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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2019 um 02:33
Es ist doch total einfach, mit Parkautomaten "Schwarzgeld" zu generieren. Man muss nur mehr Geld rein werfen, als tatsächlich geparkt wurde. ;) Wenn der Kostenschlüssel Auto/€/h ist, ist alles, was drüber ist an €.... "schwarz". Der Automat rechnet halt bisschen anders.... ;)

Habe rein technisch von Parkautomaten keinen blassen Schimmer, aber denke, dass die so manipuliert werden können, dass sie eine "Geldmaschine" werden.

Das habe ich jetzt völlig wertfrei geschrieben.... ich beschuldige hier niemanden, das getan zu haben!

Fehlbeträge entstehen in dem Fall dann halt, wenn man nicht weiß, in wie weit schon "vorgebucht" worde. ;) Bzw. jemand nicht "eingeweiht" war in das Prozedere. ;)

Ich habe auch Ahnung von Buchhaltung/Rechnungswesen und sehe da in der Hinsicht im Fall hier einiges im Argen. Und gehe konform mit....
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Ich erinnere bei dieser Gelegenheit daran, das der Termin mit dem Steuerberater am Tattag das Thema "Manipulationen" (am Parkautomaten bzw. bei der Erfassung von einfahrenden Parkkunden) behandeln sollte.

Das heißt: Es gab offenbar eine Differenz zwischen den einfahrenden Autos bzw. den zu erwartenden Parkeinnahmen und den "realen" Parkeinnahmen. Dies wäre die Folge der "Intrige" bzw. der Entnahme an den Parkautomaten. Frau Böhringer sagte laut Steuerberater sie werde "betrogen". Sie war demnach kurz davor die finalen Argumente für einen Kündigungsgrund zu schaffen.

Was die Zuspitzung für mögliche Täternoder Alternativtäter bedeutet, kann jeder für sich selbst entscheiden.



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Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2019 um 08:05
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es sei nicht auszuschließen, dass sich mögliche Täter erhofften, in der Wohnung der Charlotte Böhringer gesammeltes Schwarzgeld zu finden."
Die Verteidigung dreht sich das natürlich so zurecht, wie sie es braucht.

Frau Böhringer hat nachweislich alle paar Tage Geld abgehoben...warum hätte sie das tun sollen, wenn sie "gesammeltes Schwarzgeld" in der Wohnung liegen gehabt hätte, auf das sie stattdessen zurückgreifen konnte?
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Wenn er bis zu 10 Mal Geld im Namen seiner Tante aus dem Parkautomaten der EK (eingetragener Kaufmann) der Tante entnahm, er dieses Geld ablieferte und die Tante ihn im Nachzug mit einer Summe X für seine Tat entlohnte (wie er es aussagte), ist das kein klassischer Diebstahl. Damit hätte die Tante sich im Grunde selbst beraubt und Bence im Gegenzug "Geld geschenkt"; mit dem Ziel diese Entnahmen dem R. anzuhängen. Wenn das so war, handelt es sich hier um Betrug. Allerdings ein Betrug in dem Bence Toth nur eine Spielfigur war.
Nachgewiesen wurde meiner Erinnerung nach, dass Bence dreimal Geld aus den Parkautomaten entnahm und kurz darauf die in etwa identischen Beträge auf sein Konto einzahlte...da liegt ein Diebstahl schon verdammt nahe.

Und wo du doch sonst so gerne auf Medienberichte zurückgreifst: Die Behauptung von Herrn Käfer unterstreicht diesen Verdacht.

Wie hätte man Herrn R. die Diebstähle denn überhaupt anhängen sollen, wo er nicht der einzige Mitarbeiter war, der Gelegenheit hatte, sich an den Parkautomaten zu bedienen?


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12.01.2019 um 08:47
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Was die Zuspitzung für mögliche Täternoder Alternativtäter bedeutet, kann jeder für sich selbst entscheiden.
M.E. gar nichts.

