Mordfall Charlotte Böhringer
25.03.2019 um 15:07das sie gewohnheitsmäßig über die Parkgarage ihre Wohnung verließ, glaube ich eben nicht. Sie wird doch einen Fahrstuhl gehabt haben um ihn auch zu benutzen. Es ist doch logisch das Frau B. ihre Wohnung mit dem Fahrstuhl verließ, wenn sie zu Fuß unterwegs seien wollte und nur wenn sie mit dem Auto wegfahren wollte, ihre Wohnung durch die Parkgarage verlassen würde. Zu Fuß durch die Parkgarage zu huschen ist doch unangenehm und gefährlich. Um das zu vermeiden hat man doch einen Fahrstuhl!falstaff schrieb:Und genau das verstehe ich nicht. Warum hätte er ihr woanders auflauern sollen als an der Stelle, an der sie gewohnheitsmäßig die Wohnung verließ um zum Stammtisch zu gehen?
Es war doch ihre Gewohnheit einen Schaufensterbummel zu ihrem Stammtisch zu machen. Dann ist sie doch immer zu Fuss den Weg zum Stammtisch gegangen.
das denke ich auch, würde aber zu meinem Zweifel am Urteil eher passen und sie nicht ausräumen.falstaff schrieb:Wenn Petermann und Co davon überzeugt sind, dass die Tat so nicht geschehen sein könne, beziehen sie sich mit ihrer Aussage ziemlich sicher auf Spuren und nicht auf Mutmaßungen über die Gewohnheiten des Opfers.
das ist nicht mein Ziel! Habe hier nur über meine Zweifel an der Richtigkeit des Urteils geschrieben.Lichtenberg schrieb:. Ziel ist es, anderen Dummheit, Ignoranz oder Unkenntnis zu unterstellen.
Auf Fragen zu formal juristischen Abläufen kann ich nicht antworten, da ich Laie bin und fast garnichts darüber weiß.
weiß ich nicht detailliert! Habe nur aus der Presse davon gehört.Lichtenberg schrieb:was im aktuellen(!) WAA vorgebracht wird.
Was ich hier geschrieben habe, ist meine persönliche Überzeugung, von der ich vermute, dass auch Petermann und Co auf diese Schlussfolgerung kommen werden, da sie doch so nahe liegt.