Interested schrieb:Im Übrigen ist das Opferdiffamierung. Weder für die Unterschlagung, Steuerhinterziehung, noch Schwarzgeld - gibt es Belege.
"Opferdiffamierung" scheint das einzige zu sein, das Du in diese Diskussion noch einbringen kannst. Das Frau Böhringer Zeitungen für ca. 1,40€ nicht kaufte, sie den Geschäftsführer R. seit Jahren loswerden wollte, das sie ca. ein Jahr zuvor eine Selbstanzeige durchführte, das sie immer wieder große Schenkungen machte, das sie 10.000€ in einem Monat ausgeben konnte - all das scheint Dir in Deiner Bewertung nicht wichtig zu sein.
emz schrieb:@Interested
Dann würde ich doch mal sagen, es gibt also nach wie vor nichts, aber schon rein gar nichts, was irgendwie in Richtung Schwarzgeld ausgelegt werden könnte. Dachte ich mir fast, dass das so ist. Besten Dank für die Info
Cassandra71 schrieb:Wenn er es auf sein Konto eingezahlt hat, ist es Diebstahl. ;)
Wenn er bis zu 10 Mal Geld im Namen seiner Tante aus dem Parkautomaten der EK (eingetragener Kaufmann) der Tante entnahm, er dieses Geld ablieferte und die Tante ihn im Nachzug mit einer Summe X für seine Tat entlohnte (wie er es aussagte), ist das kein klassischer Diebstahl. Damit hätte die Tante sich im Grunde selbst beraubt und Bence im Gegenzug "Geld geschenkt"; mit dem Ziel diese Entnahmen dem R. anzuhängen.
Wenn das so war, handelt es sich hier um Betrug. Allerdings ein Betrug in dem Bence Toth nur eine Spielfigur war.
Venice2009 schrieb:Es wurde von dem Rechtsanwalt bestätigt, dass CB den Geschäftsführer ohne Abfindung los werden wollte. Und das auf eine ziemlich fiese Art und Weise. Nachzulesen im Wiederaufnahmeantrag. Daher wissen wir nicht, was CB möglicherweise alles getan hat um Geld zu sparen. Zumindest hat sie nicht einmal Zeitungen für ein paar Euro gekauft.
Sehr richtig.
Mark_Smith schrieb:Die CB war vermutlich mit den meisten Mitarbeitern nicht immer zufrieden.
Und sonst vergleiche die Aussagen im Urteil des Anwalts und im Wiederaufnahmeantrag. Das sind divergierende Aussagen des Anwalts über denselben Sachverhalt.
Mark_Smith schrieb:Das weiss ich nicht, warum er zwei unterschiedliche Aussagen gemacht hat. Tatsache ist, dass die Aussagen in der Hauptverhandlung (Urteil) und im Zivilprozess divergieren und sich widersprechen.
Ich finde es schon witzig das man die "Aussagen" des Anwalts (Hauptverhandlung) vergleichen soll, obwohl Du selbst und auch sonst niemand hier diese Zeugenaussagen besitzt. Der Anwalt sagte, der hätte schon damals das gleiche ausgesagt und hätte sich gewundert, das das Gericht ihn falsch zitiert habe.
Mark_Smith schrieb:Und es gibt andere Zeugen, die auch der Auffassung waren, dass CB den Geschäftsführer nicht loswerden wollte, insbesondere auch Mate Toth.
Mark_Smith schrieb:Und wenn Mate Toth etwas sagt, dann dürfen wir annehmen, dass er ja seinem Bruder nicht schaden wollte, sondern dass er die Wahrheit sagt.
Auch hier liegen Dir wieder keine Zeugenaussagen vor, sondern nur extrem verkürzte Aussagen. Mate Toth sagte im übrigen auch aus das in der Tüte nur 2 Zeitungen lagen. Vielleicht war Mate Toth in beiden Fällen nicht gut informiert.
Mark_Smith schrieb:Komplett nachlesen kannst Du nur, was im Urteil und im Wiederaufnahmeantrag steht. Und lesen kannst Du es sonst in meinem Buch, worin sich die Aussagen zwischen Hauptverhandlung und Zivilprozess unterscheiden. :-)
Das Urteil und verkürzte Pressezitate helfen nur leider absolut nicht dabei, die wirklichen Zeugenaussagen zu erfassen und zu bewerten. Ich gehe davon aus das die ausführlichen Aussagen des Wiederaufnahmeantrags den Zeugen
weit mehr gerecht werden als die extrem verkürzten Abschnitte im Urteil.