinterziehung.


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11.01.2019 um 23:09
Zitat von emzemz schrieb:@SirMarvel
Damit wir das endlich aus der Welt schaffen können:
Bitte bringe eine konkrete Aussage für Schwarzgeld, entweder vom Steuerberater oder von Bence.
Wurde zwar gestern erst gepostet, aber hier erneut:
panta_rhei schrieb (Beitrag gelöscht):„Ich habe das Geld dann bei der Tante abgeliefert, sie hat mich finanziell profitieren lassen, sie gab mir nicht 100 Euro wie fälschlich festgehalten, sie gab mir Hunderter, sie hat mich entlohnt mit mehreren hundert Euro.
Wie oft das passiert ist, weiss ich nicht, es mag sein, dass ich einmal gesagt habe, fünf- oder sechsmal, ich schätze aber zehnmal. Es ging letztlich darum, Schwarzgeld zu generieren. Ich berichtige dahin, das war der Nebeneffekt, die Generierung von Schwarzgeld. Aus meiner Sicht handelte es sich nicht um Unterschlagung, es war ja das Eigentum der Frau Böhringer, es war wohl Steuerhinterziehung.
(Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des LG München I, 4. Zivilkammer, vom 12.4.2011 – Anlage 20, S. 7)



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11.01.2019 um 23:15
Im Buch wird noch ein Statement des Verteidigers aufgegriffen (ist aber kein Beweis, dass Frau Böhringer je solches besessen hat):

"... Die Verteidigung beanstandete ebenfalls, dass es Räuber vielfach nur auf Bargeld abgesehen hätten. Es sei nicht auszuschließen, dass sich mögliche Täter erhofften, in der Wohnung der Charlotte Böhringer gesammeltes Schwarzgeld zu finden."

https://books.google.de/books?id=iVhxDwAAQBAJ&pg=PA109&lpg=PA109&dq=%22charlotte+b%C3%B6hringer%22+schwarzgeld&source=bl&ots=ZUlCGUQsL2&sig=jcZsgxGTyHbL87CCx89AwOtzJu8&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjPvKu-3ubfAhWrMewKHexrDK8Q6AEwCnoECAIQAQ#v=onepage&q=schwarzgeld&f=false


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11.01.2019 um 23:19
@SirMarvel

Das ist nicht sehr konkret, deshalb frage ich nochmal nach:

Wie wurde das denn verbucht?
Wie hat man dem Finanzamt gegenüber die Differenzen begründet?


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11.01.2019 um 23:44
Zitat von emzemz schrieb:Das ist nicht sehr konkret, deshalb frage ich nochmal nach:

Wie wurde das denn verbucht?
Wie hat man dem Finanzamt gegenüber die Differenzen begründet?
Es ist doch so: Wenn man Geld aus Parkautomaten entnimmt, taucht dieses Geld nicht bei den Einnahmen auf. Weniger Einnahmen = weniger Gewinn = weniger Steuern. Das entnommene Geld ist somit "Schwarzgeld", denn es wird weder erhoben noch versteuert.

Das Finanzamt interessiert das bei den entnommenen Summen wohl eher weniger - es sind dann am Tag halt einige Dutzend weniger Autos im Parkhaus gewesen. Der Parkautomat wird zum Geldautomat. Hinzu kommt, das man dieses der Geschäftsführung noch anlasten kann.


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 23:52
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Es ist doch so: Wenn man Geld aus Parkautomaten entnimmt, taucht dieses Geld nicht bei den Einnahmen auf.
Das ist doch kein Kaugummi-Automat, der die Einnahmen nicht festhält.
Aber natürlich tauchen die eingenommenen Gelder auf.
Kann es sein, dass du nur sehr rudimentäre Kenntnisse von Buchhaltung hast?
Versuche doch mal, diesen Beitrag von mir zu lesen und zu verstehen:

Beitrag von emz (Seite 743)


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12.01.2019 um 00:03
Zitat von emzemz schrieb:Kann es sein, dass du nur sehr rudimentäre Kenntnisse von Buchhaltung hast?
Nein, ich bin 20 Jahre selbständig und habe 3 Firmen. Ich habe die Buchhaltung viele Jahre selbst gemacht.
Zitat von emzemz schrieb:Das ist doch kein Kaugummi-Automat, der die Einnahmen nicht festhält. Aber natürlich tauchen die eingenommenen Gelder auf.
Ich vermute Du bist über die Infrastruktur, insbesondere der Technik und Steuerung der Parkautomaten, nicht wirklich informiert.


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12.01.2019 um 00:11
Dies ergänzend:
Zitat von emzemz schrieb:SistaB schrieb:
Woher weisst du das der Automat einen eigenen Kassenbericht ausgeworfen hat?

emzschrieb:
Wissen tue ich das natürlich nicht und eine Quellenangabe hierzu kann ich demzufolge auch nicht benennen.



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12.01.2019 um 00:14
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Ich vermute Du bist über die Infrastruktur, insbesondere der Technik und Steuerung der Parkautomaten, nicht wirklich informiert.
Infrastruktur von Parkautomaten?
Aber gut, wenn also die "Infrastruktur" des Parkautomaten dem GF ermöglicht, eine Differenz festzustellen, dann dürften diese Erkenntnis auch dem Finanzamt zugänglich sein.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Dies ergänzend:
Ironie ist auch nicht deine Stärke.