Diesen Anschuldigungen hätte der Geschäftsführer R. aus oben genanntem Grund sehr gelassen entgegensehen können.

Eine Kündigung wäre unter den Umständen, dass nicht er alleine Zugriff auf die Parkautomaten hatte, geradezu abwegig gewesen.

Nie und nimmer wäre Frau Böhringer damit durchgekommen, und das hätte ihr Anwalt ihr mit Sicherheit bestätigt.

Und dann müsste dein Alternativtäter ja auch noch von dem Anwaltstermin inkl. geplantem Inhalt gewusst haben, was wohl auszuschließen sein dürfte.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Ich erinnere bei dieser Gelegenheit daran, das der Termin mit dem Steuerberater am Tattag das Thema "Manipulationen" (am Parkautomaten bzw. bei der Erfassung von einfahrenden Parkkunden) behandeln sollte.
Sie hätte keinen Termin mit dem Steuerberater gehabt, sondern mit dem Anwalt.


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12.01.2019 um 09:50
Zitat von IamSherlockedIamSherlocked schrieb:Habe rein technisch von Parkautomaten keinen blassen Schimmer, aber denke, dass die so manipuliert werden können, dass sie eine "Geldmaschine" werden.

Fehlbeträge entstehen in dem Fall dann halt, wenn man nicht weiß, in wie weit schon "vorgebucht" worde.
Siehst du, das glaube ich nicht, dass man die Parkautomaten technisch manipulieren kann, selbst Spielautomaten, die in Kneipen hängen, sind so ausgelegt, dass der Betreiber hier nichts am Finanzamt vorbei einstecken kann.

Was verstehst du eigentlich unter "vorbuchen"?


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12.01.2019 um 09:58
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Sie hätte keinen Termin mit dem Steuerberater gehabt, sondern mit dem Anwalt.
Ja, aber sie hatte einen Termin mit dem Steuerberater bei dem es um die Parkautomaten gehen sollte. Also wird sie Fragen bezüglich der betrieblichen Konsequenzen hinsichtlich der festgestellten Manipulationen gehabt haben.

Grundsätzlich wird sich die Frage gestellt haben, wieso in ihrem Betrieb derartige Manipulationen, falls es sie gegeben haben sollte möglich waren. Welche Gegebenheiten und Betriebsabläufe ermöglichten die angenommenen Entnahmen und sie wird sich Antworten auf die Frage erhofft haben, wie man das Problem innerbetrieblich hätte abstellen können. Denn das wäre bei Bekanntwerden der Manipulationen sicher von ihr erwartet worden.

Wir wissen nicht, welches Parkautomatensystem in dem Betrieb verwendet wurde. Entnahmen wurden auf jeden Fall von dem System festgehalten und dokumentiert. Inwieweit die Kassenbelege allerdings aufgehoben und als Dokumente fürs Finanzamt gesammelt werden mussten wissen wir nicht. Im Böhringer Parkhaus, auch das konnte man irgendwo im Urteil lesen, sollten mit Hilfe des neuen Geschäftsführers auch technische Neuerungen eingeführt werden. Inwieweit das auch das Parkautomatensystem betraf weiss man natürlich nicht.

Ich nehme aber auf jeden Fall an, dass einem Parkautomaten, also einem technischen Gerät, das gewartet und bedient werden muss, unter steuerlichem Aspekt eine gewisse kleine Fehlerquote, ich nehme an, zwischen 1 und 2 Prozent zugestanden wird. Vielleicht sollte es um solche Themen gehen.


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12.01.2019 um 10:08
Zitat von meerminmeermin schrieb:Ja, aber sie hatte einen Termin mit dem Steuerberater bei dem es um die Parkautomaten gehen sollte. Also wird sie Fragen bezüglich der betrieblichen Konsequenzen hinsichtlich der festgestellten Manipulationen gehabt haben.
Ich weiß von keinem Termin mit dem Steuerberater wegen der Parkautomaten, zumal das nicht wirklich Sinn machen würde. Hast du die Quelle dazu präsent?

