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Mordfall Charlotte Böhringer

28.936 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 12:20
Zitat von meerminmeermin schrieb:Was diesen Punkt betrifft hätten dann aber gleich mehrere Zeugen Aussagen getätigt, die vom Gericht später verworfen wurden. Auch die Freundin Bence Toths und deren Eltern berichteten davon, über die Intrige gegen den Geschäftsführer bereits vor der Ermordung Frau Böhringers informiert gewesen zu sein. Es war also nicht nur der Rechtsanwalt, der sich zu diesem Thema äusserte.
Das streitet niemand ab, dass die CB ab und an ihren Geschäftsführer loswerden wollte. Aber entscheidend ist, ob sie ihn im Mai 2006 noch loswerden wollte und ob sie dieses Ziel überhaupt mit Nachdruck verfolgte oder ob es eher so eine Spielerei war. Die Zeugenaussagen gehen eben dahin, dass es nicht mit Nachdruck verfolgt wurde und schon gar nicht bis in den Mai 2006.


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 12:23
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das streitet niemand ab, dass die CB ab und an ihren Geschäftsführer loswerden wollte. Aber entscheidend ist, ob sie ihn im Mai 2006 noch loswerden wollte und ob sie dieses Ziel überhaupt mit Nachdruck verfolgte oder ob es eher so eine Spielerei war. Die Zeugenaussagen gehen eben dahin, dass es nicht mit Nachdruck verfolgt wurde und schon gar nicht bis in den Mai 2006.
Insbesondere geht es doch darum, ob sie ihn mit den Mitteln loswerden wollte, die Bence behauptete - selbst wenn sie ihn im Mai noch loswerden wollte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 12:24
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Insbesondere geht es doch darum, ob sie ihn mit den Mitteln loswerden wollte, die Bence behauptete - selbst wenn sie ihn im Mai noch loswerden wollte.
Richtig! Das wäre dann noch ein anderes Fass, wo man aufmachen könnte.


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11.01.2019 um 12:24
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das streitet niemand ab, dass die CB ab und an ihren Geschäftsführer loswerden wollte. Aber entscheidend ist, ob sie ihn im Mai 2006 noch loswerden wollte und ob sie dieses Ziel überhaupt mit Nachdruck verfolgte oder ob es eher so eine Spielerei war. Die Zeugenaussagen gehen eben dahin, dass es nicht mit Nachdruck verfolgt wurde und schon gar nicht bis in den Mai 2006.
Wenn diese vom Rechtsanwalt getätigten Aussagen stimmen sollten, dann ging es aber doch noch immer darum Gründe für eine Kündigung zu finden.
So wusste Rechtsanwalt X. anlässlich seiner polizeilichen Vernehmung vom 17.5.2006 noch im Einzelnen zu berichten, was das Anliegen CB für die Besprechung an ihrem Todestag gewesen war:

„Ich möchte vorwegnehmen, dass Probleme um den Herrn R. auch der Grund dafür waren, dass (S. 181) mich Frau Böhringer am 15.05. dieses Jahres zu einem Gespräch gebeten hatte …
Frage:
Als Sie letzte Woche mit Frau Böhringer den Beratungstermin für den 15.05.2006 vereinbart hatte, wussten Sie da, um welche Angelegenheit es gehen würde?
Antwort:
Ja
Frage:
Was war das für ein Vorgang?
Antwort:
Es ging wieder um eine Angelegenheit in Bezug auf den Herrn R. Frau Böhringer hatte nur ganz vage angedeutet, dass wir uns dringend treffen müssten, im Parkhaus. Sie würde mir dort etwas zeigen. Es bestünde der Verdacht oder die Möglichkeit, dass Herr R. im Zusammenhang mit der Erfassung oder Registrierung von Fahrzeugen, die in die Garage einfahren, ev. Manipulationen vorgenommen haben könnte und sie deutete an, dass – sollte sich diese Manipulation nachweisen lassen – dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein könnte.“
(ZV F. vom 17.5.2006, Bl. 199 und 205 d.a. – Hervorhebung durch Verfasser)



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11.01.2019 um 12:25
Zitat von meerminmeermin schrieb:Wenn diese vom Rechtsanwalt getätigten Aussagen stimmen sollten, dann ging es aber doch noch immer darum Gründe für eine Kündigung zu finden.
Leider bringst Du immer nur selektiv Zitate. Du solltest eben alles von ihm bringen. :-)


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11.01.2019 um 12:26
Ist es richtig, dass BT bereits nach 2 Tagen festgenommen wurde?
Wie konnte man denn in so einer kurzen Zeit überhaupt eine Täterschaft eines anderen Täters vernünftig ausschließen?


