Ma_Ve schrieb:Als Beschuldigter darf er in der polizeilichen Vernehmung lügen was das Zeug hält.
Du hast gefragt, ob er in der Zeugen- oder in der Beschuldigtenvernehmung gelogen hat, darauf antwortete ich, dass er als Beschuldigter nicht mehr ausgesagt hat, die Lügen also im Zuge der Zeugenvernehmung stattgefunden haben müssen.
Deinen Einwand verstehe ich nicht. Niemand hat behauptet, dass ein Beschuldigter nicht lügen darf, aber das war auch überhaupt nicht die Frage - bleib doch einfach mal beim Thema.
Wann kamen die Indizien hinzu?
Es spielt doch eine Rolle was die Polizei zu welchem Zeitpunkt wusste um den Beschuldigtenstatus bzw den dringenden Tatverdacht zu begründen!
Die Indizien kamen vermutlich im Zuge der weiteren Ermittlungen hinzu.
Und auf die Andeutung, dass da was "passend gemacht" wurde (oder hab ich dich missverstanden?), wirst du von mir keine Reaktion bekommen.