Wenn sie den Mitarbeiter R. loswerden wollte, war der richtige Ansprechpartner der Anwalt, und mit ebendiesem hatte sie für den Tattag ein Treffen vereinbart, das allerdings von Herrn H. abgesagt wurde:
Das Opfer hatte immer wieder einmal darüber nachgedacht, Herrn R. zu entlassen. Rechtsanwalt H. berichtete in diesem Zusammenhang glaubhaft, er berate das Opfer seit dem Jahre 2001. Schon damals habe sich Frau Böhringer immer wieder mit der Arbeitsleistung ihres Geschäftsführers R. unzufrieden gezeigt. Herr R. sei im August 2004 einmal abgemahnt worden. Grund hierfür sei gewesen, dass er nach einem Krankenhausaufenthalt längere Zeit kein Attest vorgelegt habe. Das Opfer habe aber im Hinblick auf eine mögliche Entlassung von Herrn R. keine konsequente Linie vertreten. Als sie sich einmal bei ihm über R. Arbeitsleistungen beschwert habe, habe er gesagt, sie solle doch den Gedanken an die Kündigung weiterverfolgen. Dies sei ihr dann aber nicht mehr wichtig gewesen. Er habe mit dem Opfer am Todestag ein Treffen vereinbart gehabt. Dazu sei es aber nicht gekommen, da er Terminprobleme gehabt habe. Es hätte bei dem Treffen um Fehlabrechnungen in der Parkgarage gehen sollen.
Quelle: Themen-Wiki


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12.01.2019 um 10:10
@Menetekel

Sei bedankt für deinen Beitrag, der einwandfrei darlegt, wie BT Fehlbeträge aus dem Kassenautomaten auf sein Konto einzahlt und dann die vergleichbare Summe vom Konto seiner Verlobten wieder abhebt.
Damit sollte die Behauptung, CB habe Schwarzgeld generiert, vom Tisch sein. Ich werte diese Behauptung von BT schlichtweg als Schutzbehauptung für seine Diebstähle.
Zitat von meerminmeermin schrieb: Inwieweit die Kassenbelege allerdings aufgehoben und als Dokumente fürs Finanzamt gesammelt werden mussten wissen wir nicht.
Da können wir uns aber sicher sein, dass das Finanzamt nicht ausschließlich auf irgendwelche handschriftliche Entnahmebelege vertraut, sondern die Originalausdrucke sehen möchte.


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12.01.2019 um 10:20
Zitat von emzemz schrieb:Da können wir uns aber sicher sein, dass das Finanzamt nicht ausschließlich auf irgendwelche handschriftliche Entnahmebelege vertraut, sondern die Originalausdrucke sehen möchte.
Sehe ich auch so. Ich kenne mich mit Parkautomaten nicht aus. Aber gehe davon aus, dass diese Belege über die Einzahlungen, elektronisch geführt haben.


Die Parkgarage war und ist im Handelsregister eingetragen und muss(te) sich zwangsläufig an die Vorgaben der nachvollziehbaren Buchführung (HGB) halten.

@emz
hat in ihren/seinen Beiträgen zur Thematik erläutert.


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12.01.2019 um 10:41
So wusste Rechtsanwalt X. anlässlich seiner polizeilichen Vernehmung vom 17.5.2006 noch im Einzelnen zu berichten, was das Anliegen CB für die Besprechung an ihrem Todestag gewesen war:

