Mordfall Charlotte Böhringer
17.03.2019 um 11:47Noch etwa Anfang Mai 2006 liess C.B. über den Zeugen R. beim Angeklagten nach dem Stand seiner juristischen Ausbildung nachfragen. Dieser erhielt vom Angeklagten die Auskunft, er sei bei der Justiz – Staatsanwaltschaft oder Gericht – tätig, mache im Juli 2006 sein Zweites Staatsexamen und sei dann mit seiner Berufsausbildung fertig. Diese Informationen gab R. an das Opfer weiter.An diesem Punkt würde ich gerne noch einmal nachhaken. Vielleicht liest hier jemand mit, der sich auskennt. Hätte Bence Toth vom Betrieb weiter als studentische Aushilfskraft angemeldet sein dürfen nachdem er eine Tätigkeit beim Gericht oder bei der Justiz als Referendar aufgenommen hätte?
Die Wirklichkeit sah wohl so aus, dass Bence Toth bis zum Tod seiner Tante weiterhin als ordentlicher Student eingeschrieben war, da er das erste Staaatsexamen gar nicht abgelegt hatte und somit nicht zum zweiten Staatsexamen zugelassen worden war. Er dürfte also weiterhin Studienbescheinigungen in der Firma abgegeben haben.
Meine Frage, wäre, ob die Lohnbuchhaltung, egal ob diese sich nun intern im Betrieb befand, oder ob extern ein Steurberater dies erledigte, nicht schon lange diesbezüglich nachgefragt haben müsste. Zumindest die Mitarbeiter in Steurberaterbüros müssten sich in diesem Bereich ausgekannt und gewusst haben, dass bei Studierenden des Faches Jura auf das erste bestandene Staatsexamen in der Regel eine Fortbildung bei einer Justizbehörde folgt und in die Wege geleitet wird. Und auch die Anmeldemodalitäten für diesen Fall dürften zumindest dem Steuerberater, der die Firma beriet bekannt gewesen sein.
Da BEnce Toth angab bei der Justiz tätig zu sein, dürfte sich ein weiters Problem ergeben haben, das der doppelten Beschäftigung, und es hätte sich schon bei BEginn der Fortbildung bei der Justiz die Frage gestellt, ob und wieviel er neben dieser Fortbildung noch dazuverdienen durfte bzw. wieviele Stunden er nebenbei in einem anderen _Betrieb arbeiten durfte. So habe ich es zumindest in Erinnerung, vielleicht weiss hier jemand Genaueres zu diesem Punkt.
Klar ist, dass alles nicht so einfach gewesen sein kann, wie es verkürzt im Urteil dargestellt und berichtet wird. Frau Böhringer beschäftigte einen Steuerberater und zwei Geschäftsführer, auch wenn sie selber keine Ahnung von solchen Dingen gehabt hätte, diese Herren hätten es wissen und schon lange nachfraqen müssen.