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11.01.2019 um 12:28
@Venice2009
Gar nicht, meine Meinung.
Weder Labor noch Zeugenaussagen waren kplt. getätigt. Aber man wollte wohl schnell einen Erfolg erzielen.
BT hat sein Vernehmungsprotokoll auch nicht unterschrieben.
Mich würde auch intressieren was sie da dem Haftrichter gesagt haben, dass sie ihn in Haft nehmen und lassen konnten.


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11.01.2019 um 12:29
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Leider bringst Du immer nur selektiv Zitate. Du solltest eben alles von ihm bringen. :-)
Ich verstehe leider nicht, worauf du hinaus willst? Was soll meermin noch belegen?


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11.01.2019 um 12:31
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ist es richtig, dass BT bereits nach 2 Tagen festgenommen wurde?
Wie konnte man denn in so einer kurzen Zeit überhaupt eine Täterschaft eines anderen Täters vernünftig ausschließen?
Ich würde sagen, er wurde nach drei Tagen verhaftet.
Eine andere Täterschaft wurde vermutlich nicht ausgeschlossen, insbesondere auch mehre Täter in Frage kommen würden.
Nur lässt sich diesbezüglich nicht viel sagen, weil keinen Einblick in die Ermittlungsakten.


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11.01.2019 um 13:06
Zitat von SistaBSistaB schrieb:Woraus schließt du, dass kein Schwarzgeld generiert wurde?

Und die Steuerunterlagen, werden letztlich über Kassenberichte erstellt. Was also nicht über die Kasse lief, hätte in einer separaten Liste gefunden werden müssen, wenn es dem Finanzamt gemeldet wurde.
Vielleicht gelingt es mir, diese unsägliche Schwarzgeld-Arie, die gebetsmühlenartig immer wieder hervorgekramt wird, ein für allemal aus der Welt zu schaffen.

Zunächst mal möchte ich klären, was denn eigentlich Schwarzgeld überhaupt ist.
Das sind Einnahmen, die ich für erbrachte Leistungen erhalten habe, die ich aber nicht dem Finanzamt melde. Um das am Beispiel Parkhaus zu verdeutlichen, wenn ich jemanden dort parken lasse, und mir der das Geld bar in die Hand drückt und ich das dann nicht über die Bücher laufen lasse, also nicht versteuere.

Worum es hier zu gehen scheint und was immer als Schwarzgeld bezeichnet wird, ist aber was ganz anderes.
Da haben wir auf der einen Seite die Abrechnungen, die der Geldautomat ausspuckt und auf der anderen das, was tatsächlich im Automaten an Geld drin ist und beides wird gebucht. Damit ist die Annahme falsch, den Steuerunterlagen läge nur zugrunde, was "letztlich über Kassenberichte" gebucht wurde. Denn dieser Differenzbetrag ist jeweils als Manko über "sonstige Aufwendungen" zu verbuchen. Dem Finanzamt kann man also derartige Differenzen nicht verbergen.


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11.01.2019 um 13:11
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:heute um 12:26
Ist es richtig, dass BT bereits nach 2 Tagen festgenommen wurde?
Wie konnte man denn in so einer kurzen Zeit überhaupt eine Täterschaft eines anderen Täters vernünftig ausschließen?
Um einen Haftbefehl zu erlassen, ist der dringende Tatverdacht Voraussetzung.
Es ist jedoch nicht Voraussetzung, dass ein anderer Täter ausgeschlossen werden kann.


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11.01.2019 um 13:12
@emz
Woher weisst du das der Automat einen eigenen Kassenbericht ausgeworfen hat? Wenn dem so ist, hast du Recht. Dann ist auch nichts mit an Büchern vorbei... bzw. wäre es sehr dumm, dass Risiko einzugehen. da diese Automaten-Belege dann für das Finanzamt aufzubewahren wären. LG


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11.01.2019 um 13:25
Zitat von SistaBSistaB schrieb:Woher weisst du das der Automat einen eigenen Kassenbericht ausgeworfen hat?
Wissen tue ich das natürlich nicht und eine Quellenangabe hierzu kann ich demzufolge auch nicht benennen.
Vielleicht beruhte ja die Differenz, die man BT anlastete und die er dann ausglich, einzig auf einer Schätzung?
*ironieoff*


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11.01.2019 um 14:18
ich bin am grübeln, worin der dringende Tatverdacht hätte bestehen können. Wegen dem Bargeld das er mitführte? Konnte in der Zeit schon die Unregelmäßigkeit bei der Automatenentleerung festgestellt worden sein?