„Ich möchte vorwegnehmen, dass Probleme um den Herrn R. auch der Grund dafür waren, dass (S. 181) mich Frau Böhringer am 15.05. dieses Jahres zu einem Gespräch gebeten hatte …
Frage:
Als Sie letzte Woche mit Frau Böhringer den Beratungstermin für den 15.05.2006 vereinbart hatte, wussten Sie da, um welche Angelegenheit es gehen würde?
Antwort:
Ja
Frage:
Was war das für ein Vorgang?
Antwort:
Es ging wieder um eine Angelegenheit in Bezug auf den Herrn R. Frau Böhringer hatte nur ganz vage angedeutet, dass wir uns dringend treffen müssten, im Parkhaus. Sie würde mir dort etwas zeigen. Es bestünde der Verdacht oder die Möglichkeit, dass Herr R. im Zusammenhang mit der Erfassung oder Registrierung von Fahrzeugen, die in die Garage einfahren, ev. Manipulationen vorgenommen haben könnte und sie deutete an, dass – sollte sich diese Manipulation nachweisen lassen – dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein könnte.“
(ZV F. vom 17.5.2006, Bl. 199 und 205 d.a. – Hervorhebung durch Verfasser)
Sorry, ja es war ein Anwalt mit dem Frau Böhringer am Tattag einen Termin hatte. Und dem oben zitierten Auszug kann man auch entnehmen, worum es bei dem Termin gehen sollte.


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12.01.2019 um 11:40
Zitat von emzemz schrieb:Sei bedankt für deinen Beitrag, der einwandfrei darlegt, wie BT Fehlbeträge aus dem Kassenautomaten auf sein Konto einzahlt
BT hat Geld eingezahlt, das ist richtig - aber eine andere Summe. Es wird unterstellt das es ein klassischer Diebstahl war; aber damit setzt man sich über verschiedene Vorgänge hinweg die nun schon mehrfach beschrieben wurden. Ich erinnere jetzt nochmal daran das BT in seiner Vernehmung diese Dinge selbst ausgesagt hat.

Er sagte aus...
- Das er Geld im Namen seiner Tante vom Parkautomaten entnommen hatte - zur Generierung von steuerbefreitem Geld (Schwarzgeld)
- Das er von seiner Tante im Gegenzug Geld bekommen hatte. (im Urteil steht 100€ - er selbst korrigierte dies im Wiederaufnahmeantrag und sagt "mehrere 100€ Scheine")
Zitat von emzemz schrieb:Damit sollte die Behauptung, CB habe Schwarzgeld generiert, vom Tisch sein. Ich werte diese Behauptung von BT schlichtweg als Schutzbehauptung für seine Diebstähle.
Du kannst werten was Du willst. Nur solltest Du die Dinge halt im Gesamtkontext werten, und das tust Du nicht. Das der Anwalt (nicht Steuerberater) einen Termin mit Frau Böhringer hatte um Fehlabrechnungen und Manipulationen und eine Kündigung von R. zu besprechen, wurde ja schon von meermin zitiert:
Zitat von meerminmeermin schrieb:Es ging wieder um eine Angelegenheit in Bezug auf den Herrn R. Frau Böhringer hatte nur ganz vage angedeutet, dass wir uns dringend treffen müssten, im Parkhaus. Sie würde mir dort etwas zeigen. Es bestünde der Verdacht oder die Möglichkeit, dass Herr R. im Zusammenhang mit der Erfassung oder Registrierung von Fahrzeugen, die in die Garage einfahren, ev. Manipulationen vorgenommen haben könnte und sie deutete an, dass – sollte sich diese Manipulation nachweisen lassen – dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein könnte.“
(ZV F. vom 17.5.2006, Bl. 199 und 205 d.a. – Hervorhebung durch Verfasser)
Und da diese Probleme mit R. schon seit Monaten bestanden sagt dies doch ganz klar aus, das die von Bence Toth beschriebenen Entnahmen im Namen seiner Tante, durchführte und es auch am Tag vor der Tat, dem Muttertag, das besagte Gespräch gegeben haben kann.


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12.01.2019 um 11:57
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Er sagte aus...
Was er aussagt, das ist eine Sache. (Schutzbehauptung)

Was das Gericht bezüglich der Ein- und Auszahlungen auf BTs und vom Konto der Verlobten zweifelsfrei festgestellt hat, eine völlig andere.

Gesichert ist, dass CB am Stammtisch (Käfer) erzählt, dass sie von BT bestohlen wurde.

