Ma_Ve schrieb:Darüberhinaus hat er als Pensionär sicherlich keine Lust auf Beamtenrechtliche Konsequenzen, indem er ein geschöntes Gutachten verfasst!
Petermann ist kein Beamter mehr, sondern ein Pensionär. Aus dem Grund darf er (privat) Gutachtenaufträge annehmen. Beamtenrechtliche Konsequenzen hat er nicht zu befürchten (aber vielleicht kennst Du dich im Beamtengesetz aus?).
Zielorientierte private Gutachten sind keine Seltenheit. Der Gutachter wird dafür bezahlt, zu einem vertretbaren aber gefälligen Ergebnis zu kommen. Das ist nicht illegitim. Man darf es aber auch als solches auch herausstellen: Petermann bekam sein Geld von einem privaten Auftraggeber. Diesem Auftraggeber ist er verpflichtet. Es muss und soll auch gar nicht neutral sein.
Es ist nicht fernliegend anzunehmen, dass Petermanns Gutachten, wäre er vom Gericht beauftragt worden, anders ausgefallen wäre.
Im Übrigen staune ich über die Vehemenz, mit der hier für die neuen Experten (Petermann, Strate) gestritten wird.
Warum kommt diese Leidenschaft nicht auch denen zu Gute, die in den ersten fünf Verfahren ihrer Arbeit nachgingen und zwar gänzlich ohne mit privatem Geld bezahlt zu werden?