Was mich auch etwas verwundert ist, dass die Tante Bence deshalb nicht angezeigt hat.

Sie schien nicht gerade eine zimperliche Person gewesen zu sein. Beklaut zu werden, ist ja schon ein großer Vertrauensbruch. Da wäre normalerweise jeder, der vielleicht nicht mit so vielen Personen aneckt wie sie, mehr als aufgebracht. Sie behielt das aber für sich? Für mich schien sie sie eine recht aufbrausende Person zu sein (was man so aus Zeitungsartikeln herauslesen kann) die sich scheinbar dann aber auch recht schnell wieder beruhigte. Bei so einer Sache, hätte sie das tatsächlich so ruhig verhalten?


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11.01.2019 um 14:28
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Was mich auch etwas verwundert ist, dass die Tante Bence deshalb nicht angezeigt hat.
CB wollte einen Juristen aus Bence machen.möglichst noch einen promovierten.
Mit einer Vorstrafe wegen Diebstahls hätte das Schwierigkeiten geben können.


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11.01.2019 um 14:34
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Sie behielt das aber für sich?
Nein.
"Der Benni will immer mehr Geld von mir", vertraute sie Käfer an. Einmal erzählte sie ihm auch davon, dass ihr Neffe aus Automaten des Parkhauses Geld entwendet hätte. "Sie war darüber sehr betrübt", so Käfer.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/boehringer-prozess-gerd-kaefer-sagt-aus-prominenter-zeuge-1.663070


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11.01.2019 um 15:45
Zitat von InterestedInterested schrieb:Im Übrigen ist das Opferdiffamierung. Weder für die Unterschlagung, Steuerhinterziehung, noch Schwarzgeld - gibt es Belege.
"Opferdiffamierung" scheint das einzige zu sein, das Du in diese Diskussion noch einbringen kannst. Das Frau Böhringer Zeitungen für ca. 1,40€ nicht kaufte, sie den Geschäftsführer R. seit Jahren loswerden wollte, das sie ca. ein Jahr zuvor eine Selbstanzeige durchführte, das sie immer wieder große Schenkungen machte, das sie 10.000€ in einem Monat ausgeben konnte - all das scheint Dir in Deiner Bewertung nicht wichtig zu sein.
Zitat von emzemz schrieb:@Interested
Dann würde ich doch mal sagen, es gibt also nach wie vor nichts, aber schon rein gar nichts, was irgendwie in Richtung Schwarzgeld ausgelegt werden könnte. Dachte ich mir fast, dass das so ist. Besten Dank für die Info
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wenn er es auf sein Konto eingezahlt hat, ist es Diebstahl. ;)
Wenn er bis zu 10 Mal Geld im Namen seiner Tante aus dem Parkautomaten der EK (eingetragener Kaufmann) der Tante entnahm, er dieses Geld ablieferte und die Tante ihn im Nachzug mit einer Summe X für seine Tat entlohnte (wie er es aussagte), ist das kein klassischer Diebstahl. Damit hätte die Tante sich im Grunde selbst beraubt und Bence im Gegenzug "Geld geschenkt"; mit dem Ziel diese Entnahmen dem R. anzuhängen. Wenn das so war, handelt es sich hier um Betrug. Allerdings ein Betrug in dem Bence Toth nur eine Spielfigur war.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Es wurde von dem Rechtsanwalt bestätigt, dass CB den Geschäftsführer ohne Abfindung los werden wollte. Und das auf eine ziemlich fiese Art und Weise. Nachzulesen im Wiederaufnahmeantrag. Daher wissen wir nicht, was CB möglicherweise alles getan hat um Geld zu sparen. Zumindest hat sie nicht einmal Zeitungen für ein paar Euro gekauft.
Sehr richtig.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Die CB war vermutlich mit den meisten Mitarbeitern nicht immer zufrieden.
Und sonst vergleiche die Aussagen im Urteil des Anwalts und im Wiederaufnahmeantrag. Das sind divergierende Aussagen des Anwalts über denselben Sachverhalt.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das weiss ich nicht, warum er zwei unterschiedliche Aussagen gemacht hat. Tatsache ist, dass die Aussagen in der Hauptverhandlung (Urteil) und im Zivilprozess divergieren und sich widersprechen.
Ich finde es schon witzig das man die "Aussagen" des Anwalts (Hauptverhandlung) vergleichen soll, obwohl Du selbst und auch sonst niemand hier diese Zeugenaussagen besitzt. Der Anwalt sagte, der hätte schon damals das gleiche ausgesagt und hätte sich gewundert, das das Gericht ihn falsch zitiert habe.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Und es gibt andere Zeugen, die auch der Auffassung waren, dass CB den Geschäftsführer nicht loswerden wollte, insbesondere auch Mate Toth.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Und wenn Mate Toth etwas sagt, dann dürfen wir annehmen, dass er ja seinem Bruder nicht schaden wollte, sondern dass er die Wahrheit sagt.
Auch hier liegen Dir wieder keine Zeugenaussagen vor, sondern nur extrem verkürzte Aussagen. Mate Toth sagte im übrigen auch aus das in der Tüte nur 2 Zeitungen lagen. Vielleicht war Mate Toth in beiden Fällen nicht gut informiert.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Komplett nachlesen kannst Du nur, was im Urteil und im Wiederaufnahmeantrag steht. Und lesen kannst Du es sonst in meinem Buch, worin sich die Aussagen zwischen Hauptverhandlung und Zivilprozess unterscheiden. :-)
Das Urteil und verkürzte Pressezitate helfen nur leider absolut nicht dabei, die wirklichen Zeugenaussagen zu erfassen und zu bewerten. Ich gehe davon aus das die ausführlichen Aussagen des Wiederaufnahmeantrags den Zeugen weit mehr gerecht werden als die extrem verkürzten Abschnitte im Urteil.


