Mordfall Charlotte Böhringer
08.03.2019 um 08:47abberlineF schrieb:Aus der Unschuldsvermutung folgt lediglich, dass man nicht bestraft werden darf, solange die Schuld nicht in einem rechtsstaatlichen Verfahren nachgewiesen worden ist. Natürlich darf man verdächtigt werden.Das ist schon klar, allerdings erschreckt mich wie weit man hier offenbar gehen "darf". Der erste Haftrichter lehnte die UhFt ab, also legte man Einspruch ein und ein anderer Haftrichter stimmte der Haft dann zu. Alleine hier zeigt sich schon, das man zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen kann.
Jetzt hat man Bilder des Tatverdächtigen veröffentlicht und zerstört bestehene Vertrauensverbindungen zur Familie, zu Freunden, zu Arbeitgebern... obwohl die Schuld ja nicht abschließend bewiesen wurde.
Vermutlich ist das alles legal, aber wieviele Freiheiten haben die Ermittler?