emz schrieb:Wo hätte sich der Schlüssel während der Tat befinden können:
- in der Handtasche
- auf dem Tischchen
- in der Hand der Toten
- steckte innen im Türschloss
- steckte außen im Türschloss
Glaubt man den Ausführungen auf der Internet Seite der Probence Initiative , dann hielt Frau Böhringer den Schlüssel bei Beginn der Tat in der Hand.
Als Charlotte Böhringer ausgehfertig mit dem Wohnungsschlüssel in der Hand ihre Wohnung verlassen will, wird sie höchstwahrscheinlich von dem/den Täter(n) an der Eingangstüre ihrer Wohnung überrascht
https://www.probence.de/die-tat/Im Urteil wird der Schlüssel, falls ich es nicht überlesen haben sollte, nirgends erwähnt.
Meine VErmutung wäre allerdings, dass sich der Schlüssel in eben jenem Mercedes Mäppchen befunden haben könnte, das später auf dem Boden liegend in Blut gefallen aufgefunden wurde.
Frau Böhringer hätte in diesem Fall das Mäppchen zunächst in der Hand gehalten nachdem sie die Tür mit dem Schlüssel geöffnet hätte.
Wenn man aber den Schlüssel nirgends gefunden hätte, dann wäre das meiner Ansicht nach ein Indiz dafür gewesen, dass der Täter ihn mitgenommen haben könnte und dann hätten die Annahmen des Gerichtes auch für diesen angenommenen Fall meiner Ansicht nach eine Hypothese enthalten müssen.
Ich frage mich, wieso das Gericht nicht weiter auf den Punkt, wo sich der Wohnungsschlüssel vor und nach der Tat befand , eingegangen ist? Es wäre meiner Ansicht nach ein wichtiger Punkt gewesen, denn der Schlüssel dürfte der letzte Gegenstand gewesen sein, den Frau Böhringer benutzte bevor sie sterben musste.