Inwieweit es Manipulationen gab, die Bedenken von CB berechtigt waren, alles nur Spekulatius.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2019 um 12:15
Weiß jemand wie viele Vollzeitangestellte die Parkgarage hatte?

Evtl. kann man aufgrund der Anzahl der Angestellten und Kündigungsschutzgesetz schließen, ob es überhaupt plausibel bzw. nötig ist, eine Intrige gegen den GF zu führen.


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12.01.2019 um 12:35
Zitat von emzemz schrieb:Was er aussagt, das ist eine Sache. (Schutzbehauptung)
Entscheidend ist was er und was andere(!) aussagten - aus diesem Grund führen wir ja immer die Aussage des Anwalts an. Im Übrigen: Eine Schutzbehauptung wäre es nur, wenn er der Täter wäre. Ich weiß das Du das annimmst; ich aber nicht :)
Zitat von emzemz schrieb:Was das Gericht bezüglich der Ein- und Auszahlungen auf BTs und vom Konto der Verlobten zweifelsfrei festgestellt hat, eine völlig andere.
Das Gericht hat nur Kontobewegungen festgestellt; und zwar Kontobewegungen die in der Summe nicht zu den Abhebungen passen. Das Gericht konnte natürlich nicht beweisen, das die Tante ihm das eingezahlte Geld nicht geschenkt hat. Es ist eine Annahme des Gerichts, das Toth nach dem angenommenen Diebstahl einen Teil ebendieses Geldes einzahlte.
Zitat von emzemz schrieb:Gesichert ist, dass CB am Stammtisch (Käfer) erzählt, dass sie von BT bestohlen wurde.
Gesichert ist, das Käfer sich in auffällige Widersprüche verwickelte:
"Ich werde Herrn Käfer auf jeden Fall anzeigen", sagte Verteidiger Peter Witting... Hintergrund des Ärgers war die Aussage Gerd Käfers als Zeuge. Er hatte von einem heftigen Streit zwischen Charlotte Böhringer und Benedikt T. wenige Tage vor dem gewaltsamen Tod der Parkhaus-Millionärin berichtet. Von dieser Beobachtung aber hatte Käfer in früheren Aussagen nie etwas erwähnt. Ein anderer Zeuge - an jenem Abend ebenfalls dabei - hatte von einem Streit nichts berichtet.
Quelle: https://www.merkur.de/lokales/regionen/mordfall-boehringer-aussage-prozess-bringt-gerd-kaefer-anzeige-366101.html
Zur Sache hat Käfer nicht viel beizutragen, außer einem Detail. Bei einer geselligen Runde im Biergarten habe er einmal eine "heiße Diskussion" zwischen Böhringer und ihrem Neffen miterlebt. Böhringer sei vom Nachbartisch dann an seinen Tisch gekommen und habe wutentbrannt gesagt, "der Benni will immer mehr und mehr. Jetzt ist Schluss." Bei seiner Vernehmung bei der Polizei hat Käfer von dieser angeblich hitzigen Atmosphäre nichts erwähnt. "Vielleicht hab' ich das vergessen", ringt er um Worte. Verteidiger Witting ist empört - und zeigt Käfer wegen des Verdachts der Falschaussage an.
Quelle https://www.sueddeutsche.de/muenchen/mordprozess-boehringer-person-mit-zwei-gesichtern-1.770737
die prominenten Zeugen wie Feinkost-König Gerd Käfer gaben der Anklage kaum Gewicht. Außer Tratsch und Klatsch war nichts gewesen. ... Ein Promi wäre beinahe mit seinem unkontrollierten Geschwätz in Beugehaft gekommen.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-der-rekord-prozess.10b589f5-f9fb-4fab-ae79-e3bf97aad954.html
Zitat von jadajada schrieb:Evtl. kann man aufgrund der Anzahl der Angestellten und Kündigungsschutzgesetz schließen, ob es überhaupt plausibel bzw. nötig ist, eine Intrige gegen den GF zu führen.
Ich befürchte das wird nicht hilfreich sein. CB führte ihr Parkhaus generell "unkonventionell" würde ich sagen. In jedem Fall zeugen viele Zeugenaussagen vom lange Zeit schwelenden Konflikt mit dem Geschäftsführer. Das kann man ja nicht von der Hand weisen. Auf welche "schräge Ideen" CB und BT kommen um einen Kündigungsgrund zu schaffen, darüber kann man nur mutmaßen.