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 15:53
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Das Urteil und verkürzte Pressezitate helfen nur leider absolut nicht dabei, die wirklichen Zeugenaussagen zu erfassen und zu bewerten. Ich gehe davon aus das die ausführlichen Aussagen des Wiederaufnahmeantrags den Zeugen weit mehr gerecht werden als die extrem verkürzten Abschnitte im Urteil.
Nur gebe ich hier keine Pressezitate wieder und schon überhaupt keine verkürzte, sondern das Urteil und den Wiederaufnahmeantrag.
Wenn das Gericht die Zeugen falsch wiedergeben würde, darfst Du sicher sein, dass der Anwalt protestiert hätte.
Der Wiederaufnahmeantrag ist selbstverständlich auch mit Vorsicht zu geniessen, weil wir keinen Einblick in die vollständigen Zivilprozessakten haben und Witting vermutlich auch nur das zitiert, was ihm gerade passt, wie übrigens, wenn er Gutachten nur verkürzt im Wiederaufnahmeantrag rezipiert.
Also: wieder einmal Rabulistik von Dir. :-)


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 16:15
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Wenn das Gericht die Zeugen falsch wiedergeben würde, darfst Du sicher sein, dass der Anwalt protestiert hätte.
Der Anwalt hat "protestiert"! Er erklärte das er im Urteil nicht richtig wiedergegeben wurde.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Also: wieder einmal Rabulistik von Dir. :-)
Ganz im Gegenteil. :-) Du kennst keine ausführliche Zeugenaussage, nimmst an das das Urteil vieles richtig wiedergibt - obwohl der Anwalt gegen die Einschätzung der "Mehrdeutigkeit" seiner Aussage protestierte und obwohl Bence Toth schon das Vernehmungsprotokoll wegen offensichtlicher Fehlzitate nicht unterschreiben wollte - sprichst teilweise den Zeugenaussagen im Wiederaufnahmeantrag die Glaubwürdigkeit ab und spekulierst was Anwalt Witting gedacht und getan haben könnte.

Kurz mal ein Zitat zur Rabulistik:
Als Rabulist wird laut Duden jemand bezeichnet, der in „spitzfindiger, kleinlicher, rechthaberischer Weise argumentiert und dabei oft den wahren Sachverhalt verdreht“ - Quelle: Wikipedia

"Den wahren Sachverhalt verdrehen". Das passt. Den wahren Sachverhalt muss man halt kennen; und das geht nur mit tiefergehenden Einblicken in die Zeugenaussagen, in den Mikrokosmos Parkgarage Böhringer, etc. Rabulistik würde von daher eher zu Deinen Statements passen. Oder anders gesagt: Du kennst das Urteil und einige veröffentliche Dokumente - aber offenbar den wahren Sachverhalt nicht. :-)


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 16:20
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Du kennst offenbar den wahren Sachverhalt nicht. :-)
Auf Dein Geplauder gehe ich jetzt mal nicht mehr ein. Ja, begib Dich doch endlich mal in den Mikrokosmos der Parkgarage.
Das würde heissen: Nimm Kontakt auf mit Bence T., seinen Eltern, Bekannten und Verwandten und frage Bence T., ob Du vollständigen Einblick in die Prozess-, Gerichts- und sonstigen Akten haben darfst, zumal Du den Fall aufklären möchtest. Das wäre doch mal ein Tatbeweis von Dir, anstatt seit 16.000 Postings immer herumzuplärren. :-)


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