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12.01.2019 um 00:16
Zitat von emzemz schrieb:Infrastruktur von Parkautomaten?
Infrastruktur der Parkgarage. Die Parkautomaten gehören zu dieser Infrastruktur.


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12.01.2019 um 00:34
Ich erinnere bei dieser Gelegenheit daran, das der Termin mit dem Steuerberater am Tattag das Thema "Manipulationen" (am Parkautomaten bzw. bei der Erfassung von einfahrenden Parkkunden) behandeln sollte.

Das heißt: Es gab offenbar eine Differenz zwischen den einfahrenden Autos bzw. den zu erwartenden Parkeinnahmen und den "realen" Parkeinnahmen. Dies wäre die Folge der "Intrige" bzw. der Entnahme an den Parkautomaten. Frau Böhringer sagte laut Steuerberater sie werde "betrogen". Sie war demnach kurz davor die finalen Argumente für einen Kündigungsgrund zu schaffen.

Was die Zuspitzung für mögliche Täternoder Alternativtäter bedeutet, kann jeder für sich selbst entscheiden.


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12.01.2019 um 00:36
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Das Finanzamt interessiert das bei den entnommenen Summen wohl eher weniger - es sind dann am Tag halt einige Dutzend weniger Autos im Parkhaus gewesen.
@SirMarvel
'Einiege Dutzend' sind schon recht viel. Aufs Jahr gesehen kommst du auf mehrere Zehntausende. Die mit jeweil ein paar Euro berechnet ergibt eine Summe, für die sich jedes Finanzamt in Deutschland mit Sicherheit interessieren wird.


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12.01.2019 um 00:38
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:SirMarvel
'Einiege Dutzend' sind schon recht viel. Aufs Jahr gesehen kommst du auf mehrere Zehntausende.
Es gab ja nur max. 10 Entnahmen am Parkautomat. Das fällt genauso wenig auf wie 30 am Tag weniger verkaufte Döner in einer Dönerbude. ;) Ja, so eine Dönerbude kenne ich sogar.


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12.01.2019 um 00:49
@SirMarvel
Ohne jetzt wirklich alle Details der Diskussion hier zu kennen: Parkautomaten registrieren doch sicherlich die Tickets, ebenso sind Ein- und Ausfahrten höchstwahrscheinlich aufgezeichnet. Mit diesen Daten eine Art Controlling zu machen und schnell zu prüfen, ob hier Geld fehlt oder nicht, ist durchaus denkbar.
Deshalb hinkt der Vergleich mit einer Dönerbude, wo die Kundenanzahl nirgends erfasst ist und es vom Kassensystem abhängt, ob überhaupt einzelne Döner erfasst werden.


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12.01.2019 um 01:05
@jaska
@Dr.Edelfrosch
@SirMarvel

Offenbar könnte man wie im Urteil stehend, doch ganz genau feststellen wieviel Geld aus dem Parkkassenautomaten entwendet worden ist.
Also gibt es einen Tagesabschluss. Dieser wird Kundenanzahl, Parkdauer bzw. bezahlten Endbetrag erfassen.
Diesen Tagesabschluss wird man als separate Buchung in den Einahmen vermerken.
Sichtlich kann man manipulieren...
Aber wie man sieht, kann man die Fehlbeträge feststellen.
Egal ob von der Polizei, oder vom Finanzamt.

[Am Samstag, den 25.02.06, ging der Angeklagte wieder seiner Tätigkeit als Kassierer der von seiner Tante betriebenen Parkgarage nach. Gegen 14.06 Uhr entleerte er unberechtigt den dortigen Parkkassenautomaten mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel. Aus dem Automaten entnahm er 1326 E, um das Geld für sich zu behalten. Einen Teil der Tatbeute, nämlich 1000 E, zahlte er noch am Tag der Wegnahme am Einzahlautomaten der … auf sein Konto mit der Nummer … sein.
(3)
Am Faschingsdienstag, den 28.02.06, entleere der Angeklagte gegen 15.17 Uhr unberechtigt den Parkkassenautomaten der Parkgarage seiner Tante mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel. Aus dem Automaten entnahm er 1141 E, um das Geld für sich zu behalten. Noch am Tag der Wegnahme zahlte er 1200 E am Einzahlungsautomaten der …. Auf sein Konto mit der Nummer … ein. (S. 18)

Im Rahmen einer regulären Entleerung des Kassenautomaten durch den Zeugen R. am 02.03.06 war die unberechtigte Geldentnahme durch den Angeklagten entdeckt worden. Der Zeuge R. sprach den Angeklagten hierauf an. Der Angeklagte meinte hierauf, im Kassenautomat sei ein Schein hängen geblieben. Deshalb habe er die Zwischenentleerung gemacht. Der Angeklagte hob daraufhin 1000 E vom Konto seiner Verlobten bei der … für das er Kontovollmacht besass, ab. Anschliessend legte er 1141 E in bar in die Registrierkasse der Parkgarage ein.
Bei den jeweiligen Taten war der Angeklagte voll schuldfähig im Sinne der §§ 20 und 21 des StGB. (S. 19)/i]



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