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12.01.2019 um 12:42
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Entscheidend ist was er und was andere(!) aussagten - aus diesem Grund führen wir ja immer die Aussage des Anwalts an. Im Übrigen: Eine Schutzbehauptung wäre es nur, wenn er der Täter wäre. Ich weiß das Du das annimmst; ich aber nicht :)
Falsch, entscheidend ist, was das Gericht bezüglich der Ein- und Auszahlungen festgestellt hat, nicht welche Erklärungen er präsentierte. Er hat das Geld unrechtmäßig an sich genommen.


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12.01.2019 um 13:02
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Ich befürchte das wird nicht hilfreich sein. CB führte ihr Parkhaus generell "unkonventionell" würde ich sagen. In jedem Fall zeugen viele Zeugenaussagen vom lange Zeit schwelenden Konflikt mit dem Geschäftsführer. Das kann man ja nicht von der Hand weisen. Auf welche "schräge Ideen" CB und BT kommen um einen Kündigungsgrund zu schaffen, darüber kann man nur mutmaßen.
Wenn der Betrieb aber unter 10 Vollzeitmitarbeitern (aufgerechnet) hatte, wäre eine Intrige überhaupt nicht nötig gewesen.
Der umfängliche Kündigungsschutz tritt nur bei größeren Betrieben in Kraft. (Es gibt natürlich Ausnahmen)

Daher meine Frage, ob jemand weiß wie viele Mitarbeiter CB hatte.

Vielleicht wäre die Aussage von BT, dass CB den GF illegal loswerden wollte, schlicht Blödsinn.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:CB führte ihr Parkhaus generell "unkonventionell" würde ich sagen.
Den Aussagen nach, war sie auf Hilfe angewiesen, um einen Betrieb zu führen.


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12.01.2019 um 13:05
Bence sollte lt. seiner Aussage also Geld aus dem Parkautomaten  entnehmen, damit Frau B., anschließend den Diebstal ihrem Geschäftsführer in die Schuhe schieben kann. 

Wie will sie dem Geschäftsführer die Tat nachweisen? Er hat das Geld nicht auf sein Konto eingezahlt?! Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn.

Wenn ich jemanden des Diebstahls beschuldige, dann sollte sich auch das Diebesgut bei demjenigen befinden. Zumindest ansatzweise verfolgt werden können was damit geschah.

Man kann doch nicht einfach behaupten du hast Geld von mir gestohlen, deshalb kriegst du jetzt die Kündigung.
Muss man das nicht nachweisen ?

Wenn Frau B. nicht tot wäre, wie wäre die Intrige dann weiter gegangen?


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12.01.2019 um 13:13
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Bence sollte lt. seiner Aussage also Geld aus dem Parkautomaten entnehmen, damit Frau B., anschließend den Diebstal ihrem Geschäftsführer in die Schuhe schieben kann. 
Richtig.
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Wie will sie dem Geschäftsführer die Tat nachweisen? Er hat das Geld nicht auf sein Konto eingezahlt?! Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn.
Anhand der Erfassungsdaten. Wenn mehr Autos reingefahren sind als in der Kasse Geld vorhanden ist sind wohl diejenigen haftbar zu machen die die Führung der Parkgarage inne hatten - die Geschäftsführer. Und da sie Herrn Toth die Schlüssel vorher abgenommen hatte, wären nur diese 2 Personen übrig geblieben.
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Wenn ich jemanden des Diebstahls beschuldige, dann sollte sich auch das Diebesgut bei demjenigen befinden. Zumindest ansatzweise verfolgt werden können was damit geschah.
Es geht ja nicht darum das Frau Böhringer die Kripo einschalten wollte die dann alle möglichen Untersuchungen anstellt. Es geht darum das der Geschäftsführer bereits abgemahnt wurde und das es nun einen weiteren Vorfall gegeben hätte, der eine Kündigung rechtfertigen können würde. Der Anwalt hätte dann wohl mit Frau Böhringer ein Schreiben an den Geschäftsführer aufgesetzt, das das Vertrauen nachhaltig gestört ist und daher eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Wenn Frau B. nicht tot wäre, wie wäre die Intrige dann weiter gegangen?
Frau B. hätte sich, so denke ich, mit ihrem Anwalt getroffen und ihm gesagt das es nun offenbar eine weitere Verfehlung des Geschäftsführers R. gegeben habe. Sie hätte ihn dann womöglich gefragt ob diese "Fehlabrechnungen" oder "Manipulationen" für eine fristlose Kündigung ausreichen.


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12.01.2019 um 13:21
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Anhand der Erfassungsdaten. Wenn mehr Autos reingefahren sind als in der Kasse Geld vorhanden ist sind wohl diejenigen haftbar zu machen die die Führung der Parkgarage inne hatten - die Geschäftsführer. Und da sie Herrn Toth die Schlüssel vorher abgenommen hatte, wären nur diese 2 Personen übrig geblieben.
Minnimaus123 schrieb:
Ach so. Alles klar, jetzt verstehe ich, wie du das meinst.
Er war der Geschäftsführer und hatte die Verantwortung.


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12.01.2019 um 13:28
Zitat von jadajada schrieb:Wenn der Betrieb aber unter 10 Vollzeitmitarbeitern (aufgerechnet) hatte, wäre eine Intrige überhaupt nicht nötig gewesen.
Der umfängliche Kündigungsschutz tritt nur bei größeren Betrieben in Kraft. (Es gibt natürlich Ausnahmen)

Daher meine Frage, ob jemand weiß wie viele Mitarbeiter CB hatte.

Vielleicht wäre die Aussage von BT, dass CB den GF illegal loswerden wollte, schlicht Blödsinn.
Die Aussage des Anwalts war diesbezüglich aber doch ganz eindeutig. Man konnte aufgrund der langjährigen Betriebszugehörigkeit den Geschäftsführer R. nicht kündigen. Da braucht man jetzt eigentlich nicht weiter spekulieren.

Ich zitiere das hier nochmal aus dem WIKI bzw. dem Wiederaufnahmeantrag:
„Der Beweggrund (Anm. des Verfassers: für die Intrigen) war die geplante Entlassung des Herrn R. Meine Tante hatte bereits allgemeine Ideen dahin in den 90er Jahren. ..
Sie hat mit mir erörtert, wie die Trennung vonstattengehen könne.
Der erste Gedanke war, dass er freiwillig gehen könnte, er war ja kränklich, hatte Probleme am Herz und inneren Organen, er könnte sich arbeitsunfähig scheiben lassen. In diesem Zusammenhang wurde Dr. R. hinzugezogen der aber feststellte, es reicht nicht, der ist nicht krank.
Es gab dann Gespräche mit der Tante, ich favorisierte die Möglichkeit einer ordentliche Kündigung, ich sagte ihr, sie mögen Herrn P doch abmahnen und nochmals schriftlich abmahnen und dann eine Abfindung bezahlen, wenn sich der Arbeitsprozess ergäbe. Die Tante vertrat zu diesem Zeitpunkt den Standpunkt, sie zahle nichts.
Gegen Abmahnungen war sie auch, wobei sie äusserte, der schreibe sich dann krank, der sei doch bei der Gewerkschaft.
Dann habe ich abstrakt die Möglichkeiten der ausserordentlichen Kündigung aufgezeigt, insbesondere schwere Straftaten, Unterschlagungen, Beleidigungen …
Die Idee mit der Unterschlagung hat der Tante gefallen. Ich habe sie dann konkret technisch ausgearbeitet, die Tante (S. 183) hatte hinsichtlich der Kassenautomaten nicht den Überblick.
Ich wusste, wie es technisch machbar sei. Ich war von der Idee nicht begeistert, meine Tante äusserte, mit Proleten verhandele man nicht, ich sagte dagegen, ihr Verhalten sei kriminell. Im Ergebnis habe ich mich loyal zur Tante verhalten. Ich sollte dann naturgemäss als Automatenentleerer ausscheiden, mir mussten die Schlüssel abgenommen werden.“
(Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des LG München I, 4. Zivilkammer, vom 6.4 2011 – Anlage 10, S. 11)

„Ich habe das Geld dann bei der Tante abgeliefert, sie hat mich finanziell profitieren lassen, sie gab mir nicht 100 Euro wie fälschlich festgehalten, sie gab mir Hunderter, sie hat mich entlohnt mit mehreren hundert Euro.
Wie oft das passiert ist, weiss ich nicht, es mag sein, dass ich einmal gesagt habe, fünf- oder sechsmal, ich schätze aber zehnmal. Es ging letztlich darum, Schwarzgeld zu generieren. Ich berichtige dahin, das war der Nebeneffekt, die Generierung von Schwarzgeld. Aus meiner Sicht handelte es sich nicht um Unterschlagung, es war ja das Eigentum der Frau Böhringer, es war wohl Steuerhinterziehung.“
(Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des LG München I, 4. Zivilkammer, vom 12.4.2011 – Anlage 20, S. 7)
Tatsächlich fügt sich die von dem Antragsteller behauptete Intrige, von der er seiner Verlobten wohlgemerkt bereits Anfang 2006 berichtet hatte, in das von Rechtsanwalt F. gezeichnete Bild von CB, die offensichtlich mit allen Mitteln bemüht gewesen war, ihren Geschäftsführer ‚preiswert‘ loszuwerden, die noch an ihrem Todestag ein Gespräch mit ihrem Anwalt zu angeblichen Manipulationen R. führen wollte. Dass es allerdings andere ‚Manipulationen’ R. als die nach Darstellung des Antragstellers mit CB abgesprochenen Parkautomatenentleerungen gegeben haben könnte, war in den durchgeführten Ermittlungen nicht festzustellen. Insgesamt erweist sich der Tatsachenvortrag deshalb auch als geeignet, die Feststellung des Schwurgerichts, die Behauptung des Antragstellers, die gegenständlichen Entleerungen seien in einer Intrige seiner Tante begründet, sei „nicht plausibel“, (S. 184) durchgreifend in Frage zu stellen. Entsprechend kann auch die Verurteilung des Antragstellers wegen Diebstahl in 3 Fällen nicht Bestand haben.



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12.01.2019 um 13:33
Zitat von jadajada schrieb:Den Aussagen nach, war sie auf Hilfe angewiesen, um einen Betrieb zu führen.
Dass man aber bei so einem Betrieb immer einen Anwalt bei der Hand hat, der einen berät, das ist doch eigentlich normal. Und die Buchführung wird sie auch kaum im Hause gemacht haben, die dürfte der Steuerberater erledigt haben.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Anhand der Erfassungsdaten. Wenn mehr Autos reingefahren sind als in der Kasse Geld vorhanden ist sind wohl diejenigen haftbar zu machen die die Führung der Parkgarage inne hatten - die Geschäftsführer. Und da sie Herrn Toth die Schlüssel vorher abgenommen hatte, wären nur diese 2 Personen übrig geblieben.
Kommt es nicht eher darauf an, wie lange diese Autos parken, als auf die Anzahl der einfahrenden Autos?
Aber wahrscheinlich begreife ich einfach nur nicht die Infrastruktur der Kassenautomaten.


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